Arvid,Graf, schwed. Staatsmann, geb. auf Rosendal in
Schonen, studierte in
Lund und war 1847-49 dem
Hofgericht von
Schonen beigegeben, wandte sich dann aber der
Verwaltung seiner
Güter zu. 1856 trat er in das Ritterhaus des
Reichstags und verfocht hier die Vorrechte des
Adels gegen die
Versuche einer Verfassungsreform. Nach der
Annahme derselben (1866) ward er in die Zweite
Kammer des
Reichstags gewählt und stellte sich als Verfechter radikaler
Reformen
an die
Spitze der Landmannspartei. 1876 ernannte ihn der König zum
Präsidenten der Zweiten
Kammer. Als das
Ministerium de
Geer
wegen der
Ablehnung seines Wehrpflichtgesetzes seine Entlassung nahm, wurde Posse zur
Bildung eines
neuen
Kabinetts berufen. Er stellte sich die
Durchführung einer gleichzeitigen
Heeres- und Steuerreform zur Aufgabe, wurde
aber dabei von seiner eignen
Partei im
Stiche gelassen und trat im Juni 1883 zurück, worauf er zum
Präsidenten des
Kammergerichts
ernannt wurde.
Rechtsmittel,Klagen, die den
Schutz des
Besitzes bezwecken, und durch welche entweder ein beanspruchter
Besitz verschafft, ein gestörter erhalten, oder ein verlorner wiedergewonnen werden soll;
(franz. poste, v. mittellat.
posta [gekürzt aus posita] im
Sinn von
Station, Standort der zur Weiterbeförderung aufgestellten Laufboten oder
Pferde),
[* 29] Staatsanstalt
zur Beförderung von
Briefen, Paketen, Geldsendungen, Gedrucktem sowie in einigen
Staaten auch von
Personen
zwischen bestimmten
Orten und zu festgesetzten
Taxen; auch Bezeichnung der Gebäude dieser Anstalt, der von ihr verwandten
Wagen und durch sie beförderten Sendungen.
Die assyrische
Sage erzählt von
Boten, welche die Befehle der
Semiramis in die
Provinzen des
Reichs beförderten.
Im
BuchEsther
(Kap. 3, 12) wird von berufsmäßigen
Läufern berichtet, und einen ziemlichen
Umfang hatte der Nachrichtendienst
durch berufsmäßige
Boten bei den Ägyptern unter der 12. Dynastie, insbesondere aber bei den Griechen und
Römern. Die griechischen
Hemerodromen hatten den Regierenden auf schnellste
Weise Nachrichten zu überbringen. In der römischen
Republik wurde der obrigkeitliche und private
Verkehr durch cursores, auch statores, später viatores und tabellarii (von tabella,
Brieftäfelchen) wahrgenommen.
Nach
Marco Polo scheint auch in
China
[* 30] schon seit alten
Zeiten eine Nachrichtenbeförderung durch
Läufer bestanden zu haben,
welche sich stationsweise ablösten und dadurch Erhebliches in der
Schnelligkeit der Beförderung leisteten.
Kyros verband die
Provinzen seines weiten
Reichs durch reitende
Boten, welche auf zweckmäßig verteilten
Stationen die
Pferde
wechselten, und deren
Organisation die erste eigentliche postmäßige Einrichtung darstellt (Angareion).
Cäsar ahmte dieselbe
zunächst für den Nachrichtendienst im
Krieg nach (reitende
Kuriere, veredarii), und unter
Augustus entwickelte sich hieraus
die römische Staatspost (cursus publicus), welche bis zum
Untergang des weströmischen
Reichs durch regelmäßige
Verbindung zwischen der
¶
mehr
Hauptstadt und den Provinzen der römischen Weltherrschaft diente. Die Hauptstützpunkte der römischen Staatspost waren die
an bedeutendern Handels- und Verkehrsorten errichteten mansiones (später stationes), welche zum Ausruhen und Verweilen der
Reisenden während der Nacht dienten und meist je eine Tagereise voneinander entfernt waren. Zwischen je zwei Mansionen befanden
sich 6-8 Mutationen für den Pferdewechsel. Die Stellung der Beförderungsmittel lag den Bewohnern der
betreffenden Poststation ob und gestattete sich zu einem schweren Frondienst für die Bevölkerung.
[* 32] In eiligen Fällen fanden
ganze Truppenabteilungen mit ihren Ausrüstungsgegenständen durch den cursus publicus Beförderung.
Während die römischen Posteinrichtungen durch die Wogen der Völkerwanderung zerstört und ein späterer
Versuch des Frankenkönigs Chlodwig und später Karls d. Gr. zur Errichtung regelmäßiger Postverbindungen auf Grundlage der
römischen Fronen nur zu Einrichtungen von kurzer Dauer geführt hatte, entstand im 7. Jahrh. im
mohammedanischen Kalifenreich ein geregeltes Postinstitut, das im beschränkten Umfang auch Privaten seine Dienste
[* 33] lieh und
damit einen mehr gemeinnützigen Charakter annahm.
Nach der Auflösung des karolingischen Reichs entbehrte das abendländische Verkehrswesen jeder Organisation, bis in den spätern
Jahrhunderten des Mittelalters das Bedürfnis der einzelnen Lebenskreise, zunächst der Höfe und dann der geistlichen und weltlichen
Körperschaften, Einrichtungen für den Nachrichtenverkehr hervorrief. Die Klöster, Abteien und geistlichen Orden
[* 34] unterhielten
für den Verkehr mit benachbarten Klöstern und den Sitzen des Kirchenregiments aus der Zahl der Klosterbrüder
entnommene Klosterboten, welche sich ebenso wie die von den Universitäten im 12. und 13. Jahrh. unterhaltenen Universitätsboten
zu einem ziemlich weit verzweigten Institut gestalteten. In einzelnen Gegenden Deutschlands
[* 35] wurden auch die Metzger, welche
ihre Geschäftsreisen oft auf weite Entfernungen ausdehnten, zu Besorgungen von Briefen etc. benutzt.
