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Infanterie 43,896, Kavallerie 4030, Artillerie 14,332, Genie und Pontoniere 1527, sonstige Branchen 1018, zusammen 64,803 Mann; Schutterij: aktive 38,188, nicht aktive 77,103 Mann. Die ostindische Armee zählte 1886: 1371 Offiziere und 29,049 Soldaten. Die Landesverteidigung stützt sich nach Gesetz vom auf folgende 9 zusammenhängende Befestigungslinien: die neue holländische Wasserlinie;
die Stellung im Gelderland und in der Nieder-Betuwe;
die Stellung des Hollandsch-Diep und Volkerak;
die Stellung an den Mündungen der Maas und des Haringvliet;
die am Helder;
die Werke zur Deckung der Übergänge über Yssel, Waal und Maas;
die Stellung von Amsterdam; [* 2]
die Wasserlinie von der Maas oberhalb St. Andries bis zum Amer unterhalb Geertruidenberg;
die Werke an der Schelde.
Die Flotte zählte im Juli 1887: 144 Schiffe [* 3] (darunter 24 Panzerfahrzeuge, 30 Kanonen- und 27 Torpedoboote) mit 7204 Mann;
außerdem 2287 Milizsoldaten und 876 Eingeborne in Ostindien. [* 4]
Kolonien, Wappen und Orden.
Die niederländischen Kolonien teilen sich in die ostindischen und westindischen (mit Surinam). Die ostindischen Kolonien: die Großen Sundainseln (Java und Madura, Sumatra, Borneo und Celebes), die Kleinen Sundainseln (Bali, Lombok, Sumbawa, Flores, Timor, Sumba oder Sandelhout) und die Molukken, umfassen mit den dazu gehörigen kleinern Inseln 1,856,616 qkm (33,718 QM.) mit einer Bevölkerung [* 5] von ca. (1886) 29,000,000 Einw. (Genaueres s. Niederländisch-Indien); die westindischen: Curassao, Aruba, St. Martin, Bonaire, St. Eustach und Saba, 1130 qkm (20,46 QM.) mit 44,734 Einw.;
Surinam (Niederländisch-Guayana) 119,321 qkm (2167 QM.) mit 74,132 Einw. Die ostindischen Besitzungen ergaben nach dem Budget von 1887 eine Einnahme von 133½ Mill. Guld. gegenüber einer Ausgabe von 136,9 Mill. Guld. Von den westindischen war die Einnahme für Surinam in 1887 geschätzt auf 1,307,143 Guld., die Ausgabe auf 1,614,232 Guld.;
für die Inseln die Einnahme und Ausgabe auf 635,051 Guld. Mithin erforderten die Kolonien vom Mutterland einen Zuschuß von 3⅔ Mill. Guld. S. Karte »Kolonien«. [* 6]
Das königliche Wappen [* 7] ist der goldene schreitende Löwe des Hauses Nassau mit ausgestreckter Zunge, auf azurblauem Feld, mit einem goldenen Block und dem Wahlspruch: »Je maintiendrai« (s. Tafel »Wappen«). Die Staatsflagge besteht aus drei horizontal laufenden Streifen: rot, weiß, blau (s. Tafel »Flaggen«). [* 8] Die Nationalfarbe und das Feldzeichen sind Orange. Ritterorden sind der militärische Wilhelmsorden gegründet) mit vier Klassen und der Orden [* 9] des niederländischen Löwen [* 10] gegründet, s. Tafel »Orden«, Fig. 15) mit drei Klassen. Außerdem werden verschiedene Kreuze und Medaillen an Militär- und Zivilpersonen verliehen. Die 1811 aufgehobene Deutschordensballei wurde durch Dekret vom wiederhergestellt.
Vgl. van Heusden, Handboek de aardrijkskunde, staatsinrigting etc. van het koningrijk der Nederlanden (Haarl. 1866);
Staring, De bodem van Nederland (das. 1856-60, 2 Bde.);
Derselbe, Voormaals en thans (hrsg. von van Pesch, Zwolle 1878);
Witkamp, Aardrijkskundig Woordenboek van Nederland (1871 ff.);
Beekman, Nederland als polderland (Zütphen 1884; neue Ausg.: »De strijd om het bestaan«, das. 1887);
Bädeker, Reisehandbuch für Belgien [* 11] und Holland (17. Aufl., Leipz. 1885);
de Hartog, Staatsrecht des Königreichs der Niederlande [* 12] (Freiburg [* 13] 1886);
Bürger, Les musées de la Hollande (Par. 1858-60, 2 Bde.);
Steyn-Parvé, Organisation de l'instruction dans le royaume des Pays-Bas (Leiden [* 14] 1878);
Lauer, Entwickelung des niederland.
