die aber gleichwohl nur dem flachsten Unterhaltungsbedürfnis genügen können und durch häßliche
Züge der niedrigsten
Lebensauffassung entstellt sind. Außerdem sind noch zu erwähnen: »Federzeichnungen auf der
Reise nach der
Schweiz«
[* 2] (Berl.
1864, 2 Bde.);
»Die
Welt will betrogen sein, also werde sie betrogen«, ein
Ausspruch,
dessen Autorschaft dem päpstlichen
LegatenCaraffa (dem nachherigen
PapstPaul IV.) beigelegt wird, der
indessen in deutscher Fassung (»die wellt die will betrogen syn«) schon
in S.
Brants »Narrenschiff« vorkommt.
die durch die Reformakte von 1835 einer Anzahl englischer
Städte verliehene Bezeichnung. Danach besteht die
Bevölkerung
[* 7] aus dem
Mayor
(Bürgermeister), den Aldermen
(Ältesten, Ratsherren) und
Burgesses
(Bürgern).
Bürgerrecht genießt,
wer männlichen
Geschlechts ist, 3 Jahre lang im
Borough (der Stadt) selbst oder nicht mehr als 11 km von
derselben entfernt gewohnt hat und
Armensteuer zahlt. Die
Bürger erwählen jährlich am 1. Nov. die Councillors
(Stadträte),
welche drei Jahre im
Amt bleiben und ihrerseits die Aldermen (Ratsherren) wählen, deren Amtsdauer sechs Jahre beträgt.
DerMayor wird von den Councillors gewählt und bleibt in der
Regel nur ein Jahr im
Amt. Von den städtischen
Beamten werden der
TownClerk (Stadtschreiber) und der Schatzmeister vom
Stadtrat, die 2
Auditoren und 2
Assessoren (die mit
Revision
der Wählerlisten betraut sind) von sämtlichen
Bürgern erwählt. Friedensrichter und besoldete Polizeirichter,
gleichwie für größere
Städte ein
Recorder (s. d.), werden von der
Krone ernannt. Die Munizipalität sorgt für
Erhaltung
des öffentlichen
Friedens, bestallt die städtische
Polizei, pflastert und beleuchtet die
Straßen und übernimmt eventuell
auch die Schulverwaltung, die Herstellung von
Wasserwerken und Gasanstalten etc. Die
Armenpflege liegt indes in den
Händen besonderer Behörden. Die von einer Corporation erlassenen
Gesetze (bye-laws) bedürfen der königlichen
Bestätigung. Im J. 1835 wurden 178
Städten die
Rechte von
Korporationen erteilt, und ihre Zahl ist seitdem auf 230 gestiegen.
Die
City von
London
[* 8] hat eine ihr eigentümliche
Verfassung (s.
London, S. 904).
Für die
Verwaltunggab es überall Dekurionen (s. d.), welche den römischen
Senatoren entsprachen, und verschiedene
Magistrate:
Zweimänner (duoviri), Viermänner (quatuorviri),
Ädilen,
Quinquennales (den römischen
Zensoren entsprechend), von denen die
beiden zuerst genannten (hier und da auch unter den
NamenDiktatoren,
Konsuln, Prätoren erscheinend) die ersteStelle
einnahmen. Dekurionat und
Magistrate waren eigentlich, wie in
Rom,
[* 10]
Ehrenämter; sie wurden aber infolge der Verarmung der
Städte
immer mehr zu einer drückenden
Last, da die öffentlichen
Ausgaben meist ihnen auferlegt wurden.
Die sämtlichen Bewohner der
Städte, sofern sie das
Bürgerrecht besaßen, waren in
Kurien eingeteilt; von ihnen verschieden
waren die
Insassen (incolae), welche zwar an den
Pflichten, nicht aber an den
Rechten der
Bürger teilhatten;
eine besondere
Klasse bildeten die
Augustales, ursprünglich, wie es scheint, Kollegien für den Kult des
Augustus, die aber
allmählich zu einem den Dekurionen zunächst stehenden
Stand erwuchsen. Über das Hinüberdauern der römischen Städteverfassung
in das
Mittelalter vgl. besonders
Savigny, Geschichte des römischen
Rechts im
Mittelalter, Bd. 1, und
Raynouard,
Histoire du droit municipal en
France (Par. 1829).
