Affektion, welche darauf beruht, daß sich im Nierenbecken steinige
Konkremente bilden, die Schleimhaut desselben heftig reizen
und, wenn sie in den
Harnleiter gelangen, für längere oder kürzere Zeit eingeklemmt werden und stecken bleiben.
Die
Geschwülste der
Nieren sind verhältnismäßig selten, sie kommen meist im jugendlichen
Alter, zuweilen sogar angeboren
vor, wie die Cystennieren, gewisse seltene
Sarkome mit Muskelfasern u. a.
Krebs
[* 2] der
Nieren geht zuweilen
aus langen Reizungen des
Beckens durch scharfe Steinbildungen hervor. Als
Mißbildung sei erwähnt, daß zuweilen nur eine
einfache, zuweilen zwei in der Mitte verwachsene
Nieren vorkommen, welche als
Hufeisennieren bekannt sind, aber nur anatomisches
Interesse darbieten, da das
Leben durch sie nicht gefährdet wird.
Vgl.
Wagner, Der
Morbus Brightii (3. Aufl.,
Leipz. 1882);
KarlGustav, beliebter
Volks- und Jugendschriftsteller, geb. zu
Dresden,
[* 3] besuchte die Kreuzschule und
das
FriedrichstädterSeminar daselbst, war seit 1814
Hilfslehrer seines
Vaters und wurde 1831 zum Oberlehrer
und 1841 zum
Direktor der Bezirksschule zu
Antonstadt-Dresden befördert.
LetztereStelle legte er 1864 nieder und lebte seitdem
ganz der Schriftstellerei. Er starb Seit 1834 machte er sich als Schriftsteller durch zahlreiche
Erzählungen
für dasVolk und die
Jugend bekannt, welche, vom
Hauch einer warmen und weitherzigen
Frömmigkeit durchweht,
sich einer verdienten Beliebtheit erfreuten und zu dem
Besten gehören, was die Gegenwart auf diesem Gebiet hervorgebracht
hat. Sie erschienen teilweise gesammelt als: »Jugendbibliothek«,
»Jugendschriften« etc.
Großen Beifall fand auch der von ihm
seit 1850 herausgegebene »Deutsche
[* 4] Volkskalender«.
(Sternutatio), eine krampfhafte Reflexbewegung der Atmungsmuskeln, die dadurch zu stande kommt, daß sich ein
die Gefühlsnerven der Nasenschleimhaut treffender
Reiz auf das
Gehirn
[* 9] fortpflanzt und von dort auf die Bewegungsnerven der
Atmungsmuskeln
übertragen (reflektiert) wird.
Beim Niesen folgt auf eine tiefe
Inspiration eine kurze, sehr kräftige, durch Stimmbandschwingungen
tönende Exspiration, wobei der durch die
Nase
[* 10] gestoßene Luftstrom Schleimpartikelchen mit sich fortreißt.
Eine eigentümliche Form der krankhaften Reflexbewegung des Niesens ist der sogen.
Nieskrampf, der hauptsächlich bei weiblichen Individuen von hysterischer
Stimmung, bei Irren und andern nervösen und reizbaren
Personen ohne alle wahrnehmbaren Veränderungen in der Nasenhöhle nicht ganz selten vorkommt, so daß manchmal tage-
und wochenlang das Niesen fast ohne
Unterbrechung fortdauert und einen wirklich qualvollen Zustand bedingt.
In
andern
Fällen finden freie Zwischenräume statt, aber der Nieskrampf kehrt in stundenlangen oder noch längern Anfällen
ohne alle neue
Ursache oder auch durch die geringfügigsten Veranlassungen wieder.
Die
Neigung zu solchen Anfällen verliert sich nach kürzerer oder längerer Zeit, zuweilen erst nach
Jahren, von selbst.
