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Simson, Samuel und Johannes dem Täufer, oder auf mindestens 30 Tage.
Simson, Samuel und Johannes dem Täufer, oder auf mindestens 30 Tage.
(spr. nēsmĭth), James, Ingenieur, geb. zu Edinburg, [* 2] bildete sich an der Kunstschule und der Universität daselbst, ging dann nach London, [* 3] erfüllt von allerlei Plänen und mit Modellen verschiedener Maschinen, und arbeitete in den Werkstätten von Maudslay und Field. 1834 etablierte er sich in Manchester [* 4] und gründete die Firma »Nasmyth, Gaskell and Co.«, von welcher er sich 1856 zurückzog. Seine bedeutendste Erfindung ist der Dampfhammer, [* 5] für welchen er 1838 und 1839 Zeichnungen entwarf, nach denen derselbe durch Bourdon in Le [* 6] Creusot ausgeführt wurde. 1842 nahm Nasmyth in England selbst ein Patent auf einen doppelt wirkenden Dampfhammer, den er in der Folge noch weiter verbesserte. Er erfand auch die Dampframme, wandte 1854 überhitzten Wasserdampf beim Puddeln an, gab auch neue Konstruktionen für Walzwerke, Bohrmaschinen, [* 7] Fräsmaschinen, baute die erste Feilmaschine für gröbere Arbeit etc. Er beschäftigte sich auch mit praktischer Astronomie, [* 8] baute große Teleskope, mit denen er die physikalische Beschaffenheit des Mondes erforschte, und schrieb mit Carpenter ein vortreffliches Buch über den Mond [* 9] (»The moon considered as a planet, a world, and a satellite«, 3. Aufl. 1885; deutsch von Klein, 3. Ausg., Leipz. 1883),
welches nach sehr genauen Gipsmodellen angefertigte Photographien enthält. Auch ein schweres Geschütz hat Nasmyth konstruiert. Seine »Autobiography« gab Smiles heraus (4. Aufl. 1885).
Beiname des röm. Dichters Ovidius (s. d.). ^[= Publius, berühmter röm. Dichter, geb. 43 v. Chr. zu Sulmo im Lande der Peligner, aus altem, ...]
ehemaliges deutsches Herzogtum, das infolge des Kriegs von 1866 an den preußischen Staat kam und gegenwärtig (mit den Kreisen Frankfurt [* 10] a. M. und Hinterland oder Biedenkopf) den Regierungsbezirk Wiesbaden [* 11] der Provinz Hessen-Nassau [* 12] (s. d.) bildet. Das Herzogtum umfaßte 4700 qkm (85½ QM.) mit (1864) 468,311 Einw.
Geschichte. In den Gegenden zwischen dem Rhein, dem Main und der Lahn, also im heutigen Nassauischen, wohnten zur Zeit der Römer [* 13] und diesen unterthan erst die Mattiaken, eine kattische Völkerschaft (bei Wiesbaden), später Alemannen. Das Christentum ist hier schon im 4. Jahrh. von Mainz [* 14] und Trier [* 15] aus gepredigt worden; später gehörte das Land zu den Erzdiözesen Mainz und Trier, zum kleinsten Teil zu Köln. [* 16] Nach der Unterwerfung der Alemannen durch Chlodwig 496 wurden diese Gebiete zum fränkischen Reiche geschlagen und von fränkischen Einwohnern besetzt und kamen durch den Vertrag von Verdun [* 17] 843 zum ostfränkischen, d. h. Deutschen, Reich.
Seit 815 finden wir als Grafen im Gau Kunigessundra (Ämter Wiesbaden und Hochheim) Hatto I. und seine Nachkommen. Mit diesem Geschlecht scheinen die Grafen von Laurenburg (in der Herrschaft Esterau gelegen, wofür seit 1643 der Name Grafschaft Holzappel aufkam) durch verwandtschaftliche Bande zusammenzuhängen. Als erster ist um 970 Drutwin, Herr von Laurenburg, nachzuweisen. Von ihm oder wahrscheinlicher von seinem Bruder Dudo stammen ab: Graf Dudo und Drutwin von Laurenburg (etwa 1076-1124), zwei Brüder, welche auf einem Berg auf dem linken Ufer der Lahn die Burg Nassau erbauten. Dieser Name findet sich in Urkunden erst 915 für ein Hofgut (curtis Nassowa) Drutwins Nachkommen nannten sich Grafen von Nassau. Die Lehnshoheit über die Burg Nassau ging 1192 von dem Erzstift Trier auf das Reich über. Um 1195 wurde Weilburg erworben. Graf Heinrich (gest. 1247) schenkte die Hälfte der Stadt Siegen [* 18] (1224) dem Erzstift zu Köln, was zu einem 200jährigen Streit zwischen seinen Nachkommen und dem Erzstift führte, bis dieses seine Ansprüche auf Siegen wieder aufgab.