Vgl. auchRoth,
De remunicipali Romanorum (Stuttg. 1801);
E.Kuhn, Die städtische
und bürgerliche
Verfassung des römischen
Reichs, Bd. 1 (Leipz. 1864).
Doch wurde er nach kurzer Zeit dieser
Ämter wieder entsetzt, schließlich verlor er auch seine
Stelle
als erster
Dragoman des
Diwans,
weil er dem
SultanAbd ul Asis als radikaler
Reformer verdächtigt wurde. Denn Munif Pascha trieb eifrig
Schriftstellerei, übersetzte
Voltaire, redigierte eine wissenschaftliche Monatsschrift und korrigierte sogar eine türkische
Übersetzung der
Bibel.
[* 13] 1873 wurde er zum türkischen
Botschafter in
Teheran ernannt und übernahm 1877 das
Unterrichtsministerium. Trotz der beschränkten
Mittel, die ihm zu
Gebote standen, leistete er für die
Hebung
[* 14] des öffentlichen
Unterrichts in der Türkei
[* 15] dennoch Bedeutendes; er eröffnete das
Museum für antike
Kunst in
Konstantinopel und verschaffte
der preußischen
Regierung den
Ferman für die
Ausgrabung der pergamenischen
Skulpturen. In seinen Mußestunden
verfaßte er ein arabisches
Wörterbuch.
Die Zündhütchen, kleine, aus Messingblech gestanzte Näpfchen, auf deren Boden eine bestimmte Menge Zündsatz
unter einem eingepreßten Zinnplättchen gelagert ist, werden in den Feuerwerks-Laboratorien zu Spandau und Ingolstadt, die
Geschosse aus gezogenem Bleidraht in den königlichen Munitionsfabriken zu Danzig, Spandau, Erfurt
[* 29] und Amberg
[* 30] gefertigt. Die Anfertigung
der Patronen für die deutsche Armee geschieht in den Laboratorien (s. d.) sowie in der
Patronenfabrik zu Spandau durch Lohnarbeiterinnen.
Für die Massenanfertigung sind eine Anzahl Maschinen konstruiert worden, von denen z. B. die Pulverfüllmaschine, Geschoßeinsetzmaschine
etc. in 10 Stunden 120,000 Patronen fertigen. Bereits verschossene Patronenhülsen werden wieder gereinigt und kalibriert,
was vier- bis fünfmal möglich ist. Die zu den Schießübungen erforderliche Munition heißt Übungsmunition.
Die widerrechtliche Zueignung der bei den Übungen der Artillerie verschossenen oder der Bleikugeln aus den Kugelfängen der
Schießstände der Truppen wird nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bis zu 900 Mk. bestraft.
Die Feldchargierung wird in der Regel im Frieden fertig bereit gehalten; sie beträgt bei der Infanterie
(Kavallerie) in Deutschland
[* 31] 180 Patronen; bei der Artillerie für leichte 250, für schwere Geschütze
[* 32] 200. Der Munitionsverbrauch
der preußischen Infanterie betrug 1866 bei der Armee in Böhmen
[* 33] 6 pro Mann = 1,368,000, bei der Mainarmee 11 pro Mann = 440,000,
zusammen 1,808,000 Patronen, sehr viel weniger, als bei den Friedensübungen verbraucht worden wären. 1870/71 wurden beim 1. bayrischen
Armeekorps 166, zusammen 4,163,000, beim 2. Armeekorps 1,105,600, also pro Mann 44, beim sächsischen Armeekorps 1,450,000,
pro Mann 58, Patronen verschossen.