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Ministerien des Innern, für Kultus u. Unterricht, für Handel, für Ackerbau, für Landesverteidigung, für die Justiz und für die Finanzen. Ein eigner Minister vertritt außerdem die Interessen Galiziens im Ministerrat. Eine selbständige Zentralbehörde bildet auch der k. k. oberste Rechnungshof. Den Ministerien sind als Zentralstelle untergeordnet: dem Ministerium des Innern der oberste Sanitätsrat;
dem Ministerium für Kultus und Unterricht der evangelische Oberkirchenrat, die statistische Zentralkommission, die Zentralkommission für Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmäler;
dem Handelsministerium die Generalinspektion der Eisenbahnen, der Staatseisenbahnrat und die Generaldirektion der österreichischen Staatsbahnen, [* 2] die Normaleichungskommission, die Seebehörde in Triest; [* 3]
dem Finanzministerium die Direktion der Staatsschuld, die Lottodirektion, die Generaldirektion der Tabaksregie, das Hauptmünzamt, das Generalprobieramt und das Hauptpunzierungsamt;
dem Ackerbauministerium die Zentralpferdezuchtkommission.
Was die Provinzial-, Bezirks- und Lokalverwaltung betrifft, so bestehen als Oberbehörden für die politische Verwaltung, d. h. für die in das Ressort der Ministerien des Innern, des Kultus und Unterrichts und der Landesverteidigung fallenden Geschäfte, ferner für die Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft, des Handels und der Gewerbe die politischen Landesbehörden (Statthaltereien oder Landesregierungen), welchen ein Landessanitätsrat beigegeben ist.
Für Südtirol sind die Statthaltereigeschäfte (jedoch unter Beschränkungen) der Statthaltereiabteilung in Trient [* 4] zugewiesen. Unter diesen Landesbehörden fungieren als politische Behörden erster Instanz: die 327 Bezirkshauptmannschaften und in den von letztern eximierten 32 Städten mit eignen Gemeindestatuten die Kommunalämter (Magistrate etc.);
in unterster Linie haben alle Gemeindevorsteher bestimmte Geschäfte der staatlichen Administration (im übertragenen Wirkungskreis) zu besorgen und die Ortspolizei zu handhaben.
Eigne Polizeidirektionen bestehen nur in sieben größern Städten. Für die Finanzverwaltung sind in den einzelnen Ländern die Finanzlandesdirektionen (bez. Finanzdirektionen in den kleinern Ländern) als Oberbehörden bestellt, von welchen als erste Instanzen für die direkte Besteuerung die Bezirkshauptmannschaften (mit beigegebenen Steuerinspektoren) nebst den Steuerämtern, in den Landeshauptstädten die Steueradministrationen und Steuerlokalkommissionen, für die indirekten Steuern und andern Finanzsachen die Finanzbezirksdirektionen und Finanzinspektoren mit den Haupt- und Nebenzollämtern abhängen. Am Sitz jeder Finanzlandesbehörde befinden sich eine Finanzprokuratur (Rechtsrat und Anwalt des Staats) und eine staatliche Landeskasse. Die Leitung und Beaufsichtigung der Mittel- und Volksschulen kommt den Landes-, den Bezirks- und den Ortsschulräten zu; für das Kommunikationswesen bestehen 10 Post- und Telegraphendirektionen sowie 8 Hafen- und Seesanitätskapitanate, für die Handhabung des Berggesetzes 4 Berghauptmannschaften (mit den Revierbergämtern), für die Verwaltung der Staatsgüter 6 Forst- und Domänendirektionen.
Die Rechtspflege ist von der politischen Verwaltung vollkommen getrennt. Zur Besorgung derselben unterstehen dem k. k. Justizministerium in der höchsten Instanz und als Kassationshof der oberste Gerichtshof in Wien, [* 5] in zweiter Instanz 9 Oberlandesgerichte, in erster Instanz 67 Gerichtshof (Landes- und Kreisgerichte) für wichtigere Rechtsfälle, die bei diesen gebildeten Geschwornengerichte (für die mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen, für alle politischen Verbrechen und Preßvergehen) und 924 Bezirksgerichte (Einzelgerichte). Als besondere Gerichte bestehen noch die Handels-, Gefälls-, Militärgerichte etc. Zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten sowie zur Entscheidung in streitigen Angelegenheiten öffentlichen Rechts ist das Reichsgericht in Wien, dann zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Staatsangehörigen und Administrativbehörden der Verwaltungsgerichtshof in Wien eingesetzt.
