auf die
Großen selbst, sondern nur auf ihre Beziehungen zu einander bezieht. Gleicherweise deutet auch der reelle
Gegensatz
der
Kräfte, der
Qualitäten etc. stets auf ein
Verhältnis der Entgegensetzung hin, wie denn z. B. eine jede mechanische
Kraft
[* 2] an und für sich positiv ist und der
Begriff der Negation, der den
Gegensatz derselben gegen eine andre voraussetzt,
nur insofern auf sie Anwendung finden kann, als beide
Kräfte miteinander in Vergleichung gebracht werden können.
ein Druckverfahren, bei welchem die
Schrift,
Verzierungen etc. in der
Farbe des
Papiers, die umgebende
Fläche
in andrer
Farbe erscheint. Zur Herstellung desselben zieht man die
Charaktere, welche in der Papierfarbe erscheinen sollen,
nach dem
Druck vom Schriftsatz auf sogen. Umdruckpapier ab, überträgt sie vermittelst desselben
auf eine Zinkplatte und überzieht diese mit einer Schellacklösung. Die fette Umdruckfarbe nimmt dabei die
Lösung nicht
an, und man kann erstere leicht auswaschen, worauf man die jetzt unbedeckten Teile der Zinkplatte tief ätzt.
Platten für
Negativdruck kann man auch durch Gravierung in Metalltafeln erzeugen, und jeder Xylograph vermag
sie ebenfalls rasch zu liefern, namentlich wenn auch in diesem
Fall das
Verfahren des
Überdrucks behufs Herstellung der
Zeichnung
angewandt wird.
Die Grundlage dieser
Klage ist das
Eigentum, welches im Leugnungsfall, ebenso wie die angebliche
Störung in diesem, vom Kläger bewiesen werden
muß.
Das Klaggesuch ist auf Abstellung der drohenden oder Beseitigung der bereits erfolgten Beeinträchtigung
gerichtet, außerdem auf
Schadenersatz und in der
Regel auch auf Androhung einer
Strafe für den
Fall wiederholte Eigentumsstörung.
(franz. nègre, v. lat.
niger, schwarz,
Nigritier), die ausgeprägte
RasseAfrikas, welche diesen
Kontinent, vom Südrand der
Sahara
angefangen, bis zu dem Gebiet der
Hottentoten und
Buschmänner auf der südlichen
Halbkugel und vom Atlantischen bis zum
IndischenOzean bewohnt, so daß nur der südwestliche Teil
Afrikas und der
Norden
[* 7] von andern
Rassen (Khoi-Khoin,
Hamiten,
Semiten) eingenommen
werden. Die meisten Neger haben hohe u. schmale
Schädel (durchschnittlicher Breitenindex 68 bis 71); dazu gesellt sich ein Vortreten
des Oberkiefers und schiefe
Stellung der
Zähne
[* 8] (Prognathismus).
Als allen gemeinsames Merkmal gilt die beharrliche Dunkelung der
Haut,
[* 9] von
Gelb durch Kupferrot u. Olivenfarbe zum Dunkelbraun
(den derRasse eigentümlichenGeruch führt
Falkenstein auf eine etwas öligere
Beschaffenheit des
Schweißes
zurück, der bei unreinlicher Lebensweise leicht ranzige
Säure entwickelt); dazu gesellen sich meist (nicht immer) wulstige
Lippen, gewöhnlich (nicht
immer) kurzes
Haar,
[* 10] elliptisch im
Querschnitt, häufig der
Länge nach gespalten und gekräuselt,
zuweilen (bei
Kaffern) verfilzt und büschelförmig gestellt.
DieNase
[* 11] wechselt von der breiten, gequetschten Form bis zur fein-spitzen, schlanken. Das
Haar ist schwarz,
doch kommen auch rothaarige Neger vor. Leibhaar und Bartwuchs sind vorhanden. Die Neger bilden nur eine
Rasse, denn die vorherrschenden
anthropologischen Merkmale kehren bei allen wieder.
Waitz schließt von den eigentlichen Negern
Berber,
Kopten,
[* 12] Abessinier,
Galla, Nubier,
Hottentoten,
Kaffern, Congovölker und
Malgaschen,
Schweinfurth auch die
Bongo aus, und
Fr.
Müller
will zu den Negern nur die
Völker des westlichen und mittlern
Afrika
[* 13] gerechnet wissen, welche zwischen der
Sahara und dem
Äquator
wohnen.
Andre haben neuerdings wiederum versucht, auch die hellfarbigen Nordafrikaner
(Hamiten) mit ihnen zu vereinigen,
da zahlreiche Übergänge zwischen ihnen und den eigentlichen Negern vorhanden sind.
Letztere zerfallen nach
Peschel in zwei
große Abteilungen: die Sudânneger in Mittelafrika, von der Senegalmündung bis nach
Dar Fur
[* 14] reichend und im S. durch eine
Linie begrenzt, die etwa vom Camerungebirge bis zu den
Nilseen reicht;
gestio (lat.),
Geschäftsführung ohne Auftrag und ohne amtliche Verpflichtung.
Derjenige, welcher auf solche
Weise die
Geschäfte eines andern, insbesondere eines Abwesenden, führt, wird Geschäftsführer (negotii gestor) und derjenige,
dessen
Geschäfte er besorgt;