Munychiōn,
der zehnte attische Monat, die zweite Hälfte unsers Aprils und erste des Mai umfassend, in welchen das Fest der Munychischen Artemis [* 2] (s. Munychia) fiel.
Munychion - Münzfuß
der zehnte attische Monat, die zweite Hälfte unsers Aprils und erste des Mai umfassend, in welchen das Fest der Munychischen Artemis [* 2] (s. Munychia) fiel.
[* 1] (Münzhumpen, Münzpokale), silberne Trinkgefäße von verschiedener Form, in deren Bauch [* 3] und Deckel echte Münzen [* 4] so eingelassen sind, daß der Avers nach außen, der Revers nach innen gekehrt ist (s. Tafel »Goldschmiedekunst«, [* 5] Fig. 7).
Da meist große Münzen (Thaler) dazu gewählt sind, nennt man die auch Thalerhumpen (s. die Abbildung).
Die Münzbecher tauchten im Anfang des 16. Jahrh. auf und werden noch jetzt zu Ehrengeschenken angefertigt. Vgl. Pokal.
[* 1] ^[Abb.: Thalerhumpen (Nationalmuseum in München).] [* 6]
(Muntbilleten), das holländ. uneinlösliche, als gesetzliches Zahlmittel erklärte Staatspapiergeld, in Stücken zu 10, 50 und 100 Gulden.
s. Münzwesen, ^[= (hierzu Tafel "Münzwesen"). In allen zivilisierten Ländern bestehen die Münzen ...] [* 7] S. 894.
im engern Sinn s. v. w. Scheidemünze;
dann das Haus und die Werkstätte, wo Metallgeld geprägt wird.
(Minze), Pflanzengattung, s. Mentha. ^[= L. (Minze), Gattung aus der Familie der Labiaten, ausdauernde, aromatische, meist behaarte ...]
Kreiden - Kreis
* 8
Kreis.Stadt in der hess. Provinz Oberhessen, Kreis [* 8] Friedberg, [* 9] hat eine evang. Kirche, eine Burgruine, Basaltbrüche und (1885) 803 Einw.
Thomas, Schwärmer im Reformationszeitalter, geboren um 1489 zu Stolberg [* 10] am Harz, studierte Theologie, ward 1519 Kaplan des Beutitzer Nonnenklosters zu Halle. [* 11] 1520 als evangelischer Prediger nach Zwickau [* 12] berufen, trat er hier mit einer schwärmerischen Brüderschaft, deren Haupt der Tuchmacher Niklas Storch war, in Verbindung und ward daher 1521 seiner Stelle entsetzt. Er wandte sich hierauf zuerst nach Prag, [* 13] sodann nach Wittenberg, [* 14] wo er sich Karlstadt anschloß, und von dort nach Nordhausen, [* 15] bis er 1523 als Prediger zu Allstedt in Thüringen angestellt ward.
Mühlfeld - Mühlhausen
* 16
Mühlhausen.Hier trat er als fanatischer Gegner alles Kirchentums auf und forderte mit Berufung auf sein »inneres Licht« eine Radikalreform im Kirchlichen wie im Politischen. 1524 genötigt, Allstedt zu verlassen, ging er nach Mühlhausen, [* 16] von wo er seine »Hochverursachte Schutzrede und Antwort wider das geistlose, sanftlebende Fleisch zu Wittenberg« veröffentlichte. Nachdem er einige Zeit in Nürnberg, [* 17] Basel, [* 18] im Hegau etc. zugebracht, kehrte Münzer im Dezember 1524 nach Mühlhausen zurück und ward 1525 von den Wiedertäufern zum Pfarrer daselbst berufen. Er gewann sofort die Volksmenge, ernannte sich zum Vorsitzenden des aus seinen Anhängern neuerwählten Rats und drang auf Gütergemeinschaft, Beseitigung der Kindertaufe etc. Umsonst eiferte Luther gegen den »Mordpropheten« und seine Sendboten; bald stand alles Land rings um Mühlhausen in hellen Flammen des Aufruhrs. Als der Landgraf Philipp von Hessen [* 19] kriegsgerüstet den Bauern entgegentrat, eilte Münzer nach Frankenhausen, ward aber hier total geschlagen. Auf der Flucht ergriffen, wurde er gefoltert und zu Mühlhausen nebst 25 andern Aufrührern 30. Mai enthauptet. Sein Leben beschrieben unter andern: Melanchthon (»Die Historie von Thome Müntzer des anfengers der döringischen Uffrur«, 1525),
Strobel (Nürnb. 1795) und in neuerer Zeit Seidemann (»Thomas eine Biographie«, Leipz. 1842).
s. Münzverbrechen ^[= (Münzdelikte), diejenigen strafbaren Handlungen, durch welche das öffentliche Vertrauen in ...] und Münzwesen.
