Veränderungen erfuhr, wodurch die zahlreichen lebenden
Sprachen, wie
Hindi,
Bengali etc., entstanden (s.
Indische Sprachen).
Die Hauptquelle für die Kenntnis des Prâkrit sind die indischen
Dramen, in denen die
Frauen und
Personen niedern
Standes sich des
Prâkrit bedienen, während die
Könige,
Brahmanen etc.
Sanskrit sprechen. Ein großes erzählendes Kunstgedicht, »Ravanavâha«
betitelt, wurde herausgegeben von
Goldschmidt (Straßb. 1880); weniger bekannt ist bisher das Prâkrit der Dschainasekte,
dem unter anderm eine von
Jacobi (»The Kalpasûtra of Bhadrabâhu«, Leipz.
1879) herausgegebene
Biographie des
Stifters der Dschainalehre angehört. Eine
Grammatik des Prâkrit lieferte
Lassen (»Institutiones
linguae prakriticae«,
Bonn
[* 2] 1837), Beiträge zur
Grammatik des Dschainaprâkrit E.
Müller (Berl. 1876).
Die alte indische
Grammatik des Prâkrit von Hemacandra gab
Pischel in
Text und Übersetzung heraus
(Halle
[* 3] 1877-80, 2 Bde.). Ein Handbuch
des wichtigsten der Prâkritdialekte lieferte
Jacobi in »Ausgewählte
Erzählungen in Maharashtri« (Leipz. 1886).
Praktiken,Ränke, unerlaubte Kunstgriffe, Rechtskniffe. Praktik heißt auch
die einem
Schiff
[* 4] erteilte Erlaubnis, mit dem Land zu verkehren, wenn entweder die für dasselbe angeordnete Quarantänezeit
verflossen, oder durch einen
Gesundheitspaß nachgewiesen ist, daß das
Schiff keine ansteckenden
Krankheiten mitbringen kann.
besonders jemand, der bei einer Behörde thätig ist, um den Geschäftsgang
kennen zu lernen und sich für die
Praxis vorzubereiten, insbesondere von den zur Belehrung oder zur
Beihilfe
im Vorbereitungsdienst arbeitenden
Juristen sowie im Postwesen (wo es die zweite
Stufe in der sogen. höhern Postkarriere bezeichnet)
gebraucht.
(Collegium practicum, lat.), an
Universitäten und technischen
HochschulenKollegium, das sich nicht auf unterrichtete
Vorlesungen beschränkt, sondern auch Anleitung zur praktischen Ausübung des Gelernten gibt.
(lat.), vorläufig, vorgängig; daher Präliminarien (franz.
Préliminaires), vorläufige Beratschlagungen und
Verhandlungen, welche eine spätere Definitivverhandlung einleiten. Präliminationspunkte
oderPräliminarartikel sind die einzelnen in diesen Vorverhandlungen namhaft gemachten Gegenstände,
die in der Schlußverhandlung entschieden werden sollen; Präliminarverträge, vorläufige vertragsmäßige
Abmachungen, insbesondere
Friedenspräliminarien, die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrags; nicht zu verwechseln mit dem Präliminarfrieden,
einem vorläufigen
Frieden, dem noch ein definitiver
Friedensschluß folgen muß. Besonders wichtige Friedenspräliminarverträge
der Neuzeit sind die Präliminarien von
Villafranca vom die
NikolsburgerFriedenspräliminarien
vom und der Präliminarvertrag von
Versailles
[* 10] vom Präliminarkonvention ist ein vorläufiges Übereinkommen
über eine besondere
Forderung, von welchem der eine Teil die
Friedenspräliminarien abhängig macht.
(Schneller), musikal.
Verzierung, welche aus dem einmaligen schnellen
Wechsel der Hauptnote mit der obern
Sekunde besteht und durch ^ gefordert wird; z. B.:
^[img]
Soll die Hilfsnote chromatisch verändert werden, so wird das durch ^, ^, ^ etc.
über dem Zeichen angedeutet:
^[img]
Früher wendete man auch den doppelten oder längern an; sein Zeichen ist ^ und seine Ausführung ein mehrmaliger
Wechsel der
beiden
Töne:
^[img]
Doch löste man bei diesem Zeichen auch wohl den ganzen Wert auf, d. h. schlug einen
Triller (s. d.). Der Pralltriller mit
der untern
Sekunde heißt
Mordent (s. d.).
Christen Henrichsen, dän. Dichter und Schriftsteller, geb. 1756 zu
Gudbrandsdalen in
Norwegen, studierte zu
Kopenhagen
[* 12] neuere
Sprachen,
Kameralwissenschaften und wurde 1781 im
Ökonomie- und
Kommerzkollegium
als
Sekretär
[* 13] angestellt. 1816 entlassen, nahm er 1820 das
Amt eines Zollverwalters auf der westindischen
Insel St.
Thomas an,
starb daselbst aber schon Seine eigentliche Bedeutung hatte Pram als Schriftsteller
zur Beförderung der Volksaufklärung, so namentlich in der
Zeitschrift
»Minerva«, die er seit 1785 mit
Rahbek herausgab. Unter
seinen poetischen
Arbeiten (hrsg. von
Rahbek 1824-29, 6 Bde.) gilt »Stärkodder«
(1785),