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das Prinzip des heil. Benedikt nur noch energischer und im Gegensatz zu bestimmten Erscheinungen der mit der Zeit fortschreitenden Entsittlichung faßten. Das Ansehen, welches die Ordensmitglieder in der öffentlichen Meinung genossen, gab aber auch den Anstoß zur mönchischen Regulierung der gesamten Weltgeistlichkeit. Daher gleichzeitig mit der Reform von Cluny (s. d.) der Kampf des aus ihr hervorgegangenen Papstes Gregor VII. gegen Simonie und die Durchführung des Cölibats. Im gleichen Geist entstanden nach der Regel des heil. Augustinus (s. d.), der nur Geistliche seines Sprengels zu einem kanonischen Leben vereinigt hatte, nicht bloß die Kongregationen der regulierten Chorherren, sondern auch eigentliche Mönchsorden, wie der Prämonstratenser-, Augustiner-, Serviten-, Hieronymianer- und Brigittenorden (s. die betreffenden Artikel). Am einflußreichsten auf weltliche Angelegenheiten wurden die zu Anfang des 13. Jahrh. gestifteten Bettelorden (s. Bettelmönche).
Spätere Kirchenversammlungen verboten die Stiftung neuer [* 2] der Abbruch aber, welchen die Reformation ihnen that, bewog die Päpste, dieselben wieder zu begünstigen. So entstanden die Barnabiten, Oratorianer, Lazaristen, Bartholomiten, Piaristen, die Barmherzigen Brüder und Schwestern und vor allen die Jesuiten (s. die betreffenden Artikel). Die Nonnenorden bestanden nur selten wie die Hospitalschwestern, die Ursulinerinnen (s. d.) u. a., für sich allein; in der Regel schlossen sich bei der Bildung neuer Mönchsorden auch Nonnen an, wie die Klarissinnen (s. d.), Urbanissinnen u. a., welche zum Orden des heil. Franz, die Engelsschwestern (s. d.), welche zu dem der Barnabiten gehörten. Man nannte in diesen Fällen den männlichen Zweig des Ordens den ersten, den weiblichen den zweiten Orden. Später kam bei den meisten Orden noch eine dritte Abteilung hinzu, indem die sogen. Laienbrüder und Laienschwestern (s. Kloster) vom heil. Franz von Assisi als Tertiarier (s. d.), als dritter der Minoriten (s. d.) in Eine Korporation vereinigt wurden, wie sich solche nachher auch andern, besonders den Bettelorden, zugesellten.
Die ältern Orden hatten anfangs eine aristokratisch-republikanische Verfassung, wobei jedoch die Bischöfe fort und fort die Gerichtsbarkeit über alle Klöster ihres Sprengels beanspruchten. Lange nahmen auch die Reformversuche die Unterwürfigkeit gegen die Bischöfe geradezu in ihr Programm auf. Unabhängiger stellten sich mit ihrer monarchisch-militärischen Verfassung gleich von vornherein die Bettelorden, welche durch ihren General in direkter Verbindung mit dem päpstlichen Stuhl blieben.
Auch die meisten übrigen Orden nahmen letzteres System an. Demzufolge steht an ihrer Spitze ein General, welcher in Rom [* 3] wohnt und dem Papst verantwortlich ist. Manche Orden geben ihm noch einen Admonitor zur Seite, der im Namen des Ordens seine Schritte beobachtet. Mit dem General zusammen bilden das Generalkapitel die Provinziale, welche die Aufsicht über die Klöster des Ordens in den einzelnen Provinzen führen und als Generalvikare bei den aus den Obern der einzelnen Klöster als stimmfähigen Kapitularen (suffraganei) zusammengesetzten Provinzialkapiteln präsidieren.
Diese Obern gehören nach dem kanonischen Recht zu den Prälaten und verhandeln über die Angelegenheiten ihres Klosters gemeinschaftlich in einem Kapitel oder Konvent, weshalb sie auch Konventualen oder Patres heißen, im Gegensatz zu den niedern Mönchen (fratres), welche die höhern Weihen noch nicht haben, zu den Novizen, d. h. den in den Orden noch nicht aufgenommenen Aspiranten, und zu den Laienbrüdern. Nonnenklöster, die keinem zweiten Orden angehören, stehen unter Gerichtsbarkeit und Aufsicht des Bischofs, in dessen Sprengel sie liegen. Vgl. Kloster.
Aus der Verbindung des mönchischen und des ritterlichen Geistes des Mittelalters gingen die geistlichen Ritterorden hervor. Ihre Blüte [* 4] datiert seit der Zeit der Kreuzzüge. Dieselben verpflichteten sich nach bestimmten, vom Papst genehmigten Regeln nicht bloß zu beständigem Kampf gegen die Ungläubigen, weshalb sie auch als gemeinsames Abzeichen das Kreuz [* 5] trugen, sondern auch zur Hospitalität und zu geregelten Religionsübungen. Im einzelnen aber waren ihre Regeln so verschieden wie die der Klosterorden, und es ist daher in Bezug auf sie auf die Artikel Alcantara-, Calatravaorden, Deutscher Orden, Johanniterorden, Tempelherren etc. zu verweisen.
