BeustsSturz zurück und wurde, nachdem er 1863
Feldzeugmeister geworden, bei seinem
Abschied in den Grafenstand erhoben.
Er starb in
Wien.
[* 2] Als Schriftsteller zeichnete er sich besonders in seinen
Reisebeschreibungen und Charakterschilderungen
durch glänzende
Darstellung, scharfe Auffassung und freimütige
Urteile aus. Von seinen Werken heben wir
hervor: Ȇber den
Feldzug 1814«
(Wien 1823);
Seine
»KleinenSchriften«
(Stuttg. 1842-47, 7 Bde.) enthalten
Militärisches, Biographisches, Gedichte und eine Geschichte des ägyptisch-türkischen
Kriegs 1831 bis 1833. Von seinen Gedichten
sind namentlich das
Epos »Die
Makkabäer« und das morgenländische Gedicht »Das
Gebet« zu erwähnen. Als
Mitglied der
Berliner
[* 4] und
WienerAkademie der
Wissenschaften hat er auch mehrere ausgezeichnete archäologische und numismatische
Abhandlungen geschrieben. Seine vortreffliche
Münzsammlung wurde 1875 vom
BerlinerMuseum angekauft. Aus seinem
Nachlaß erschienen:
»MeinVerhältnis zum
Herzog von
Reichstadt« und »Zwei Sendungen nach
Neapel«
[* 5] (Stuttg. 1878);
»Briefwechsel
mit
Herrn v.
Gentz und
FürstMetternich«
(Wien 1881, 2 Bde.). -
Sein Sohn,
GrafAnton Prokesch-Osten, geb. österreichischer Landwehrmajor,
seit 1861 vermählt mit der frühern Schauspielerin Friederike
Goßmann (s. d.),
(lat.), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf (z. B.
eines
Fürsten an das
Volk, eines
Heerführers an die
Armee etc.);
unterscheidet sich vom
Manifest (s. d.)
dadurch, daß dieses einen mehr diplomatischen, die Proklamation einen mehr populären
Charakter hat. Proklamation ist auch s. v. w.
Aufgebot (s. d.).
(lat.), verkünden, aufbieten, eine
Proklamation (s. d.) ^[= (lat.), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf (z. B. eines Fürsten an das Volk, eines Heerführers ...] erlassen.
neuplaton.
Philosoph, geb. 412
n. Chr. zu
Konstantinopel,
[* 6] widmete sich in
Athen
[* 7] unter des
Plutarchos und Syrianos
Leitung dem
Studium der
PlatonischenPhilosophie, die er sodann hier bis an seinen
Tod (485) lehrte. Als
Dichter kennen wir ihn noch aus zwei in der griechischen
Anthologie befindlichen
Epigrammen und einigen
Hymnen, welche sich
bei
Boissonade (»Poetarum graecorum sylloge« Par.
1824, Bd. 8) finden und daraus in die Tauchnitzsche
Ausgabe der »Orphica« aufgenommen sind. Seine übrigen
Schriften, herausgegeben
von
Cousin (Par. 1820-25, 6 Bde.; 2. vermehrte
Aufl. 1864) und
Creuzer (Frankf. 1821-25, 4 Bde.),
waren astronomischen, mathematischen
(»Kommentar zu Euklides«, hrsg.
von
Friedlein, Leipz. 1873),
grammatischen
(Kommentare zu Hesiod,
Schriften über
Homer etc.) und besonders philosophischen
Inhalts
(teils
Kommentare und
Paraphrasen Platonischer
Dialoge, von denen die zu
Platons
»Staat« von
Schöll [Berl.
1886] herausgegeben wurden, teils selbständige Abhandlungen). Die
Lehre
[* 8] des Proklos schließt sich im allgemeinen an die des
Plotinos
an, unterscheidet sich aber von letzterer dadurch, daß Proklos das ursprüngliche geheimnisvolle
Eins, das
Plotinos dem forschenden
Geist ganz entrückt hatte, zu erkennen und theosophisch mittels subtiler Zahlenkombination zu ergründen sucht, daß
er ferner den
Glauben an eine unmittelbare Mitteilung der
Götter über göttliche
Dinge als zweites höheres Erkenntnisprinzip
über die
Vernunft und ihre
Ideen stellt, endlich daß
er denElementen der Dämonologie und der
Theurgie den weitesten Spielraum
öffnet, indem
er denAberglauben des
Heidentums spekulativ zu rechtfertigen sich bemüht.
Vgl.
Kirchner,
De Procli neoplatonici metaphysica (Berl. 1846).
Außerdem lagen ihnen aber noch die
Aufsicht über die
Gemeinden,
Straßen und öffentlichen Bauten, die Sorge für
Ordnung und
die Überwachung des Steuerwesens ob. Welche
Provinzen von Prokonsuln, welche von
Proprätoren verwaltet werden sollten, wurde
vom
Senat bestimmt. Die Dauer der Statthalterschaft war regelmäßig auf ein Jahr beschränkt, doch kamen
in dieser Hinsicht schon in der Zeit der
Republik mehrfache
Abweichungen vor. Die eigentliche
Verwaltung der
Provinz hörte mit
dem
Eintritt des Nachfolgers in die
Provinz auf; das
Imperium aber endete erst mit der Ankunft in
Rom,
[* 10] wo sodann der
Statthalter
Rechenschaft über seine
Verwaltung anzulegen hatte.
Unter den
Kaisern traten mehrfache Änderungen ein. Die wichtigsten
Provinzen behielten sich die
Kaiser vor und ließen sie
durch ihre
Legaten (s. d.) verwalten; in die dem
Senat verbleibenden
Provinzen wurden nach wie vor gewesene
Konsuln und Prätoren
geschickt, die aber alle den
Titel Prokonsul führten; eigentliche konsularische
Provinzen waren jetzt nur
Asien
[* 11] und
Afrika.
[* 12] In der von
Konstantin d. Gr. vorgenommene
Einteilung des
Reichs erschienen drei Prokonsuln, nämlich von
Asien,
Afrika
und
Achaia, die vom
Kaiser ernannt wurden. Von Befugnissen blieben denselben aber nur die
Rechtspflege und die
Verwaltung, indem
das
Imperium von militärischen Beamten geführt wurde.
Auf seinen Betrieb unternahmen die Hussiten zahlreiche Raubzüge in die Nachbarlande Ungarn,
[* 19] Schlesien
[* 20] und Meißen,
[* 21] die er teilweise
selbst anführte. Nachdem sich 1431 die zu Eger
[* 22] mit Siegmund gepflogenen Waffenstillstandsunterhandlungen
zerschlagen hatten, schlug Prokop das deutsche Heer bei Tauß14. Aug. abermals in schmähliche Flucht. Als die gemäßigten Kalixtiner 1433 die
Prager Kompaktaten abschlossen, zog Prokop gegen sie, erlitt aber bei Lipan, unweit Böhmisch-Brod, eine vollständige
Niederlage und fand selbst in der Mitte der Feinde den Tod.
2) Prokop (Procupek) der Kleine, nach ZiskasTodHeerführer der Orphaniten oder Waisen, befehligte dieselben bei Tauß (1431) und
auf vielen Plünderungszügen u. fiel an der Seite Prokops d. Gr.