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Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten, bez. den Kirchen- und Schulabteilungen der Regierungen geführt.
Andre Verwaltungszweige.
Das Eichungswesen in Preußen [* 2] (bez. im Reich) beruht auf der Maß- und Gewichtsordnung vom der Eichungsordnung vom sowie dem preußischen Gesetz vom Die Zuständigkeit der kaiserlichen Normaleichungskommission zu Berlin [* 3] erstreckt sich auf das Deutsche Reich [* 4] mit Ausschluß von Bayern. [* 5] Das Eichungswesen gehört zum Ressort des Handelsministers. Als Landes- und Aufsichtsbehörden fungieren die dem Oberpräsidenten unterstellten 11 Eichungsinspektionen. Diese sowie die am Sitz derselben befindlichen Eichämter sind königliche, alle übrigen dagegen Kommunalanstalten. - Strombau und Eisenbahnbau [* 6] gehören besondern Verwaltungsgebieten an, so daß die Wirksamkeit der Staatsbauverwaltung im engern Sinn sich im wesentlichen als Baupolizei kennzeichnet, wobei allerdings den Staatsbaubeamten auch die unmittelbare Leitung der vom Staat auszuführenden Bauten obliegt.
Zentralinstanz ist der Minister der öffentlichen Arbeiten, bez. die dritte Abteilung (für das Bauwesen) seines Geschäftskreises; die Provinzialbehörde bildet in Berlin einerseits das Polizeipräsidium, anderseits die Ministerialbaukommission für die fiskalischen Bauausführungen innerhalb der Stadt Berlin, im übrigen Staate die Regierungspräsidenten (Regierungen), denen Bauräte als technische Beamte beigegeben sind; die Lokalbehörden dagegen bilden die allgemeinen Polizeibehörden und neben diesen als technische Organe die Kreisbaubeamten (Kreisbauinspektoren).
Nach dem Übergang der Staatsstraßen auf die Provinzialverbände mittels Gesetzes vom beschränkt sich die Thätigkeit der königlichen Kreisbaubeamten vorzugsweise auf das Hoch- und Wasserbauwesen. Das Staatsgebiet ist zum Zweck dieser Verwaltung innerhalb der Regierungsbezirke in Baukreise zerlegt, die meistens mehrere landrätliche Kreise [* 7] oder Teile derselben umfassen. Neben den Hochbaukreisen bestehen für bestimmte Flußgebiete, bez. größere Landbezirke (mit Ausnahme der großen Flüsse) [* 8] Wasserbaukreise mit Wasserbaubeamten. Besondere Verwaltungen bilden die zum unmittelbaren Ressort der Oberpräsidenten gehörenden:
1) Rheinstrom-, 2) Elbstrom-, 3) Oderstrom-, 4) Weichselstrombauverwaltung. - Die Staatseisenbahnverwaltung im Ressort des Ministers der öffentlichen Arbeiten zerfällt in 11 Eisenbahndirektionen:
1) zu Altona [* 9] mit 4 Betriebsämtern, 2) Berlin (11), 3) Breslau [* 10] (9), 4) Bromberg [* 11] (10), 5) Elberfeld [* 12] (5), 6) Erfurt [* 13] (6), 7) Frankfurt [* 14] a. M. (4), 8) Hannover [* 15] (7), 9) Köln, [* 16] linksrheinische (6), 10) Köln, rechtsrheinische (8) und 11) Magdeburg [* 17] (6). - Die Bergwerksverwaltung untersteht demselben Minister. Das Staatsgebiet ist in die 5 Oberbergamtsbezirke (s. oben, S. 349): Breslau, Halle [* 18] a. S., Klausthal, Dortmund [* 19] und Bonn [* 20] eingeteilt, von den Oberbergämtern ressortieren die Berginspektionen, Hütten- und Salzämter ebenso die Bergreviere zur Beaufsichtigung des Privatbergbaues etc. -