Volksschulwesens (Berl. 1885);
»Statistische jaarboeken voor het koninkrijk der Nederlanden« (Gravenh. 1851 ff.);
»Algemeene statistiek van Nederland« (Leid. 1870-73, 2 Bde.);
»Jaarcijfers, uitgegeven door het Statistisch Instituut der Vereeniging voor de Statistiek in Nederland« (39. Jahrgang 1886).
Kartenwerke: Topographische en militaire kaart (1:50,000, 62 Blatt, [* 15] 2. Aufl. 1871 ff.);
Waterstaatskaart van Nederland (1:50,000, seit 1865);
Topographischer Atlas [* 16] der Niederlande (1:200,000, 1868-71);
Staring, Geologischer Atlas (1:200,000, 24 Bl., 1859-69);
Kuyper, Atlas van de Nederlanden en de overzee'sche besittingen (Leeuw. 1865-68).
Geschichte.
Das Gebiet der Niederungen zwischen den weitverzweigten Mündungen des Rheins, der Maas und Schelde, dessen Küste damals noch nicht so zerrissen war wie jetzt, wurde in ältester Zeit von den Belgen (südlich vom Rhein), den Batavern und Friesen (nördlich vom Rhein) bewohnt. Die Römer [* 17] unterwarfen die Niederlande bis zum Rhein und behaupteten sich trotz des Aufstandes der Bataver unter Claudius Civilis (70 n. Chr.) bis um 400, wo die Franken den Rhein überschritten und der südlichen Niederlande sich bemächtigten, während die Friesen, welche um den Zuidersee, damals noch ein Binnensee, bis zur Ems [* 18] wohnten, ihre Unabhängigkeit bewahrten.
Nachdem auch sie von Karl Martell, Pippin und Karl d. Gr. im 8. Jahrh. zum Christentum bekehrt und zur Anerkennung der fränkischen Oberhoheit gezwungen worden, gehörten die ganzen Niederlande zum fränkischen Reich, wurden im Vertrag von Verdun [* 19] 843 dem mittlern Reich Lothars I. zugeteilt und bildeten nach dessen Tod (855) den Hauptteil des Reichs seines Sohns Lothar II., Lotharingiens. Doch wurde dieses nach Lothars II. Tod schon 870 zwischen Ost- und Westfranken so geteilt, daß jenes den größten, deutsch redenden Teil, dieses bloß das Gebiet links der Schelde, Artois und Flandern, empfing. Die Niederlande gehörten seitdem als ein Teil des Herzogtums Lothringen zum Deutschen Reich.
Als die Herzogsgewalt im 11. Jahrh. oft ihre Inhaber wechselte und ihre Macht verlor, entstanden auch in den Niederlanden wie im übrigen Deutschland [* 20] zahlreiche kleinere Gemeinwesen, freie Bauernschaften, Bistümer und Abteien, Grafschaften und Herzogtümer, vor allem mächtige Städte, welche, durch Industrie und Handel blühend, sich von den Grafen und Herzögen Freibriefe und Privilegien ertrotzten, sich von aus den angesehensten Bürgern (vroedschappen) gewählten Schulzen (schout) und Schöffen regieren ließen und das vlämische Quartier der Hansa bildeten.
Nur mit Mühe behaupteten die Herzöge und Grafen dadurch eine gewisse Oberherrlichkeit, daß sie die Prälaten, den Adel und die Städte ihres Landes, die Stände oder Staaten, zu einem Landtag versammelten. Die Staaten bewilligten Geldbeihilfen (beden) und gaben ihren Rat in allen Landesnöten, vermehrten aber dafür bei der Blyde incomste (joyeuse entrée) jedes neuen Fürsten ihre Rechte und Privilegien und ergriffen oft selbst die Zügel der Regierung; dem Landesherrn blieben oft nur eine Oberaufsicht und das Recht der Heerführung sowie das, die Beamten aus den Listen der Vroedschappen zu wählen. ¶
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Herrschaft der Häuser Burgund und Habsburg.
