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zukommt; es wird von den weniger bevölkerten Niederlanden, Dänemark [* 2] und Norwegen [* 3] überflügelt. Im J. 1886 belief sich der Wert des auswärtigen Warenverkehrs von Portugal [* 4] in der Einfuhr auf 37,362,000, in der Ausfuhr auf 25,327,000 Milreis. Davon kamen auf die einzelnen Warengruppen (in Tausenden Milreis):
Einfuhr | Ausfuhr | |
---|---|---|
Lebende Tiere | 1322 | 812 |
Animalische Produkte | 2067 | 410 |
Fische | 1922 | 997 |
Wolle und Wollengewebe | 3292 | 193 |
Seide und Seidengewebe | 1178 | 33 |
Baumwolle, Garne und Gewebe | 4383 | 85 |
Flachs und Leinenwaren | 801 | 14 |
Holz und Kork | 1200 | 2786 |
Getreide etc. | 5992 | 253 |
Kolonialwaren | 3346 | 93 |
Früchte, Olivenöl u. andre Pflanzenstoffe | 1013 | 1583 |
Metalle | 2316 | 152 |
Mineralien und Petroleum | 2698 | 214 |
Wein und andre Getränke | 167 | 16956 |
Glas- und Thonwaren | 345 | 16 |
Papier | 535 | 53 |
Chemische Produkte | 382 | 387 |
Verschiedene Fabrikate (Maschinen, Spielwaren, Hüte, musikal. Instrumente etc.) | 4185 | 312 |
Der Schiffsverkehr in sämtlichen Häfen Portugals betrug 1886:
11304 eingelaufen Schiffe | mit 4356000 Ton. und |
11359 ausgelaufene " | " 4315000 " |
Hiervon kamen auf die lange Fahrt (im Gegensatz zur Küstenschiffahrt):
5672 eingelaufene Schiffe | mit 3476000 Ton. und |
5798 ausgelaufene " | " 3449000 " |
Auf den Dampferverkehr entfielen,
4394 eingelaufene Schiffe | mit 3609000 Ton. und |
4348 ausgelaufene " | " 3561000 " |
Der größte Verkehr findet mit Großbritannien, [* 5] Brasilien, [* 6] Frankreich, Deutschland, [* 7] Spanien und Nordamerika [* 8] statt. Die Handelsflotte bestand Anfang 1886 aus 469 Schiffen mit 84,097 cbm, darunter 36 Dampfer mit 16,583 cbm. Als Kommunikationsmittel zu Lande dienen die Eisenbahnen, welche 1887 in einer Gesamtlänge von 1819 km (darunter 144 km schmalspurige) im Betrieb waren. 453 km blieben noch im Bau. Die Länge der Telegraphenlinien betrug Anfang 1885: 4978 km. Die Menge der im Jahr beförderten Telegramme belief sich auf 1,2, die der Postsendungen auf 38,7 Mill. Stück. An Kreditinstituten gibt es 42, darunter die Bank von eine Notenbank mit einem Aktienkapital von 44,444,000 Frank (weiteres vgl. im Art. »Banken«, S. 338). - Münzeinheit ist der Real (Plural Reis); größere Summen berechnet man nach Milreis (1000 Reis = 4,45 Mk.) und nach Contos (1000 Milreis). Für Maße und Gewichte ist seit 1852 das metrisch-dezimale System eingeführt.
Die Zahl der Wohlthätigkeitsanstalten ist in Portugal sehr groß;
die wichtigsten sind: die Santa Casa da Misericordia zu Lissabon, [* 9] verbunden mit einem großartigen Findel- und Waisenhaus;
das Hospital São José daselbst, eins der größten und besten Spitäler Europas;
die Casa pia im ehemaligen Kloster San Jeronymo in Belem;
eine großartige Waisen- und Erziehungsanstalt zu Porto.
In dem ehemaligen Kloster Rilhafolles zu Lissabon besteht eine trefflich eingerichtete Irrenanstalt.
Staatsverfassung und -Verwaltung.
