römischen Thronbewerber Niger gegen Septimius Severus begünstigt und einen Einfall in Mesopotamien unternommen hatte, warf
sich Severus 198 auf die Parther, eroberte Ktesiphon und gewann hierdurch den Beinamen Parthicus, begnügte sich indes mit Sicherung
der römischen Grenzen. Vologeses starb zwischen 206 u. 209 in Frieden. Der Kaiser Caracalla nährte die
in dem Partherreich ausgebrochenen Bruderkämpfe zwischen Arsakes XXIX. Vologeses V. und Arsakes XXX.
Artabanos IV., machte die Parther durch Vorspiegelungen von Frieden und Ehebündnis mit einer Tochter des Artabanos sicher und
überfiel hinterlistig die Wehrlosen, um sie niedermetzeln zu lassen (216). Sein Nachfolger Macrinus zog gegen die Parther,
welche aus Rache in das römische Gebiet eingefallen waren, mußte aber 217 einen schimpflichen Frieden
schließen. Dies war der letzte Kampf zwischen den Römern und Parthern. Denn eben jetzt erhoben sich gegen diese die Neuperser
unter Artaxerxes I., der zuerst (219) Vologeses V. in Karamanien Herrschaft und Leben raubte und dann Artabanos
im Norden nach drei Schlachten dasselbe Los und dem parthischen Reich nach einer Dauer von 481 Jahren den Untergang bereitete (226).
Obwohl die Parther ein tapferes Kriegsvolk waren und im Kampf gegen die Römer sich unsterblichen Ruhm erworben hatten, war doch
die Verfassung des Reichs zu locker, um dauerhaft zu sein, und die Parther, trotzdem sie altpersische Religion
und Kultur annahmen, den Altiraniern als Fremdlinge verhaßt und nicht fähig, die Iranier national zu einigen.
Vgl. Schneiderwirth,
Die Parther oder das neupersische Reich unter den Arsakiden (Heiligenst. 1874);
Rawlinson, The sixth great oriental monarchy,
or geography, history etc. of Parthia (Lond. 1873).
(lat.), Abkürzung für Partialobligationen, Partiallose etc., die mit fortlaufender Nummer versehenen
Verschreibungen über kleinere Teile einer größern Anleihe.
im konstitutionellen Verfassungswesen die Einrichtung, wonach nicht sämtliche Abgeordnete für
die Kammer nach Ablauf der Wahlperiode neu gewählt werden, sondern vielmehr nur ein Teil der Abgeordneten
ausscheidet, um durch die Neuwahl ergänzt zu werden; im Königreich Sachsen jedesmal ein Drittel, in Baden, Braunschweig, Hessen
und Reuß ältere Linie jeweilig die Hälfte. Die Regel ist indessen die Totalerneuerung. Die Befürchtung, daß bei der letztern
die Kammer leicht aller geschäftskundigen Mitglieder beraubt werden könnte, eine Annahme, welche in jenen
Staaten zur Einführung der Partialerneuerung führte, hat sich in den Ländern mit dem entgegengesetzten System als unbegründet erwiesen.
Die Totalerneuerung führt regelmäßig eine genügende Anzahl geschulter Parlamentarier durch Wiederwahl in die Kammer zurück.
(Partialverlust), im Versicherungswesen die Beschädigung von einem Teil des versicherten Gegenstandes.
Die Vergütung für einen solchen Partialschaden wird nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum
Werte des Gegenstandes bemessen. Vgl. Feuerversicherung, S. 220.
(franz.), Teil (als Ganzes für sich betrachtet);
im Handel s. v. w. Warenposten;
in der
Musik s. v. w. Stimme, der für ein Instrument bestimmte Teil einer Partitur;
im Theaterwesen s. v. w. Rolle;
auch s. v. w. Heirat,
besonders in Bezug auf das durch eine solche zu gewinnende Vermögen.
(lat., »Teilchen«),
allgemeiner Name für die der Flexion (s. d.) nicht fähigen Redeteile. Am reichsten an
Partikeln ist die griechische Sprache, die dadurch feinere Beziehungen auszudrücken und ihre Sätze besser zu gliedern vermag
als irgend eine andre. Am nächsten steht ihr in dieser Hinsicht das Deutsche.
