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und Oktober, vorzüglich in den Fjorden des Stifts Drontheim und in Nordland, gefischt. Im Durchschnitt beschäftigen sich mit der Fischerei [* 2] auf Groß- und Fettheringe 40,000 Personen mit ca. 8000 Booten; der jährliche Ertrag beläuft sich auf 6⅖ Mill. Kr. Auch Makrelen (deren man jährlich über 6 Mill. Stück fängt, und die neuerdings frisch in Eis [* 3] verpackt vorzugsweise nach England exportiert worden), Lenge, Heiligbutten u. a. werden in Menge gefangen, bilden aber keinen so bedeutenden Ausfuhrartikel; Lachse kommen zahlreich in allen Flüssen vor, namentlich aber in der Mandals-, Namsen-, Alten- und Tanaelv.
Mehrere Haiarten, besonders die großen, Brygde (Selache maxima) und Haakjärring (Scymnus microcephalus), werden im nördlichen Teil gefangen; doch benutzt man davon nur die Leber, woraus »blanker Thran« gewonnen wird. Anschovis werden im Christianiafjord, Hummern (jährlich 1 Mill. Stück) und Austern im S. und W. des Landes gefischt. Auch der Walfisch- und Seehundfang im Nördlichen Eismeer gibt einen bedeutenden Ertrag (1883 zusammen 2⅔ Mill. Kr.). Der Gesamtertrag der Fischerei schwankte 1869-77 zwischen 18⅔ und 29½ Mill. Kr. Die Ausfuhr wertete 1885 an frischen Fischen 1,982,800 Kr., an Stockfisch 5,122,500 Kr., an Klippfisch 11,847,000 Kr., an Heringen 8,128,500 Kr., andern gesalzenen Fischen 574,500 Kr., an Hummern 401,000 Kr.
Vgl. Mohn, Bericht über die Fischereien Norwegens (Christ. 1876);
Wallem, Notes on the fish supply of Norway (Lond. 1883).
Bergbau; Industrie und Handel.
Einen hohen Rang unter den Erwerbsquellen Norwegens nimmt der Bergbau [* 4] ein, der besonders Silber, Kupfer, [* 5] Eisen [* 6] und Kobalt liefert. Das dem Staat gehörige, 1623 entdeckte Silberbergwerk zu Kongsberg ergab 1884-85: 7200 kg feinen Silbers. Von den Kupferwerken war bisher Röraas das wichtigste (entdeckt 1645); doch hat seine Produktion, die 1866-70 jährlich 31,000 Ton. Erz lieferte, neuerdings abgenommen (jährliche Produktion 500-800 T. Rohkupfer) und bleibt hinter den neueröffneten Kupferwerken zu Vignäs auf der Insel Karmö zurück.
Denselben Rückgang zeigen die Eisengruben von Röraas; sie hatten ihre Blütezeit 1781 (8000 T. jährlich) und 1841-45 (10,000 T. jährlich), während die Produktion 1882 nur 1412 T. betrug. Ein großer Teil der früher sehr zahlreichen Eisenwerke hat wegen des Steigens der Holzpreise seine Thätigkeit eingestellt. Daher kommt es, daß nicht nur Eisen (rohes und verarbeitetes) in Menge, sondern auch alle (selbst grobe) Fabrikate aus Eisen sowie aus Kupfer und den mit Kupfer gemachten Metallen, wie Messing, Bronze, [* 7] Neusilber, eingeführt werden müssen.
Auch der Ertrag des Blaufarbenwerks in Modum (einer deutschen Gesellschaft gehörig) ist gegenwärtig gering; ebenso hat die Produktion von Nickel neuerdings bedeutend abgenommen (noch ca. 100 T.). Vor kurzem hat man Manganerze (im Amt Norddrontheim) und Asbest gesunden. Von geringer Bedeutung sind: Chrom, Mühl- und Schleifsteine, Schiefer, Granit, Tropfstein, Kiesel, Apatit, [* 8] Meerschaum, Zement, Kalk, Ziegelerde etc.;
wichtig ist in den westlichen und nördlichen holzarmen Gegenden der Torf.
