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Hauptstadt und den Provinzen der römischen Weltherrschaft diente. Die Hauptstützpunkte der römischen Staatspost waren die an bedeutendern Handels- und Verkehrsorten errichteten mansiones (später stationes), welche zum Ausruhen und Verweilen der Reisenden während der Nacht dienten und meist je eine Tagereise voneinander entfernt waren. Zwischen je zwei Mansionen befanden sich 6-8 Mutationen für den Pferdewechsel. Die Stellung der Beförderungsmittel lag den Bewohnern der betreffenden Poststation ob und gestattete sich zu einem schweren Frondienst für die Bevölkerung. [* 2] In eiligen Fällen fanden ganze Truppenabteilungen mit ihren Ausrüstungsgegenständen durch den cursus publicus Beförderung.
Während die römischen Posteinrichtungen durch die Wogen der Völkerwanderung zerstört und ein späterer Versuch des Frankenkönigs Chlodwig und später Karls d. Gr. zur Errichtung regelmäßiger Postverbindungen auf Grundlage der römischen Fronen nur zu Einrichtungen von kurzer Dauer geführt hatte, entstand im 7. Jahrh. im mohammedanischen Kalifenreich ein geregeltes Postinstitut, das im beschränkten Umfang auch Privaten seine Dienste [* 3] lieh und damit einen mehr gemeinnützigen Charakter annahm.
Nach der Auflösung des karolingischen Reichs entbehrte das abendländische Verkehrswesen jeder Organisation, bis in den spätern Jahrhunderten des Mittelalters das Bedürfnis der einzelnen Lebenskreise, zunächst der Höfe und dann der geistlichen und weltlichen Körperschaften, Einrichtungen für den Nachrichtenverkehr hervorrief. Die Klöster, Abteien und geistlichen Orden [* 4] unterhielten für den Verkehr mit benachbarten Klöstern und den Sitzen des Kirchenregiments aus der Zahl der Klosterbrüder entnommene Klosterboten, welche sich ebenso wie die von den Universitäten im 12. und 13. Jahrh. unterhaltenen Universitätsboten zu einem ziemlich weit verzweigten Institut gestalteten. In einzelnen Gegenden Deutschlands [* 5] wurden auch die Metzger, welche ihre Geschäftsreisen oft auf weite Entfernungen ausdehnten, zu Besorgungen von Briefen etc. benutzt.
Die Metzgerzünfte traten untereinander in Verbindung und schufen die sogen. Metzgerposten. Zu weit größerer Bedeutung gelangte das Städtebotenwesen, welches mit dem Emporblühen der Städte und der Entwickelung des Handels entstand. Die städtischen Boten waren meist zu einer Zunft unter einem Botenmeister vereinigt; ihre Obliegenheiten waren durch Botenordnungen geregelt. Schon seit dem 13. Jahrh. wurde durch die Städteboten ein mehr oder weniger regelmäßiger Verkehr zwischen den Hansestädten unterhalten, und von diesen aus bestanden Verbindungen über Nürnberg [* 6] nach Salzburg, [* 7] Venedig [* 8] und den Haupthandelsplätzen Italiens [* 9] sowie nach Frankfurt, [* 10] Köln, [* 11] Lindau [* 12] und Augsburg. [* 13] Eine gewisse Bedeutung erlangte auch die Post des Deutschen Ritterordens, welche vom 14. Jahrh. ab bis zur Auflösung des Ordens (etwa 1525) auf dem Gebiet des Ordens sowie mit benachbarten Gebieten regelmäßige Postverbindung unterhielt. - Die bisher erwähnten Verkehrseinrichtungen bildeten zwar gewisse Kernpunkte einer regelmäßigen Nachrichtenübermittelung; allein es fehlte ihnen der Grundzug des modernen Postwesens: die unbedingte Zugänglichkeit für jedermann.
