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zu dem des Bischofs von Trier. Die katholische kirchliche Oberbehörde ist in Oldenburg das bischöfliche Offizialat in Vechta.
Die oberste Leitung der Regierung ist einem Staatsministerium übertragen, welches aus 3 Ministern, bez. Ministerialvorständen besteht. Unter diese sind die verschiedenen Departements des großherzoglichen Hauses, des Äußern, des Innern, der Justiz, der Kirchen und Schulen, der Finanzen, des Militärwesens verteilt. Das Staatsministerium leitet die Verwaltung im Herzogtum Oldenburg unmittelbar, während die Fürstentümer besondere Mittelbehörden für die Verwaltung, nämlich die Regierungen zu Eutin und Birkenfeld, haben. Diesen ist auch die unmittelbare Leitung des Schulwesens in ihren Bezirken anvertraut, während für dieses im Herzogtum ein evangelisches Oberschulkollegium (zu Oldenburg) und ein katholisches (zu Vechta) besteht. Was die Rechtspflege anbelangt, so gilt im Herzogtum Oldenburg und im Fürstentum Lübeck das gemeine deutsche Zivilrecht, modifiziert durch Partikularrechte und einzelne Gesetze, im Fürstentum Birkenfeld der Code Napoléon, sofern nicht die gemeinsame Gesetzgebung des Deutschen Reichs dafür an die Stelle getreten ist. Die Rechtssprechung erfolgt (nach Maßgabe der Justizverfassung für das Deutsche Reich) im Herzogtum durch das (mit Schaumburg-Lippe gemeinsam gehaltene) Oberlandesgericht sowie durch das Landgericht zu Oldenburg und durch 14 Amtsgerichte. Das Fürstentum Lübeck gehört zum Oberlandesgericht zu Hamburg und zu dem mit der freien Hansestadt Lübeck gemeinschaftlich bestellten Landgericht zu Lübeck, das Fürstentum Birkenfeld zum Oberlandesgericht Köln und zum Landgericht Saarbrücken. In diesem Fürstentum bestehen 2, im andern 3 Amtsgerichte. Die Finanzen der drei Landesteile werden getrennt verwaltet. Außerdem besteht eine Zentralkasse für das gesamte Großherzogtum, welche durch den Anteil an den Reichszöllen und Steuern, aus Zinsen des vorhandenen Kapitalvermögens und aus den Beiträgen der drei Landesteile gespeist wird. Letztere beliefen sich für die Finanzperiode 1885-87 auf durchschnittlich jährlich 129,000 Mk., wozu das Herzogtum 76, Lübeck 16 und Birkenfeld 8 Proz. beizutragen haben. Die Reichszölle sind mit jährlich 65,000, die Kapitalzinsen mit 221,000 Mk. angesetzt. Die Gesamteinnahme macht 1,013,000 Mk. aus und ebensoviel die Ausgabe, welche für die gemeinsamen Behörden und Anstalten, für die Reichslasten (656,000 Mk. jährlich) und für die Pensionen und Wartegelder zur Verwendung kommt. Die besondere Einnahme im Herzogtum ist zu 5,664,000 Mk., die Ausgabe zu 5,633,000 Mk. jährlich im Durchschnitt veranschlagt; im Fürstentum Lübeck: Einnahme 658,000 Mk., Ausgabe 642,000 Mk. durchschnittlich; im Fürstentum Birkenfeld: Einnahme 565,000 Mk., Ausgabe 530,000 Mk. Die Staatsschuld betrug Ende 1886 im Herzogtum 37⅗ Mill. Mk. (darunter 17⅔ Mill. Mk. Eisenbahnschuld und 14½ Mill. Mk. konsolidierte Staatsschuld), im Fürstentum Lübeck 41,700 Mk., im Fürstentum Birkenfeld 3677 Mk. Das Großherzogtum als solches ist schuldenfrei. Das Verhältnis der bezifferten Einnahmen und Ausgaben wie der Staatsschulden zur Bevölkerung ist folgendes. Es kommen auf je einen Bewohner Mark an:
Einnahmen | Ausgaben | Schulden | |
---|---|---|---|
Herzogtum Oldenburg | 21,2 | 21,1 | 140,0 |
Fürstentum Lübeck | 19,0 | 18,5 | 1,2 |
Fürstentum Birkenfeld | 14,2 | 13,4 | 0,1 |