Im 14. Jahrh. begann das Haus der burgundischen Valois die niederländischen Provinzen durch Heirat und Verträge unter seinem Zepter zu vereinigen: zuerst 1384 durch die Heirat mit der Erbin des Grafen von Flandern diese große Grafschaft nebst Artois und Mecheln, [* 22] 1427 Namur, [* 23] 1428 Holland, Friesland, Zeeland und Hennegau, 1430 Brabant und Limburg, [* 24] 1443 Luxemburg. Im Besitz dieser elf Provinzen suchte Philipp der Gute (1419-67) denselben eine einheitliche Verfassung zu geben. 1437 berief er die ersten Generalstaaten, eine Versammlung von Abgeordneten der Provinziallandtage (Staaten); dieselben, allmählich immer häufiger, zuletzt fast alljährlich berufen und meist in Brüssel [* 25] oder Mecheln tagend, bewilligten die Beden für die gesamten Niederlande und verteilten den Betrag auf die einzelnen Provinzen.
Die Südprovinzen, vor allen Brabant, hatten das Übergewicht. In Brüssel hielten die Herzöge ihren glänzenden Hof; [* 26] Brabant regierten sie selbst, die übrigen Provinzen Statthalter. Doch führten sie als Beherrscher der Niederlande noch keinen besondern Titel, und dieselben waren noch so wenig zu einem Einheitsstaat verschmolzen, daß jede Provinz die andre als Ausland betrachtet und keinen Beamten aus derselben duldete. Nach der stürmischen Regierung Karls des Kühnen (1467-77), der Gelderland und Zütphen erwarb, fielen die Niederlande durch die Vermählung seiner Erbin Maria mit Maximilian von Österreich [* 27] an das Haus Habsburg.
Diesen Wechsel des Herrscherhauses benutzten die Provinzen zur Vermehrung ihrer Rechte. Maria mußte sich ihre Hilfe durch große Zugeständnisse erkaufen, z. B. durch das »große Privilegium« an die Staaten von Holland, und nach ihrem Tod (1482) brachen gegen die vormundschaftliche Regierung Maximilians für seinen Sohn Philipp den Schönen Unruhen aus: in Holland erhob sich die Partei der Hoeks wieder, die Bürger von Brügge nahmen 1488 Maximilian sogar gefangen und preßten ihm den Verzicht auf die Vormundschaft zu gunsten der Staaten von Flandern ab. Indes mit Hilfe des Herzogs Albrecht von Sachsen, [* 28] der 1491 zum Erbstatthalter von Friesland ernannt wurde, gelang es Maximilian, der Empörungen Herr zu werden und auch Artois zu behaupten, das der französische König Ludwig XI. als erledigtes Lehen einzuziehen versucht hatte. 1493 übernahm Philipp selbst die Regierung der Niederlande; unter ihm riß sich Gelderland unter Herzog Karl wieder los (1499).
Nach Philipps frühem Tod (1506) führte seine Schwester Margarete die Regierung für den sechsjährigen Karl, den spätern Kaiser Karl V., und blieb auch, nachdem derselbe 1515 mündig und Herrscher geworden, Statthalterin in den Niederlanden bis zu ihrem Tod (1531), worauf Karls Schwester, die verwitwete Königin Maria von Ungarn, [* 29] ihr in der Statthalterschaft folgte. Karls Herrschaft war die Blütezeit der Niederlande. Er erwarb Overyssel und die Utrechter Stiftslande (1517), kaufte Albrechts Sohn Georg von Sachsen seine Rechte auf Friesland ab und erlangte 1538 auch Groningen und Gelderland zurück, so daß er die 17 Provinzen: Brabant, Limburg, Luxemburg, Gelderland, Flandern, Artois, Hennegau, Holland, Zeeland, Namur, Zütphen, Ost- und Westfriesland, Mecheln, Utrecht, [* 30] Overyssel und Groningen unter seinem Zepter vereinigte.
