Austritt des Kindes nachfolgen. Die Lösung des Mutterkuchens (s. d.) von der Gebärmutterwand geschieht während der Austreibung
der Frucht durch die Verkleinerung der Gebärmutter. Nach etwa einer Viertel- oder einer halben Stunde, häufig früher, selten
später, treten neue Wehen ein, die nicht besonders schmerzhaft sind und Nachgeburtswehen oder blutige Wehen genannt
werden, weil sie vom Abgang einer mäßigen Menge Blut begleitet sind. Sie pressen die Nachgeburt aus der Gebärmutter und allmählich
auch aus dem Körper heraus; oft folgt gleich nachher ein Abgang von flüssigem oder halb geronnenem Blute, das aus den Gefäßen
der Gebärmutter stammt. Zuweilen tritt die Nachgeburt nicht zur rechten Zeit aus, und es vergehen
Stunden, ohne daß sie zum Vorschein kommt. In solchen Fällen von Verhaltung der Nachgeburt sind stets Unregelmäßigkeiten in der
Gebärmutter vorhanden und machen das Eingreifen eines Arztes erforderlich.
Paul Stephanowitsch, russ. Admiral, geb. 1803 im Gouvernement Smolensk, im Seekadettenkorps zu St. Petersburg
erzogen, war Teilnehmer an der Weltumseglung unter Lasarew (1822-25), kämpfte dann bei Navarino mit u.
nahm, 1828 als Kapitänleutnant mit der Führung einer den Ägyptern abgenommenen Korvette betraut, an der Blockade der Dardanellen
teil, worauf er 1830 nach Kronstadt zurückkehrte. Als Führer der Fregatte Pallas zur Flotte im Schwarzen Meer versetzt, eilte
er 1844 dem durch die Bergvölker bedrohten Fort Golowin zu Hilfe, landete und trieb jene zurück. Infolge
davon wurde er Konteradmiral und 1852 Vizeadmiral. Als Oberbefehlshaber der russischen Flotte vernichtete er bei Sinope eine
türkische Flotte. Während der Belagerung von Sebastopol entfaltete er eine rastlose Thätigkeit und bewundernswürdige Energie.
Er starb bald nach seiner Ernennung zum Admiral an den Folgen einer Wunde.
das Indossament verfallener Wechsel. Wenn ein Wechsel indossiert wird, nachdem die für die Protesterhebung
mangels Zahlung bestimmte Frist abgelaufen ist, so erlangt der Indossatar die Rechte aus dem etwa vorhandenen Accept gegen den
Bezogenen und Regreßrechte gegen diejenigen, welche den Wechsel nach Ablauf dieser Frist indossiert haben.
Ist aber der Wechsel vor dem Indossament bereits mangels Zahlung protestiert worden, so hat der Indossatar nur die Rechte seines
Indossanten gegen den Acceptanten, den Aussteller und diejenigen, welche den Wechsel bis zur Protesterhebung indossiert haben.
Auch ist in einem solchen Fall der Indossant nicht wechselmäßig verpflichtet.
1) Kreisstadt im Gouvernement Eriwan der russ. Statthalterschaft Kaukasien, zwischen dem Nachitschewan-Tschai
und dem Aras, 900 m ü. M. gelegen, ein uralter Ort, dessen erster Bewohner nach der armenischen Sage Noah war. Im 6. Jahrh.
v. Chr. ließ der armenische Zar Tigranes I. nach der Eroberung Mediens durch Kyros gefangene Meder hier ansiedeln.
Später eine blühende Stadt, war Nachitschewan wiederholten Angriffen seitens verschiedener asiatischer Völker ausgesetzt.
Seit 1673 war Nachitschewan unter der Herrschaft der Perser, die
es 1828 an Rußland abtraten. Gegenwärtig hat Nachitschewan Wichtigkeit für den
Handel zwischen Persien und Kaukasien, besitzt eine griechisch-katholische und 3 armeno-gregorian. Kirchen, 4 Moscheen, 2 Karawansereien,
ein Zollamt und (1883) 5389 Einw. (meist Tataren und Armenier), die sich mit Handel, Garten-, Wein- und Seidenbau beschäftigen.