Die Staatsverfassung Portugals ist die repräsentativ-monarchische und beruht auf der Carta constitucional Pedros IV. von Portugal vom dem Acto addicional der Königin Maria II. vom dem Wahlgesetz vom und dem Gesetz vom Hiernach ist die königliche Würde in der männlichen und weiblichen Linie des Hauses Braganza erblich; der König wird mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr volljährig; während seiner Minderjährigkeit regiert eine von den Cortes eingesetzt Regentschaft.
Die gesetzgebende Gewalt üben die Cortes, die Sanktion der Gesetze ist der Krone vorbehalten. Die Cortes sind zusammengesetzt aus der Pairskammer und aus der Deputiertenkammer. Die Pairskammer besteht aus dem Kronprinzen und seinen Brüdern, den Erzbischöfen und Bischöfen, aus 100 vom König auf Lebenszeit ernannten und aus 50 durch Delegierte der Distrikte, der Universität und andrer wissenschaftlicher Institute gewählten Mitgliedern. Die Pairs der beiden letztern Kategorien müssen mindestens 35 Jahre alt sein und bestimmte andre Qualifikationen besitzen, teilweise auch den Höchstbesteuerten angehören.
Die Deputiertenkammer besteht aus 173 Abgeordneten, welche in direkter Weise auf vier Jahre gewählt werden. Die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts ist von der Staatsbürgerschaft, dem Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, der Großjährigkeit und dem Besitz eines Jahreseinkommens abhängig, welches für die Wähler mindestens 100 und für die Abgeordneten mindestens 400 Milreis beträgt. Offiziere, Priester, Doktoren und jene, welche höhere Studien zurückgelegt haben, sind jedoch von diesem Zensus ausgenommen.
Die Cortes werden jährlich einberufen. Die Deputiertenkammer ist berechtigt, die Minister und Staatsräte in Anklagestand zu versetzen; für dieselben sowie für die Mitglieder des königlichen Hauses, die Pairs und Abgeordneten fungiert die Pairskammer als Staatsgerichtshof. Für die Selbstverwaltung sind errichtet: die Generaljunta im Distrikt, die Munizipalkammer in der Gemeinde und die Parochialjunta in jedem Kirchspiel. Die Mitglieder der erstgenannten werden von den Munizipalkammern gewählt.
Für die Staatsverwaltung sind als oberste Behörden sieben Ministerien bestellt: für die innern Angelegenheiten (einschließlich Unterricht), für die Justiz (nebst Kultus), für die Finanzen, für den Krieg, für die Marine u. die Kolonien, für die auswärtigen Angelegenheiten, für öffentliche Arbeiten, Handel u. Industrie. Der Staatsrat hat bloß beratende Befugnisse. Portugal mit den Azoren und Madeira [* 10] zerfällt in 21 Kreise [* 11] (Distrikte, s. Tabelle, S. 251); diese sind in 292 Concelhos (Gemeindebezirke) u. diese wieder in Kirchspiele eingeteilt. In jedem Kreis [* 12] ist mit der Leitung der Verwaltung der Zivilgouverneur betraut, der gleichzeitig dem Verwaltungsgerichtshof in dem Kreis vorsteht. In den Gemeindebezirken sind die Verwalter mit Regierungsgeschäften betraut, neben welchen die Regedores in den Kirchspielen als Polizeibeamte erscheinen. Die Rechtspflege wird ausgeübt von dem obersten Justiztribunal in Lissabon, von 3 Berufungsgerichtshöfen, den Geschwornengerichten, 146 Gerichtshöfen erster Instanz in den Comarcas, den ordentlichen Einzelrichtern und den Friedensrichtern.
