Pfahlbau aufgedeckt worden; ein solcher fand sich auch bei auf dem Markt zu Würzburg und in der Stadt Elbing (Westpreußen)
vorgenommene Ausgrabungen. Die in Pommern, Posen und in der Mark Brandenburg aufgefundenen Reste von Pfahlbauten werden mit den Erbauern
der vorgeschichtlichen Burgwälle in Verbindung gebracht und waren wahrscheinlich von Slawen bewohnt. Die
oberitalischen Terramaren-Ansiedelungen, welche vom Volk der Italiker in der zwischen Po und Apenninen gelegenen, von der Via
Ämilia durchschnittenen sumpfigen Ebene hergestellt wurden, sowie die Crannoges oder Holzinseln Irlands, welche zum Teil noch
der historischen Epoche angehören, stimmen mit den beschriebenen Packwerkbauten ziemlich genau überein.
Vgl. Keller, Die
keltischen Pfahlbauten in den Schweizer Seen (Zürich
1854-79, 8 Berichte);
Jahn und Uhlmann, Die Pfahlbaualtertümer von Moosseedorf (Bern
1857);
Troyon,
Sur les habitations lacustres etc. (Laus. 1860);
Rütimeyer, Untersuchungen der Tierreste aus den Pfahlbauten der Schweiz (Zürich
1861);
Heer,
Die Pflanzen der Pfahlbauten (das. 1865);
Staub, Die Pfahlbauten in den Schweizer Seen (Fluntern 1864);
v. Sacken,
Der Pfahlbau im Gardasee (Wien 1865);
Haßler, Die Pfahlbaufunde des Überlinger Sees (Ulm 1866);
Desor, Die Pfahlbauten des Neuenburger Sees
(Frankf. a. M. 1867);
Groß, Les Protohelvètes ou les premiers colons sur les bords des lacs de Bienne et Neuchâtel (Berl.
1883);
Lisch, Die Pfahlbauten in Mecklenburg (Schwerin 1865-67, 2 Hefte);
Wagner, Das Vorkommen von Pfahlbauten in Bayern (Münch.
1867);
His und Rütimeyer, Crania helvetica (Basel
1864);
Frank, Die Pfahlbaustation Schussenried (Lindau 1877);
Helbig, Die Italiker
in der Poebene (Leipz. 1879).
barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher, nachdem
über seinem Körper ein Erdhügel aufgeworfen worden war, einen spitzen Pfahl durch den Leib trieb. Am häufigsten ward die
Strafe bei Kindesmörderinnen angewandt, bis Karl V. in der peinlichen Gerichtsordnung statt dessen das Ertränken einführte.
In einigen halbbarbarischen Ländern ist das eine noch heute übliche Todesstrafe. Der Verbrecher wird
auf einen in die Erde gegrabenen langen, spitzigen Pfahl gesetzt; dieser dringt unweit des Afters in den Körper und kommt, wenn
der Scharfrichter geschickt verfährt, oben bei der Schulter wieder heraus.
(Landwehr, Limes germanicus), eine über 600 km lange, von Hadrian gegen die Deutschen errichtete Verschanzungslinie
in Süd- und Westdeutschland, nicht aus fortlaufenden Mauerwällen, sondern aus zahlreichen Kastellen und Wachttürmen bestehend,
welche miteinander durch Dammbauten und Fahrstraßen in Verbindung gesetzt waren. Diese stellenweise doppelte und dreifache
(wie am untern Main zwischen Neckar und Vogelsberg und unterhalb Kölns bis nach Emmerich) Schutzwehr, von
welcher ansehnliche, aber noch keineswegs genügend erforschte Reste erhalten sind, beginnt bei Irnsing unweit Kelheim a. D.,
zieht sich westlich im Bogen über Gunzenhausen und Aalen bis Welzheim, dann nördlich über Murrhardt, Öhringen und Walldürn
bis Freudenberg a. Main, weiter, vielfach umbiegend, über den Spessart und Vogelsberg, über den Kamm des
Taunus und die Stadt Ems bis Hönningen a. Rhein.
Weitere Reste schneiden den
Unterlauf von Wupper, Ruhr und Lippe. Die sehr umfangreiche Litteratur ist besprochen und zusammengefaßt
in E. Hübner, Der römische Grenzwall in Deutschland, mit Karte von H. Kiepert (»Jahrbücher des Vereins von
Altertumsfreunden im Rheinland«, Heft 63, Bonn 1878).
