widmete sich dann aber ganz den
Wissenschaften, studierte unter
Chrysoloras sogar
Griechisch und lebte, eng befreundet mit
Cosimo
und den
Gelehrten seines
Hofs, in unabhängiger Muße, bis er starb. Er erwarb sich besonders um die klassische Litteratur
ein hohes
Verdienst durch fleißiges
Kopieren und Sammeln wertvollerHandschriften. Zahlreiche Kodices der
Laurentiana (so namentlich
Lucretius und zwölf
Komödien des
Plautus) sind von seiner
Hand.
[* 2] Seine aus 800
Bänden bestehende
Privatbibliothek ward testamentarisch zu öffentlichem
Gebrauch bestimmt.
(Nullität), in der Rechtssprache die totale Ungültigkeit einer Rechtshandlung, so daß dieselbe juristisch
als nicht geschehen anzusehen ist. So sind z. B.
Veräußerungen von
Grundstücken eines Minderjährigen durch dessen Vormund
nichtig, wenn dieser nicht durch ein
Dekret der
Obervormundschaft dazu ermächtigt ist. In manchen
Fällen können jedoch nichtige
Rechtsgeschäfte nachmals doch noch rechtsgültig werden, indem das ihrer Gültigkeit entgegenstehende
rechtliche Hindernis beseitigt wird; so z. B. wenn in dem letztern
Fall der Minderjährige volljährig wird und nun jenes
Geschäft genehmigt (sogen.
Konvaleszenz eines ungültigen
Rechtsgeschäfts).
Auch ist zu beachten, daß ein
Rechtsgeschäft sehr wohl teilweise nichtig und teilweise gültig sein kann.
Denn die Nichtigkeit wirkt nur, soweit sie reicht, und dadurch, daß ein Teil des
Geschäfts nichtig ist, wird keineswegs das ganze
nichtig (»utile per inutile non vitiatur«). So ist z. B.
gemeinrechtlich eine
Schenkung über 500
Dukaten ungültig, wenn sie nicht gerichtlich geschieht. Schenkt also jemand einem
andern 600
Dukaten ohne gerichtliche
Insinuation, so ist diese
Schenkung bis zum Betrag von 500
Dukaten gültig
und nur in Ansehung des
Plus nichtig.
Die
Klage auf Nichtigkeitserklärung eines
Rechtsgeschäfts, einer
Ehe etc. heißt Nichtigkeitsklage (querela nullitatis). Verschieden
von den
Fällen der eigentlichen (absoluten) Nichtigkeit sind diejenigen der sog. Anfechtbarkeit
(relativen Nichtigkeit) einesRechtsgeschäfts. Hier ist nämlich das
Geschäft an und für sich vollkommen gültig;
doch kann ein Kontrahent aus gewissen
Gründen verlangen, daß es durch Richterspruch für ungültig erklärt (»rescindiert«)
werde.
Ist z. B. jemand durch
Betrug zum
Abschluß eines
Vertrags bestimmt worden, so kann der Betrogene diesen
Vertrag anfechten und
auf Rescission desselben klagen (s.
Anfechtung). Auch auf das Gebiet des
Prozesses ist das
Institut der
Nichtigkeitsklage (Nullitätsquerel, Nichtigkeitsbeschwerde)
übertragen worden. Doch hat man dieses
Rechtsmittel, wenigstens
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in neuerer Zeit wesentlich eingeschränkt. Die deutsche
Zivilprozeßordnung insbesondere
(§ 542) gestattet eine Nichtigkeitsklage gegen ein richterliches
Urteil nur dann, wenn ein unfähiger
oder mit Erfolg abgelehnter
Richter mit entschieden hat, wenn das
Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt oder wenn eine
Partei
in dem
Verfahren nicht nach Vorschrift des
Gesetzes vertreten war, sofern sie nicht die Prozeßführung ausdrücklich oder
stillschweigend genehmigt hat.
Zweck der Nichtigkeitsklage ist die
Wiederaufnahme des Verfahrens (s. d.). Außerdem ist wegen
Verletzung eines
Gesetzes das
Rechtsmittel der
Revision (s. d.) gegeben. Im
Strafprozeß ist das
Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde
dann statthaft, wenn
es sich um die
Verletzung von Formvorschriften handelt, welche bei
Strafe der Nichtigkeit beobachtet werden müssen,
oder wenn das
Urteil in materieller Beziehung auf einer
Verletzung des
Gesetzes beruht. Diese Nichtigkeitsbeschwerde
geht regelmäßig an die höchste
Instanz
(Kassationshof), welche darüber zu entscheiden hat, ob das
Urteil zu »kassieren«
und das
Verfahren zu wiederholen sei oder nicht. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 374 ff.)
hat auch hier die Bezeichnung
Revision (s. d.) adoptiert.