Die oldenburgischen Truppen gehören seit 1867 dem preußischen Heer an als Infanterieregiment Nr. 91, Dragonerregiment Nr. 19 und 2 Batterien des 26. Feldartillerieregiments, deren Chef der Großherzog ist. Sie bilden Teile des 10. Armeekorps (Hannover). Das Wappen des Großherzogtums besteht aus einem Haupt- und einem Mittelschild; jener enthält die Embleme von Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen und Kniphausen; der gekrönte Mittelschild (s. Tafel »Wappen«) die von Oldenburg (zwei rote Querbalken in Gold), Delmenhorst (goldenes Kreuz in Blau), Lübeck (goldenes Kreuz mit Bischofsmütze in Blau), Birkenfeld (von Weiß und Rot in vier Reihen geschacht) und Jever (goldener Löwe in aufrecht schreitender Haltung auf Blau). Das Ganze ist von einem Wappenzelt umgeben und mit einer Königskrone bedeckt. Die Landesfarben sind Blau und Rot; die Flagge (s. Tafel »Flaggen«) ist blau mit einem roten, rechtwinkelig stehenden Kreuz. Der einzige Orden (s. Tafel »Orden«) ist der Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig (gestiftet 17. Nov. 1838) mit vier Klassen (Großkreuze, Großkomture, Komture, Ritter erster und zweiter Klasse) und dazu gehörigem Ehrenkreuz (drei Klassen); außerdem bestehen einige Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr, für Verdienste im J. 1870/71 etc. Landeshauptstadt und großherzogliche Residenz ist Oldenburg. Im Sommer hält sich der Hof in dem Lustschloß Rastede, im Herbst auf den Hausgütern in Holstein und zu Eutin auf. Vgl. »Statistische Nachrichten über das Großherzogtum Oldenburg« (hrsg. vom Statistischen Büreau, Oldenb. 1857-88); Kollmann, Das Herzogtum Oldenburg in seiner wirtschaftlichen Entwickelung (das. 1878); Böse, Das Großherzogtum Oldenburg (das. 1863); Karten von Reymann (Glog. 1856), Böse (Oldenb. 1861) und vor allen die amtlichen Karten von Schrenck (das. 1856, nebst Nachträgen).
Geschichte.
In den ältesten Zeiten war Oldenburg von dem germanischen Volksstamm der Chauken bewohnt, welche später in den Friesen untergingen. In Ammergau und Lerigau geteilt, gehörte das Land zu den Besitzungen der Herzöge von Sachsen. Als erste Grafen von Oldenburg werden in Urkunden (von 1088 bis 1108) Elimar I. und sein Sohn Elimar II. erwähnt. Elimars II. Sohn und Nachfolger Christian I., der Streitbare (seit 1148), zog mit seinem Lehnsherrn, dem Herzog Heinrich dem Löwen von Sachsen, 1155 nach Italien, empörte sich aber 1168 gegen denselben und fiel bei der Verteidigung seiner Feste Oldenburg, worauf sein Vetter, Graf Johann, mit der Grafschaft Oldenburg belehnt, Christians Söhne aber von der Nachfolge ausgeschlossen wurden. Als jedoch Heinrich der Löwe 1180 selbst in die Reichsacht erklärt und verbannt worden war, erhielten Christians Söhne Christian II. und Moritz I. nicht nur ihre Grafschaft wieder, sondern erlangten auch die Reichsunmittelbarkeit. Moritz I. und seine beiden Söhne Otto II. und Christian III. suchten ihre Besitzungen durch Unterwerfung der freien Friesen zu erweitern, bauten Burgen im Stedingerland und reizten durch Bedrückung die Bauern zu einem allgemeinen Aufstand. Die Stedinger erlagen aber nach heldenmütiger Verteidigung in der Schlacht bei Altenesch (27. Mai 1234) der Übermacht und mußten die Hälfte ihres Landes an Oldenburg abtreten. Nach Ottos II. kinderlosem Tod folgte ihm seine Neffe Johann X. (1244-72). Seine Söhne Christian V. und Otto III. begründeten durch Teilung die Linien Oldenburg und Delmenhorst; nachdem erstere 1305 erloschen, fiel Oldenburg an Johann XI., Ottos III. Sohn, der Delmenhorst an seinen Bruder Christian IV. abtrat. Dietrich der Glückliche von Oldenburg erwarb durch
