zuschreiben, in welchem
Bäume keine
Wurzel
[* 2] fassen können, erklärt Lesquereux denselben durch den Säuregehalt des in
Humus
umgewandelten Torfbodens, und J. D.
Dana sucht den
Grund in klimatischen
Bedingungen, vornehmlich in dem Mangel an
Feuchtigkeit.
So viel steht indes fest, daß die in den Präriestaaten angelegten
Baumpflanzungen kräftig gedeihen.
(Prärogativ, lat.), Vorzug, Vorrecht, namentlich der Inbegriff der Vorrechte
des Monarchen, insbesondere derjenigen monarchischen
Rechte, in Ansehung deren den
Ständen ein Mitwirkungsrecht nicht zusteht.
Im engern und eigentlichen
Sinn werden unter fürstlicher Prärogative diejenigen
Rechte verstanden, welche dem Monarchen
gegenüber der
Volksvertretung selbst zustehen. Der Monarch beruft, eröffnet und schließt die
Kammern; er bestimmt die Dauer
der
Session und hat das
Recht der Vertagung; ja, er kann nach den meisten Verfassungsurkunden die
Ständeversammlung sogar vor
Ablauf
[* 3] der gesetzlichen Legislaturperiode auflösen und eine
Neuwahl veranlassen.
(lat., abgekürzt praes.), »vorgelegt«,
wird im geschäftlichen
Verkehr auf
Briefe, Aktenstücke etc. mit dem betreffenden
Datum gesetzt, um den
Tag des Empfanges derselben zu bezeichnen.
Die Präsenzstärke
einer
Armee ist die Zahl der wirklich bei den
Fahnen befindlichen
Mannschaften, sie beträgt in der
Regel 1 Proz. der
Bevölkerung,
[* 7] wird durch
Gesetz jährlich, wie in
England, oder auf mehrere Jahre (in
Deutschland sieben) festgestellt und liegt dem Militärbudget
zu
Grunde.
Präsenzzeit, s. v. w. Präsenzdienstzeit, s.
Dienstzeit.
(lat.), Vorsitzender einer kollegialisch eingerichteten Behörde, einer Versammlung,
eines
Vereins, einer politischen
Körperschaft, welcher regelmäßig als Vertreter einen oder zwei Vizepräsidenten neben sich
hat;
derjenige
Gesandte, welcher in den
Sitzungen des vormaligen deutschen
Bundestags den Vorsitz führte,
und zwar verfassungsgemäß der österreichische
Gesandte.
(spr. pralang),Name eines franz. Marquisats, welches im
Besitz einer der Hauptlinien des
HausesChoiseul war, 1690 nach
dem Erlöschen der
Marquis von an die
Grafen von Chevigny, einen andern
Zweig jenes
Geschlechts, fiel und 1762 zu
einem Herzogtum erhoben ward. Den Herzogstitel erwarb
CésarGabriel de
Choiseul, geb. 14, Aug. 1712 zu
Paris,
[* 11] der während des
Siebenjährigen
Kriegs Gesandter in
Wien,
[* 12] dann
Minister des
Auswärtigen bis 1766, der
Marine bis 1770 war und starb.
Paris, vermählte sich 1824 mit der Tochter des MarschallsSébastiani, die ihm ein bedeutendes Vermögen zubrachte. Als dieselbe in
ihrem Haus im Faubourg St.-Honoré zu Paris ermordet gefunden ward, fiel der Verdacht der Thäterschaft bald auf den Herzog selbst,
welcher deshalb 21. Aug. nach dem Luxembourg abgeführt ward, um vom Pairsgerichtshof abgeurteilt zu werden,
hier aber 24. Aug. infolge genommenen Gifts starb. In der That ist die Schuld Praslins festgestellt: er ermordete seine Gattin,
die ihn leidenschaftlich liebte, der Gouvernante seiner Kinder, Henriette Deluzy-Desportes, wegen;
daß sein Selbstmord (oder,
wie man damals sagte, seine Flucht) ihn der gerechten Strafe entzog, machte die öffentliche Meinung der
Juliregierung zum Vorwurf und schädigte deren Autorität im höchsten Grad.