Der Staatshaushalt bot in Portugal immer ein ungünstiges Bild und zeigt auch gegenwärtig trotz eingetretener Besserung ein jährliches Defizit und infolgedessen ein stetiges Anschwellen der Staatsschuld. Das Budget für das Finanzjahr 1887/88 bezifferte die
Einnahmen mit | 34409891 Milreis |
Ausgaben mit | 39327366 " |
so daß sich ein Defizit von: | 4917475 Milreis |
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ergab. Unter den Einnahmen befinden sich direkte Steuern 6,290,410 Milreis, Registrierung und Stempel 3,341,700 Milreis, indirekte Steuern 18,173,110 Milreis, Staatsgüter, Post, Telegraph [* 14] und Eisenbahnen 3,528,613 Milreis. Unter den Ausgaben sind die Hauptposten: Staatsschuld 14,886,963 Milreis, Finanzministerium 8,087,717, Kriegsministerium 4,963,583, Ministerium der öffentlichen Arbeiten 4,094,631, Ministerium des Innern 2,020,527, Marine und Kolonien 2,013,563 Milreis. Das Budget für die Kolonien ergab außerdem für 1885/86: 2,746,663 Milreis Einnahmen und 3,405,936 Milreis Ausgaben. Die Staatsschuld hatte einen Stand von 490,301,599 Milreis.
Das Heerwesen ist durch Gesetz vom modifiziert durch spätere Dekrete, organisiert. Hiernach besteht allgemeine Wehrpflicht, indem jeder Portugiese vom erreichten 21. Jahr an zum Militärdienst verpflichtet ist. Doch ist Stellvertretung gestattet. Die Dienstzeit dauert zwölf Jahre, davon drei unter den Fahnen, fünf in der ersten und vier in der zweiten Reserve. Das Heer besteht aus der europäischen Armee und den Kolonialtruppen. Erstere hat folgende Formation: 24 Infanterie- und 12 Jägerregimenter (à 3 Bataillone zu 4 Kompanien), 10 Kavallerieregimenter (2 Ulanen- und 8 Jägerregimenter à 6 Kompanien), 3 Regimenter Feldartillerie (à 12 Batterien), ein Regiment Gebirgsartillerie, 2 Regimenter und 4 Kompanien Garnisonartillerie, ein Genieregiment (3 Bataillone, eine Kompanie Torpedosoldaten); die Munizipalgarde (Gendarmerie), die Zoll- und Grenzwache etc. Der Friedens- und Kriegsstand der portugiesischen Armee ist folgendermaßen festgestellt:
Frieden | Krieg | |
---|---|---|
Infanterie | 23258 Mann | 99588 Mann |
Kavallerie | 4054 " | 6803 " |
Artillerie | 2933 " | 10241 " |
Genie | 833 " | 2200 " |
Andre Formationen | 7589 " | 7661 " |
Zusammen: | 38667 Mann, | 126493 Mann. |
Der Kriegsstand umfaßt außerdem 7821 Pferde, [* 15] 4870 Maultiere und 264 Kanonen.
Die Kriegsflotte umfaßte 1887: 39 Dampfer mit 4691 Pferdekräften und 139 Kanonen und 15 Segler mit 42 Geschützen. Die Dampfer teilen sich ein in: eine Panzerkorvette mit 7 Geschützen, 6 Korvetten mit 60 Geschützen, 17 Kanonenboote mit 52 Geschützen, 2 Transportschiffe mit 4 Geschützen, 7 Schraubendampfer mit 13 Geschützen, 2 Torpedofahrzeuge und 2 Bugsierdampfer;
die Segelschiffe in eine Fregatte mit 19 Geschützen, 2 Korvetten mit 11 Geschützen, 11 Schoner und Kutter mit 11 Geschützen.
Das Personal der Kriegsmarine beläuft sich auf 3136 Mann.
Die außereuropäischen Kolonien Portugals sind:
A. In Afrika: | QKilom. | Einwohner |
Kapverdische Inseln | 3851 | 109299 |
In Senegambien | 69 | 6518 |
St. Thomas und Principe | 1081 | 20888 |
Fort Ajuda | 35 | 700 |
Angola, Benguela, Mossamedes | 809400 | 2000000 |
Congodistrikt | 79513 | 276300 |
Mosambik, Sofala | 991150 | 2000000 |
B. In Asien: | ||
Provinz Goa in Indien | 3270 | 419993 |
Damao | 80 | 48883 |
Diu | 5 | 12636 |
Macao | 12 | 68086 |
Timor | 16300 | 300000 |
Zusammen: | 1904766 | 5263303 |
Das Wappen [* 16] Portugals besteht aus einem silbernen Schild, [* 17] auf welchem 5 kleine blaue Schildchen in Form eines Kreuzes angebracht sind, von denen jedes 5 Silbermünzen zeigt. Der Wappenschild ist von einem breiten roten Rand mit 7 goldenen Kastellen (Algarve) umgeben. Um den Schild hängt die Kette des Christusordens (s. Tafel »Wappen«). Die Flagge Portugals ist der Quere nach in ein blaues und ein weißes Feld geteilt (s. Tafel »Flaggen«). [* 18] Die Landesfarben sind Blau und Weiß. Die Residenz ist Lissabon. Portugal hat folgende Orden: [* 19] den Christusorden (s. Tafel »Orden«),
die Militärorden von San Jago und São Bento de Aviz, den Orden da Torre e Espada, den Orden de Nossa Senhora da Conceição de Villa Viçosa und den der heil. Isabella.
