Oppidanen
(lat.), Städter, besonders Kleinstädter;
in Schulen mit Alumnaten s. v. w. Stadtschüler oder Externe, d. h. Schüler etc., die in der Stadt, nicht in der Anstalt selbst wohnen.
(lat.), Städter, besonders Kleinstädter;
in Schulen mit Alumnaten s. v. w. Stadtschüler oder Externe, d. h. Schüler etc., die in der Stadt, nicht in der Anstalt selbst wohnen.
Mamertina, Stadt in der ital. Provinz Reggio di Calabria, Kreis [* 2] Palmi, am Fuß der Apenninen, Bischofsitz, mit Gymnasium, Konvikt und (1881) 3767 Einw. Oppido Mamertina wurde durch das Erdbeben [* 3] von 1783 gänzlich zerstört und danach an andrer Stelle wieder aufgebaut.
1) Johann, Ritter von, Mediziner, geb. zu Gratzau im böhmischen Kreis Budweis, ließ sich nach beendeten Studien zu Prag [* 4] daselbst als praktischer Arzt nieder und ward 1841 Professor der dortigen medizinischen Klinik und Primärarzt am allgemeinen Krankenhaus. [* 5] 1848 ging er als Professor der speziellen Pathologie und Therapie nach Leipzig, [* 6] folgte aber 1850 einem Ruf an die Universität zu Wien, [* 7] wo er starb. Oppolzer genoß als klinischer Lehrer und praktischer Arzt europäischen Ruf, und die Wiener medizinische Fakultät gelangte durch ihn zur höchsten Blüte. [* 8] Vor allem ist es sein Verdienst, die nihilistische Richtung der alten Wiener Schule in der Therapie beseitigt zu haben. Seine vom Ritter v. Stoffella unter seiner Leitung herausgegebenen klinischen Vorträge (Erlang. 1867 u. 1866-72, 2 Bde.) sind infolge seines Todes unvollendet geblieben. Als Separatabdrücke erschienen »Oppolzers Vorlesungen über die Krankheiten des Herzens und der Gefäße« (Erlang. 1867) und über die Krankheiten der Mundhöhle, [* 9] der Speicheldrüsen, des Rachens und der Speiseröhre (das. 1872).
2)
Theodor,
Ritter von, Astronom, Sohn des vorigen, geb. zu
Prag, studierte in
Wien
Medizin und
Astronomie,
[* 10] habilitierte
sich 1866 an der dortigen
Universität als
Privatdozent für
Astronomie und wurde 1870 außerordentlicher, 1875 ordentlicher
Professor für
Astronomie und höhere
Geodäsie. 1873 gründete er eine Privatsternwarte und leitete 1872-76 die umfassenden
Gradmessungsarbeiten für
Österreich.
[* 11] Er starb
Sein »Lehrbuch zur Bahnbestimmung der
Kometen
[* 12] und
Planeten«
[* 13] (Leipz.
1870-80, 2 Bde.; 2. Aufl.
in 1 Bd. 1882) enthält vielfach neue
Methoden. Außerdem schrieb er: »Syzygientafeln
für den
Mond«
[* 14] (Leipz. 1881);
»Tafeln
zur Berechnung der Mondfinsternisse«
(Wien 1883);
»Über die Auflösung des Keplerschen Problems« (das. 1885);
»Entwurf einer Mondtheorie« (das. 1886);
Ȇber die astronomische
Refraktion« (das. 1886);
»Kanon der Mondfinsternisse« (das. 1887).
(lat.), etwas entgegensetzen, Widerspruch erheben;
daher Opponent bei akademischen Disputationen der im voraus bestimmte Gegner des Disputanten.
(lat.), gelegen, bequem, zu geeigneter Zeit;
Opportunität, Paßlichkeit, der geeignete Zeitpunkt, günstige Gelegenheit.
