Staatsleben (Staatsorganismus). In weiterer Bedeutung bezeichnet Organ jedes
Mittel der Gedankenmitteilung, also zunächst die
menschliche
Stimme mit besonderer Rücksicht auf ihre
Höhe und ihren
Klang, namentlich in ihrer oratorischen Anwendung, sodann
auch den
Redenden selbst, sobald er nämlich im
Namen und Auftrag andrer das
Wort führt, und endlich gewisse Wege
der schriftlichen Gedankenmitteilung, namentlich
Zeitungen und
Zeitschriften, welche einer bestimmten
Richtung ausschließlich
dienen, woher Benennungen, wie Regierungsorgan, Parteiorgan etc.
(Organdis, franz., spr. -gangd-), glatte, lockere,
feine
Baumwollgewebe, dem
Musselin ähnlich, aber dichter und steiler appretiert, wurden zuerst in
Ostindien
[* 2] dargestellt, dann
aber auch in europäischen Musselinwebereien nachgeahmt und dienen besonders zu Unterfutter für Frauenkleider.
(griech.-lat.), die den Lebensanforderungen entsprechende
Anordnung der Körperteile (s.
Organ) und ihrer
Funktionen in einem organischen (lebenden)
Wesen. Der
Begriff wird auch
übertragen auf Gesellschaftskörper
(Staat,
Heer,
Korporation,
Gesellschaft etc.) und umfaßt sodann alle die Einrichtungen, die zum Bestehen, zur Fortentwickelung
eines solchenKörpers und zur Erreichung seiner
Zwecke getroffen worden sind. Im faktitiven
Sinn, in welchem
auch der
AusdruckOrganisierung gebräuchlich ist, versteht man darunter die durch organische Thätigkeit sich vollziehende
Bildung eines organischen
Wesens oder die nach bestimmten
Regeln und zu bestimmten
Zwecken geschehende
Bildung oder Errichtung
eines Gesellschaftskörpers (eines
Heers etc.). Organisatorisch, organisiert, auf Organisation gerichtet
oder ihr gemäß.
(griech.), s. v. w.
Werkzeug,
Instrument,
Organ (s. d.), besonders seit des
Aristoteles unter diesem
Titel zusammengefaßten
logischen
Schriften Bezeichnung solcher philosophischen Werke, in denen auseinandergesetzt wird, unter
welchen
Bedingungen die
Erkenntnis der
Wahrheit möglich ist und wirklich erlangt wird.
(griech.), diejenigen
Parasiten, welche im Innern der
Organe selbst vorkommen, wie die
Trichinen, Cysticerken,
im
Gegensatz zu denen, welche im
Darm
[* 3] leben, wie der Bandwurm
[* 4] etc.
(griech.
Organon), im allgemeinen s. v. w.
Werkzeug
(Organ); im besondern
Musikinstrument und dann das
»Instrument
der
Instrumente«, die
Orgel (s. d.). In der Geschichte der
Musik bezeichnet Organum außerdem die älteste und primitivste Art mehrstimmiger
Musik, bestehend in einer fortgesetzten Parallelbewegung der
Stimmen in
Quinten oder
Quarten (auch
Diaphonie
genannt). So entsetzlich dem heutigen
Musiker der
Gedanke einer derartigen
Musik erscheint, so ist dieselbe doch nicht nur ein
historisches Faktum, sondern auch das durchaus natürliche Übergangsglied zur eigentlichen mehrstimmigen
Musik. Das Organum war
eigentlich noch nicht wirkliche Mehrstimmigkeit, sondern Quintenverdoppelung, der natürlichste weitere
Schritt von der schon längst geübten Oktavenverdoppelung der
Stimmen; es führte aber bald
zur
Entdeckung des wahren
Prinzips
der Mehrstimmigkeit, der
Gegenbewegung (s.
Discantus).