In Deutschland [* 14] gründete Franz von Taxis 1516, nachdem schon sein Vater Roger I. von Thurn und Taxis in Tirol [* 15] uniformierte Postreiter zur Beförderung von Briefschaften aufgestellt hatte, vom Kaiser Maximilian I. veranlaßt, die erste wirkliche Post zwischen Wien [* 16] und Brüssel; [* 17] er selbst ward zum niederländischen Generalpostmeister ernannt. Bald erweiterten die Taxis jenen ersten Postkurs durch Abzweigungen von Brüssel nach Frankreich und von Wien durch Tirol bis Rom. [* 18]
Hieran schlossen sich Postkurse zwischen Nürnberg, Frankfurt a. M. und Schaffhausen, [* 19] während sich nach Norden [* 20] der Taxissche Postenlauf bis Hamburg [* 21] erstreckte. 1615 wurde Lamoral von Taxis unter Erhebung in den Grafenstand zum Reichs-Generalpostmeister ernannt mit der Wirkung, daß er dieses Amt als ein neueingesetztes Regal für sich und seine Erben zum Lehen erhielt. Dies war der Anfang eines Kampfes, den die einzelnen Landesfürsten, welche die Posthoheit in ihren Gebieten für sich in Anspruch nahmen, gegen die Lehnsherrlichkeit des Hauses Taxis führten, und der bis in unser Jahrhundert währte.
Der erste deutsche Fürst, welcher die Ordnung des Postwesens in seinen Landen selbst in die Hand [* 22] nahm, war der Große Kurfürst. Er gründete 1651 die brandenburgisch-preußische Post, welche eine hohe Entwickelung erreichte. Ihm folgten Kursachsen, Braunschweig-Lüneburg und andre Reichsstände. Die durch den Rheinbund erlangte Souveränität der Landesfürsten veranlaßte weitere Beschränkungen der Taxisschen Posten. Letztern wurde zwar bei Errichtung des Deutschen Bundes ihre Gerechtsame gewährleistet, die Errichtung von Landesposten wurde aber unter Voraussetzung entsprechender Entschädigung des Taxisschen Hauses nicht gehindert.
Bei dieser Entwickelung hatte das Postwesen in Deutschland in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts eine sehr zersplitterte Gestaltung angenommen, in Hamburg hatten sogar Schweden [* 23] und Dänemark [* 24] Postämter errichtet. Die gesteigerten Anforderungen, welche der zunehmende Verkehr stellte, machten eine engere Vereinigung der deutschen Postverwaltungen nötig. Am trat zu Dresden [* 25] eine deutsche Postkonferenz zusammen, deren Arbeiten zum Abschluß des deutsch-österreichischen Postvereinsvertrags führte, welcher ins Leben trat. Dieser Vertrag (revidiert und gestaltete die 16 vereinigten Postverwaltungen für ihren gesamten Wechselverkehr zu einem einzigen Postgebiet, dessen Verhältnisse zu dem Postvereinsausland durch eine Reihe einzelner Verträge geordnet waren.
Nach den Ereignissen des Jahrs 1866 gelang Preußen [* 26] die Beseitigung der Thurn und Taxisschen Post durch einen mit dem fürstlichen Haus. Thurn und Taxis geschlossenen Vertrag vom Wichtigere Veränderungen hatte die Errichtung des Norddeutschen Bundes zur Folge. Gemäß Abschn. 8 der norddeutschen Bundesverfassung wurde das Postwesen für das gesamte Gebiet des Norddeutschen Bundes vom ab als einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet.
Gleichzeitig erhielt der Postverkehr mit den süddeutschen Staaten und Österreich-Ungarn [* 27] unter Auflösung des deutsch-österreichischen Postvertrags durch besondere Übereinkommen auf Grundlage weiterer Verkehrserleichterungen eine neue Regelung. Die oberste Verwaltung des norddeutschen Postwesens führte das Generalpostamt des Norddeutschen Bundes, welches eine Abteilung des Reichskanzleramtes bildete. Durch die Verfassung des neuen Deutschen Reichs (Abschn. 8, Art. 48-51) war das Postwesen für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs als einheitliche Verkehrsanstalt einzurichten und wurde die norddeutsche Post zu der deutschen Reichspostverwaltung erweitert. Nur Bayern [* 28] und Württemberg [* 29] blieben kraft ihrer Reservatrechte ¶
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außerhalb der Reichspost. 1876 wurde die Telegraphenverwaltung mit der Postverwaltung zu einem selbständigen ministeriellen Ressort, dem seit 1880 die Bezeichnung Reichspostamt beigelegt wurde, vereinigt.