Auseinandersetzungsbehörden zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, der Gemeinheitsteilungen, Zusammenlegungen etc. sind die Generalkommissionen 1) zu Bromberg für Ostpreußen, [* 21] Westpreußen und Posen; [* 22]
2) zu Frankfurt a. O. für Berlin, Brandenburg [* 23] und Pommern; [* 24]
3) zu Breslau für Schlesien; [* 25]
4) zu Merseburg [* 26] für die Provinz Sachsen [* 27] sowie für die Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und -Rudolstadt, die Herzogtümer Anhalt [* 28] und Sachsen-Meiningen;
5) zu Hannover für Hannover und Schleswig-Holstein; [* 29]
6) zu Münster [* 30] für Westfalen [* 31] und die rheinischen Kreise Duisburg, [* 32] Essen [* 33] (Stadt und Land), Mülheim [* 34] a. d. R., Ruhrort [* 35] und Rees;
7) zu Kassel [* 36] für Hessen-Nassau [* 37] sowie die Fürstentümer Waldeck [* 38] und Pyrmont und Schaumburg-Lippe;
8) zu Düsseldorf [* 39] für das Geltungsgebiet des rheinischen Rechts, den Bezirk des vormaligen Justizsenats zu Ehrenbreitstein und für Hohenzollern. [* 40] Als Organe der Generalkommissionen fungieren Spezialkommissare. - Die Verwaltung der direkten Steuern untersteht in der Zentralinstanz dem Finanzminister (zweite Abteilung des Ministeriums) und wird in den Provinzen von den Finanzabteilungen der Regierungen wahrgenommen. Die Veranlagung erfolgt (ausgenommen bei der Grundsteuer) durch die Kreis- und Gemeindebehörden.
Die Hebung [* 41] geschieht mit Ausnahme der Einkommensteuer, welche direkt in die Kreiskassen einzuliefern ist, in den östlichen Provinzen seitens der Gemeinden durch Steuereinnehmer, in den westlichen und den neuen Provinzen dagegen durch königliche Steuerempfänger (Steuerkassen). Die Grund- und Gebäudesteuer (Gesetz vom macht noch eine besondere Organisation erforderlich: die Katasterverwaltung. Im allgemeinen ist für jeden Kreis [* 42] ein Katasteramt mit einem Katasterkontrolleur eingerichtet, welcher zunächst unter den Regierungen und dem Finanzminister steht, bei denen je ein Katasterinspektor, bez. der Generalinspektor des Katasters angestellt ist. Die Verwaltung der indirekten Steuern und Zölle in Preußen, deren Erträge zum größten Teil an das Reich übergegangen sind, ist der dritten Abteilung des Finanzministeriums mit einem Generaldirektor der indirekten Steuern an der Spitze unterstellt; in den Provinzen besteht je eine Provinzialsteuerdirektion mit lokalen Verwaltungsorganen (Hauptzollämter, Nebenzollämter, Hauptsteuer- und Steuerämter).
Finanzen.
A. Staatsfinanzen. Die Finanzen des preußischen Staats befinden sich seit jeher in gutem Zustand. Die Bilanz der Einnahmen und Ausgaben stellt sich nach den Abrechnungen für 1875 bis 1886/87 sowie den Staatshaushaltsetats für 1887/88 und 1888/89 in Millionen Mark wie folgt:
1875 | 1877/78 | 1879/80 | 1881/82 | 1882/83 | 1883/84 | 1884/85 | 1885/86 | 1886/87 | 1887/88 | 1888/89 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wirkliche Einnahmen | 971.6 | 935.2 | 905.9 | 1105.1 | 1213.8 | 1297.2 | 1349.6 | 1441.5 | 1473.9 | 1329.5 | 1410.7 |
Gesamte Ausgaben | 812.6 | 849.7 | 828.1 | 1011.2 | 1137.9 | 1220.7 | 1284.3 | 1376.4 | 1404.6 | 1316.7 | 1410.7 |