Karl, zu Gent [* 31] geboren, galt den Niederländern als ihr Landsmann und ließ sich auch gern so nennen. In seinem Weltreich konnten die Niederländer ungehindert Handel treiben und rissen einen großen Teil des Weltverkehrs, [* 32] als dessen Mittelpunkt Antwerpen [* 33] gelten konnte, an sich. Neben Handel und Gewerbe blühten auch Ackerbau, Viehzucht und [* 34] Fischerei, [* 35] Künste und Wissenschaften. Auch die politische Verschmelzung machte Fortschritte: in Mecheln wurde ein oberstes Tribunal sowie eine Rechenkammer für die Niederlande errichtet;
nachdem Artois und Flandern von der französischen Oberlehnshoheit befreit und die nordöstlichen Provinzen vom westfälischen Kreis [* 36] losgelöst worden, erhob Karl durch den Augsburger Vertrag (1548) die 17 Provinzen zu einer staatsrechtlichen Einheit, dem nur lose mit dem Deutschen Reich verbundenen burgundischen Kreis, der nach der Pragmatischen Sanktion von 1549 immer vereinigt und von Einem Fürsten beherrscht sein sollte.
Dabei wahrte Karl seine fürstlichen Rechte mit Entschiedenheit und schritt gegen trotzigen Widerstand mit Strenge ein; 1540 unterwarf er seine Geburtsstadt Gent mit blutiger Energie. Die kirchliche Reformbewegung suchte er durch grausame Verfolgung und Hinrichtung von Tausenden ihrer Anhänger von den Niederlanden abzuhalten. Ungeheure Summen (für einen Krieg 40 Mill. Dukaten) zog er aus den Bewilligungen der Generalstaaten.
Der Aufstand gegen Spanien.
Bei der Teilung des habsburgischen Weltreichs nach der Abdankung Karls V. fielen die Niederlande an Spanien. [* 37] Der neue Herrscher, Philipp II., stieß durch seinen Hochmut, sein steifes Wesen die Niederländer von sich ab, behandelte die Generalstaaten in herrischer Weise, verletzte die Privilegien der einzelnen Provinzen und erbitterte das Volk durch die rücksichtslose Härte, mit der er die Ketzeredikte ausführen ließ. Als er 1559 sich nach Spanien begab, ernannte er seine Halbschwester Margarete von Parma [* 38] zur Statthalterin und gab ihr einen Ausländer, den Kardinal Granvelle, als einflußreichsten Ratgeber bei.
Dadurch verletzte er den hohen Adel. Gegen Granvelle richtete sich daher die allgemeine Opposition, als die Verzögerung des Abmarsches der spanischen Truppen, die neue Einteilung der niederländischen Kirche in drei Erzbistümer und 14 Bistümer, die Einführung der Inquisition und die Verkündigung der Beschlüsse des Trienter Konzils als Staatsgesetze die Unzufriedenheit immer mehr steigerten. Durch das Eindringen des glaubenseifrigen streitbaren Calvinismus in den Niederlanden erhielt die religiöse Bewegung eine größere Kraft. [* 39]
Granvelles Entlassung 1564 beschwichtigte die Gemüter nicht, und die schroffe Ablehnung jeder Milderung der religiösen Strafedikte durch Philipp hatte die Vereinigung zahlreicher Edelleute zum Kompromiß vom zur Folge, in welchem sie sich zur Treue gegen den König und zur Verteidigung der Rechte und Freiheiten der Niederlande verbanden; überreichten sie der Regentin eine Bittschrift, in der sie Milderung der Religionsedikte und Abschaffung der Inquisitionsgerichte verlangten. Margarete suchte durch Nachgiebigkeit und Mäßigung zu beschwichtigen, aber schon war es zu spät. Aus dem Kompromiß entstand der Geusenbund, der am 28. Juli unbedingte Religionsfreiheit forderte, und im August 1566 kam es im Bildersturm in Flandern zu einem gewaltsamen Ausbruch der lange gärenden Bewegung.
Hierauf sandte Philipp den Herzog von Alba [* 40] mit 10,000 Soldaten nach den Niederlanden, der im August 1567 seinen Einzug in Brüssel hielt. Niemand wagte Widerstand; der Geusenbund löste sich auf, einer der Führer des hohen Adels, ¶