Vgl. auch E. Herzog, Die Vermessung des römischen Grenzwalls in seinem
Lauf durch Württemberg (Stuttg. 1880);
v. Cohausen, Der römische Grenzwall in Deutschland (Wiesb. 1884, Nachtrag 1886);
Haupt,
Der römische Grenzwall in Deutschland (Würzb. 1885).
in der Fortifikation s. v. w. Estakade (s. Hafensperre);
beim Wasserbau, auch Bohlwerk (s. d.) genannt, jede
gegen die Strömung des Wassers angebrachte aus Pfählen und Bohlen bestehende Uferbefestigung.
Gewöhnlich besteht das Pfahlwerk aus
einer Reihe von Pfählen, welche in einem Abstand von je 1 m längs des Ufers eingerammt und oberhalb durch
einen Holm bedeckt und verbunden wird, während man die hintere Seite mit Bohlen bekleidet und den Raum zwischen diesen und
dem Ufer mit Erde ausfüllt.
(v. lat. palatium, mittelhochd.
palas), kaiserlicher Palast;
Stadt oder Ort mit einem solchen Palast;
dann das zugehörige, für den Unterhalt
der Pfalzgrafen (s. d.) bestimmte Gebiet, welches mit der Zeit erbliches Eigentum der Pfalzgrafen wurde;
die bekanntesten unter
diesen Pfalzen waren die eigentliche Pfalz (s. unten) und die Pfalz Sachsen (s. Sachsen).
Provinz des ehemaligen Deutschen Reichs, war früher im Besitz der Pfalzgrafen und zerfiel in
die Oberpfalz und Unterpfalz. Die Oberpfalz (bayrische Pfalz, Palatinatus superior, Palatinatus Bavariae), mit dem Titel eines Herzogtums,
hatte 1807 (mit Sulzbach und Cham) einen Flächenraum von 7158 qkm (130 QM.) mit 283,800 Einw.,
gehörte zum Nordgau und bayrischen Kreis, hatte Amberg zur Hauptstadt und bildet jetzt den bayrischen Regierungsbezirk
Oberpfalz und einen Teil von Oberfranken.
Die Unter- (Nieder-) Pfalz (Pfalz am Rhein, Palatinatus inferior, Palatinatus Rheni) gehörte zum kurrheinischen Kreis und lag
auf beiden Seiten des Oberrheins. Von der Pfalz umschlossen waren die Bistümer Worms und Speier. Der Flächeninhalt der Pfalz betrug
gegen 8260 qkm (150 QM.), wovon auf die eigentliche Kurpfalz 4130 qkm
(75 QM.) mit 300,000 Einw. kamen. Die rheinische Pfalz war
durch frühere Teilungen in mehrere Gebiete zerfallen, nämlich: in die eigentliche Kurpfalz, größtenteils auf dem rechten
Rheinufer, zum niederrheinischen Kreis gehörig, mit den Hauptstädten Mannheim und Heidelberg;
das Fürstentum Simmern, auf dem
linken Rheinufer, im oberrheinischen Kreis, mit der Hauptstadt Simmern;
das Herzogtum Zweibrücken, ebenfalls
im oberrheinischen Kreis und auf dem linken Rheinufer, mit der Hauptstadt Zweibrücken;
die Hälfte der Grafschaft Sponheim,
die Fürstentümer Veldenz und Lautern, auf dem linken Rheinufer.
Bei der Auflösung der Kurpfalz 1801 erhielt Frankreich durch
den Lüneviller Frieden alle auf dem linken Rheinufer gelegenen, zur Pfalz gehörigen Landesteile mit einem
Flächenraum von 2423 qkm (44 QM.), und 1802 trat Bayern auch die auf dem rechten Rheinufer befindlichen pfälzischen Gebiete
mit 1707 qkm (31 QM.) und 141,000 Einw. ab. Davon fielen an
das Großherzogtum Baden die Oberämter Bretten, Heidelberg und Ladenburg nebst Mannheim mit
mehr
936 qkm (17 QM.) und 105,000 Einw.;
an Hessen-Darmstadt die Oberämter Lindenfels, Otzberg und Umstadt, im ganzen 220 qkm (4
QM.) mit etwa 9750 Einw.;
an den Fürsten von Leiningen-Dachsburg die Oberämter Boxberg und Mosbach mit 358 qkm (6½ QM.) und
26,500 Einw.;
an Nassau das Amt Kaub.