Bleibt ein Bestand: | 159.0 | 85.5 | 77.8 | 93.8 | 75.9 | 76.5 | 65.3 | 65.2 | 69.2 | - | - |
Die Einnahmen und deren Entwickelung im letzten Jahrzehnt lassen sich in folgender Weise veranschaulichen:
1) Aus den Einkünften aus eignem Besitz und dinglichen Rechten sind hervorzuheben die Pachtgelder der königlichen Domänen, Zinsen von Staatsaktivkapitalien, Einnahmen des vormaligen Staatsschatzes, Ablösungsgelder von Domänengefällen und Verkaufsgelder von Domänengrundstücken, Rente von der Reichsbank, Schuldverschreibungen, Privatrenten und Ablösungskapitalien: 1878/79: 43,883,000, 1886/87: 40,097,000, 1888/89 (Soll) 37,817,000 Mk. 2) Eine zweite Gruppe bilden die Einnahmen aus ¶
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Staatsbetrieben: Forstverwaltung, Staatseisenbahnen, Bergwerke, Hütten, [* 44] Salinen, Seehandlungsinstitut: 1878/79: 295,018,000, 1886/87: 852,301,000, 1888/89: 885,347,000 Mk. 3) In gewisser Beziehung gehören hierher die staatlichen Gestüte, die königliche Porzellanmanufaktur sowie die Arbeitsverluste etc. der Gefangenen in Strafanstalten und Gefängnissen: 1878/79: 5,694,000, 1886/87: 7,177,000, 1888/89: 6,980,000 Mk. 4) Die Bevölkerung [* 45] am unmittelbarsten berührende Einnahmen fließen aus den Steuern: a) direkte Abgaben (Grundsteuer, Gebäudesteuer, klassifizierte Einkommensteuer, Klassensteuer, Gewerbesteuer, Eisenbahnabgabe), wozu auch die Erbschaftssteuer sowie die Bergwerksabgaben u. -Steuern zu zählen sind: 1878/79: 161,812,000, 1886/87: 161,704,000, 1888/89: 165,629,000 Mk.; b) indirekte Steuern oder Verbrauchsabgaben: Anteil an den Zöllen und der Tabakssteuer sowie an der Verbrauchsabgabe von Branntwein: 1886/87: 71,045,000, 1888/89: 149,899,000 Mk. 5) Gebühren, ferner Stempelabgaben u. dgl.: Vergütungen aus der Reichskasse für die Reichssteuererhebung, Anteil an den Reichsstempelabgaben, an der deutschen Wechselstempelsteuer, Stempelsteuer, Brücken-, Fähr-, Wäge- etc. Gelder, Kosten bei den Auseinandersetzungsbehörden, gerichtliche Kosten etc.: 1878/79: 101,339,000, 1886/87: 122,989,000, 1888/89: 131,369,000 Mk.
Staatsausgaben. Das für den Staatshaushalt in Betracht kommende Einkommen des Herrscherhauses beträgt insgesamt 12,219,296 Mk. Durch das Gesetz vom wurde statt der bisherigen »Handgelderreichung« dem Kronfideikommißfonds eine jährliche Rente von 7,719,296 Mk. auf die Einkünfte der Domänen und Forsten überwiesen. 1858 wurde diese Krondotation um 1,500,000 Mk. und 1868 um 3 Mill. Mk. erhöht. Die Kosten der königlichen Ministerien betrugen in Tausenden Mark: 1878/79: 5048, 1886/87: 5187, 1888/89: 5064. Die Oberpräsidien, Regierungen (einschließlich Finanzdirektion und Bezirkshauptkassen in Hannover), die landrätlichen Behörden und Ämter beanspruchten in Tausenden Mark: 1878/79: 19,118, 1886/87: 19,943, 1888/89: 19,882, wogegen die Justizverwaltung 1878/79: 75,546, 1886/87: 82,437, 1888/89: 85,527 Tausend Mk. kostete. Das gesamte Unterrichtswesen erforderte mit Einschluß der 3-4½ Mill. Mk. betragenden einmaligen außerordentlichen Ausgaben: 1878/79: 36,100, 1886/87: 43,697, 1888/89: 58,768 Tausend Mk.