Die Industrie ist nicht sehr vorgeschritten. Am bedeutendsten ist die Holzindustrie, in welcher ca. 1000 Sägemühlen, 4 Cellulosefabriken, eine große Anzahl Streichholzfabriken (1885 Produktion 4 Mill. kg, wovon 3,6 Mill. kg ausgeführt wurden) beschäftigt waren (vgl. Holmboe, The export of forest produce from Norway, Christ. 1885). Außerdem gibt es Papierfabriken, Spinnereien und Webereien in Wolle, Baumwolle [* 9] und Flachs (in Christiania [* 10] und Bergen), [* 11] ferner Fabrikation von Seilen und Tauen (seit dem Rückgang der Segelschiffahrt im Verfall), Glas [* 12] (5 Hütten), [* 13] Tabak, [* 14] 25 Brennereien (1885 Produktion 7 Mill. Lit.), 47 Bierbrauereien (Ausfuhr 1885: 1 1/10 Mill. L.), Hufnägelfabriken (Ausfuhr 1885: 2⅔ Mill. kg) und mechanische Werkstätten. Besonders eifrig wird der Schiffbau betrieben, vor allem auf der Strecke von Tönsberg bis Christianssand an der Südküste. Alle diese Fabriken sowie eine regsame Hausindustrie (besonders Baumwollweberei) auf dem Land, welche mancherlei Gewebe [* 15] zum Verkauf anfertigt, können jedoch das Bedürfnis nicht befriedigen; nächst dem Getreide [* 16] sind baumwollene, leinene, wollene und seidene Waren Haupteinfuhrartikel.
Bei weitem wichtiger als die Industrie sind Handel und Schiffahrt. Der innere Verkehr wird befördert durch die lange Küste mit ihren vielen tiefen Einschnitten und vortrefflichen Häfen, wodurch eine regelmäßige Dampfschiffahrt nach allen Seestädten von der schwedischen Grenze am Skagerrak bis zur russischen am Eismeer ermöglicht worden ist;
ferner im Innern durch die großen Fjorde an der Westküste und in den östlichen Gegenden durch mehrere Landseen, durch künstliche Wasserstraßen und durch Eisenbahnen, so von Christiania nach Hamar am Mjösen;
von dieser sich abzweigend längs des Glommen über Kongsvinger bis an die schwedische Grenze, wo sie sich an die schwedische nordwestliche Stammbahn anschließt;
von Hamar durch Österdalen nach Drontheim;
von Christiania nach Drammen, Kongsberg, dem Kröderensee und dem Randsfjord;
von Ski im Amt Akershus nach Sarpsborg;
von Bergen nach Vossevangen;
von Drontheim nach Schweden [* 17] über Meraker;
von Drammen über Laurvik nach Skien.
Die im Betrieb befindlichen Eisenbahnen haben eine Länge von 1562 km. Die Telegraphen [* 18] hatten Ende 1886 eine Gesamtlänge von 7487 km. Der Handel mit dem Ausland ist äußerst lebhaft und in beständiger Zunahme begriffen. Die Hauptgegenstände der Ausfuhr sind die oben erwähnten Produkte der Waldwirtschaft und der Fischerei (zusammen 71½ Proz. der Ausfuhr), nächstdem Eis (1885: 230,000 Ton.); die der Einfuhr, außer den bereits bei dem Ackerbau und der Viehzucht [* 19] erwähnten, waren 1885: Kolonialwaren im Wert von 14,621,700 Kronen, [* 20] Branntwein, Spiritus [* 21] und Weine 3,191,700 Kr., Spinnstoffe 4,904,000 Kr., Garn- und Reepschlägerarbeiten 3,988,100 Kr., Manufakturwaren 18,508,800 Kr., Steinkohlen 7,765,700 Kr., rohe und halb verarbeitete Metalle 5,364,200 Kr., verarbeitete Metalle 5,229,000 Kr. In der Einfuhr bilden die Hauptverkehrsländer folgende Reihe: Deutschland, [* 22] Großbritannien, [* 23] Schweden, Rußland, Dänemark [* 24] und Belgien, [* 25] während in der Ausfuhr nach Großbritannien und Schweden Deutschland, die Niederlande, [* 26] Frankreich und Belgien folgen.
