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gemeinschaftliche Konventionen gegen eigenmächtige Herabsetzung des Münzfußes zu sichern; allein abgesehen davon, daß diese Übereinkünfte nicht immer streng gehalten wurden, so wurde auch teils durch die fortdauernde Abnutzung der kursierenden Münzen, [* 2] teils durch die sich verändernden Preise der edlen Metalle von Zeit zu Zeit eine Erneuerung derselben nötig, und so entstanden in Deutschland [* 3] die verschiedenen Münzfuße. Man legte dabei die kölnische Mark (s. d.) zu Grunde und bestimmte, wieviel Stücke einer gewissen Münze aus einer feinen Mark von 16 Lot Silber oder 24 Karat Gold [* 4] ohne Zusatz geprägt werden sollten.
Die wichtigsten dieser Münzfuße waren: der zwischen Sachsen [* 5] und Brandenburg [* 6] 1667 verabredete sogen. zinnaische Münzfuß, nach welchem die Mark Silber zu 10½ Thlr. oder 15¾ Guld. ausgeprägt wurde;
der Leipziger oder 18-Guldenfuß von 1690, der die Mark zu 12 Thlr. oder 18 Guld. ausbrachte, und der zwar 1738 zum Reichsfuß erhoben, aber nicht allgemein eingeführt wurde;
der preußische oder (nach dem damaligen Generalmünzdirektor Philipp Graumann genannte) Graumannsche Münzfuß von 1750 (durch das Edikt vom fester gestaltet), nach welchem die Mark zu 14 Thlr. ausgeprägt wurde;
der Konventions- oder 20-Guldenfuß, nach welchem infolge einer 1753 zwischen Österreich [* 7] und Bayern [* 8] abgeschlossenen Konvention, welcher später bis 1763 der bayrische, schwäbische, ober- und niederrheinische Kreis [* 9] sowie der Kurfürst und die Herzöge von Sachsen beitraten, die kölnische Mark fein Silber zu 20 Guld. oder 13 ⅓ Thlr. ausgeprägt wurde.
Die nach demselben geprägten Münzen nannte man Konventionsmünze. Der 24-Guldenfuß von 1776 war nur eine Modifikation des 20-Guldenfußes, indem nur der Gulden einen geringern Wert erhielt. Er wurde von Bayern und den benachbarten Staaten angenommen und galt bis zum Abschluß der Münzkonvention unter den Zollvereinsstaaten in Bayern, Württemberg, [* 10] Baden, [* 11] Hohenzollern, Großherzogtum Hessen, [* 12] Nassau, Koburg [* 13] und Meiningen. [* 14] Man prägte aber (mit wenigen Ausnahmen) keine Kurantmünzen nach demselben, sondern münzte diejenigen des 20-Guldenfußes weiter, die aber eine um ein Fünftel höhere Geltung als ihr Nennwert erhielten. An die Stelle dieses Münzfußes trat durch die Münzkonvention von 1837 in den genannten Staaten der 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung, nach welcher die Mark zu 24½ Guld. oder 16 ⅓ Thlr. ausgemünzt wurde. In Preußen [* 15] wurde der Graumannsche Münzfuß beibehalten und durch ein Gesetz von 1821 weiter ausgebildet; der Konventionsfuß bestand in Österreich bis zu der Münzkonvention vom durch die, wie in den Staaten des bisherigen Münzvereins, der neue österreichisch-deutsche Münzfuß, welchem nicht mehr die Mark, sondern das Zollpfund zu Grunde lag, eingeführt ward.
Für Norddeutschland wurde der 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. fein Silber), für Österreich der 45-Guldenfuß (45 Guld. aus 1 Pfd. fein Silber), für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß (52½ Guld. aus 1 Pfd. fein Silber) eingeführt. Erwähnenswert sind noch einige Münzfuße, die sich aber meist auf sogen. Rechnungsmünzen bezogen: der schleswig-holsteinische Kurantfuß, nach welchem 34 11/16 Mk. oder 11 9/16 Thlr. auf eine Mark gingen, während im großen Geschäftsverkehr nach der Hamburger Bankowährung gerechnet wurde;
die hamburgische Bankvaluta, nach welcher früher 27 5/8 Mk. Banko oder 9 5/24 Speziesthlr., später 27¾ Mk. Banko oder 9¼ Speziesthlr. auf die Mark gingen;
der Lübecksche oder lübische Münzfuß, nach welchem die Mark zu 11 ⅓ Thlr. oder 34 Mk. gerechnet wurde, der aber ein bloßer Rechnungsfuß geworden ist, da man im Verkehr sich der groben Sorten des 14-Thalerfußes bediente, wobei man den Thaler zu 40 Schill. oder 2½ Mk. rechnete, so daß dieser lübische Münzfuß thatsächlich ein 35-Markfuß war.
Der eigentliche lübische Münzfuß galt in Lübeck [* 16] und im Kleinverkehr in Hamburg. [* 17] Die bremische Louisdor- oder Pistolenwährung, nach welcher die deutschen Pistolen [* 18] zu 5 Thlr. gerechnet wurden, war bisher der einzige deutsche Münzfuß, welchem eine Goldmünze zu Grunde lag, dessen Zahlwert daher nach dem Steigen und Fallen der [* 19] Goldpreise veränderlich war. Alle diese Münzfuße haben jedoch seit der Einführung der deutschen Markwährung (s. Mark) im Verkehr keine Geltung mehr. Nur insofern haben sie auch jetzt noch eine Bedeutung, als die Beträge früher ausgestellter Schuldurkunden aus der frühern Währung in die jetzige umgerechnet werden müssen. Die Münzfuße in den außerdeutschen Ländern Europas sind natürlich sehr verschieden, da in jedem derselben eine Münzeinheit von anderm Wert eingeführt ist.