Man benutzt das Niesen zuweilen als
Heilmittel, z. B. bei
Kopfschmerz, Eingenommenheit des
Gehirns, oder um die Schleimhaut der
Nase oder andrer naheliegender
Organe in erhöhte Thätigkeit zu versetzen, oder um eine heftige
Erschütterung der
Atmungsorgane,
z. B. bei
Scheintod, zu erzielen. Um es hervorbringen, wendet man entweder unmittelbar mechanische Reizung der
Nasenschleimhaut (z. B. mittels Federposen) oder die sogen.
Niesemittel (Sternutatoria,
Errhina) an, die gewöhnlich in Pulvergestalt, in einzelnen
Fällen aber auch in flüssiger und
Dampfgestalt gebraucht werden. Zu den gebräuchlichen gehören
Tabak,
[* 11] Haselwurzel,
Veilchenwurzel,
Maiblumen, weiße und schwarze
Nieswurz.
Das
Gesundheitwünschen beim Niesen soll bei Gelegenheit einer
Pest aufgekommen sein, weil
man in demselben
ein Zeichen der beginnenden
Genesung erkannt habe.
Indes findet sich die
Sitte bereits in den ältesten
Zeiten (z. B. in der
Odyssee) und in vielfach wechselnder Gestalt fast auf der gesamten
Erde, jedenfalls hervorgerufen durch die Überraschung und
Unwiderstehlichkeit des Reflexaktes, der den einen als ein
Omen, eine Bestätigung ausgesprochener
Ansichten
(»etwas beniesen«) oder eine Geistereinwirkung galt, der man durch einen
zugefügten
Wunsch eine günstige Wendung geben müsse, den andern als ein
Akt, den
man in Bezug auf das wohlthätige
Gefühl
des Niesens als ein Zeichen der
Gesundheit ansehen und aus
Höflichkeit nicht unbeachtet lassen dürfe.
Tylor(»Anfänge
der
Kultur«, Leipz. 1873) hat die Verbreitung der
Wünsche,
Zeremonien und abergläubischen
Vorstellungen, die sich an das Niesen knüpfen,
über alle
Erdteile nachgewiesen.
(Nutznießung, lat.
Ususfructus), das dingliche
Recht nicht allein auf die unmittelbare Benutzung einer fremden
Sache, sondern auch auf den Bezug aller Erzeugnisse und
Nutzungen derselben. Das
Recht selbst ist als persönliche
Dienstbarkeit
zwar unzertrennlich von der
Person des Nutznießers (Usufruktuar), doch kann er die Ausübung desselben
andern überlassen. Der Usufruktuar trägt die
Lasten der
Sache und hat dieselbe in gehörigem
Stand zu erhalten, kann sich
aber von dieser Verbindlichkeit durch Aufgabe des Nießbrauchs befreien. An und für sich liegt das
Recht derNutznießung
einer
Sache in dem Eigentumsrecht.
Bei dem Nießbrauch ist dasselbe zeitweise von dem
Eigentum losgelöst, und so charakterisiert sich der Nießbrauch als ein
Recht an einer fremden
Sache, welches durch
Vertrag, letztwillige
Verfügung, Richterspruch, aber auch durch gesetzliche Bestimmung begründet sein
kann. So kommt dem Ehemann an der
Mitgift der Ehefrau, dem
Hausvater an demjenigen, was das
Hauskind durch
die
Freigebigkeit Dritter erhielt, der Nießbrauch zu. Im
Güterrecht der Ehegatten (s. d.) ist das
System des ehemännlichen Nießbrauchs
(Ususfructus maritalis) ein weitverbreitetes. Nach Beendigung des Nießbrauchs ist die
¶
mehr
betreffende Sache möglichst unverändert zurückzugeben. Hieraus folgt, daß eigentlich an Sachen, deren Gebrauchen im Aufbrauchen
besteht, ein Nießbrauch nicht möglich ist. Gleichwohl wird in solchen Fällen ein Quasiususfructus angenommen, z. B. bei dem Nießbrauch von
Kapitalien, Warenvorräten u. dgl., indem der Nutznießer
nur seiner Zeit Gegenstände derselben Art und von gleichem Wert zurückzugeben verpflichtet ist.