Die
Zündhütchen, kleine, ausMessingblech gestanzte Näpfchen, auf deren
Boden eine bestimmte
Menge Zündsatz
unter einem eingepreßten Zinnplättchen gelagert ist, werden in den Feuerwerks-Laboratorien zu
Spandau und
Ingolstadt, die
Geschosse aus gezogenem Bleidraht in den königlichen Munitionsfabriken zu
Danzig,
Spandau,
Erfurt
[* 13] und
Amberg
[* 14] gefertigt. Die Anfertigung
der
Patronen für die deutsche
Armee geschieht in den Laboratorien (s. d.) sowie in der
Patronenfabrik zu
Spandau durch Lohnarbeiterinnen.
Für die Massenanfertigung sind eine Anzahl
Maschinen konstruiert worden, von denen z. B. die Pulverfüllmaschine, Geschoßeinsetzmaschine
etc. in 10
Stunden 120,000
Patronen fertigen. Bereits verschossene Patronenhülsen werden wieder gereinigt und kalibriert,
was vier- bis fünfmal möglich ist. Die zu denSchießübungen erforderliche Munition heißt Übungsmunition.
Die widerrechtliche Zueignung der bei den Übungen der
Artillerie verschossenen oder der Bleikugeln aus den
Kugelfängen der
Schießstände der
Truppen wird nach dem deutschen
Reichsstrafgesetzbuch mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe
bis zu 900 Mk. bestraft.
Die Feldchargierung wird in derRegel im
Frieden fertig bereit gehalten; sie beträgt bei der
Infanterie
(Kavallerie) in
Deutschland
[* 15] 180
Patronen; bei der
Artillerie für leichte 250, für schwere
Geschütze
[* 16] 200. Der Munitionsverbrauch
der preußischen
Infanterie betrug 1866 bei der
Armee in
Böhmen
[* 17] 6 pro Mann = 1,368,000, bei der Mainarmee 11 pro Mann = 440,000,
zusammen 1,808,000
Patronen, sehr viel weniger, als bei den Friedensübungen verbraucht worden wären. 1870/71 wurden beim 1. bayrischen
Armeekorps 166, zusammen 4,163,000, beim 2.
Armeekorps 1,105,600, also pro Mann 44, beim sächsischen
Armeekorps 1,450,000,
pro Mann 58,
Patronen verschossen.
daher Munizipalbehörde, Munizipalbeamter s. v. w. städtische
Behörde, städtischer
Beamter;
Munizipalverfassung, die
Verfassung einer Stadtgemeinde;
Munizipalität
(franz. municipalité), der städtische Beamtenkörper;
letztere Bezeichnung besonders in
Frankreich gebräuchlich, woselbst
die Munizipalität sich aus dem
Maire, dessen Beigeordneten (adjoints) und einem oder in größern
Städten mehreren Polizeikommissaren
zusammensetzt, neben welchen dann ein Munizipalrat (conseil municipal), das städtische
Kollegium zur Wahrung der Kommunalinteressen,
steht;
1)
Eduard, Philolog, geb. zu
Glogau,
[* 18] israelitischer Abkunft, studierte 1822-25 in
Breslau
[* 19] und
Berlin,
[* 20] wirkte 1827-48 als
Lehrer an der Wilhelmsschule zu
Breslau, 1850-57 interimistisch am
Gymnasium in
Glogau, privatisierte seitdem
(1862 zumProfessor ernannt) daselbst und starb Seine Hauptwerke sind: »Die
Metrik der Griechen
und
Römer«
[* 21] (Glog. 1834),
»Geschichte der griechischen Litteratur« (das.
1849-50, 2 Bde.; 3. Aufl. von
Volkmann, 1879-80) und »Geschichte der römischen Litteratur« (das.
1858-61, 3 Bde.; 2. Aufl. von O.
Seyffert, 1875-77, 2 Bde.).
»Notice sur Abou'l-Walid-Merwan« (Par. 1851) und
»Mélanges de philosophie juive et arabe« (das. 1859).
Ein Teil von Munks Abhandlungen über arabische und jüdische Philosophie
im »Dictionnaire des sciences philosophiques« erschien deutsch unter dem Titel: »Philosophie und philosophische
Schriftsteller der Juden« (Leipz. 1852).