(lat.), was einen Teil (pars) betrifft;
auch s. v. w. für sich bestehend;
daher Partikularaccept (Teilaccept),
die nur zu einem Teil der Wechselsumme erfolgte Annahme eines Wechsels seitens des Bezogenen;
Partikularlegat, das Vermächtnis
eines bestimmten Erbschaftsgegenstandes im Gegensatz zum Vermächtnis eines aliquoten Teils der Erbschaft
(Universalfideikommiß);
Partikulargeschichte, Geschichte eines einzelnen Landes im Gegensatz zur Universal- oder Weltgeschichte.
(lat.), diejenige politische Richtung, welche in einem zusammengesetzten Staat, also z. B. im Deutschen
Reich, den Einzelstaaten eine möglichst große Selbständigkeit bewahrt wissen will;
Partikularist, ein Anhänger dieser
Parteirichtung.
In der Theologie heißt Partikularismus der Inbegriff der Lehrsätze der Partikularisten, d. h. der
theologischen Partei, die ein göttliches Decretum particulare oder einen Ratschluß zur Beseligung nur eines bestimmten Teils
der Menschheit verteidigt, im Gegensatz zu den Universalisten, die einen solchen Ratschluß sich auf das gesamte Menschengeschlecht
ausdehnen lassen (s. Prädestination).
(böhmischer Ohrlöffel), bis ins 18. Jahrh. gebräuchliche hellebardenähnliche Stoßwaffe
mit breiter eiserner, zweischneidiger Spitze, an deren Fuß gerade Flügelspitzen zum Parieren der feindlichen Hiebe, aber kein
beilartiger Ansatz sich befand.
Eine Gattung der Partisane ist die Korseke mit gebogenen Flügelspitzen. Vgl. Sponton.
(ital. partita, franz. partie), Teil, Partie;
auch ein Musikstück (s. Suite);
eine Post (Summe Geldes), die in
Rechnung gebracht wird;
daher Partiten saldieren, die (Schuld-) Posten ausreichen;
Partitengirate, die einem andern zum Einziehen
angewiesenen Schuldposten;
auch s. v. w. Kniffe und Ränke, daher Partitenmacher, Ränkeschmied.
(ital. partitura, franz. partition, engl.
score), in der Musik die Aufzeichnung in einzelnen (übereinander gesetzten) Stimmen, d. h. die zeilenweise Übereinanderstellung
sämtlicher Instrumental- und Vokalstimmen einer für mehrere Instrumente oder
mehr
Singstimmen oder beides bestimmten Komposition derart, daß die gleichzeitig erklingenden Noten übereinander stehen. Das Arrangement
einer Partitur ist nicht ganz willkürlich, sondern unterliegt gewissen konventionellen Gesetzen, welche dem Dirigenten das Lesen
der Partitur erleichtern. Vor allem pflegt man die Instrumente gleicher Gattung und Klangfarbe zusammenzustellen und innerhalb der
einzelnen Gruppen die Ordnung festzuhalten, daß die höhere Stimme über die tiefere gestellt wird. So
ist z. B. das heute gewöhnliche Arrangement der Stimmen einer Symphonie:
zu oberst: Holzblasinstruments
in der Mitte: Blech- und Schlaginstrumente,
zu unterst: Streichorchester.
Die Singstimmen (in der Messe, Oper, im Oratorium, der Kantate etc.) werden in der Regel zu unterst gestellt;
nur die Bässe (Cello und Kontrabaß), das solide Fundament der Harmonie, behalten ihre Stelle als tiefste Stimme. Tritt Orgel hinzu,
so findet dieselbe ihre Stelle unterm Kontrabaß, wo ehedem der Continuo (bezifferter Baß) stand; auch ein etwa beigedruckter
Klavierauszug (der nichts andres ist als ein ausgearbeiteter Generalbaß) gehört dahin. Die Harfe wird
am passendsten zwischen die Schlagenstrumente und ersten Violinen eingeschoben. Abweichungen von diesem Arrangement sind nicht
selten, dasselbe ist überhaupt nur das neuerdings übliche.