Das österreichische Staatsbudget für 1887 betrug:
Staatseinnahmen. | 509546594 | Guld. |
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Darunter: | ||
Direkte Steuern | 99068000 | " |
Verzehrungssteuer | 87507400 | " |
Salzmonopol | 20447000 | " |
Tabaksmonopol | 75750000 | " |
Stempel, Taxen und Gebühren | 51450000 | " |
Post- und Telegraphenanstalten | 27682270 | " |
Staatsforsten, Domänen u. Montanwerke | 10735602 | " |
Staatsausgaben | 537221802 Guld. | |
Darunter: | ||
Hofstaat | 4650000 | " |
Landesverteidigung | 22187126 | " |
Gemeinsame Angelegenheiten | 92658839 | " |
Staatsschuld | 130416853 | " |
Die allgemeine und österreichische Staatsschuld belief sich Ende 1886 auf 3,417,293,077 Guld., wovon auf die eigentliche österreichische Staatsschuld 646,592,431 Guld., auf die allgemeine Staatsschuld 2,770,700,646 Guld. entfallen. Hierzu kommt noch die gemeinsame schwebende Staatsschuld (Staatsnoten) mit 344,176,555 Guld. Die allgemeine Staatsschuld wird von Ungarn [* 6] nicht als gemeinschaftliche Angelegenheit anerkannt; doch leisten die ungarischen Länder zur Deckung der Zinsen und zur Amortisation für die vor 1868 kontrahierte allgemeine Staatsschuld einen Jahresbeitrag von 30,315,700 Guld.
Das kleine Reichswappen (s. beifolgende Tafel
»Österreichisch-Ungarische Länderwappen«)
[* 7] ist ein schwarzer, zweiköpfiger,
auf jedem
Kopf gekrönter
Adler
[* 8] mit ausgebreiteten
Flügeln, goldenen
Schnäbeln, roten
Zungen und goldenen
Klauen, in der rechten
das Staatsschwert und das goldene
Zepter, in der linken den goldenen
Reichsapfel haltend; über den beiden
Köpfen die
Kaiserkrone schwebend. Auf der
Brust des
Adlers befindet sich das k. k.
Familien- und Hauswappen in drei geteilten
Schilden, und zwar rechts der aufrecht stehende rote
, gekrönte
Löwe von
Habsburg im goldenen
Feld, links in
Gold
[* 9] ein roter
rechter
Schrägbalken, worin drei silberne
Adler übereinander gesetzt sind
(Lothringen), in der Mitte von beiden
ein silberner Querbalken in
Rot
(Österreich).
[* 10]
Umhangen ist das
Familienwappen von den
Insignien des Toison-,
Maria Theresia-,
Stephans-,
Leopolds- und
Eisernen
Kronenordens.
Das mittlere
Wappen
[* 11] hat auf den ausgebreiteten
Flügeln und dem
Schwanz dieses
Adlers elf Wappenschild der
österreichischen
Provinzen; das große
Wappen enthält im goldenen Hauptschild den kaiserlichen
Adler, der auf der
Brust einen
zweimal senkrecht und ebenso oft quer geteilten
Schild
[* 12] mit neun
Sektionen trägt, die wieder in mehrere
Felder geteilt sind,
welche die Wappenzeichen des Kaiserhauses, der
Provinzen und deren
Bestandteile und der Anspruchsländer
zeigen; der Hauptschild ist mit der
Kaiserkrone bedeckt, mit den
Insignien der erwähnten
Ritterorden umhangen und von zwei
goldenen, schwarz geflügelten
Greifen mit ausgeschlagenen roten
Zungen und
¶
Österreich ob der Enns.
Steiermark. [* 15]
Kleines Reichswappen.