Vgl. Skedl, Die Nichtigkeitsbeschwerde in ihrer geschichtlichen
Entwickelung (Leipz. 1886).
(lat. nihil, nihilum), wörtlich das Gegenteil von »Ichts«
(Etwas), die Verneinung von etwas, ein rein relativer
Begriff, der erst unter Voraussetzung eines positiven
Begriffs Bedeutung
gewinnt. Wie die
Negative, ist auch das Nichts entweder das Gegenteil eines einzelnen
Dinges: relatives Nichts, was
also immer noch ein
Positives ist, nur mit dem Mangel gerade dieser
Position (daher auch privatives Nichts), oder die Verneinung
aller
Dinge und aller
Existenz: absolutes Nichts. Die griechische und indisch-brahmanische
Metaphysik hatte den
Grundsatz: aus Nichts wird
Nichts, weil sie es unbegreiflich fand, wie etwas aus seinem Gegenteil, dem Nichts, entstehe
oder in Nichts sich auflösen könnte.
Sie ließ darum entweder ein
Sein aus dem andern entstehen, half sich also mit dem relativen Nichts, wobei sie außer
Augen setzte,
daß das
Werden aus dem relativen Nichts ebenso unerklärlich ist wie das aus dem absoluten, weil auch bei jenem das
einzelne
Ding doch aus seinem Gegenteil entstehen muß, oder sie erklärte das
Sein für ewig, d. h. das Entstehen eines
Seins
aus anderm
Sein (das relative Nichts ebenso wie das absolute) für bloßen
Schein. Die jüdisch-christliche und die indisch-buddhistische
Metaphysik haben den entgegengesetzten
Grundsatz, und zwar lehrt die erstere, daß (durch die
Schöpfung)
aus Nichts.
Sein, die letztere, daß (durch den Eingang in
Nirwâna) aus
Sein Nichts werde. Leugnung des
Seins überhaupt nennt man absoluten,
eines vom
Denken unterschiedenen
Seins (wie es der
Idealismus thut) relativen theoretischen (metaphysischen), dagegen die Leugnung
allgemein gültiger
Sitten- und Rechtsgesetze praktischen (moralischen)
Nihilismus (s. d.).
Garen des Kupfers mit oft mehr als 13 Proz. Nickel, Nickelvitriol) Gegenstand der Nickelgewinnung; auch Braunstein und Magneteisenstein
sind bisweilen nickelhaltig, und man kann annehmen, daß 1 Ztr. Eisen durchschnittlich 7 g Nickel und Kobalt enthält. Nickel ist fast
silberweiß mit einem geringen Stich ins Gelbliche, sehr glänzend, ziemlich hart und politurfähig, sehr
dehnbar, schmilzt etwas leichter als Eisen und Kobalt, wird vom Magnet angezogen und selbst magnetisch (so daß Eisenmagnete
in der Telegraphie durch Nickelmagnete ersetzt werden können), spez. Gew. 8,9,
Atomgewicht 58,6; es bietet in chemischer Hinsicht manche Analogie mit dem Eisen, ist aber widerstandsfähiger und hält sich
an der Luft und im Wasser besser; es läuft beim Erhitzen wie Stahl an, läßt sich ohne erhebliche Oxydation
glühend schmieden, wird von Salzsäure und Schwefelsäure
[* 9] nur träge, von Salpetersäure lebhaft angegriffen.
Die Lösungen sind grün und enthalten Nickeloxydulsalz oder Chlorür. Aus einer Lösung von schwefelsaurem Nickeloxydulammoniak
wird das Nickel durch einen galvanischen Strom als silberweißes, glänzendes Blech abgeschieden. Nickel tritt
meist zweiwertig, die Atomgruppe Ni2 aber sechswertig auf. Von Sauerstoffverbindungen des Nickels kennt man
ein Oxydul NiO und ein Oxyd Ni2O3 . Das unter gewöhnlichen Verhältnissen erhaltene Nickel läßt sich weder
hämmern, noch walzen; durch einen umsichtig geleiteten Garungsprozeß und durch einen Zusatz von 0,12
Proz. Magnesium wird es aber schmied- und schweißbar und läßt sich auch mit Eisen und Stahl zusammenschweißen.
Auf beiden Seiten mit Nickel plattierte Bleche lassen sich gut auswalzen und zu Kochgeschirren, Laboratoriumsgefäßen etc. verarbeiten.