Die Pariser Friedensschluß von 1814 und 1815 brachten auch die jenseit
des Rheins gelegenen pfälzischen Lande wieder an Deutschland zurück; den größten Teil davon erhielt Bayern, das übrige Hessen-Darmstadt
und Preußen. Der badische Anteil an der Unterpfalz, wozu auch die mediatisierten leiningisch-pfälzischen Oberämter gehören,
ist dem badischen Distrikt Mannheim zugewiesen;
der darmstädtische Teil bildet Bestandteile der Provinz
Starkenburg und Rheinhessen;
der bayrische Anteil bildet den heutigen Regierungsbezirk Pfalz (s. unten);
der preußische Anteil
wurde zur Rheinprovinz geschlagen.
Außer Baden, Bayern, Darmstadt und Preußen besitzt jetzt auch Oldenburg in Birkenfeld einen
Teil der ehemaligen Rheinpfalz. Die neue oder junge Pfalz, das Fürstentum Neuburg, gehört jetzt zu Bayern.
Der jetzige bayrische Regierungsbezirk Pfalz (Rheinpfalz, Rheinbayern, s. Karte »Bayern«) liegt auf dem linken Ufer des Rheins, getrennt
vom größern Teil Bayerns, grenzt im W. an die preußische Rheinprovinz, im S. an die deutschen Bezirke Unterelsaß und Lothringen,
im O. an Baden, von welchem es durch den Rhein geschieden ist, im N. an Rheinhessen und umfaßt 5928 qkm
(107,66 QM.) mit (1885) 696,375 Einw.
(darunter ca. 372,000 Evangelische, 295,000 Katholiken und 13,000 Juden).
Der kleinere östliche Teil ist eben, steigt aber weiter nach W. in lieblicher Hügellandschaft nach dem Hardtgebirge (s. d.)
empor, welches den größern westlichen Teil des Landes ausfüllt. Den höchsten Punkt erreicht die Pfalz im
Donnersberg (s. d.), 691 m. Hauptfluß ist der die
Ostgrenze des Landes bildende Rhein, welchem vom Hardtgebirge eine große Anzahl meist wasserreicher Bäche sämtlich in östlicher
Richtung zueilen. Auch die andern Flüsse des Landes gehören dem Flußgebiet des Rheins an und werden diesem
entweder durch die Nahe (im NW.) oder durch die Saar (im W.) in der Mosel zugeführt.
Die Pfalz ist einer der fruchtbarsten Regierungsbezirke Bayerns. Der Ackerbau liefert reichen Ertrag, besonders in Weizen, Roggen
und Spelz. Bedeutend ist auch der Anbau von Tabak, Hanf, Flachs, Ölgewächsen, Gemüsen, Obst etc.; nicht minder
wichtig ist der Weinbau (s. Pfälzer Weine). Die Viehzucht blüht besonders im westlichen Teil des Landes, das Mineralreich
liefert Eisen und Steinkohlen. Die Industrie ist bedeutend in Fabrikation von Zigarren, Steingut, Farben, Papier, Leder, Woll- und
Schuhwaren, Maschinen etc.; auch Eisengießerei und Bierbrauerei sind nennenswert.
Der Handel ist sehr lebhaft in Wein und Tabak. Der Regierungsbezirk besteht aus den 13 Bezirksämtern Bergzabern,
Frankenthal, Germersheim, Homburg, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landau, Ludwigshafen a. Rh., Neustadt a. H., Pirmasens,
Speier, Zweibrücken und hat Speier zur Hauptstadt.
Vgl. Riehl, Die Pfälzer (Stuttg. 1858);
A. Becker, Die Pfalz und die Pfälzer
(Leipz. 1858);
Mehlis, Fahrten durch die Pfalz (Augsb. 1877);
Voigtländer, Pfalzführer (4. Aufl., Kreuznach
1882);
Näher, Die Burgen der rheinischen Pfalz (Neustadt a. H. 1887).
Geschichte. Die Begründung der Pfalz.