Die Metzgerzünfte traten untereinander in Verbindung und schufen die sogen. Metzgerposten. Zu weit größerer Bedeutung gelangte
das Städtebotenwesen, welches mit dem Emporblühen der Städte und der Entwickelung des Handels entstand. Die städtischen
Boten waren meist zu einer Zunft unter einem Botenmeister vereinigt; ihre Obliegenheiten waren durch Botenordnungen
geregelt. Schon seit dem 13. Jahrh. wurde durch die Städteboten ein mehr oder weniger regelmäßiger
Verkehr zwischen den Hansestädten unterhalten, und von diesen aus bestanden Verbindungen über Nürnberg
[* 36] nach Salzburg,
[* 37] Venedig
und den Haupthandelsplätzen Italiens
[* 38] sowie nach Frankfurt,
[* 39] Köln, Lindau
[* 40] und Augsburg.
[* 41] Eine gewisse Bedeutung
erlangte auch die Post des DeutschenRitterordens, welche vom 14. Jahrh. ab bis zur Auflösung des Ordens (etwa 1525) auf dem Gebiet
des Ordens sowie mit benachbarten Gebieten regelmäßige Postverbindung unterhielt. - Die bisher erwähnten Verkehrseinrichtungen
bildeten zwar gewisse Kernpunkte einer regelmäßigen Nachrichtenübermittelung; allein es fehlte ihnen
der Grundzug des modernen Postwesens: die unbedingte Zugänglichkeit für jedermann.
Hieran schlossen sich Postkurse zwischen Nürnberg, Frankfurt a. M. und Schaffhausen,
[* 47] während sich nach Norden
[* 48] der Taxissche Postenlauf bis
Hamburg
[* 49] erstreckte. 1615 wurde Lamoral von Taxis unter Erhebung in den Grafenstand zum Reichs-Generalpostmeister
ernannt mit der Wirkung, daß er dieses Amt als ein neueingesetztes Regal für sich und seine Erben zum Lehen erhielt. Dies war
der Anfang eines Kampfes, den die einzelnen Landesfürsten, welche die Posthoheit in ihren Gebieten für sich in Anspruch
nahmen, gegen die Lehnsherrlichkeit des HausesTaxis führten, und der bis in unser Jahrhundert währte.
Der erste deutsche Fürst, welcher die Ordnung des Postwesens in seinen Landen selbst in die Hand
[* 50] nahm, war der GroßeKurfürst.
Er gründete 1651 die brandenburgisch-preußische Post, welche eine hohe Entwickelung erreichte. Ihm folgten Kursachsen, Braunschweig-Lüneburg
und andre Reichsstände. Die durch den Rheinbund erlangte Souveränität der Landesfürsten veranlaßte weitere Beschränkungen
der Taxisschen Posten. Letztern wurde zwar bei Errichtung des DeutschenBundes ihre Gerechtsame gewährleistet, die Errichtung
von Landesposten wurde aber unter Voraussetzung entsprechender Entschädigung des Taxisschen Hauses nicht gehindert.
Bei dieser Entwickelung hatte das Postwesen in Deutschland in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts eine
sehr zersplitterte Gestaltung angenommen, in Hamburg hatten sogar Schweden und Dänemark
[* 51] Postämter errichtet. Die gesteigerten
Anforderungen, welche der zunehmende Verkehr stellte, machten eine engere Vereinigung der deutschen Postverwaltungen nötig.
Am trat zu Dresden
[* 52] eine deutsche Postkonferenz zusammen, deren Arbeiten zum Abschluß des deutsch-österreichischen
Postvereinsvertrags führte, welcher ins Leben trat. Dieser Vertrag (revidiert und gestaltete
die 16 vereinigten Postverwaltungen für ihren gesamten Wechselverkehr zu einem einzigen Postgebiet, dessen Verhältnisse
zu dem Postvereinsausland durch eine Reihe einzelner Verträge geordnet waren.
Nach den Ereignissen des Jahrs 1866 gelang Preußen
[* 53] die Beseitigung der Thurn und Taxisschen Post durch einen mit
dem fürstlichen Haus. Thurn und Taxis geschlossenen Vertrag vom Wichtigere Veränderungen hatte die Errichtung des
Norddeutschen Bundes zur Folge. Gemäß Abschn. 8 der norddeutschen Bundesverfassung wurde das Postwesen
für das gesamte Gebiet des Norddeutschen Bundes vom ab als einheitliche Staatsverkehrsanstalt eingerichtet.
Gleichzeitig erhielt der Postverkehr mit den süddeutschen Staaten und Österreich-Ungarn
[* 54] unter Auflösung des deutsch-österreichischen
Postvertrags durch besondere Übereinkommen auf Grundlage weiterer Verkehrserleichterungen eine neue Regelung. Die oberste
Verwaltung des norddeutschen Postwesens führte das Generalpostamt des Norddeutschen Bundes, welches eine
Abteilung des Reichskanzleramtes bildete. Durch die Verfassung des neuen DeutschenReichs (Abschn. 8, Art. 48-51) war das Postwesen
für das gesamte Gebiet des DeutschenReichs als einheitliche Verkehrsanstalt einzurichten und wurde die norddeutsche Post zu
der deutschen Reichspostverwaltung erweitert. Nur Bayern und Württemberg
[* 55] blieben kraft ihrer Reservatrechte¶