wenn letzterer in der rechtmäßige Ausübung seines Berufs handelte. Auch ist die Notwehr nicht bloß gegen einen rechtswidrigen
Angriff auf Leib und Leben, sondern auch gegen einen solchen gestattet, welcher gegen die Ehre, die Keuschheit, die Freiheit etc.
oder auch nur gegen ein Vermögensrecht gerichtet ist. Da nach dem Vorstehenden der widerrechtlich Angegriffene
ein Recht zur Notwehr hat, der in der Notwehr vorgenommene Gegenangriff also kein rechtswidriger ist, so kann
auch Notwehr gegen Notwehr nicht zulässig sein, während einem im Notstand (s. d.) unternommenen Angriff gegenüber die Notwehr keineswegs
ausgeschlossen ist.
Der durch die Notwehr abgewiesene rechtswidrige Angriff muß aber ferner ein gegenwärtiger sein, d. h. bereits
begonnen haben oder doch unmittelbar bevorstehen, indem der Bedrohte den Beginn der Thätlichkeiten nicht etwa erst abzuwarten
braucht. Endlich ist aber auch nur diejenige Verteidigung erlaubt und straflos, welche erforderlich war, um den gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff zurückzuweisen. Es muß also ein andres Mittel zur Zurückweisung desselben, namentlich
das Anrufen des obrigkeitlichen Schutzes, ausgeschlossen sein; auch darf die Verteidigung nicht weiter gehen, als es zur Bekämpfung
jenes Angriffs erforderlich ist.
Die Größe der Verteidigung muß zu der Größe des Angriffs im richtigen Verhältnis stehen; sie darf nicht voreilig erfolgen,
und sie darf auch nicht etwa fortgesetzt werden, nachdem die Gefahr bereits abgewendet ist. Ein Exzeß (Überschreitung)
der Notwehr ist daher strafbar; doch erklärt das deutsche Strafgesetzbuch (§ 53) denselben dann für straflos, wenn der Thäler
in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinausgegangen ist.
Vgl. Levita, Das Recht der Notwehr (Gießen
1856);
Geyer, Die Lehre von der Notwehr (Jena 1857);
Wessely, Die Befugnisse des Notstandes und der Notwehr (Prag 1862).
(lat. Necessitas), ein Modalitätsbegriff (s.
Modalität), welcher die Unmöglichkeit des Gegenteils ausdrückt und also zwei andre Begriffe derselben Art, den der Wirklichkeit
und den der Möglichkeit, voraussetzt. Die Notwendigkeit heißt logisch oder formal, wenn eine
andre Gedankenverbindung als diejenige, welche als notwendig bezeichnet wird; als sich selbst widersprechend erscheint; real
oder physisch, wenn der Zusammenhang der Ereignisse einen andern Verlauf derselben als den wirklichen als unmöglich erscheinen
läßt, somit Ereignisse durch das Naturgesetz bedingt sind.
Die Notwendigkeit heißt ferner hypothetisch oder äußerlich, wenn sie von gewissen (außer dem
Ding selbst liegenden) Bedingungen oder Voraussetzungen abhängt, dagegen absolut oder unbedingt, wenn von jeder anderweitigen
Bedingung abgesehen wird. Der letztere Fall besteht bei allen sogen. Erkenntnissen a priori oder was dasselbe heißt, bei ewigen
Wahrheiten, deren Gegenteil (nach dem logischen Gesetz des Widerspruchs) nicht vorgestellt werden kann,
wohin sämtliche Denkgesetze, wie sie die Logik aufstellt, sowie die Grundgesetze der Mathematik gehören. Der hypothetische
Notwendigkeit, die auch Naturnotwendigkeit heißt, insofern sie bei Naturereignissen, welche als Wirkungen vorhergehender äußerliche
Ursachen betrachtet werden, zur Geltung kommt, steht die moralische Notwendigkeit gegenüber, welche die innerlich
zwingende Gewalt moralischer Verpflichtung bezeichnet.
(spr. nuār), Flecken im franz. Departement Ardennen, Arrondissement Vouziers, mit Eisenwerk einem Denkmal des Generals
Chanzy, der
hier geboren ist, und 670 Einw. Bei Nouart stieß um Mittag des 29. Aug. die Avantgarde des 12. (sächsischen) Armeekorps,
die 46. Infanteriebrigade, auf die Division Lespart vom 5. französischen Korps.