Die Pfalz am Rhein ward seit dem 3. Jahrh. von den Alemannen besetzt, kam 496 unter fränkische Herrschaft und wurde bald von
fränkischen Einwanderern bevölkert. Sie bestand vornehmlich aus rheinfränkischen Gauen: dem Kreichgau (Diözese Speier),
Gardachgau (Diözese Worms), Lobdengau (zwischen Rhein und Elsenz), Teilen des Maingaues, dem Speiergau, Wormsgau, Nahgau und
Teilen des Einrich- und Trachgaues (z. B. Kaub und Bacharach). An der Spitze der einzelnen Gaue standen in der Karolingerzeit
Grafen; doch entstand im pfälzischen Gebiet eine Reihe berühmter Königspfalzen zu Ingelheim, Kreuznach,
Worms, Speier, Selz etc. König Friedrich I. verlieh 1155 seinem Bruder Konrad, der 1147 die rheinfränkischen Lande geerbt hatte,
die Pfalzgrafenwürde zu Aachen, ein Amt, das im 10. Jahrh. entstanden zu sein scheint und allmählich mit Grundbesitz, wie
Bacharach und Umgebung, und einzelnen Hoheitsrechte, wie der Vogtei über das Erzstift Trier und über Jülich,
ausgestattet ward.
Konrads Hauptsitz war die Burg auf dem Jettenbühel bei Heidelberg. Ihm folgte 1195 sein Schwiegersohn Heinrich der Welfe, Heinrichs des Löwen
Sohn, und nach dessen Abdankung 1211 dessen Sohn Heinrich der jüngere. Als dieser 1214 kinderlos starb,
verlieh König Friedrich II. die Pfalz nebst der pfalzgräflichen Würde an Ludwig von Bayern, aus dem Haus Wittelsbach, der auch
die Erbgüter der bisherigen Pfalzgrafen seinem Geschlecht erwarb, indem er seinen Sohn Otto mit Agnes, einer Tochter Heinrichs des
ältern, vermählte. Es folgten: Otto I., der Erlauchte (1228-53), Ludwig II. bis 1294, Rudolf I. bis 1319 und
Kaiser Ludwig, der schon vorher Mitregent war, bis 1329. Dieser trat im Vertrag zu Pavia (4. Aug. 1329) die an seine Neffen Rudolf
und Ruprecht, Söhne Rudolfs I., ab. Die Kurwürde sollte zwischen Pfalz und Bayern wechseln.
Nach Rudolfs II. Tod 1353 ward Ruprecht I. Alleinherrscher bis 1390. Er verkaufte 1355 einen Teil der Oberpfalz
an Kaiser Karl IV., welcher dafür der Rheinpfalz die Kurwürde allein zusprach, und kaufte 1385 Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern.
Besonders verdient machte er sich 1386 durch Gründung der Universität Heidelberg. Sein Neffe Ruprecht II.,
des 1327 verstorbenen Adolf Sohn, folgte 1390. Er ließ sich vom König Wenzel einen Teil der verlornen Oberpfalz zurückerstatten
und verordnete 1395 in der sogen. Rupertinischen Konstitution, daß die Pfalz stets ungeteilt dem ältesten Sohn zufallen sollte.
Sein Sohn und Nachfolger Ruprecht III. (seit 1398) wurde 1400 zum deutschen König gewählt. Er eroberte
den Rest der Oberpfalz, erwarb einen Teil der Grafschaft Sponheim und die Grafschaft Kirchberg am Hunsrück und erweiterte das
Heidelberger Schloß durch den Ruprechtsbau. Nach seinem Tod (1410) teilten sich seine vier Söhne in die väterlichen Lande und
gründeten vier Linien, jedoch so, daß beim Erlöschen der ersten Linie deren Lande ungeteilt an die zweite
u. f. f. fallen sollten,
damit alle pfälzischen Länder einst wieder vereinigt würden. Der älteste Sohn, Ludwig III., erhielt die Kur- und Rheinpfalz
nebst Amberg und Nabburg in der Oberpfalz, Johann die Oberpfalz, Stephan Zweibrücken und Simmern, Otto Mosbach.
Die Kurpfalz.
Die Kurlinie (Heidelberger Linie) bestand unter Ludwigs III. Nachkommen bis 1559. Es herrschten Ludwig III., der Beschützer
des Konstanzer Konzils, bis 1436; Ludwig IV. bis 1449; Friedrich der Siegreiche, der infolge glücklicher Kriege gegen Lützelstein,
Mainz, Württemberg und Baden umfangreiche Landstriche an der Nahe, an der Bergstraße und im Elsaß erwarb,
bis 1476. Dieser ordnete die