der Mutterkuchen fast allgemein verbreitet (Ausnahme
Beutel- und
Kloakentiere), jedoch sehr verschieden ausgebildet. Man unterscheidet
an ihm den mütterlichen und den embryonalen Teil. Ersterer wird von einem
Stück der Wandung des
Uterus, letzterer von dem
ihm anliegenden Teil der äußern
Embryonalhülle (des
Chorions) dargestellt. Die
Verbindung beider kommt in der Art
zu stande, daß das sehr gefäßreiche
Chorion (s.
Embryonalhüllen) mit seinen Zotten von der
Haut
[* 2] des
Uterus umwachsen wird,
wobei letztere ihre
Muskeln
[* 3] und Kapillargefäße einbüßt.
Beim.
Menschen liegt der Mutterkuchen meist an der hintern, seltener an der vordern
Wand derGebärmutter;
[* 8] sehr gefürchtet ist die als
Placenta praevia in der
Geburtshilfe bekannte abnorme
Lage des Mutterkuchens am innern
Muttermund. Bei Beginn
der
Geburt eröffnet sich der
Muttermund, der
Kuchen wird dadurch gelöst, die
Folge ist eine
Blutung, die um so gefährlicher
ist, als das
Kind durch die enge Öffnung selbst mit Kunsthilfe zunächst noch nicht geboren werden kann. Die
Blutung am Anfang
des Geburtsaktes erregt stets den
Verdacht auf diese krankhafte
Lage des Mutterkuchens und erfordert sofortige
ärztliche
Hilfe. Die
Blutung muß durch Wattebäusche nach Möglichkeit in
Schranken gehalten werden (Tamponade), darauf ist
die
Entbindung so sehr als möglich durch Wendung oder
Zange
[* 9] zu beschleunigen. Außer dieser krankhaften
Lage kommen am MutterkuchenMißbildungen
vor, welche als
Molen (s. d.) bekannt sind. Selten sind
Geschwülste am Mutterkuchen, z. B. Gummiknoten bei
Syphilis der
Mutter.
die
Flüssigkeit, welche zurückbleibt, wenn aus einer Salzlösung ein Teil des
Salzes herauskristallisiert
ist. Sie ist bei der herrschenden
Temperatur mit diesem
Salz
[* 10] gesättigt und liefert oft bei weiterm
Abdampfen
oder durch
Abkühlen abermals
Kristalle
[* 11] desselben. Enthält eine Salzlösung mehrere
Salze, so wird dasjenige, welches in größter
Menge vorhanden oder welches am schwersten löslich ist, zuerst kristallisieren und zwar ziemlich rein.
Bei einer zweiten
Kristallisation erhält man vielleicht nochmals eine
Partie desselben
Salzes; endlich aber wird dieLauge
auch für die andern
Salze gesättigt sein, und dann kristallisieren diese ebenfalls, so daß man ein Salzgemisch erhält.
In der letzten Mutterlauge sammeln sich die am leichtesten löslichen
Salze und diejenigen, welche in geringster
Menge in der
Lösung
enthalten waren. Derartige Mutterlaugen entstehen bei der Gewinnung von
Kochsalz aus Meerwasser oder
Solquellen;
sie enthalten besonders
Chlornatrium,
Jod- und Bromalkalimetalle,
Chlormagnesium und
Chlorcalcium, schwefelsaures
Natron etc.
Man benutzt sie vielfach zu Heilzwecken, zur Bereitung von
Bädern u. dgl.
(Kreuznacher Mutterlauge). Bisweilen werden sie auch vollständig
zur
Trockne verdampft und liefern dann das Mutterlaugensalz. Aus der Mutterlauge, welche bei der Verarbeitung des
Meerwassers und der
StaßfurterAbraumsalze erhalten wird, gewinnt man
Brom und aus der Mutterlauge von der Verarbeitung des
Kelps und
des
ChilisalpetersJod. Auch die
Melasse der Zuckerfabrikation ist als eine Mutterlauge zu betrachten.