Vgl. Minutoli, Portugal und seine Kolonien (Stuttg. 1855, 2 Bde.);
A. de Figueiredo, Le [* 20] Portugal (Lissab. 1873);
Pery, Geographia e estatistica geral de e colonias (das. 1875);
de La Saigne, Le Portugal historique, commercial et industriel (Par. 1876);
Rouffeyroux, Le Portugal (das. 1880);
Aldama-Ayala, Compendio geographico-estatistico de e sus posesiones ultramarinas (Madr. 1880);
Crawford, Portugal, old and new (Lond. 1880);
Lavigne, L'Espagne et le Portugal (Par. 1883);
Murray, Handbook for travellers in Portugal (4. Aufl., Lond. 1887);
Passarge, Aus dem heutigen Spanien und Portugal (Leipz. 1883, 2 Bde.);
Müller-Beeck, Reise durch Portugal (Hamb. 1883);
Willkomm, Pyrenäische Halbinsel, Bd. 1 (Prag [* 21] 1884);
Eschwege, Portugal, ein Staats- und Sittengemälde (Hamb. 1837);
Ribeiro, Historia dos estabelecimentos scientificos, litterarios e artisticos de Portugal (Lissab. 1871-72, 2 Bde.);
Braga, Ethnographia portugueza (das. 1885, 2 Bde.);
Bonança, Historia da Lusitania e da Iberia (das. 1886, 3 Bde.);
ferner die amtlichen Werke: »Annuario estatistico de Portugal 1884« (das. 1886);
»Estatistica de Portugal, População« (das. 1881);
»Estatistica geral do commercio de Portugal«; »Boletin official« etc. Karten: Carta corographica dos Reinos de e Algarve in 37 Blättern (1:100,000, noch unvollendet);
Folque, Carta geographica de Portugal (1:500,000, 1870).
Geschichte.
Portugal umfaßt ungefähr das Gebiet der alten Lusitanier, die erst nach zehnjährigem hartnäckigen Widerstand unter dem tapfern Viriathus von den Römern besiegt wurden (138 v. Chr.), sich später aber nochmals unter Führung des Sertorius erhoben. Nach dessen Untergang (72) wurde Lusitanien ein Teil der römischen Provinz Hispania ulterior, 27 v. Chr. aber eine besondere kaiserliche Provinz mit der Hauptstadt Augusta Emerita (Merida). Zur Zeit der Völkerwanderung wurde das Land im Anfang des 5. Jahrh. von den Alanen und Sueven in Besitz genommen; nach der Vernichtung der Alanen durch die Westgoten kam es unter deren Herrschaft bis auf den kleinen suevischen Teil, der erst 585 mit dem Westgotenreich vereinigt wurde. Mit dem Sturz des Westgotenreichs fiel Portugal 711 an die Araber.
Die Wiedereroberung des Landes durch die Christen begann im 11. Jahrh. unter der Herrschaft Ferdinands von Kastilien (1037-1067), der nach der Eroberung von Coimbra die Grenzen [* 22] seines Landes in Portugal bis zum Fluß Mondego ausdehnte und das eroberte Land als Markgrafschaft Portugal (von der alten Hafenstadt Portus Cale, dem heutigen Porto) durch einen kastilischen Statthalter verwalten ließ, während der südliche Teil unter dem Namen Algarve unter arabischer Herrschaft blieb. Alfons VI. (1072 ¶