Artabanos IV., machte die
Parther durch Vorspiegelungen von
Frieden und Ehebündnis mit einer Tochter des
Artabanos sicher und
überfiel hinterlistig die Wehrlosen, um sie niedermetzeln zu lassen (216).
Sein Nachfolger
Macrinus zog gegen die
Parther,
welche aus
Rache in das römische Gebiet eingefallen waren, mußte aber 217 einen schimpflichen
Frieden
schließen. Dies war der letzte
Kampf zwischen den
Römern und
Parthern. Denn eben jetzt erhoben sich gegen diese die Neuperser
unter
Artaxerxes I., der zuerst (219) Vologeses
V. in Karamanien Herrschaft und
Leben raubte und dannArtabanos
im
Norden
[* 3] nach drei
Schlachten
[* 4] dasselbe
Los und dem parthischen
Reich nach einer Dauer von 481
Jahren den
Untergang bereitete (226).
Obwohl die
Parther ein tapferes Kriegsvolk waren und im
Kampf gegen die
Römer
[* 5] sich unsterblichen
Ruhm erworben hatten, war doch
die
Verfassung des
Reichs zu locker, um dauerhaft zu sein, und die
Parther, trotzdem sie altpersische
Religion
und
Kultur annahmen, den Altiraniern als Fremdlinge verhaßt und nicht fähig, die
Iranier national zu einigen.
Vgl. Schneiderwirth,
Die
Parther oder das neupersische
Reich unter den
Arsakiden (Heiligenst. 1874);
Rawlinson, The sixth great oriental monarchy,
or geography, history etc. of Parthia (Lond. 1873).
(lat.),
Abkürzung für Partialobligationen, Partiallose etc., die mit fortlaufender Nummer versehenen
Verschreibungen über kleinere Teile einer größern
Anleihe.
im konstitutionellen Verfassungswesen die Einrichtung, wonach nicht sämtliche Abgeordnete für
die
Kammer nach
Ablauf
[* 6] der Wahlperiode neu gewählt werden, sondern vielmehr nur ein Teil der Abgeordneten
ausscheidet, um durch die
Neuwahl ergänzt zu werden; im
KönigreichSachsen
[* 7] jedesmal ein Drittel, in
Baden,
[* 8]
Braunschweig,
[* 9]
Hessen
[* 10] und
Reuß
[* 11] ältere
Linie jeweilig die Hälfte. Die
Regel ist indessen die Totalerneuerung. Die Befürchtung, daß bei der letztern
die
Kammer leicht aller geschäftskundigen Mitglieder beraubt werden könnte, eineAnnahme, welche in jenen
Staaten zur Einführung der Partialerneuerung führte, hat sich in den
Ländern mit dem entgegengesetzten
System als unbegründet erwiesen.
Die Totalerneuerung führt regelmäßig eine genügende Anzahl geschulter
Parlamentarier durch Wiederwahl in die
Kammer zurück.
(Partialverlust), im Versicherungswesen die
Beschädigung von einem Teil des versicherten Gegenstandes.
Die Vergütung für einen solchen Partialschaden wird nach dem
Verhältnis der Versicherungssumme zum
Werte des Gegenstandes bemessen. Vgl.
Feuerversicherung, S. 220.
allgemeiner
Name für die der
Flexion (s. d.) nicht fähigen
Redeteile. Am reichsten an
Partikeln ist die
griechische Sprache, die dadurch feinere Beziehungen auszudrücken und ihre
Sätze besser zu gliedern vermag
als irgend eine andre. Am nächsten steht ihr in dieser Hinsicht das Deutsche.
[* 14]
(lat.), diejenige politische
Richtung, welche in einem zusammengesetzten
Staat, also z. B. im
DeutschenReich, den Einzelstaaten eine möglichst große Selbständigkeit bewahrt wissen will;
Partikularist, ein Anhänger dieser
Parteirichtung.
In derTheologie heißt Partikularismus der Inbegriff der
Lehrsätze der Partikularisten, d. h. der
theologischen
Partei, die ein göttliches
Decretumparticulare oder einen Ratschluß zur Beseligung nur eines bestimmten Teils
der Menschheit verteidigt, im
Gegensatz zu den Universalisten, die einen solchen Ratschluß sich auf das gesamte Menschengeschlecht
ausdehnen lassen (s.
Prädestination).
(böhmischer Ohrlöffel), bis ins 18. Jahrh. gebräuchliche hellebardenähnliche Stoßwaffe
mit breiter eiserner, zweischneidiger
Spitze, an deren
Fuß gerade Flügelspitzen zum
Parieren der feindlichen Hiebe, aber kein
beilartiger
Ansatz sich befand.
(ital. partitura, franz. partition, engl.
score), in der
Musik die Aufzeichnung in einzelnen (übereinander gesetzten)
Stimmen, d. h. die zeilenweise Übereinanderstellung
sämtlicher Instrumental- und Vokalstimmen
einer für mehrere
Instrumente oder
¶
mehr
Singstimmen oder beides bestimmten Komposition derart, daß die gleichzeitig erklingenden Noten übereinander stehen. Das Arrangement
einer Partitur ist nicht ganz willkürlich, sondern unterliegt gewissen konventionellen Gesetzen, welche dem Dirigenten das Lesen
der Partitur erleichtern. Vor allem pflegt man die Instrumente gleicher Gattung und Klangfarbe zusammenzustellen und innerhalb der
einzelnen Gruppen die Ordnung festzuhalten, daß die höhere Stimme über die tiefere gestellt wird. So
ist z. B. das heute gewöhnliche Arrangement der Stimmen einer Symphonie: