barbarische
Todesstrafe des
Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher, nachdem
über seinem
Körper ein
Erdhügel aufgeworfen worden war, einen spitzen
Pfahl durch den Leib trieb. Am häufigsten ward die
Strafe bei Kindesmörderinnen angewandt, bis
KarlV. in der peinlichen
Gerichtsordnung statt dessen das Ertränken einführte.
In einigen halbbarbarischen
Ländern ist das eine noch heute übliche
Todesstrafe. Der Verbrecher wird
auf einen in die
Erde gegrabenen langen, spitzigen
Pfahl gesetzt; dieser dringt unweit des
Afters in den
Körper und kommt, wenn
der
Scharfrichter geschickt verfährt,
oben bei der
Schulter wieder heraus.
Gewöhnlich besteht das Pfahlwerk aus
einer
Reihe von
Pfählen, welche in einem
Abstand von je 1 m längs des
Ufers eingerammt und oberhalb durch
einen
Holm bedeckt und verbunden wird, während man die hintere Seite mit
Bohlen bekleidet und den
Raum zwischen diesen und
dem
Ufer mit
Erde ausfüllt.
Provinz des ehemaligen
DeutschenReichs, war früher im
Besitz der
Pfalzgrafen und zerfiel in
die
Oberpfalz und Unterpfalz. Die
Oberpfalz (bayrische Pfalz, Palatinatus superior, Palatinatus
Bavariae), mit dem
Titel eines Herzogtums,
hatte 1807 (mit
Sulzbach und
Cham) einen Flächenraum von 7158 qkm (130 QM.) mit 283,800 Einw.,
gehörte zum Nordgau und bayrischen
Kreis,
[* 29] hatte
Amberg
[* 30] zur Hauptstadt und bildet jetzt den bayrischen Regierungsbezirk
Oberpfalz und einen Teil von
Oberfranken.
Die Unter-
(Nieder-) Pfalz (Pfalz am
Rhein, Palatinatus inferior, Palatinatus Rheni) gehörte zum kurrheinischen
Kreis und lag
auf beiden Seiten des
Oberrheins. Von der Pfalz umschlossen waren die
BistümerWorms
[* 31] und
Speier.
[* 32] Der Flächeninhalt der Pfalz betrug
gegen 8260 qkm (150 QM.), wovon auf die eigentliche Kurpfalz 4130 qkm
(75 QM.) mit 300,000 Einw. kamen. Die rheinische Pfalz war
durch frühere
Teilungen in mehrere Gebiete zerfallen, nämlich: in die eigentliche Kurpfalz, größtenteils auf dem rechten
Rheinufer, zum niederrheinischen
Kreis gehörig, mit den Hauptstädten
Mannheim
[* 33] und
Heidelberg;
[* 34]
Bei der
Auflösung der Kurpfalz 1801 erhielt
Frankreich durch
den Lüneviller
Frieden alle auf dem linken Rheinufer gelegenen, zur Pfalz gehörigen Landesteile mit einem
Flächenraum von 2423 qkm (44 QM.), und 1802 trat
Bayern auch die auf dem rechten Rheinufer befindlichen pfälzischen Gebiete
mit 1707 qkm (31 QM.) und 141,000 Einw. ab. Davon fielen an
das Großherzogtum
Baden
[* 36] die
OberämterBretten,
Heidelberg undLadenburg nebst
Mannheim mit
¶
Der kleinere östliche Teil ist eben, steigt aber weiter nach W. in lieblicher Hügellandschaft nach dem Hardtgebirge (s. d.)
empor, welches den größern westlichen Teil des Landes ausfüllt. Den höchsten Punkt erreicht die Pfalz im
Donnersberg (s. d.), 691 m. Hauptfluß ist der die
Ostgrenze des Landes bildende Rhein, welchem vom Hardtgebirge eine große Anzahl meist wasserreicher Bäche sämtlich in östlicher
Richtung zueilen. Auch die andern Flüsse
[* 43] des Landes gehören dem Flußgebiet des Rheins an und werden diesem
entweder durch die Nahe (im NW.) oder durch die Saar (im W.) in der Mosel zugeführt.
Die Pfalz am Rhein ward seit dem 3. Jahrh. von den Alemannen besetzt, kam 496 unter fränkische Herrschaft und wurde bald von
fränkischen Einwanderern bevölkert. Sie bestand vornehmlich aus rheinfränkischen Gauen: dem Kreichgau (DiözeseSpeier),
Gardachgau (DiözeseWorms), Lobdengau (zwischen Rhein und Elsenz), Teilen des Maingaues, dem Speiergau, Wormsgau, Nahgau und
Teilen des Einrich- und Trachgaues (z. B. Kaub und Bacharach). An der Spitze der einzelnen Gaue standen in der Karolingerzeit
Grafen; doch entstand im pfälzischen Gebiet eine Reihe berühmter Königspfalzen zu Ingelheim, Kreuznach,
Worms, Speier, Selz etc. König Friedrich I. verlieh 1155 seinem BruderKonrad, der 1147 die rheinfränkischen Lande geerbt hatte,
die Pfalzgrafenwürde zu Aachen,
[* 58] ein Amt, das im 10. Jahrh. entstanden zu sein scheint und allmählich mit Grundbesitz, wie
Bacharach und Umgebung, und einzelnen Hoheitsrechte, wie der Vogtei über das Erzstift Trier
[* 59] und über Jülich,
ausgestattet ward.
Nach Rudolfs II. Tod 1353 ward Ruprecht I. Alleinherrscher bis 1390. Er verkaufte 1355 einen Teil der Oberpfalz
an KaiserKarl IV., welcher dafür der Rheinpfalz die Kurwürde allein zusprach, und kaufte 1385 Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern.
Besonders verdient machte er sich 1386 durch Gründung der UniversitätHeidelberg. SeinNeffeRuprecht II.,
des 1327 verstorbenen Adolf Sohn, folgte 1390. Er ließ sich vom König Wenzel einen Teil der verlornen Oberpfalz zurückerstatten
und verordnete 1395 in der sogen. Rupertinischen Konstitution, daß die Pfalz stets ungeteilt dem ältesten Sohn zufallen sollte.