Maß
* 20
Maßstab.der gesetzlich bestimmte Maßstab, [* 20] nach welchem ein Staat seine Münzen in Feingehalt oder Korn und im Gewicht oder Schrot ausprägt, oder auch der in Teilen der angenommenen Gewichtseinheit (Münzgrundgewicht) ausgedrückte Feingehalt der Münzeinheit (Mark, Frank, Rubel etc.). Die Willkürlichkeiten der einzelnen Münzberechtigten in Deutschland, [* 21] welche große Verluste für das Publikum herbeiführten, veranlaßten zuerst Karl V., einen Versuch zur Abstellung der eingerissenen Münzunordnung zu machen.
Die Reichsmünzordnung von Eßlingen, [* 22] welche 1524 die kölnische Mark für das allgemeine deutsche Münzgewicht erklärte, aber infolge des Protestes mehrerer größern Reichsstände so gut wie gar nicht zur Ausführung kam, verdankt ihm ihre Entstehung. 1559 legte Kaiser Ferdinand I. dem Reichstag zu Augsburg [* 23] ein Münzedikt vor, dem zufolge statt der frühern Speziesreichsgulden zu 72 Kreuzer Reichsgulden zu 60 Kr., welche den rheinischen Rechnungsgulden entsprächen, 9½ Stück aus der rauhen 14 8/9lötigen Mark, aus der feinen Mark also 10 Gulden 13½ Kr. geprägt werden sollten.
Aber auch diese Münzordnung hatte kein besseres Schicksal als ihre Vorgängerinnen, und bereits 1566 auf dem Reichstag zu Augsburg ward der Beschluß gefaßt, 8 Stück Thaler zu 68 Kr. aus der rauhen kölnischen 14 3/9lötigen Mark, 9 Stück aus der feinen Mark auszuprägen, wodurch die feine Mark zu 10 1/5 Guld. ausgebracht ward (9-Reichsthalerfuß). Dagegen behielten die süddeutschen Kreise [* 24] den Gulden als Rechnungsmünze bei. Auf dem Frankfurter Reichstag von 1571 überwies man das Münzwesen den Kreisen, und es wurden der kurrheinische, oberrheinische und westfälische, der ober- und niedersächsische sowie der bayrische, schwäbische und fränkische Kreis in Bezug auf den Münzfuß zusammengeschlagen.
Münzgewicht - Münzkund
* 25
Seite 11.891.Der burgundische Kreis blieb sonach ganz isoliert; der österreichische sollte mit den drei letztern Kreisen in Münzsachen »gute nachbarliche Gemeinschaft und Gleichheit« halten. Unter solchen Verhältnissen war jede durchgreifende Münzreform unmöglich, und die Unordnung nahm mehr und mehr überhand und wurde durch die sogen. Kipper- und Wipperzeit zu Anfang des 17. Jahrh. auf das Äußerste gebracht. Da es nun zu keinem allgemein verbindlichen Reichsbeschluß über das Münzwesen mehr kam, so suchten sich die deutschen Regierungen durch ¶
gemeinschaftliche Konventionen gegen eigenmächtige Herabsetzung des Münzfußes zu sichern; allein abgesehen davon, daß diese Übereinkünfte nicht immer streng gehalten wurden, so wurde auch teils durch die fortdauernde Abnutzung der kursierenden Münzen, teils durch die sich verändernden Preise der edlen Metalle von Zeit zu Zeit eine Erneuerung derselben nötig, und so entstanden in Deutschland die verschiedenen Münzfuße. Man legte dabei die kölnische Mark (s. d.) zu Grunde und bestimmte, wieviel Stücke einer gewissen Münze aus einer feinen Mark von 16 Lot Silber oder 24 Karat Gold [* 26] ohne Zusatz geprägt werden sollten.