Die zu derselben
Stimme gehörigen
Pfeifen sind auch räumlich so aufgestellt, daß sie alle zusammen in
Mitwirkung gezogen oder ausgeschlossen werden können und zwar durch die sogen. Registerzüge;
das Herausziehen
(Anziehen) der rechts und links vom
Spieler aus der Orgel hervorstehenden Registerstangen öffnet dem
Winde den
Zugang zu den
Pfeifen der betreffenden
Stimmen so weit, daß es nur noch der Öffnung eines kleinen
Ventils
durch den Niederdruck einer
Taste bedarf, um den betreffenden
Ton zum
Ansprechen zu bringen; das Hineinschieben (Abstoßen)
der Registerstange (der ganze Spielraum der
Bewegung beträgt etwa einen
Zoll) setzt die
Stimmen außer Thätigkeit (vgl.
Windkasten
und Windladen). An neuern
Orgeln finden sich noch besondere Vorrichtungen, um eine Anzahl
Stimmen gleichzeitig
anzusehen oder abzustoßen (Kollektivzüge).
Orgel
* 11 Seite 12.435.
Nicht das ganze
Pfeifenwerk einer Orgel wird aber durch eine
Klaviatur regiert, vielmehr hat auch die kleinste Orgel zwei
Manuale
(mit den
Händen gespielte
Klaviaturen) und ein
Pedal
(Klavier für die
Füße); ganz große
Orgeln haben bis fünf
Manuale und
zwei
Pedale. Für jede
Klaviatur sind besondere
Stimmen disponiert; diejenige, welche die meisten und am
stärksten intonierten
Stimmen enthält, heißt das Hauptmanual. Die
Verkoppelung (s.
Koppel) mehrerer oder aller
Manuale oder
des
Pedals und des Hauptmanuals ermöglicht aber die Zusammenbenutzung der zu verschiedenen
Klavieren gehörigen
Stimmen. Die
Orgel ist eines ausdrucksvollen
Spiels nicht fähig (vgl. jedoch
Harmonium und
Crescendo), sondern kann die
Tonstärke nur abstufen durch
Anziehen oder Abstoßen von
Registern oder durch Übergang auf ein andres
Manual; das
Charakteristische
des
Orgeltons ist daher starre
Ruhe. In die Einzelheiten des Orgelbaues einzugehen,
¶
mehr
verbietet hier der Raum; wir lassen nur noch einige Bemerkungen über die verschiedenen Stimmen der Orgel folgen. Man unterscheidet
zunächst hinsichtlich der Art der Tonerzeugung Labialstimmen (Flötenwerke) und Zungenstimme (Schnarrwerke). Vgl. Blasinstrumente.
Hinsichtlich der Tonhöhe (s. Fußton), welche die Pfeifen eines Registers geben, unterscheidet man Grund- oder Hauptstimmen
und Hilfsstimmen. Eine Grundstimme gibt für die Taste c immer den Ton c, aber nur bei den 8'- (acht Fuß-)
Stimmen, welche Äqual-, Kern- oder Normalstimmen heißen, das c derselben Oktave (d. h. auf Taste groß C den Ton groß C, auf
Taste [eingestrichen] c' den Ton c' etc.); die Oktavstimmen oder Seitenstimmen geben dagegen eine höhere
oder tiefere Oktave.
Den Hauptfonds des Orgeltons geben die Kernstimmen, welche deshalb in größerer Zahl vertreten sein müssen als jede andre
Fußgröße (d. h. als etwa die 16-, 4 oder 2füßigen Stimmen); die Kernstimmen gruppieren sich wieder um die eigentlichste
Hauptstimme: das achtfüßige Prinzipal (s. d.), die älteste Orgelstimme, welche vor 1000 Jahren beinahe
ebenso konstruiert wurde wie heute. Jedes Manual der Orgel pflegt eine eigne 8-Fuß-Prinzipalstimme zu haben, die aber für jedes
anders intoniert ist (stärker, schwächer); große Orgeln haben im Hauptmanual mehrere 8-Fuß-Prinzipale, seltener sind die
16-Fuß-Prinzipale im Manual.
Für das Pedal ist Prinzipal 16 Fuß die eigentliche Kernstimme, da das Pedal eine Oktave tiefer klingen muß,
als es notiert wird; doch haben kleinere Orgeln häufig statt Prinzipal 16 Fuß ein Gedackt 16 Fuß, große aber sogar Prinzipal 32 Fuß.