In neuerer Zeit wird Nickel auch selbständig zu Guß-, Schmiede-, Blech- und Drahtwaren verarbeitet. Nickelplatten
braucht man beim Vernickeln des Eisens. Außerdem dient das Nickel zur Darstellung von Legierungen (Neusilber, Münzmetall) und verschiedenen
Nickelpräparaten. SeinenNamen hat das Nickel von Bergleuten erhalten, die das schöne Erz, welches jetzt Rotnickelkies heißt, auf
Kupfer
[* 10] zu verarbeiten suchten und, als sie kein Kupfer daraus zu gewinnen vermochten, es scheltend Kupfernickel
nannten.
Das Metall wurde 1751 von Cronstedt zuerst dargestellt. In neuester Zeit hat es eine vor kurzem noch ungeahnte Bedeutung
gewonnen, indem man es zur Darstellung von Neusilber und Scheidemünzen benutzte und die Vernickelung des Eisens sehr schnell
populär wurde; es dient auch als Unterlage zu Gold- und Silberdraht. Das Nickel wird hauptsächlich in Norddeutschland,
Österreich,
[* 11] Schweden,
[* 12] Frankreich (aus neukaledonischem Numeit), in Nord- und Südamerika
[* 13] dargestellt.
Die Nickelerze sind meist so stark mit andern Erzen oder erdigen Substanzen gemengt, daß der eigentlichen Nickeldarstellung
meist ein Konzentrationsschmelzen vorausgeht. Ist das Nickel als Schwefelmetall in Schwefel- oder Magnetkies
vorhanden, so wird es in einen Stein konzentriert, indem man das teilweise geröstete Erz mit Quarz oder kieselsäurereichen
Substanzen schmelzt. Hierbei wird das beim Rösten gebildete Eisenoxyd verschlackt, das oxydierte Nickel aber wird reduziert und
schmilzt mit unzersetztem Schwefeleisen zusammen.
Der so gebildete Stein wird abermals geröstet und geschmolzen, um das Eisen möglichst zu entfernen, und
zu demselben Zweck noch im Gasherd einem oxydierenden Schmelzen bei Gebläseluft ausgesetzt. Enthalten die ErzeKupfer, so geht
dies ebenfalls in den Stein über. Ist das Nickel als Arsenmetall vorhanden, oder sollen arsen- und antimonhaltige Speisen, welche
zuweilen bei der Kupfer-, Silber- und
Bleigewinnung fallen, verarbeitet werden, so konzentriert man das
Nickel in Speise, indem man die Produkte, die wesentlich aus Nickel, Arsen und Eisen bestehen, röstet, dann schmelzt, wobei das Eisenoxyd
sich verschlackt und das wieder reduzierte Nickel mit Arsenmetall zusammenschmilzt.
Etwaniges Kupfer wird von der Speise aufgenommen, die man nun behufs weiterer Konzentration wie den Stein
behandelt. Bei nickelarmen Kupfererzen sammelt sich der Nickelgehalt beim Garen in den obersten Kupferscheiben in solcher Menge
an, daß deren Verwertung auf Nickel vorteilhaft erscheint. Die weitere Verarbeitung der nickelhaltigen Produkte geschieht gewöhnlich
auf nassem Weg. Den Stein röstet man und erhält ein Gemisch von Schwefelsäuresalzen des Eisens, Kupfers,
Kobalts und Nickels, welches mit Wasser oder Säuren ausgelaugt wird.
Den ausgewaschenen und geglühten Niederschlag befreit man durch Salzsäure von Kalk. Das Nickeloxyd wird dann in würfelförmige
Stücke gepreßt, welche man durch Glühen mit Kohlenpulver in Tiegeln oder vertikalen Röhren
[* 16] zu Metall reduziert. Das so erhaltene
Metall enthält 94-99 Proz. Nickel nebst Kohlenstoff und kleinen MengenKobalt, Kupfer und Eisen. Häufig wird
auch für die Neusilberindustrie eine Kupfernickellegierung dargestellt, welche nach Art des Rosettenkupfers zu Scheiben gerissen
werden kann.
Das kohlenstoffhaltige Nickel läßt sich durch Zementieren, Puddeln oder Behandeln mit Salpeter von Kohlenstoff befreien; doch
besitzt das Produkt nicht die Dehnbarkeit des entkohlten Eisens (Schmiedeeisens), zerfällt vielmehr unter
der Walze und dem Hammer
[* 17] zu Stücken. Dies Verhalten wird bedingt durch einen geringen Kohlenoxydgehalt, der durch Schmelzen
mit wenig Magnesium oder einen umsichtig geleiteten Garungsprozeß entfernt werden kann. Reduziert man das Nickeloxyd nach
der Mischung mit 4-5 Proz. Zinkoxyd, so erhält man ein sehr gut walzbares Metall, welches durch Zusatz
von 0,05 Proz. Magnesium außerordentlich dehnbar wird, ohne seine Schweißbarkeit einzubüßen.