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Verheiratung mit dem letzten Sprößling der Delmenhorster Linie, Adelheid, auch Delmenhorst. Er starb 1440 im Bann; von seiner zweiten Gemahlin, der Herzogin Hedwig von Holstein, hinterließ er drei Söhne, Moritz V., Christian VIII. und Gerhard. Christian ward 1448 von den Dänen zum König gewählt und übergab 1454 seine Grafschaft seinem jüngern Bruder, Gerhard, da Moritz Geistlicher geworden war. Dieser griff aber zu den Waffen und errang nach hartnäckigen Kämpfen die Grafschaft Delmenhorst 1463. Als er 1464 starb, nahm Gerhard als Vormund seines unmündigen Sohns Jakob Delmenhorst wieder in Besitz. Nach mehrfachen Kämpfen um Holstein mit dem König Christian I. von Dänemark, der nach des Herzogs Adolf Tod 1460 als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein von den Ständen dieser Länder anerkannt worden, schlug Gerhard 1475 die Bremer beim Dorf Paradies in einer blutigen Schlacht (die »Bremer Taufe« genannt). Im folgenden Jahr kam ein Vergleich zu stande, worin der Graf versprach, die Bremer Kaufleute ungefährdet ziehen zu lassen; da er aber dessenungeachtet seine Räubereien auf Land- und Wasserstraßen von neuem begann, zog der Erzbischof Heinrich von Bremen in Verbindung mit Lübeck, Hamburg und Buxtehude gegen ihn, eroberte Delmenhorst, vertrieb Gerhard aus Oldenburg und zwang ihn, zu gunsten seiner Kinder die Regierung niederzulegen (1483). Verdient hatte sich Gerhard um sein Land dadurch gemacht, daß er eine regelmäßige Eindeichung der Marschen veranstaltete.
Von Gerhards sechs Söhnen führte nur Johann XIV. das Geschlecht fort. Er schlug die Butjadinger 1499; diese fielen aber infolge des Siegs der Dithmarschen bei Hemmingstedt (17. Febr. 1500), welcher den Brüdern des Grafen, Adolf und Otto, das Leben kostete, wieder ab und behaupteten sich im September siegreich gegen ein oldenburgisches Heer, das durch Braunschweiger und Bremer verstärkt war. Erst 1514 wurden sie von Johann und den Herzögen von Braunschweig abermals angegriffen und 14. Febr. bei Hartwarden entscheidend geschlagen. Graf Edzard von Ostfriesland wurde so hart bedrängt, daß er sich 1517 zur Abtretung des Stedinger- und Butjadingerlandes verstand, wogegen ihm der Besitz von Jever überlassen wurde. Johann hatte bei der Verteilung des eroberten Landes den vierten Teil erhalten; die übrigen drei Viertel erwarb er sich 1521 und 1523 von den Herzögen von Braunschweig durch Kauf. Er hinterließ 1526 vier Söhne: Johann XV., Georg, Christoph und Anton I., von denen letzterer vom Kaiser die Belehnung mit Oldenburg und Delmenhorst erlangte. Er beförderte die Reformation in seinem Land, hob die Klöster auf, zog die geistlichen Güter ein, schloß sich aber, als die Kaiserlichen 1547 in Niedersachsen eindrangen, an diese an und benutzte die Gelegenheit, um Delmenhorst zu erstürmen (2. April 1547) und zum bleibenden Besitztum seines Hauses zu machen. Anton starb 1573. Die beiden Söhne Johanns XV., Johann XVI. und Anton II., gerieten in Streit über die Teilung des Erbbesitztums und erlebten beide das Ende des hierüber beim Reichshofrat geführten Prozesses nicht. Johann erhielt 1575 durch Erbschaft die Herrschaft Jever und zugleich die damit verbundenen Ansprüche auf Kniphausen. Vor seinem Tod 1603 hatte er das Recht der Erstgeburt für das Haus Oldenburg festgestellt. Dies galt aber, da sein Bruder Anton zu Delmenhorst Kinder hatte, zunächst nur für Oldenburg, wo dem Vater nunmehr Anton Günther folgte, der durch ein vom Kaiser Ferdinand II. 1623 ausgestelltes und 1653 feierlich erneuertes Zolldiplom die Erlaubnis zur Erhebung eines Weserzolls erhielt, der später so erträglich wurde, daß er den fünften Teil der gesamten Einkünfte Oldenburgs ausmachte. Während des Dreißigjährigen Kriegs wußte Anton Günther durch sein kluges und standhaftes Benehmen die Neutralität des Landes zu behaupten. Durch Vergleich gelangte er 1624 gegen Bezahlung von 50,000 Reichsthalern zum Besitz von Kniphausen, und durch den plötzlichen Tod des Grafen Christian IX. von Delmenhorst, des Sohns von Anton II., fiel auch Delmenhorst 1647 an ihn zurück.