Die Hilfsstimmen sind wie die höhern Oktavstimmen nur zur Verstärkung
[* 12] des Klanges da, sie geben Obertöne
[* 13] der Kernstimmen; man unterscheidet einfache Hilfsstimmen und gemischte. Sämtliche Hilfsstimmen sind Labialstimmen und haben
Prinzipalmensur.
HalbeStimmen nennt man solche, welche nur für eine Hälfte der Klaviatur disponiert sind, wie z. B. Oboe, welches nur Diskantstimme
ist und durch die BaßstimmeDolcian (Fagott) zu ergänzen ist. Übergeführte Stimmen sind solche, welche
im Baß keine eignen Pfeifen haben, sondern die einer andern Stimme benutzen (ohne Zuthun des Spielers). Eine Orgel ohne Pedal und
nur mit Labialpfeifen besetzt heißt Positiv, eine nur mit Zungenstimme Regal. Die äußere Umkleidung der Q heißt Gehäuse,
die vordere Fassade, welche durch die schönsten Prinzipalpfeifen als Prunkstück geziert wird, Prospekt.
Bei manchen Orgeln liegen die Klaviaturen nicht in einer Nische des Orgelgehäuses, sondern ein Stück vor demselben in einem
frei stehenden Kasten (Spieltisch). Über andre Kunstausdrücke sowie über die einzelnen Orgelstimmen vgl. die Spezialartikel.
In Kompositionen für Orgel werden die Pedalnoten mit Ped. (Pedale), die Manualnoten mit Man.
(Manuale, manualiter) oder auch mit s. p. (senza pedale) bezeichnet. Tritt neben dem Manual das Pedal mit einer vollkommen selbständig
geführten Stimme auf, so schreibt man diese in ein drittes System. Die beiden über ihm stehenden Systeme sind sodann nur für
das Manual bestimmt. Die Registrierung wird, namentlich in ältern Kompositionen, vom Komponisten nur selten
angegeben.
Ganz genau kann sie schon deshalb nicht vorgeschrieben werden, weil die Orgeln hinsichtlich ihrer Register große Verschiedenheiten
aufweisen. Der Tonsetzer begnügt sich deshalb meist mit einigen allgemeinen, zu Anfang des Stücks verzeichnet Bestimmungen,
wenn er seiner Komposition eine bestimmte Tonhöhe oder Klangfarbe für
angemessen hält. Werden die sämtlichen
Register zugleich benutzt, so nennt man dies das volle Werk (organo pieno) spielen; in allen übrigen Fällen jedoch hat die
Registrierkunst des Organisten (d. h. dessen Geschmack hinsichtlich des Wechsels und der Verbindung einzelner Register) endgültig
zu entscheiden.
Jene ältesten Orgeln waren sehr klein und hatten in der Regel nur 8, höchstens 15 Pfeifen (2 Oktaven diatonisch),
welche genau so konstruiert waren wie die heutigen Prinzipalpfeifen. Um 980 stand zu Winchester schon eine Orgel mit 400 Pfeifen
und 2 Klavieren, die von zwei Spielern gespielt wurde (jedes Klavier zu 20 Tasten, der Umfang des GuidonischenMonochords, mit 10 Pfeifen
für jede Taste, in der Oktave und Doppeloktave mehrfach besetzt). Von Mixturen weiß aber jene Zeit noch
nichts.
Die Scheidung des Pfeifenwerks in Register scheint im 12. Jahrh. vor sich gegangen zu sein. Die Orgeln des 4.-11. Jahrh. hatten
eine sehr leichte Spielart; dagegen wurde nach Einführung einer komplizierten Mechanik, welche die gewaltige Vergrößerung
des Instruments bedingte, die Spielart im 13.-14. Jahrh. so schwer, daß die Tasten mit den Fäusten geschlagen
oder mit den Ellbogen heruntergestemmt werden mußten. Die Einführung der Zungenpfeifen (Schnarrwerk) erfolgte im 15. Jahrh.,
die, Erfindung des Pedals zu Anfang des 14. Jahrh. Über die jahrhundertelang übliche eigentümliche Notenschrift
für die Orgel vgl. Tabulatur; über weitere Erfindungen und Verbesserungen im Orgelbau s. die Spezialartikel.