Zum Artikel »Österreich-Ungarn«. [* 20] ¶
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schwarzen Hälsen gehalten. Die Reichsfarben sind Schwarz und Gelb. Die Flagge (Kriegs- und Handelsflagge, s. Tafel »Flaggen«) [* 22] ist geteilt, der eine Teil enthält die österreichischen Farben Rot und Weiß, der andre die ungarische Trikolore; in der Mitte ist das gestirnte österreichische Hauswappen angebracht.
Über Heer und Flotte, Orden [* 23] sowie die Geschichte Österreichs s. den Artikel »Österreichisch-Ungarische Monarchie«, S. 501 ff.
[Geographisch-statistische Litteratur.]
Vgl. die amtlichen Publikationen der k. k. statistischen Zentralkommission (»Tafeln zur Statistik«, bis 1865; »Österreichische Statistik«, seit 1882; »Statistisches Jahrbuch«, bis 1881, seitdem »Statistisches Handbuch«; »Mitteilungen aus dem Gebiet der Statistik«, bis 1873, seit 1875 »Statistische Monatsschrift«);
die amtlichen Publikationen des statistischen Departements im k. k. Handelsministerium; »Statistisches Jahrbuch des k. k. Ackerbauministeriums«; »Österreichisches Städtebuch. Statistische Berichte der größern österreichischen Städte« (Wien 1887).
Ferner: Hain, Handbuch der Statistik des österreichischen Kaiserstaats (Wien 1852-53, 2 Bde.);
Brachelli, Handbuch der Geographie und Statistik des Kaisertums Österreich, (Leipz. 1867);
Derselbe, Statistische Skizze der österreichisch-ungarischen Monarchie (11. Aufl., das. 1887);
Schimmer, Statistik des österreichisch-ungarischen Kaiserstaats (5. Aufl., Wien 1878);
Steinhauser, Geographie von Österreich-Ungarn (Prag [* 24] 1872);
Trampler, Geographie und Statistik der österreichisch-ungarischen Monarchie (Wien 1874);
Grassauer, Landeskunde von Österreich-Ungarn (das. 1875);
Klun, Statistik von Österreich-Ungarn (das. 1876);
Umlauft, Die österreichisch-ungarische Monarchie (2. Aufl., das. 1883);
v. Czörnig, Ethnographie [* 25] der österreichischen Monarchie (das. 1855-57, 3 Bde.);
Lorenz und Wessely, Die Bodenkultur Österreichs (das. 1873);
Mayerhofer, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst (4. Aufl., das. 1880 bis 1881, 3 Bde.);
Ulbrich, Lehrbuch des österreichischen Staatsrechts (Berl. 1883);
Derselbe, Handbuch der österreichischen politischen Verwaltung (Wien 1887 ff.);
die Sammelwerke: »Die Länder Österreich-Ungarns« (hrsg. von Umlauft, das. 1880-84, 13 Bde.),
»Die Völker Österreich-Ungarns« (Teschen 1881 bis 1885, 11 Bde.),
endlich das unter der Ägide des Kronprinzen Rudolf erscheinende Werk »Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort u. Bild« (Wien, seit 1886, 15 Bde.). - Karten: Die vom k. k. militärgeographischen Institut in Wien herausgegebenen kartographischen Werke und zwar: »Spezialkarte der österreichisch-ungarischen Monarchie« (1:75,000, 715 Blatt, [* 26] seit 1875);
»Generalkarte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie«, erweitert für Zentraleuropa (durch Vergrößerung der Schedaschen Karte hergestellt, 1:300,000, 72, resp. 207 Bl., 1873-76; eine neue Generalkarte 1:200,000 ist in Vorbereitung);
»Übersichtskarte der österreichisch-ungarischen Monarchie« (1:750,000, 45 Bl., 1882-86).
Ferner »Geologische Übersichtskarte« (hrsg. von der geologischen Reichsanstalt, 12 Bl., auch in 1 Bl.); Czörnig, Ethnographische Karte der österreichischen Monarchie (4 Bl. und auch in 1 Bl.); »Physikalisch-statistischer Handatlas von Österreich-Ungarn« (25 Karten, mit Text von Haardt, Kerner u. a., Wien 1887).