Die Pflaumen finden hauptsächlich Verwendung als
Obst, frisch, eingemacht und getrocknet. Getrocknete Pflaumen (Backpflaumen)
bilden einen wichtigen Handelsartikel; von den deutschen sind dieThüringer oder Saalpflaumen bevorzugt,
auch die bayrischen oder fränkischen und die böhmischen.
GroßeGeschäfte in Pflaumen machen mehrere Gegenden in
Frankreich,
von wo besonders die
Prünellen und Katharinenpflaumen kommen. Die größten und besten (Katharinenpflaumen) sind aber die
türkischen Pflaumen aus den
Ländern der untern
Donau, welche vielfach selbst nach
Amerika
[* 2] exportiert werden.
Auch Pflaumenmus wird in großen
Quantitäten dargestellt.
Der Pflaumenbaum gedeiht mit seinen nach der Oberfläche sich ausbreitenden
Wurzeln am besten in einem warmen, etwas schweren, feuchten
Boden in etwas geschlitzter
Lage. Dicht geschlossenes
Pflanzen im
Verband
[* 3] und in
Abständen von 4, höchstens 5 m befördert das
Wachstum, die Tragbarkeit und Dauer. Trefflich gedeihen die
Bäume auch als Zwischenpflanzung in Obstplantagen
zwischen Äpfeln. Sie liefern etwa 30
Ernten und räumen dann den
Apfelbäumen den Platz. Man vermehrt sie durch
Samen
[* 4] oder
Wurzelausläufer und veredelt am besten durch
Okulieren
[* 5] oder
Kopulieren. Als Unterlage benutzt man Hauszwetsche oder
Haferschlehe,
auch die Kirschpflaume. Aus Wurzelausläufern erzogene
Stämme haben wieder die
Neigung zu starkem
Austreiben
von Wurzelschossen. Mehrere
Sorten, wie Damaszene,
Reineclaude, sind aus
Samen ohne
Veredelung in derselben
Sorte fortzupflanzen.
Man erzieht den Pflaumenbaum meist als Hochstamm, weniger als
Pyramide und nur ausnahmsweise als
Spalierbaum. - Die Pflaume stammt wohl
aus
Syrien und kam durch
Alexander d. Gr. nach
Griechenland.
[* 6] Die
Römer
[* 7] lernten sie hauptsächlich durch
die Kriegszüge des
Pompejus kennen und zwar zuerst die
Spillinge und
Mirabellen. Die Zwetsche erscheint zuerst vor etwa 400
Jahren
in
Ungarn
[* 8] und dürfte dorthin aus
Turkistan gelangt sein. Das
Wort Zwetsche (Zwetschke), obwohl von slawischem
Klang, kommt
doch in der slawischen
Sprache
[* 9] nicht vor und soll aus dem griech. damaskenon entstellt sein. S. Litteratur bei
Pomologie.
der mit der ständigen Vertretung einer
Person oder eines Vermögenskomplexes, z. B. einer
Konkursmasse
(Güterpfleger),
Betraute;
früher auch Bezeichnung des über einen bestimmten
Bezirk gesetzten Aufsichtsbeamten, eine Bezeichnung, die sich
hier und da im vulgären Sprachgebrauch noch jetzt erhalten hat;
Der
Entwurf eines deutschen bürgerlichen
Gesetzbuchs (§ 17, 38 f.) spricht von
Pfleger, Pflegschaft im
Gegensatz zur
Vormundschaft dann, wenn ein Minderjähriger oder ein bevormundeter Volljähriger an und für
sich einer elterlichen oder vormundschaftlichen
Fürsorge bedarf, die aber aus einem thatsächlichen oder rechtlichen
Grund
nicht eintreten kann; wenn z. B. dem
Inhaber der elterlichen
Gewalt durch letztwillige
Verfügung die
Verwaltung
des einem Minderjährigen hinterlassenen
Vermögens entzogen ist, oder wenn es sich um das
Vermögen eines Abwesenden handelt
(Abwesenheitspfleger).
überhaupt Verbindlichkeit zu einem gewissen Verhalten, in höherm
Sinn bei bewußt wollenden
Wesen die Verbindlichkeit
zu einem
¶
mehr
vernünftigen Denken, Wollen und Handeln. Alles pflichtmäßige Handeln geschieht daher mit einer sittlichen (moralischen) Notwendigkeit,
welche wir als »Sollen« bezeichnen. Man unterscheidet allgemeine (ursprüngliche, unbedingte) Pflichten, welche für alle
Menschen ohne Ausnahme gegeben und von keiner anderweiten Bedingung abhängig sind, und besondere (abgeleitet, bedingte) Pflichten,
welche durch besondere Lebensverhältnisse bedingt sind; ferner Rechts- oder Zwangspflichten, welche durch
das Rechtsgesetz bestimmt werden, und deren Erfüllung erzwingbar ist, und Tugend- oder Gewissenspflichten, welche vom Tugendgesetz
abhängen, und deren Erfüllung der Gewissenhaftigkeit des Menschen überlassen bleibt; endlich reine Pflichten, sofern dieselben
durch das Vernunftgesetz im allgemeinen bestimmt sind (transcendentale), und angewandte Pflichten, wie
sie in den menschlichen Lebensverhältnissen der Erfahrung nach wirklich vorkommen (empirische).
Das von der praktischen Vernunft ausgehende sittliche Gesetz heißt Pflichtgebot (Pflichtgesetz). Unter Pflichtgefühl versteht
man teils das allgemeine Gefühl der Verbindlichkeit, seine Pflichten zu erfüllen, teils das Gefühl der sittlichen Nötigung
zu einem vernünftigen Handeln. Pflichtenkollision (Pflichtstreit) ist das Zusammentreffen mehrerer Verbindlichkeiten,
von denen nach Lage der Verhältnisse nur eine erfüllt werden kann (vgl. Kollision).