Die Sachsen griffen sofort
an, die Franzosen wichen jedoch dem Angriff aus und zogen sich auf das Plateau Bois les Dames zurück.
(spr. nurī), Adolphe, Opernsänger (Tenor), geb. zu Montpellier, wurde von seinem Vater, der ebenfalls
Opernsänger war, zum Handelsstand bestimmt, bildete sich jedoch, nachdem seine Stimme gereift war, unter Garcias Leitung
für die Bühne aus und konnte bereits mit 20 Jahren an der Pariser Großen Oper als Pylades in Glucks »Iphigenia in Tauris« mit
Erfolg auftreten. Einen Wendepunkt in Nourrits Künstlerlaufbahn bezeichnet die Ankunft Rossinis in Paris (1826), dessen Opern
ihn zu erneutem eifrigen Studium des Kunstgesanges anregten, so daß er in der Folge die Lieblichkeit des
italienischen mit der dramatischen Kraft des französischen Gesanges vereinte. So war er bis 1837 eine Hauptzierde der Pariser
Großen Oper und hatte an dem Erfolg der inzwischen entstandene Werke, des »Tell«, »Robert«, der »Stumme von Portici«, »Hugenotten«,
»Jüdin« als alleiniger Träger der Hauptrollen den wichtigsten Anteil. Im genannten Jahr trat er, nachdem
man ihm den Tenoristen Duprez (s. d.) beigeordnet hatte, von der Bühne zurück, gastierte noch in der Provinz und in Neapel,
verfiel jedoch hier, da sich seine Stimme mehr und mehr verlor, in Melancholie und fand seinen Tod durch einen
nach der Meinung seiner Angehörigen unfreiwilligen Sturz von dem flachen Dach seines Hotels.
Le (spr. nuwjóng), Stadt im franz. Departement Aisne, Arrondissement Vervins, mit bedeutender Käsefabrikation,
Wollindustrie, Glas- und Holzwarenfabrikation und (1881) 2262 Einw.
(spr. nusóng), Stadt im franz. Departement Ardennen, Arrondissement Mézières, an der Französischen Ostbahn,
mit Eisenindustrie, Maschinenbau, Waffenfabrikation und (1886) 6140 Einw.
Friburgo (Neu-Freiburg), Kolonie in der brasil. Provinz Rio de Janeiro, 1820 von Schweizern gegründet, denen sich
später Deutsche und auch Brasilier mit ihren Sklaven zugesellten, liegt in einem von den Morros queimados eingefaßten Thal.
Neben Kaffee werden namentlich feinere Gemüse gebaut, und auch die Butter- und Käsewirtschaft ist von
Bedeutung.
(spr. -wakówitsch), Stojan, serb. Philolog und
Staatsmann, geb. 1. (13.) Nov. 1842 zu Schabatz in Serbien, studierte zu Belgrad, wurde 1865 Professor am Gymnasium zu Belgrad
und erhielt 1867 die Stelle des Bibliothekar an der
mehr
serbischen Nationalbibliothek. Im April 1873 wurde er Kultusminister, in welchem Amt er eine energische Thätigkeit entwickelte,
kehrte jedoch im November 1873 wieder in das Amt des Bibliothekars zurück. Im Dezember 1874 wurde er abermals Kultusminister,
trat aber schon Ende August 1875 ab und übernahm 1876 die Professur der serbischen Philologie und Litteraturgeschichte
an der Belgrader Hochschule. Im Oktober 1880 zum drittenmal zum Kultusminister ernannt, wirkte er als solcher besonders für
die Reorganisation des serbischen Schulwesens, erhielt 1883 die Senatorwürde und übernahm im Februar 1884 das Portefeuille
des Ministeriums des Innern, das er nach dem mißglückten Feldzug gegen Bulgarien Ende März 1886 wieder
niederlegte, um im Herbste darauf als serbischer Gesandter nach Konstantinopel zu gehen. Novakovic ist neben Danicic zugleich der bedeutendste
serbische Sprachforscher. Seine Arbeiten befinden sich zum größten Teil im »Glasnik« der serbischen
Gelehrtengesellschaft, zu deren Mitgliedern Novakovic seit 1867 gehört, und im »Rad« der südslawischen Akademie zu Agram.
Größere Werke von ihm sind: »Geschichte der serbischen Litteratur« (2. Ausg.
1871) und eine »Serbische Bibliographie« (die Litteratur von 1741 bis 1867 umfassend, 1869).