Einen vergleichenden Überblick über die gegenwärtige Gestaltung der Staatseinnahmen und -Ausgaben gewährt die folgende Übersicht. In derselben weisen die ordentlichen Einnahmen eine Steigerung um 106¾ Mill. Mk. (besonders Einnahmen aus Reichsquellen +79 Mill., Eisenbahnverwaltung +34 Mill.), die ordentlichen Ausgaben eine Steigerung um 102 Mill. Mk. (besonders Matrikularbeiträge +55 Mill., Eisenbahnverwaltung +14¾ Mill., Kultus und Unterricht +13¾ Mill. Mk.) auf.
Bezeichnung der Einnahmen und Ausgaben | Einnahmen in Mark | Ausgaben in Mark | ||
---|---|---|---|---|
Ist 1886/87 | Soll 1888/89 | Ist 1886/87 | Soll 1888/89 | |
Ordentliche Einnahmen und Ausgaben. | ||||
Landwirtschaft, Domänen und Forsten | 82109673 | 81649924 | 39448019 | 39284690 |
Direkte Steuern | 152489415 | 156434300 | 10869798 | 11591900 |
Indirekte Steuern. | ||||
a) Vergütung für Erhebung der Reichssteuern | 25249735 | 39240370 | ↘ | |
b) Für Rechnung Preußens | 30775574 | 28359780 | ↘ | |
c) Lotterie | 6175633 | 8222700 | 25636771 | 31911700 |
d) Seehandlung, Münzverwaltung | 1493727 | 1896800 | ↗ | |
Berg-, Hütten- und Salinenwesen | 110998189 | 109618136 | 94323746 | 94666077 |
Eisenbahnverwaltung | 686209461 | 720255519 | 461210506 | 475988691 |
Dotationen. | ||||
a) Zuschuß zur Rente des Kronfideikommißfonds | - | - | 4500000 | 4500000 |
b) Ausgaben für die öffentliche Schuld | 206984 | 147940 | 211517758 | 205966800 |
c) Landtag | 6024 | 2222 | 1743991 | 1382360 |
Allgemeine Finanzverwaltung. | ||||
1) Einnahmen aus Reichsquellen. | ||||
a) Zölle und Tabakssteuer | 71045426 | 78949660 | - | - |
b) Reichsstempelabgaben | 11788343 | 11903190 | - | - |
c) Abgaben vom Branntwein | - | 70949350 | - | - |
2) Beiträge zu den Ausgaben des Reichs | - | - | 71971444 | 126809722 |
3) Hinterlegte Gelder und Zinsen, resp. Rückzahlungen davon | 28636199 | 23629187 | 25661570 | 24195999 |
4) Zu Provinzialfonds | - | - | 37559111 | 37559111 |
5) An die Kommunalverbände | - | - | 4002116 | 15000000 |
6) Aus Anleihen | 12398900 | - | - | - |
7) Sonstige | 16825253 | 15368536 | 3584082 | 3789825 |
Staatsverwaltung. | ||||
a) Finanzministerium | 2312097 | 1577181 | 46486366 | 48020734 |
b) Justizministerium | 50037399 | 48398000 | 83641960 | 86100300 |
c) Ministerium des Innern | 4679144 | 3931065 | 40828843 | 43565176 |
d) Kultus- und Unterrichtsministerium | 3067223 | 2556069 | 56455163 | 70184992 |
e) übrige Ministerien | 7520039 | 7395142 | 40373041 | 41206540 |
Zusammen: | 1304044438 | 1410728921 | 1269290280 | 1362123667 |
Bestand aus dem Vorjahr | 65158494 | - | - | - |
Einmalige und außerordentliche Ausgaben | - | - | 39662931 | 48605254 |
Außeretatmäßige extraordinäre Einnahmen und Ausgaben. | ||||
a) Für Eisenbahnzwecke | 63108534 | - | 62726655 | - |
b) Schwebende Schuld | 30000000 | - | 30000000 | - |
c) Für Verbesserung von Wasserstraßen etc. | 11581561 | - | 2469167 | - |
d) Für deutsche Ansiedelungen in Westpreußen und Posen | - | - | 9592197 | - |
Gesamtsumme: | 1473893027 | 1410728921 | 1404741230 | 1410728921 |
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