Die Zahl der 1885 in Norwegen angekommenen Schiffe [* 27] betrug 11,049 mit einer Tragfähigkeit von 2,359,000 Ton. (darunter 6387 norwegische von 506,770 T.) und die der abgegangenen 11,911 von 2,378,149 T. (darunter 6408 norwegische von 1,524,003 T.). Der Wert der Einfuhr ward 1886 berechnet zu 135,2 Mill. Kr. (1885: 145,6 Mill. Kr.) und der der Ausfuhr zu 102,8 Mill. Kr. (1885: 101,9 Mill. Kr.). Norwegen verliert also jährlich bei dem auswärtigen Handel 30-40 Mill. Kr. Dieser bedeutende Verlust wird mehr als ersetzt durch die Schiffahrt, denn überall, nicht nur in den europäischen, sondern auch in den entferntesten Gewässern, ist eine große ¶
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Zahl norwegischer Schiffe mit der Frachtschiffahrt beschäftigt, deren Ertrag jedoch von 1882 bis 1884 von 105 Mill. auf 90 Mill. Kr. zurückgegangen ist. Die norwegische Kauffahrteiflotte bestand Ende 1885 aus 7664 Fahrzeugen von 1,563,020 Ton. mit einer Besatzung von 58,624 Mann, darunter 317 Dampfschiffe von 109,184 T. Nächst England und den Vereinigten Staaten [* 29] von Nordamerika [* 30] hat Norwegen die größte Kauffahrteiflotte der Welt, aber im Verhältnis zur Zahl der Einwohner steht die norwegische Flotte als die erste da. Es kommen in Norwegen auf je 100 Einw. 63 Registertons, in Griechenland [* 31] und Großbritannien nur 19. Die wichtigsten Handelsstädte sind Christiania und Bergen.
Man rechnete bisher nach Speziesdalern à 5 Ort (Mark) à 24 Schilling = 4,56 deutsche Mark; seit 1877 benutzt man jedoch ausschließlich das auch in Dänemark und Schweden (mit denen Norwegen eine Münzkonvention abgeschlossen hat) geltende Kronensystem, wonach der Speziesdaler in 4 Kr. à 100 Öre (30 Schilling) geteilt ist und somit 400 Öre (120 Schilling) = 4,50 Mk. hat. Seit 1873 hat Norwegen die Goldwährung angenommen. Die Einheit des Längenmaßes ist die Elle (Alen) = 2 Fuß = 0,6275 m;
18,000 Ellen = 1 Meile, von denen 9,85 auf einen Grad des Äquators gehen (also 1 norwegische Meile über 1½ geographische);
Feldmaß: die Tonne Landes = 10,000 QEllen = 39,374 Ar;
Einheit des Hohlmaßes: der Pott = 54 norwegische Kubikzoll = 0,9653 Lit.;
Getreidemaß die Tonne = 144 Pott = 139 L.;
Flüssigkeitsmaß das Ohm = 155 Pott = 149,62 L.;
1 Fischtonne = 120 Pott = 115,83 L. Einheit des Gewichts war früher das Pund = 498,4 g, 100 Pund = 49,84 kg;
1 Lispund = 16 Pund, 1 Skippund = 20 Lispund, 1 Vog = 36 Pund;
1 Kommerzlast = 2 engl. Tonnen.
Das metrische Gewichtssystem ist jedoch seit als das allein gültige eingeführt.
Staatsverfassung.
Die Staatsverfassung Norwegens beruht auf dem Grundgesetz (Grundlov) vom angenommen und bestätigt bei der Vereinigung Norwegens mit Schweden von dem König Karl XIII., ferner auf der auch in Norwegen 1814 angenommenen schwedischen Successionsordnung vom endlich auf der Reichsakte von 1815. Diese Verfassung hat einen entschieden demokratischen Charakter und begründet unter monarchischen Formen dem Wesen nach eine fast republikanische Regierungsweise. Norwegen ist ein freies, selbständiges und unabhängiges, aber mit Schweden unter einem König vereinigtes Reich.
Die ausübende Macht steht dem König zu, der mit dem 18. Jahr mündig wird, und dessen Person heilig ist, während alle Verantwortung auf seinen Ratgebern ruht. Diese, welche seinen Staatsrat bilden, wählt er unter norwegischen Bürgern, die nicht unter 30 Jahre alt sein dürfen. Der Staatsrat soll bestehen aus zwei Staatsministern und wenigstens sieben (jetzt acht) Staatsräten. Auch kann der König einen Vizekönig einsetzen, der in seiner Abwesenheit in seinem Namen den Vorsitz im Staatsrat führt; Vizekönig aber kann nur der Kronprinz und sein ältester Sohn werden (nicht einmal, falls kein Kronprinz vorhanden ist, der dem Thron [* 32] zunächst stehende Prinz).