(Naevus maternus,
Macula materna),
Name verschiedener
Arten von angebornen, örtlich begrenzten, durch Farbeveränderung
oder Hervorragung über die Oberfläche sich kundgebenden
Mißbildungen der
Haut. Ihrem anatomischen
Charakter
nach zerfallen die Muttermale in Pigmentmale (naevi spili, pigmentarii),
Flecke und Erhabenheiten auf der
Haut von dunkelgelber,
grauer oder schwarzer
Farbe, zuweilen mit
Haaren bewachsen,
Warzen, die weder
Schmerz,
Jucken u. dgl. noch sonstige Funktionsstörungen
veranlassen, und
Blut- (naevi vasculares, sanguinei) oder
Feuermale (s. d.), Gefäßgeschwülste der oberflächlichen
Lederhautgefäße, welche mannigfach mit der ersten Art kompliziert sein können. Die gefärbten, namentlich schwarzen, warzenartigen
Male sind
an sich harmlose »Schönheitsfehler«, jedoch kommt es nicht eben selten
vor, daß sich im höhern
Lebensalter sehr bösartige schwarze
Krebs- oder Sarkomgeschwülste daraus entwickeln. Sobald
ein solches Muttermal anfängt sich zu vergrößern oder schmerzhaft zu werden, sollte man nicht zögern, es mit dem
Messer
[* 12] abtragen zu lassen. (Vgl.
Geschwülste.)
(Matriarchat), das bei gewissen dem Naturzustand näher stehenden Völkern bestehende Rechtsverhältnis,
nach welchem die
KinderNamen,
Besitz, Vorrechte, Stammeszugehörigkeit u. a. nur von mütterlicher Seite
her erben, auch wenn der
Vater bekannt ist. Das ist eine notwendige Einrichtung bei allen jenen Völkern, bei denen das Vaterrecht
(Patriarchat) und die
Ehe als rechtliche
Institutionen noch nicht eingeführt und anerkannt sind, und die entweder in
sogen.
Gemeinschaftsehe (s. d.) oder in
Polyandrie leben. Es findet sich daher noch jetzt bei sehr vielen Naturvölkern beider
Weltteile und greift daselbst in viele wichtige Lebensverhältnisse ein, sofern die
Kinder bei ausbrechendem Zwist zum
Stamm
der
Mutter stehen, dagegen vielfach nicht in den
Stamm der
Mutter hineinheiraten dürfen (vgl.Exogamie).
Mutterrollen - Muzaffa
* 14 Seite 11.948.
Die Schriftsteller der Alten wußten auch noch von vielen europäischen
Stämmen zu erzählen, bei denen das Mutterrecht noch in Geltung
war. Selbst in
Rom
[* 13] blieb lange Zeit hindurch die
Ehe nur ein Vorrecht der
Patrizier, während die
Plebs im ehelosen Zustand der
Vorzeit weiterlebte. Auch bei Völkern, die in monogamischer
Ehe leben, erhielt sich das Mutterrecht noch ein Zeitlang
als
Überlebsel, so daß Häuptlinge in vielen
Ländern ihre
Würde nicht auf den eignen Sohn, sondern nur auf den Sohn ihrer
Schwester vererben.
¶
mehr
können (Neffenrecht), weil man nur in der weiblichen Linie sicher zu sein glaubt, fürstliches Geblüt anzutreffen. Bei dem
Übergang zum Vaterrecht führten sich gewisse Gebräuche ein, welche die Erwerbung der Kinder, die sonst der Mutter gehörten,
durch den Vater symbolisieren mußten (vgl. Couvade). Das Mutterrecht hat auch sonst, namentlich in der Mythologie
und Geschichte, mannigfache Spuren zurückgelassen, z. B. in den Amazonensagen, ohne daß man daraus schließen dürfte,
wie es irrtümlicherweise vielfach geschehen ist, die Frauen hätten ehemals allgemein eine wirkliche Oberherrschaft ausgeübt.