Außerdeutsche Postverwaltungen.
Österreich-Ungarn errichtete 1615 eine eigne Territorialpost und verpachtete 1627 das Postwesen an den Grafen von Paar, bis 1720 Karl VI. das Posterblehen ablöste und den Betrieb auf den Staat übernahm. Nach der Errichtung des Deutsch-Österreichischen Postvereins nahm die österreichische Post in ihrer äußern und innern Gestaltung eine ähnliche Einrichtung wie in Deutschland an. Sowohl in Österreich [* 31] als auch in Ungarn [* 32] steht die Postverwaltung unter dem Ressort des Handelsministeriums mit einem Generalpost- und Telegraphendirektor an der Spitze. In Frankreich schuf Ludwig XI. 1464 eine Botenanstalt für die ganze Ausdehnung [* 33] seiner Krongüter, welche ausschließlich Zwecken der Staatsverwaltung diente.
Die Kurierritte wurden »postes« genannt. Diese Bezeichnung tritt hier zum erstenmal auf, und seitdem scheint das Wort »Post« auch in andern Staaten sich eingebürgert zu haben. Der erste Erlaß, welcher auf eine Umwandlung in eine gemeinnützige Anstalt im Sinn der modernen Post hindeutet, rührt von Heinrich III. aus dem Jahr 1576 her, welcher für die Beförderung von Briefen und andern Sendungen bestimmte Taxen vorschrieb und bestimmte Abgangs- und Ankunftszeiten festsetzte. 1668 wurde Louvois zum Postchef ernannt, der 1676 das gesamte Postwesen gegen eine Pacht von 320,000 Thlr. auf elf Jahre verpachtete.
Bis 1733 waren diese Pachtgelder auf die Summe von 3 Mill. Frank gestiegen. Als beim Ablauf [* 34] der letzten Pacht 1791 die Posten dem Staat anheimfielen, betrugen die reinen Einkünfte über 11 Mill. Fr. Während der nun folgenden Schreckensperiode und des Kaiserreichs zeigten die postalen Verhältnisse keine wesentlichen Fortschritte, bis sich nach der Rückkehr Ludwigs XVIII. 1815 wieder eine stetigere Entwickelung anbahnte. Das französische Postwesen wurde indes wesentlich nach fiskalischen Gesichtspunkten verwaltet, bis Frankreich 1878 dem Weltpostverein beitrat, die Taxen herabsetzte und in allen Dienstzweigen Verkehrserleichterungen herbeiführte.
Seit 1887 ist das Ressort der Post und des Telegraphen [* 35] dem Finanzminister unterstellt. In England finden sich die ersten Anfänge des Postwesens um die Mitte des 14. Jahrh. in Verordnungen des Königs Eduard III. Zur Zeit der Königin Elisabeth gab es schon reitende Boten; Jakob I. ließ eine eigne Briefpost für die Korrespondenz nach dem Ausland einrichten, und Karl I. befahl, die überseeischen und nach dem Kontinent gehenden Briefe nur durch jene Briefpost zu versenden und (1635) besondere Briefpostexpeditionen in England und Schottland zu errichten.
Die Privatposten wurden aufgehoben und die Post für ein königliches Recht erklärt. Karl I. kann daher als der eigentliche Schöpfer der englischen Postverfassung betrachtet werden. Er verpachtete das Postwesen für 7000 Pfd. Sterl. 1710 erhielt das Postwesen eine Verfassung, welche noch jetzt die Grundlage der englischen Post bildet. Ein General Post Office wurde für die drei Königreiche und die Kolonien errichtet und dem Postmaster General unterstellt. Eine durchgreifende Reform im Postbeförderungsdienst, welcher noch im 18. Jahrh. viel zu wünschen übrigließ, wurde von dem Theaterdirektor John Palmer in Bristol angeregt und fand den Beifall des Premierministers Pitt.