Vgl. Wernher, Die Armen- und Krankenpflege der geistlichen Ritterorden in früherer Zeit (Berl. 1874);
Bertouch, Geschichte der geistlichen Genossenschaften etc. (Wiesb. 1888).
II. Weltliche Orden. Eine Nachahmung der geistlichen waren die weltlichen Ritterorden, die seit dem 13. und 14. Jahrh. meist von Fürsten gestiftet wurden, welche dadurch die Ritter enger an sich fesseln und mit dieser Auszeichnung zugleich geleistete Dienste [* 6] belohnen wollten. Die Bedingungen der Aufnahme waren verschieden und wurden nach gewissen Bestimmungen (Ordensstatuten) geregelt; die Mitglieder des Ordens hatten besondere Insignien. Später, als die Stiftung der Orden immer allgemeiner wurde, hörten sie auf, wirkliche Vereine zu sein; sie wurden einzig und allein Mittel zur Auszeichnung erworbener Verdienste, und der Name Orden ging daher auch auf die Ordensinsignien oder Dekorationen über, da diese jetzt die Hauptsache wurden.
Auch behielten sich seitdem die souveränen Fürsten ausschließlich das Recht vor, neue Orden zu stiften. Als Hauptabzeichen bei den meisten Orden blieb das Kreuz, wurde aber reicher und verzierter, Sterne und Bänder traten hinzu; auch die Ordensstatuten wurden mit Modifikationen beibehalten und bei der Gründung neuer Orden ähnliche entworfen, um danach die Verleihungen innerhalb gewisser Grenzen [* 7] zu regeln. Diese Verleihungen gehen vom Landesfürsten aus, welcher stets Ordensmeister oder Großmeister seiner Orden ist, und sind bei mehreren Orden an besondere Bedingungen, z. B. an adlige Abkunft, an eine gewisse Anzahl Ahnen, an die katholische Religion etc., geknüpft; andre werden nur nach Verdienst oder aus Rücksichten der Konvenienz verliehen.
Häufig sind, um auch da das Verdienst belohnen zu können, wo Standesrücksichten das Verleihen des wirklichen Ordens nicht gestatten, besondere Ehrenzeichen den Orden affiliiert oder auch für sich bestehend gestiftet worden. Bei mehreren Orden ist die Anzahl der Mitglieder bestimmt, zum mindesten für Inländer, wird jedoch meist überschritten. Mit einigen Orden sind bestimmte Einkünfte verknüpft, andre verleihen den Erb- oder den persönliche Adel, einzelne dem Großkreuz den Titel Exzellenz oder die Senhoria. Außerdem verleihen die meisten Orden das Recht, das Wappen [* 8] mit der Dekoration zu schmücken: beim Großkreuz liegt dann der Orden auf dem Wappen, beim Komtur umschlingt das Band [* 9] das Wappen, das Ritterkreuz wird unten angehängt;
die meisten geben wenigstens adligen Rang;
dagegen haben ehrlose Handlungen den Verlust des Ordens zur Folge.
Bei einigen Orden ist die Annahme mit einem vorgeschriebenen Eid verbunden, bei allen fremden Orden darf sie nur mit ¶
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Bewilligung des Landesherrn geschehen und sind Sporteln zu entrichten; außerdem war es früher Gesetz, neben manchen Orden (z. B. dem Goldenen Vlies) keine andern zu tragen. Die meisten Orden eines Landes zusammen haben einen besondern, jährlich wiederkehrenden Festtag (Ordensfest), an welchem die Ernennungen mit einer gewissen Feierlichkeit vollzogen werden und die anwesenden Mitglieder in ihrer Ordenstracht erscheinen, wenn eine solche mit dem Orden verbunden ist. Die sämtlichen Orden eines und desselben Landes stehen in einem gewissen Rangverhältnis, und meist soll man, um die höhern zu erlangen, erst die niedern besitzen, was namentlich für Inländer gilt, bei denen überhaupt strenger an den Satzungen gehalten wird als bei den Ausländern.