Von seinen Söhnen erhielt bei der Teilung vom Walram II. die Besitzungen auf dem linken Lahnufer und wurde Stifter der Walramschen Hauptlinie, Otto I., welchem die Lande auf dem rechten Ufer zufielen, Stammvater der Ottonischen oder Nassau-Oranischen Linie, welch letztere den Thron [* 19] der Niederlande [* 20] einnimmt. Von Walrams Söhnen trat der ältere, Diether, in den Dominikanerorden und ward 1300 Erzbischof von Trier; der jüngere, Adolf, übernahm die Verwaltung des väterlichen Erbes 1277 und ward 1292 zum deutschen König erwählt, verlor aber in der Schlacht bei Göllheim Thron und Leben. Bei der Teilung (1355) unter Adolfs Enkel begründete Adolf II. die alte Idsteiner Linie (Herrschaften Idstein und Wiesbaden), Johann I. die alte Weilburger Linie (mit Weilburg, Kleeberg, Bleidenstadt); doch behielten beide Brüder gemeinschaftlich mit dem nassau-oranischen Haus die Burg Nassau, die Esterau und die Vogtei Schönau. Die alte Idsteiner Linie, welche 1540 evangelisch wurde, erlosch 1605, und ihre Besitzungen fielen an die Weilburger Linie.
Der Stifter der alten Weilburger Linie, Graf Johann I. (gest. 1371), wurde 1366 in den Reichsfürstenstand erhoben, auf welche Würde seine Nachkommen aber verzichteten. 1442 teilten seine beiden Enkel Philipp II. und Johann II., indem der erstere im Stammland den Weilburger Namen fortsetzte, Johann II. aber in den linksrheinischen Besitzungen die alte Saarbrücksche Linie stiftete, welche mit seinem Enkel Johann III. 1574 erlosch. Philipp III. von Weilburg (1523-59) trat zur protestantischen Kirche über; sein Enkel Ludwig II. vereinigte nach dem Erlöschen der alten Idsteiner Linie (1605) die Lande derselben mit den seinigen. Er hinterließ 1627 drei Söhne, Wilhelm Ludwig, Johann und Ernst Kasimir, welche die väterlichen Besitzungen so teilten, daß Wilhelm Ludwig, als Stifter der neuen Saarbrückschen Linie, Ottweiler, Saarbrücken [* 21] und Usingen, Johann, als Stifter der neuen Idsteiner Linie, Idstein, Wiesbaden und Lahr [* 22] erhielt, während Ernst Kasimir in Weilburg, Kirchheim, Merenberg und Kleeberg die neue Weilburger Linie begründete.
Die Idsteiner Linie erlosch schon 1721 mit Georg August Samuel, welchem 1688 von dem Kaiser Leopold I. die Erneuerung der alten Fürstenwürde bewilligt worden war, worauf ihre Besitzungen an die Linie Nassau-Saarbrücken fielen. Der Stifter der neuen Saarbrückschen Linie, Wilhelm Ludwig, hinterließ 1640 drei Söhne, die 1659 eine neue Teilung vornahmen. Johann Ludwig nämlich erhielt Ottweiler, Gustav Adolf Saarbrücken und Walrad Usingen. Die Linie Nassau-Ottweiler starb 1728 aus, und ebenso erlosch die Saarbrücksche Nebenlinie bereits 1723. Länger bestand die Usingische Linie, deren Stifter Walrad 1688 gleichfalls in den Fürstenstand erhoben wurde und sich als Feldherr in den Diensten der Generalstaaten der Vereinigten [* 23] Niederlande Ruhm erwarb. Sein Enkel Karl (1718-75), nach dem Erlöschen der Saarbrückschen und Ottweilerschen Linie Herr aller neusaarbrückschen Besitzungen, teilte mit seinem Bruder Wilhelm Heinrich II. und nahm für sich die Länder diesseit des Rheins. Sein Sohn Karl Wilhelm schloß 1783 mit Nassau-Saarbrücken, Nassau-Weilburg und Nassau-Dietz (dem Oranischen Zweig) den nassauischen Erbverein, ¶
durch welchen die Zusammengehörigkeit und Unveräußerlichkeit von ganz Nassau und das Recht der Erstgeburt anerkannt wurden. Durch den Frieden von Lüneville verlor er die Erbschaft Wilhelm Heinrichs II., der die Saarbrückschen Lande jenseit des Rheins besessen (1100 qkm oder 20 QM. mit 60,200 Einw.), ward aber beim Reichsdeputationshauptschluß 1803 mit den mainzischen Ämtern Königstein, Höchst, Rüdesheim, Hochheim, Oberlahnstein, Eltville, Kastel (dies ward 1806 an Frankreich abgetreten) u. a., mit dem pfälzischen Amt Kaub, den kurkölnischen Ämtern Deutz und Königswinter, den hessischen Ämtern Katzenelnbogen, Braubach, Ems, [* 25] Kleeberg, den Abteien Limburg, [* 26] Romersdorf, Bleidenstadt, Sayn, der Grafschaft Sayn-Altenkirchen und den Reichsdörfern Soden und Sulzbach, im ganzen 1982 qkm (36 QM.) mit 92,000 Einw., entschädigt.