Der eine Staatsminister und zwei Staatsräte sollen sich immer beim König aufhalten, wenn dieser nicht in Norwegen ist; die übrigen bilden (unter dem Vorsitz des andern Staatsministers oder des Vizekönigs, falls ein solcher vorhanden ist) die königlich norwegische Regierung in Christiania, der die innere Regierung des Reichs übertragen ist. Der König kann Krieg beginnen, Frieden, Bündnisse und Verträge abschließen, führt auch den höchsten Befehl über die norwegische Land- und Seemacht; doch ist bei einem Angriffskrieg die Zustimmung des Storthings zur Benutzung der norwegischen Armee und Flotte erforderlich.
Der König ernennt alle Beamten und kann nach Belieben die Mitglieder des Staatsrats und das untergeordnete Personal der Regierung, die obersten geistlichen und zivilen Beamten (Bischöfe und Amtleute) sowie die höhern militärischen Befehlshaber und Festungskommandanten verabschieden, während andre Beamte nicht gegen ihren Willen ohne Untersuchung und Urteil abgesetzt werden können. Endlich kann der König Handel, Zoll, Gewerbe und Polizei betreffende Verordnungen geben, doch dürfen diese der Konstitution und den vom Storthing gegebenen Gesetzen nicht widersprechen; auch gelten sie nur einstweilen bis zum nächsten Storthing, welches die Macht hat, sie aufzuheben.
Der Thronerbe von Norwegen führt, wenn er der Sohn des regierenden Königs ist, den Titel Kronprinz und ist, sobald er sein 18. Jahr zurückgelegt hat, berechtigt, Sitz im Staatsrat zu nehmen, doch ohne Stimme und Verantwortung. Ist der König abwesend, oder ist bei seinem Tode der Thronfolger noch unmündig, so führt der dem Thron zunächst stehende volljährige Prinz die vormundschaftliche Regierung, oder wenn kein solcher vorhanden ist, treten der norwegische und schwedische Staatsrat zusammen, um gemeinschaftlich die Einberufung des Storthings in Norwegen und des Reichstags in Schweden auszufertigen, und bis die versammelte Repräsentanten beider Reiche eine Regierung während der Minderjährigkeit angeordnet haben, steht ein aus gleicher Anzahl norwegischer und schwedischer Mitglieder zusammengesetzter Staatsrat der Verwaltung beider Reiche unter Beobachtung ihrer Grundgesetze vor.
Den Vorsitz führt ein schwedischer oder norwegischer Staatsrat, je nachdem das Los entschieden hat. Beim Aussterben des männlichen Königsstamms tritt dieselbe Verwaltungsweise ein bis zur Erwählung eines neuen Königsgeschlechts, welche an einem und demselben Tag von dem Storthing in Christiania und von dem Reichstag in Stockholm [* 33] geschieht; in dem Fall, daß die Wahl beider nicht auf Eine Person fällt, treten 36 erwählte Kommittierte von jedem Reich in Karlstad zusammen und wählen unter den beiden fraglichen Thronkandidaten den künftigen König oder Thronfolge ohne Diskussion durch einfache Stimmenmehrheit.
Die gesetzgebende Macht kommt dem durch das Storthing repräsentierten Volk und dem König zu. Das Storthing tritt in jedem Jahr in Christiania am ersten Wochentag des Februars zusammen; doch kann der König auch zu jeder andern Zeit ein außerordentliches Storthing berufen, zu welchem jedoch keine neuen Wahlen der Repräsentanten stattfinden. Die Wahlen gelten für eine dreijährige Periode. Die Zahl der Repräsentanten, welche früher auf der Zahl der stimmberechtigten Bürger in den Kaufstädten und in den Landdistrikten beruhte, ist durch Gesetz von 1878 auf 114 bestimmt, von denen die Kaufstädte 38 und die Landdistrikte 76 durch indirekte Wahlen ernennen. Von kleinern Städten sind mehrere zu einem Wahlkreis vereinigt. Auf dem Land wird in jedem Pastorat von 100 Stimmberechtigten ein Wahlmann gewählt; diese Wahlmänner treten darauf amtweise zusammen und erwählen die für jedes Amt zuvor nach Maßgabe der Einwohnerzahl gesetzlich bestimmte Anzahl von Repräsentanten, welche aus der Staatskasse Diäten erhalten. Wählbar sind nur stimmberechtigte Bürger, welche 30 Jahre alt und ¶