Auch unter den der verschiedenen Länder stehen in der öffentlichen Meinung gewisse obenan, wie das Goldene Vlies, der Hosenbandorden, der Elefantenorden, der preußische Schwarze Adlerorden, der russische Alexander Newsky-Orden, der schwedische Seraphinenorden, der österreichische Maria Theresia-Orden. Die Angelegenheiten eines Ordens pflegen der Leitung einer Ordenskommission, eines Ordenskapitels oder eines Ordensrats anvertraut zu sein. Man teilt die Orden ein: in große Orden, welche nur gekrönten Häuptern gegeben werden;
Hausorden, welche ursprünglich nur für Glieder [* 11] der fürstlichen Familie und deren Diener bestimmt sind, jedoch auch an befreundete und andre Familien verliehen werden;
Verdienstorden, die als Belohnung für erworbene Verdienste erteilt werden und in Militär- und Zivilverdienstorden zerfallen. Um Abstufungen nach dem Rangverhältnis der Ordensmitglieder und nach der Größe der erworbenen Verdienste zu haben, pflegt jeder Orden aus verschiedenen Klassen zu bestehen, welche sich durch die Dekorationen voneinander unterscheiden.
Die meisten Orden zerfallen in drei Hauptklassen: Großkreuze, welche ihre Dekoration in etwas größerm Maßstab [* 12] an einem breiten Band von bestimmter Farbe (Ordensband), das über die linke Schulter geht, und außerdem noch einen Stern auf der Brust zu tragen pflegen;
Komture oder Kommandeure, welche ihre Dekoration um den Hals, und Ritter, welche sie an einer Bandschleife auf der Brust oder im Knopfloch tragen.
Dazwischen sind häufig noch Großoffiziere und Offiziere eingeschoben. Sehr hohe Orden haben nur einen Grad. Bei einigen Orden, wie beim preußischen Roten Adlerorden, werden die Klassen nur nach der Nummer unterschieden; die Dekorationen sind indessen in einer der obigen ähnlichen Weise verschieden. Statt der Bänder trug man früher auch goldene Ordensketten, und zum Teil werden einzelne Orden, vorzüglich solche, bei denen eine besondere Ordenstracht vorgeschrieben ist, bei festlichen Gelegenheiten noch jetzt so getragen.
Besonders auszeichnend ist die Verleihung des Ordens in Diamanten. Die gewöhnliche Form der Orden ist die Kreuzform, doch kommen auch Medaillonformen und Namenschiffern vor. Die Insignien sind meist nach dem Tode des Inhabers von den Hinterlassenen an die Ordenskommission zurückzusenden. Manche Staaten geben aber auch nur das Dekret (z. B. Spanien [* 13] und Portugal, die Türkei, [* 14] Ägypten, [* 15] Tunis, [* 16] San Marino, die überseeischen Länder), und man hat den Orden selbst anzuschaffen. Um einzelne Orden, wie den des Heil. Grabes, kann man sich bewerben. Noch zu erwähnen sind die weiblichen Orden, welche nur für Frauen und zwar, den preußischen Luisenorden ausgenommen, für solche aus den höhern Ständen bestimmt und nicht zahlreich sind. In der Regel bestehen sie nur aus einer Klasse. - Beifolgende Tafel »Orden«, welcher eine Übersicht sämtlicher Orden beigegeben ist, veranschaulicht eine Anzahl der interessantesten Dekorationen.
Vgl. Gottschalk, Almanach der Ritterorden (Leipz. 1817-19, 3 Bde.);
Wietz, Die geistlichen und weltlichen Ritter- und Damenorden (Prag [* 17] 1821-27, Kostümbilder);
Perrot, Collection historique des ordres de la chevalerie etc. (Par. 1828, wichtig wegen der erloschenen Orden);
Gelbke, Abbildung und Beschreibung der Ritterorden (Berl. 1832-39, mit 44 Kupfertafeln);
Biedenfeld, Geschichte und Verfassung aller geistlichen und weltlichen Ritterorden (Weim. 1841, 2 Bde.);
Wahlen, Ordres de chevalerie et marques d'honneur (Brüss. 1854, mit Kupfertafeln; 2 Suppl.);
Ackermann, Ordensbuch (Annaberg [* 18] 1855);
Schulze, Chronik sämtlicher bekannter Ritterorden und Ehrenzeichen (Berl. 1855, mit 140 Kupfertafeln; Suppl. 1870 u. 1878);
»Die Orden, Wappen und Flaggen [* 19] aller Regenten und Staaten« (Leipz. 1881);
Zoller, Die Orden und Ehrenzeichen Deutschlands [* 20] und Österreichs (Frankf. 1881);
Laurence-Archer, The orders of chivalry (Lond. 1888).
Politische Orden können die geheimen Gesellschaften genannt werden, welche besonders zahlreich seit der französischen Revolution aufkamen, politische Zwecke verfolgten und neben der allgemeinen Bezeichnung Orden noch besondere Namen trugen, z. B. der Tugendbund, die Karbonari, die Illuminaten, die Studentenorden. Auch die Freimaurervereine sind zu den Orden gezählt worden, haben aber diesen Namen abgelehnt und wollen nur zu den geheimen Gesellschaften gerechnet sein. Litterarische Orden waren die im 17. Jahrh. zur Reinigung der Sprache [* 21] und Förderung der Poesie gegründeten Sprachgesellschaften, wie der Palmenorden, der Blumenorden, der Elbschwanenorden etc.