Die wichtigsten dieser Münzfuße waren: der zwischen Sachsen [* 27] und Brandenburg [* 28] 1667 verabredete sogen. zinnaische Münzfuß, nach welchem die Mark Silber zu 10½ Thlr. oder 15¾ Guld. ausgeprägt wurde;
der Leipziger oder 18-Guldenfuß von 1690, der die Mark zu 12 Thlr. oder 18 Guld. ausbrachte, und der zwar 1738 zum Reichsfuß erhoben, aber nicht allgemein eingeführt wurde;
der preußische oder (nach dem damaligen Generalmünzdirektor Philipp Graumann genannte) Graumannsche Münzfuß von 1750 (durch das Edikt vom fester gestaltet), nach welchem die Mark zu 14 Thlr. ausgeprägt wurde;
Oesterreich ob der Enn
* 29
Österreich.der Konventions- oder 20-Guldenfuß, nach welchem infolge einer 1753 zwischen Österreich [* 29] und Bayern [* 30] abgeschlossenen Konvention, welcher später bis 1763 der bayrische, schwäbische, ober- und niederrheinische Kreis sowie der Kurfürst und die Herzöge von Sachsen beitraten, die kölnische Mark fein Silber zu 20 Guld. oder 13 ⅓ Thlr. ausgeprägt wurde.
Preußen
* 35
Preußen.Die nach demselben geprägten Münzen nannte man Konventionsmünze. Der 24-Guldenfuß von 1776 war nur eine Modifikation des 20-Guldenfußes, indem nur der Gulden einen geringern Wert erhielt. Er wurde von Bayern und den benachbarten Staaten angenommen und galt bis zum Abschluß der Münzkonvention unter den Zollvereinsstaaten in Bayern, Württemberg, [* 31] Baden, [* 32] Hohenzollern, Großherzogtum Hessen, Nassau, Koburg [* 33] und Meiningen. [* 34] Man prägte aber (mit wenigen Ausnahmen) keine Kurantmünzen nach demselben, sondern münzte diejenigen des 20-Guldenfußes weiter, die aber eine um ein Fünftel höhere Geltung als ihr Nennwert erhielten. An die Stelle dieses Münzfußes trat durch die Münzkonvention von 1837 in den genannten Staaten der 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung, nach welcher die Mark zu 24½ Guld. oder 16 ⅓ Thlr. ausgemünzt wurde. In Preußen [* 35] wurde der Graumannsche Münzfuß beibehalten und durch ein Gesetz von 1821 weiter ausgebildet; der Konventionsfuß bestand in Österreich bis zu der Münzkonvention vom durch die, wie in den Staaten des bisherigen Münzvereins, der neue österreichisch-deutsche Münzfuß, welchem nicht mehr die Mark, sondern das Zollpfund zu Grunde lag, eingeführt ward.
Für Norddeutschland wurde der 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. fein Silber), für Österreich der 45-Guldenfuß (45 Guld. aus 1 Pfd. fein Silber), für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß (52½ Guld. aus 1 Pfd. fein Silber) eingeführt. Erwähnenswert sind noch einige Münzfuße, die sich aber meist auf sogen. Rechnungsmünzen bezogen: der schleswig-holsteinische Kurantfuß, nach welchem 34 11/16 Mk. oder 11 9/16 Thlr. auf eine Mark gingen, während im großen Geschäftsverkehr nach der Hamburger Bankowährung gerechnet wurde;
die hamburgische Bankvaluta, nach welcher früher 27 5/8 Mk. Banko oder 9 5/24 Speziesthlr., später 27¾ Mk. Banko oder 9¼ Speziesthlr. auf die Mark gingen;
der Lübecksche oder lübische Münzfuß, nach welchem die Mark zu 11 ⅓ Thlr. oder 34 Mk. gerechnet wurde, der aber ein bloßer Rechnungsfuß geworden ist, da man im Verkehr sich der groben Sorten des 14-Thalerfußes bediente, wobei man den Thaler zu 40 Schill. oder 2½ Mk. rechnete, so daß dieser lübische Münzfuß thatsächlich ein 35-Markfuß war.
Löwengolf - Löwenstein
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Lübeck.Der eigentliche lübische Münzfuß galt in Lübeck [* 36] und im Kleinverkehr in Hamburg. [* 37] Die bremische Louisdor- oder Pistolenwährung, nach welcher die deutschen Pistolen [* 38] zu 5 Thlr. gerechnet wurden, war bisher der einzige deutsche Münzfuß, welchem eine Goldmünze zu Grunde lag, dessen Zahlwert daher nach dem Steigen und Fallen der [* 39] Goldpreise veränderlich war. Alle diese Münzfuße haben jedoch seit der Einführung der deutschen Markwährung (s. Mark) im Verkehr keine Geltung mehr. Nur insofern haben sie auch jetzt noch eine Bedeutung, als die Beträge früher ausgestellter Schuldurkunden aus der frühern Währung in die jetzige umgerechnet werden müssen. Die Münzfuße in den außerdeutschen Ländern Europas sind natürlich sehr verschieden, da in jedem derselben eine Münzeinheit von anderm Wert eingeführt ist.