Unter demselben trat das Institut der Mail-coaches in Kraft, [* 36] deren erste 1784 zwischen London [* 37] und Bristol fuhr. Die Höhe des Tarifs veranlaßte jedoch vielfache Mißbräuche und Portohinterziehungen (ermöglicht durch die Privilegien einzelner Stände), so daß die Notwendigkeit einer abermaligen Reform des Postwesens allgemein anerkannt ward. 1839 kam ein von Rowland Hill (s. Hill 2) ausgegangener, hierauf bezüglicher Plan zur parlamentarischen Verhandlung, worin die Einführung des gleichförmigen Portosatzes von 1 Penny für Briefe bis zum Gewicht von ½ Unze (etwa = 14,2 g) nach allen Entfernungen innerhalb des Vereinigten [* 38] Königreichs beantragt wurde. 1840 trat das neue System ins Leben; gleichzeitig wurden die Briefmarken eingeführt, welche sich bald auch in den übrigen Kulturstaaten Eingang verschafften.
Die Folge dieser Reform war eine ungeheure Steigerung des Briefwechsels. 1861 ging die englische Postverwaltung mit der Einrichtung von Postsparkassen (s. d.) vor. Die Oberleitung der englischen Post hat das Generalpostamt (General Post Office) mit einem Postmaster General an der Spitze. Da dieser Mitglied des Kabinetts ist und bei jedem Kabinettswechsel aus dem Amt scheidet, so liegt die ständige Leitung der Geschäfte in der Hand von drei Secretaries, von welchen der erste die Postabteilung, der zweite die Finanzangelegenheiten und der dritte die Telegraphenabteilung leitet.
Die sämtlichen Postanstalten stehen (ohne Vermittelung von Provinzialbehörden, wie in Deutschland und andern Ländern mit dezentralisierter Verwaltung) unmittelbar unter dem General Post Office. In Spanien [* 39] bestanden schon zu Ende des 13. Jahrh. zünftige Vereinigungen von Boten, welchen die später auf das Postwesen übergegangen Bezeichnung Correos beigelegt wurde. Eigentliche Posten wurden erst vom Haus Taxis in der Gefolgschaft des österreichischen Kaiserhauses gegründet. Im 18. Jahrh. erhielt das Postwesen eine mehr nach französischem Muster gehaltene Organisation und wurde 1716 unter Staatsverwaltung genommen.
Italien [* 40] besitzt seit Errichtung des Königreichs ein einheitliches Postwesen. Eine erhebliche Einnahme (etwa 1 Mill. Lire) bezieht Italien durch den Transport der Überlandpost (s. d.), welche über Brindisi befördert wird und dort auf die Postdampfer nach Alexandria übergeht. Dänemark erhielt seine erste Post durch Christian IV. 1624. In Schweden erfolgte die Einführung der Posten 1636 durch die Königin Christine; fahrende Posten wurden daselbst aber erst von Karl XII. gegründet.
Norwegen hat ein selbständiges Landespostwesen. Den ersten Ursprung nahm dasselbe durch eine 1611 zwischen Christiania [* 41] und Kopenhagen [* 42] eingerichtete Briefpost. Seit 1826 sind alle an der Seeküste liegenden Handelsstädte von Frederikshall und Christiania bis Hammerfest durch ineinander greifende Dampfschiffahrten in Verbindung gesetzt. In Rußland finden sich die ersten Spuren von Postverbindung in der Mitte des 16. Jahrh. Die ersten regelmäßigen Posten wurden 1630 unter Michael Feodorowitsch eingerichtet.
Unter Peter d. Gr. ward 1711 das Postamt zu Moskau, [* 43] 1717 das zu Petersburg [* 44] gegründet, letzteres auch 1721 durch Briefposten mit Riga [* 45] in Verbindung gesetzt. 1720 wurden auch auf andern bedeutendern Straßen, namentlich zwischen Moskau und Petersburg, regelmäßige Posten errichtet, und 1775 waren bereits alle bedeutenden Städte des Reichs mit Postanstalten versehen. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika [* 46] ist das Postwesen, gleich dem schweizerischen (das bis 1849 Angelegenheit der einzelnen Kantone war), ¶