In der Nähe der Stadt liegen die von der alten Größe zeugenden Ruinen eines Palastes, des Turms der Chane u. a. und in den felsigen
Bergen im NW. die gleichnamigen Salzbergwerke (jährliche Produktion 4500 Ton.) sowie Steinbrüche, welche
ganz Armenien mit Mühlsteinen versorgen. - 2) (Katschewan) Stadt im russ. Gouvernement Jekaterinoslaw, Kreis Rostow, am Don und
der Eisenbahn Koslow-Rostow, hat eine griechisch-katholische und 6 armen. Kirchen, eine Realschule, Kreditbank, ein Theater, Tabaks-
und Wattefabriken und (1882) 19,453 Einw., meist
handeltreibende Armenier. Nachitschewan ist auch Sitz eines armenischen Patriarchen. Es wurde 1780 von Armeniern, welche aus der Krim
einwanderten, gegründet.
(Akkord), der Vertrag, vermöge dessen dem Schuldner ein Teil der Schuld von den Gläubigern
erlassen wird. Im Konkurs kann die Mehrheit der Gläubiger die Minderheit zum Beitritt zwingen (s. Zwangsvergleich).
das bei der Spiritusrektifikation nach dem Abtreiben des Spiritus destillierende Produkt, besteht aus Fuselöl
und wird auf Amylalkohol und verschiedene chemische Präparate verarbeitet.
verspätete Lieferung von Waren, welche, wenn nicht ein fixer Kauf verabredet war, der Käufer innerhalb
einer bestimmten Zeit sich gefallen lassen muß, sofern nur die Art des Geschäfts einen Aufschub gestattet (Deutsches Handelsgesetzb.,
Art. 356 ff.).
(eigentlich Rabbi Moses ben Nachman, nach seiner Vaterstadt Gerona Gerundi genannt),
jüd. Gelehrter, geboren Ende des 12. Jahrh., entfaltete in dem
um Maimonides' Schriften entbrannten Streit eine vermittelnde Thätigkeit.
Seine Erklärungen zum Pentateuch und zum Buch Hiob
lassen ihn als nüchtern gewandten Exegeten erkennen, der sich freilich von der kabbalistischen Strömung seiner Zeit mit
fortreißen ließ.
(Hintermann), im Wechselwesen je der zeitlich folgende Indossant, für welchen alle vorherigen
Indossanten mit Einschluß des Remittenten Vormänner oder Vordermänner sind.
Nur gegen letztere, nicht auch gegen einen
Hintermann kann Regreß genommen werden.
die Entnahme einer Geldsumme bei einem Frachtführer oder Spediteur bei Übergabe von Frachtgut an denselben,
mit der Bedingung, daß ihm diese Auslage bei Ablieferung des Gutes am Bestimmungsort vom Empfänger zurückerstattet
werde, wobei ersterer ein Pfandrecht an dem Gut hat. Die Nachnahme wird im Frachtbrief und gewöhnlich auch auf der äußern Adresse
desselben bemerkt, und nur gegen Erstattung derselben darf der Frachtführer oder Spediteur das Gut abliefern, widrigenfalls
er seinen Regreß an den Absender verliert und sich deshalb nur an den Empfänger zu halten hat. Geht
das Gut durch die Hände mehrerer Frachtführer oder Spediteure, so hat der letzte bei der Ablieferung, sofern aus
mehr
dem Frachtbrief nicht das Gegenteil hervorgeht, auch die Forderungen seiner Vormänner mit einzuziehen und deren Pfandrechte
mit auszuüben (deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 382, 409 ff.). Dabei ist es üblich, daß der Vormann von
dem Nachmann wegen aller aus der Spedition und aus dem Transport des übernommenen Gutes hervorgegangenen Forderungen befriedigt
wird. Für die Nachnahme bei der Post hat, wenn der Empfänger die Einlösung verweigert, der Absender zu haften,
weshalb die Post an unbekannte Absender den Postvorschuß häufig erst dann auszahlt, wenn sie die Nachricht erhalten hat,
daß die Einlösung wirklich erfolgt ist.
Die Nachnahme charakterisiert sich bei der Post als ein Vorschuß, welchen die Postverwaltung dem Absender macht,
indem sie es übernimmt, den Betrag von dem Empfänger einzuziehen. Im deutsch-österreichischen Postverkehr sind Nachnahmen
bis zu 400 Mk. zulässig. Eine Nachnahmesendung muß spätestens sieben Tage nach dem Eingang der Postanstalt am Aufgabeort
zurückgesandt werden, wenn die Einlösung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt ist. Dasselbe gilt auch
von Nachnahmesendungen mit dem Vermerk »postlagernd«.
Vgl. Knittel, Die Nachnahme im Speditions- und Frachtgeschäft (Straßb. 1886).