Bezeichnung für die zahlreichen durch
Klopstocks
»Messias« hervorgerufenen
Epopöen des 18. Jahrh., welche
Stoffe aus der alttestamentlichen Patriarchengeschichte behandelten und auch in der von
Klopstock eingeführten Versart
(Hexameter)
abgefaßt waren. In erster
Linie ist hier
Bodmers »Noachide« (1750) anzuführen, der er binnen wenigen
Jahren noch andre biblische
Dichtungen folgen ließ.
sodann die erst nach Einführung der Privatehe eintretende und
daher bei vielen Naturvölkern fehlende Rechtsanschauung, nach welcher der
Vater das unbestrittene Oberhaupt
der
Familie (s. d.) bildet.
(St.
Patricius), der
Apostel und
HeiligeIrlands, geb. 372 zu Bana von Tabernä, dem heutigen
Kill-Patrick, in
Schottland, Sohn
eines
Diakons, wurde in seinem 16. Jahr von Seeräubern entführt und kam erst nach sechs
Jahren in die
Heimat zurück. Nachdem er die
Weihen als
Priester und
Bischof erhalten hatte, verbreitete er 432 in
Irland mit
Eifer das
Christentum und nahm seinen Sitz zu
Armagh. Er starb in hohem
Alter (in welchem Jahr, ist unbestimmt), wurde später
kanonisiert und der Schutzheilige
Irlands. Die Angabe, daß Patrick sich nach
Rom begeben und dann als
SendlingCölestins I. in
Irland
abgetreten sei, ist spätern
Datums. Die
Schriften, die man ihm beilegt (darunter die
»Confessio«, eine
Selbstbiographie, deren Echtheit bestritten ist), gaben, mit kritischen Anmerkungen versehen, zuerst Wilkins (Dubl.
1656), dann
Villanueva (das. 1835) heraus.
SeinLeben beschrieben Todd (Dubl. 1864) und Cusack (Lond. 1870).
(Ritterorden des heil.
Patricius), irischer
Verdienstorden, ward von
Georg III. gestiftet. Oberhaupt
desselben ist der König von
England,
Großmeister der jedesmalige
Vizekönig von
Irland. Außerdem hat derselbe zu Mitgliedern
einenPrinzen des königlichen
Hauses, 22
Knights Companions, welche wenigstens
Grafen sein müssen, und
verschiedene Beamte. Das Ordenszeichen ist ein ovaler weißer
Schild,
[* 14] in der Mitte mit dem roten Patrickskreuz, auf welchem
ein
Kleeblatt
[* 15] angebracht ist, dessen drei
Blätter drei goldene
Kronen
[* 16] zeigen; ein goldener
Ring mit der Umschrift:
»Quis separabit,
1783«, umgeben von einem Kleekranz, umschließt das
Kreuz. Außerdem trägt der
Ritter einen silbernen
Stern mit dem Ordenszeichen in der Mitte, auf dem ein weiß emailliertes
Andreaskreuz liegt, mit goldenem Mittelschild, der
eine blühende
Distel, umgeben von einem grünen
Ring, und das
Motto in
Gold
[* 17] zeigt. Die Ordenskette besteht aus goldenen
Harfen und
Rosen in der Mitte eines
Schildes, verbunden durch Liebesknoten; das
Band
[* 18] ist hellbau ^[richtig: hellblau]. Der Ordenstag
ist der 17. März.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit entstand dadurch, daß die
Landesherren die ihnen zustehende
Gerichtsbarkeit im
Mittelalter vielfach wie an
Städte, so
auch an einzelne Gutsherren,
Stifter, Klöster etc. verliehen, wodurch sich eine den landesherrlichen
Gerichten gleichstehende
unterste
Instanz ausbildete, welche mit der Zeit einen dinglichen
Charakter annahm. In neuerer Zeit hat
sich jedoch der
Grundsatz, daß die
Gerichtsbarkeit nur dem
Staat zukomme und nur durch die staatlichen
Organe ausgeübt werden
könne, allgemeine
Anerkennung verschafft.
Schon die deutschen
Grundrechte von
¶
mehr
1848 wollten die Patrimonialgerichtsbarkeit beseitigen; in vielen deutschen Staaten wurde dieselbe ausdrücklich aufgehoben, und das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz
statuiert dieselbe im DeutschenReich überhaupt nicht mehr. Damit sind die letzten Reste der Patrimonialgerichtsbarkeit in Deutschland,
[* 20] insbesondere
die von dem Schönburgschen Gesamthaus in Sachsen
[* 21] ausgeübte Patrimonialgerichtsbarkeit, gefallen.