Politiker, welche sich den Zeitumständen anbequemen und nur das jeweilig Erreichbare erstreben;
besonders die gemäßigten Republikaner unter Gambetta, Ferry, Brisson u. a. in Frankreich seit 1876.
im modernen Strafprozeß diejenige Theorie, wonach die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nicht schlechthin die Folge einer strafbaren Thätigkeit sein, sondern wonach das Einschreiten der Staatsanwaltschaft auch wesentlich mit davon abhängig gemacht werden soll, ob dasselbe im öffentlichen Interesse als geboten erscheint. Die Anhänger dieses Prinzips, wonach also der Staatsanwalt die Verfolgung einer verbrecherischen Handlungsweise auch unterlassen könnte, wenn ihm dies durch das öffentliche Interesse als geboten erscheinen würde, wollen zur etwanigen Korrektur des sogen. Anklagemonopols der Staatsanwaltschaft ein möglichst weit gehendes Recht der Privatklage für den Verletzten statuieren, wie dies im französischen Rechte der Fall ist.
Die deutsche Strafprozeßordnung geht nicht von dem Opportunitätsprinzip, sondern vielmehr von dem Grundsatz aus, daß die Staatsanwaltschaft bei einer strafbaren Handlung zum Einschreiten verpflichtet ist (sogen. Legalitätsprinzip). Nur ausnahmsweise kommt das Opportunitätsprinzip zur Geltung, namentlich bei Beleidigungen und leichten Körperverletzungen, bei welchen die Staatsanwaltschaft mit der öffentlichen Klage nur dann einschreiten wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (deutsche Strafprozeßordnung, § 416). Bei den im Ausland begangenen strafbaren Handlungen ist es dem Ermessen der Staatsanwaltschaft anheimgestellt, ob sie in den gesetzlich zulässigen Fällen einschreiten, oder ob sie dies, namentlich mit Rücksicht auf einen verhältnismäßig hohen Kostenaufwand, nicht lieber unterlassen will (deutsches Strafgesetzbuch, § 4).
(lat.), Gegensatz, Widerstand; namentlich im politischen Leben die gegen die Staatsregierung oder deren dermalige Vertreter, besonders in der Presse [* 15] (Oppositionspresse) und in den Kammern, sich geltend machende Richtung; dann auch Bezeichnung für diejenigen, welche dieser Richtung angehören, also s. v. w. Oppositionspartei. Eine eigentliche Opposition ist nur in einem Staatswesen möglich, in welchem dem Volk an der Gesetzgebung und an der Staatsverwaltung ein bestimmter Anteil eingeräumt ist, also in einer konstitutionellen Monarchie oder in einem republikanischen Staatskörper; sie ist in einer absoluten Monarchie, in welcher es an einer Volksvertretung fehlt und in welcher der Wille des Souveräns allein maßgebend ist, fast undenkbar.
Für ein gesundes politisches Leben ist das Vorhandensein einer Opposition keineswegs schädlich, sondern gewissermaßen notwendig, da alle Parteien vertreten sein sollen, und da uns gerade im politischen Leben der Gegner unsre Fehler am besten aufdecken und uns durch seine Angriffe und seinen Widerstand oft besser als unsre politischen Freunde auf den richtigen Weg führen wird. Freilich wird eine solche Opposition dann störend und hemmend wirken, wenn sie zu einer prinzipiellen oder systematischen Opposition wird, d. h. wenn man opponiert, lediglich um zu opponieren, nämlich um der Regierung Verlegenheiten zu bereiten, und nicht aus innern und sachlichen Gründen. Zu bemerken ist aber, daß nicht notwendig der liberalen Partei die Rolle der Oppositionspartei zufallen muß, wenn dies auch häufig und namentlich in Deutschland [* 16] der Fall gewesen ist. Übrigens spricht man auch von der Opposition in einem Gemeindekollegium, in einer Fraktion oder in einer andern Vereinigung oder Körperschaft, um die in wirtschaftlicher, politischer, sozialer und sonstiger Hinsicht hervortretenden Gegensätze und die Gegenströmung insbesondere zu bezeichnen, welche sich der herrschenden Richtung gegenüber geltend macht. - In der Astronomie bezeichnet man mit Opposition (»Gegenschein«) eine Art der Aspekten (s. d.).
(lat., »gegenüberstehend, gegenständig«),
in der Botanik Bezeichnung für solche Blätter, welche paarweise auf gleicher Höhe am Stengel [* 17] stehen;
Gegensatz: alternus.
(lat.), unterdrücken, niederdrücken;
Oppression, Unterdrückung;
Beklemmung. ^[= Gefühl des erschwerten und beeinträchtigten Atmens, entsteht bei Atemnot, Brustbräune, Herzleiden ...] ¶