Außer den genannten brachte er noch die folgenden, größtenteils zu europäischem
Ruf gelangten
Operetten zur Aufführung:
»Die beiden
Blinden«, »Bataclan«, »Pepito«,
»Dragonette«, »Croquefer«,
»Die
Rose von St.-Flour«, »Die
Damen derHalle«,
[* 15]
»Blaubart«, »Die Großherzogin von
Gerolstein«,
»PariserLeben«
etc. Seine
Versuche auf dem
Felde der höhern musikalischen
Dramatik, wie die komische
Oper »Barcouf« (1860) und die romantische
Oper »Die Rheinnixe«, die 1864 in
Wien gegeben ward, hatten keinen Erfolg. Offenbach starb in
Paris. Eine von ihm hinterlassene
komische
Oper: »Les contes d'Hoffmann« gelangte Anfang 1881 in
Paris und
Deutschland mit zweifelhaftem Erfolg zur Aufführung.
(Revelatio), ein unentratsamer
Begriff aller
Theologie, sofern Offenbarung und
Religion als
Wechselbegriffe
ein und dasselbe
Verhältnis nach den beiden Seiten bezeichnen, die es der Betrachtung darbietet. Auf den untersten
Stufen
der religiösen
Entwickelung kommt der Offenbarungsglaube in der Gestalt roher
Vorstellungen von
Orakeln, Traumgesichten, Vorzeichen
etc. und andern schlechthin übernatürlichen göttlichen Kundgebungen an die
Menschen vor.
Noch das
Alte Testament kennt
Gottes- u. Engelerscheinungen, himmlische
Stimmen,
Träume und
Verzückungen
als vereinzelt auftretende, gegeneinander abgegrenzte Offenbarungsformen, während das
Neue Testament seiner
Anschauung von
Christus den
Begriff einer stetigen in der Entfaltung eines normalen religiös-sittlichen Personenlebens sich vollziehende
Offenbarung zu
Grunde legt. Gleichwohl eignet dem später in die kirchliche
Lehre
[* 17] übergegangenen
Begriff von Offenbarung eine
einseitige Beziehung auf übernatürliche Belehrung oder übernatürliche Mitteilung über vernünftiger
Wahrheiten, so daß
der
Begriff einer übernatürlichen Offenbarung in engste
Verbindung mit dem der
Inspiration (s. d.) trat und insbesondere auf die Bibellehre
und das aus derselben gezogene kirchliche
Dogma angewandt, von diesem aber eine sogen. natürliche Offenbarung unterschieden
wurde. Den
Begriff einer übernatürlichen Offenbarung bekämpften dann der
Deismus, die
Aufklärung und die ganze rationalistische Verstandeskritik,
während ihn die Restaurationstheologie wieder in modernisierter Gestalt aufrichtete. Im außertheologischen Sprachgebrauch
dagegen erhalten sich
Name und
Begriff der Offenbarung im
Sinn einer originalen Geistesthat, einer genialen
Entdeckung, besonders
auch einer schöpferischen
Idee auf künstlerische Gebiet.
des Gläubigers geführt hat, oder wenn letzterer glaubhaft macht, daß er eine solche durch Pfändung nicht erlangen könne.
Der Schuldner hat in diesem Fall ein Verzeichnis seines Vermögens einzureichen und eidlich zu versichern, daß er sein Vermögen
vollständig angegeben und wesentlich nichts verschwiegen habe. Hat ferner der Schuldner eine bestimmte
bewegliche Sache herauszugeben, und wird dieselbe bei der Zwangsvollstreckung nicht vorgefunden, so ist der Offenbarungseid auf Antrag des
Gläubigers von dem Schuldner dahin zu leisten, daß er die Sache nicht besitze, auch nicht wisse, wo sie sich befinde.
Endlich kann im Konkurs nach Aufstellung des Inventars die Ableistung des Offenbarungseides durch den Gemeinschuldner
von dem Konkursverwalter wie von jedem Konkursgläubiger verlangt werden. Die Eidesleistung erfolgt vor dem Amtsgericht als
dem Vollstreckungs- oder Konkursgericht. Die Leistung des Offenbarungseides kann im Fall unbegründeter Verweigerung durch
Haft bis zu sechs Monaten erzwungen werden. Außerdem bestehen vielfach noch die Vorschriften des gemeinen Rechts in
Kraft,
[* 19] wonach auf dem Gebiet des Privatrechts, insbesondere im Erbrecht, der Offenbarungseid verlangt werden kann, namentlich von dem Erben,
welcher die Erbschaft mit der Rechtswohlthat des Inventars anzutreten hat (s. Beneficium inventarii).