Ihm folgte 1803 sein Bruder Friedrich August, der mit seinem Vetter Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg dem Rheinbund und nach der Auflösung desselben dem Deutschen Bund beitrat, worin Nassau mit Braunschweig [* 27] zusammen die 13. Stimme, im Plenum zwei Stimmen erhielt. Durch den Vertrag mit Preußen [* 28] vom erhielt er gegen Abtretung mehrerer Ämter, wie Ehrenbreitstein etc., die oranisch-deutschen Besitzungen Dietz, Hadamar, Dillenburg und Beilstein. Schon bei dem Zutritt zu dem Rheinbund war Nassau zu einem unteilbaren Herzogtum erklärt und durch Besitzungen der Oranischen Linie vergrößert worden, die es aber 1813 und 1814 zum Teil zurückgeben mußte. Friedrich August regierte als souveräner Herzog gemeinschaftlich mit dem gleichfalls souveränen Fürsten Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg, an welches nach dem am erfolgten Tod Friedrich Augusts, als des letzten Sprossen der Nassau-Usingischen Linie, sämtliche Besitzungen desselben fielen.
Dem Stifter der Nassau-Weilburger Linie, Ernst Kasimir, folgte 1655 sein Sohn Friedrich und diesem 1675 sein Sohn Johann Ernst, der, gleichfalls Fürst 1688, als kaiserlicher Generalfeldmarschall 1703 die Reichstruppen am Rhein gegen die Franzosen befehligte. Zwar ging durch den Lüneviller Frieden für Nassau-Weilburg unter Friedrich Wilhelms Regierung das Amt Kirchheimbolanden (440 qkm oder 8 QM. mit 18,000 Einw.) verloren; dafür aber ward es mit den kurtrierschen Ämtern Ehrenbreitstein, Montabaur, Limburg u. a., zusammen 881 qkm (16 QM.) mit 37,000 Einw., entschädigt. Friedrich Wilhelm starb Sein Sohn Wilhelm vereinigte wie erwähnt, alle Lande der Walramschen Hauptlinie, 4515 qkm (82 QM.) mit 340,000 Einw., über die er seitdem als über ein unteilbares Herzogtum regierte.
Der Stifter der jüngern Linie des Hauses Nassau, der Ottonischen, Graf Otto I., der zweite Sohn Heinrichs des Reichen, dem bei der Teilung 1255 die nassauischen Besitzungen auf dem rechten Lahnufer zufielen, hinterließ 1290 drei Söhne, von denen der älteste, Heinrich I., die Linie Nassau-Siegen und 1328 nach dem Tod seines jüngsten Bruders, Johann, den er beerbte, die Linie Nassau-Dillenburg, der zweite, Emich I., die alte Hadamarer Linie begründete. Letztere erlosch 1394 im Mannesstamm, und ihre Besitzungen fielen meist an Nassau-Dillenburg.