Da Anton Günther kinderlos war, ging die Succession an die Linie des Hauses Oldenburg über, welche in Dänemark und Holstein regierte; diese Linie aber hatte sich nach dem Tod König Friedrichs I. in zwei Linien geteilt (1544), in die von Holstein-Gottorp, von welcher Christian Albrecht das Haupt war, und in die königlich dänische. In dem Rendsburger Erbvertrag vom 16. April 1649 wurden Dänemark und Holstein-Gottorp zu Lehnserben eingesetzt, in deren Namen Anton Günther die Regierung bis an seinen Tod (19. Juni 1667) fortführte. Gegen den Vollzug des Rendsburger Erbvertrags protestierte jedoch der von der Succession ausgeschlossene Herzog von Holstein-Plön, verglich sich aber vor Ende des Prozesses mit König Christian V. von Dänemark dahin, daß er gegen eine Entschädigung seine Ansprüche auf Oldenburg an den König abtrat und demselben auch seine Ansprüche auf den gottorpschen Anteil überließ. Obschon er nun den Prozeß, der inzwischen beendigt war, wirklich gewann, trat doch Christian V. vermöge des Vergleichs in den alleinigen Besitz von Oldenburg (1676). Unter seinen Nachfolgern Friedrich IV., Christian VI., Friedrich V. und Christian VII. genoß das Land einer glücklichen Ruhe; selbst die Stürme des Siebenjährigen Kriegs gingen unschädlich an ihm vorüber. Durch den Traktat vom 1. Juni 1773 überließ Christian VII. dem Großfürsten Paul von Rußland aus dem Haus Holstein-Gottorp, der dafür auf die gottorpschen Besitzungen und Ansprüche in Schleswig-Holstein verzichtete. Paul nahm in der That 1. Juni 1773 Oldenburg in Besitz, trat es aber sofort an seinen Vetter, den Bischof von Lübeck, Friedrich August, von der jüngern gottorpschen Linie, und eventuell an die Nachkommen von dessen Bruder Georg Ludwig ab. Kaiser Joseph II. erhob 22. März 1777 Oldenburg zu einem Herzogtum.
Nach Friedrich Augusts Tod 1785 wurde seinem gemütskranken Sohn Peter Friedrich Wilhelm dessen Vetter, der Koadjutor und nachmalige Fürstbischof von Lübeck, Peter Friedrich Ludwig, als regierender Administrator beigeordnet. Dieser vortreffliche Fürst tilgte alle Staatsschulden und widmete überhaupt seine ganze Sorgfalt den Landesangelegenheiten. Zwar verlor er durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 den einträglichen Elsflether Zoll, den dann der Wiener Kongreß für immer beseitigte, und einige kleine Gebietsteile an Bremen und Lübeck, erhielt aber dafür das bisherige Bistum Lübeck als erbliches Fürstentum, das hannöversche Amt Wildeshausen und die münsterschen Ämter Vechta und Kloppenburg. 1806 wurde Oldenburg wegen der Verwandtschaft seines Fürstenhauses mit Rußland durch Holländer und Franzosen besetzt und die herzogliche Familie zur Flucht gezwungen; im Tilsiter Frieden ward zwar Oldenburg zurückgegeben, und es trat 10. Okt. 1808 dem Rheinbund bei, aber schon 1810 schlug Napoleon I. dem Administrator vor, Oldenburg gegen Erfurt zu vertauschen, und als er dies ablehnte, nahm Napoleon das Land 10. Dez. 1810 in Besitz