Hier teilten nach dem Tod Heinrichs I. seine beiden Söhne, und der jüngere, Heinrich, begründete auf dem Westerwald die Nebenlinie Nassau-Beilstein, die 1561 ausstarb. Der ältere, Otto II., regierte in Dillenburg bis 1350; seine vier Enkel, die seit 1416 gemeinsam regierten, erwarben 1420 die Grafschaft Vianden im Herzogtum Luxemburg. [* 29] Der älteste, Adolf, gewann durch Heirat die Grafschaft Dietz 1384 und hinterließ bei seinem Tod 1420 die Hälfte derselben dem Haus. Nassau. Dem dritten, Engelbert I., welcher allein diese Linie fortsetzte, fielen infolge seiner Vermählung mit der Erbtochter der Herren von Polanen, Johanna, ausgedehnte Besitzungen in den Niederlanden (Breda) zu. Seine Enkel teilten: Engelbert II. erhielt 1475 die Gebiete in den Niederlanden, Johann V. in Nassau. Des letztern Sohn Wilhelm der Reiche (1516-59) führte die Reformation in seinem Land ein und beendete den langjährigen katzenelnbogenschen Erbfolgestreit mit dem Landgrafen von Hessen [* 30] 1557 durch einen Vergleich, wodurch er 450,000 Gulden und den hessischen Anteil an Nassau-Dietz erhielt; seitdem nannte er sich Graf von Nassau-Katzenelnbogen.
Sein Bruder Heinrich III. hatte 1504 von seinem Oheim Engelbert II. die niederländischen Besitzungen geerbt; Heinrichs Sohn Renatus aber erwarb 1530 aus der Erbschaft seiner Mutter das Fürstentum Orange in Südfrankreich und hinterließ es, da er 1544 kinderlos starb, seinem Vetter Wilhelm I., dem Schweiger, dem Sohn Wilhelms des Reichen. Wilhelm I., der durch freiwilligen Verzicht von den nassauischen Stammlanden ausgeschlossen war, begründete die alte Linie Nassau-Oranien.
Nach des großen Oraniers Ermordung (1584) folgte zunächst sein ältester Sohn, Philipp Wilhelm, bis 1618, hierauf der zweite, Moritz, der Erbstatthalter in den Niederlanden, bis 1625, dann der jüngste, Friedrich Heinrich (näheres s. Oranien). Dessen zweiter Nachfolger, Wilhelm III., bestieg nach Jakobs II. Vertreibung den Thron von England (1688); da er aber 1702 kinderlos starb, so erlosch mit ihm die alte Linie Nassau-Oranien. Wilhelms des Reichen ältester Sohn, Johann VI. (1559-1606), der in Nassau-Dillenburg gefolgt war, hob in seinem Lande die Leibeigenschaft auf.
Nach seinem Tod begründete von seinen Söhnen Johann der Mittlere die Linie Nassau-Siegen, die sich später in einen katholischen und einen reformierten Zweig teilte und erst 1743 erlosch. Ihre Besitzungen fielen an die Linie Nassau-Dietz (Neu-Oranien). Johannes VI. zweiter Sohn, Georg, ward Stifter der neuen Linie. Nassau-Dillenburg, die aber 1739 wieder ausstarb. Ein Seitenzweig dieser Linie war Nassau-Schaumburg, dessen Besitzungen 1676 an Anhalt-Bernburg fielen. Der dritte Sohn Johanns, Ernst Kasimir, Statthalter von Friesland und Groningen, hatte 1606 die Linie Nassau-Dietz (Neu-Oranien), den jetzt allein noch fortblühenden Zweig der Ottonischen Hauptlinie, gegründet.
Sein Sohn Wilhelm Friedrich wurde 1654 zum Reichsfürsten erhoben, dessen Enkel Johann Wilhelm Friso erbte 1702, nach dem Tode des Königs Wilhelm III. von England, alle Besitzungen des Hauses Nassau-Oranien, mit Ausschluß von Orange, Mörs, Lingen, Neuenburg [* 31] und Valengin, die der König dem Haus Brandenburg [* 32] vermacht hatte. Doch ward das Fürstentum Orange 1713 an Frankreich abgetreten. Johann Wilhelm Frisos Nachfolger Wilhelm IV. Karl Heinrich Friso vereinigte 1743 alle Nassau-Ottonischen Lande und erhielt 1748 die Erbstatthalterwürde der Vereinigten Niederlande. Ihm folgte 1751 sein Sohn Wilhelm V., der anfangs unter Vormundschaft seiner Mutter, der englischen Prinzessin Anna, regierte. Er legte, da die Niederlande von den Franzosen besetzt worden waren, 1795 die Erbstatthalterwürde nieder und erhielt im Lüneviller Frieden die Abteien Fulda [* 33] und Korvei zur Entschädigung zugewiesen, worauf ¶