des Prozeßstoffs dient ferner das vorschriftsmäßige schriftliche Sitzungsprotokoll. Auch muß jedes
Urteil schriftlich
zu den
Akten gebracht werden, und es muß in seinem
»Thatbestand« eine gedrängte
Darstellung des
Sach- und Streitgegenstandes
geben.
die Öffnung eines bergmännischen
Stollens am
Tag. ^[= # (lat. Diës), entweder die Dauer eines scheinbaren Umlaufs des Fixsternhimmels oder der Sonne ...]
und-Schließen, die
Zeremonie, wodurch
Kardinäle, nachdem ihnen der
Hut
[* 3] bereits zugeschickt, vor Überreichung
des
Ringes vom
Papst in ihre Amtsstellung eingeführt werden.
Ein solcher Mundraub, der z. B. dann vorliegt, wenn jemand einen Apfel von
dem
Baum eines andern bricht und alsbald verzehrt, wird nicht als eigentlicher
Diebstahl, sondern nur als eine
Übertretung
bestraft und zwar nach dem deutschen
Strafgesetzbuch (§ 370, Nr. 5) mit
Geldstrafe bis zu 150
Mk. oder mitHaft
bis zu sechs
Wochen.
An den fürstlichen
Höfen
ist Mundschenk ein oft erbliches Hofamt, dessen
Inhaber (Erbmundschenk) bei feierlichen Gelegenheiten dem Herrscher den mit
Wein gefüllten
Becher
[* 4] überreicht.
Der Oberstschenk gehört zu den obersten
Hofchargen.
»Moderne Lebenswirren« (das. 1834) und
»Madonna, Unterhaltungen mit einer
Heiligen« (das. 1835), sämtlich
echte Proben jener Mischung publizistischer und poetischer Aufgaben, jener
Auflösung aller unmittelbaren
Darstellung zu gunsten
willkürlich subjektiver
Reflexion,
[* 12] welche die jungdeutsche
Schule erstrebte.
Später erschienen die
Romane: »ThomasMüntzer«
(Altona
[* 13] 1841, 3 Bde.; 3. Aufl.
1860);
»Staatsberedsamkeit der neuern
Völker« (das. 1848) und »Geschichte der
deutschen
Stände« (das. 1854),
Schriften, die zumeist das
Resultat seiner akademischen Vorlesungen waren.
Die besten Leistungen
Mundts sind seine
Charakteristiken und Schilderungen. Hier beweist er, trotz vieler ungesunder und paradoxensüchtiger Geistreichigkeit,
eine glänzende
Gabe der Auffassung, wie namentlich in seiner SchilderungKnebels in der von ihm und
Varnhagen
v.
Ense veranstalteten Herausgabe von
Knebels »Litterarischem
Nachlaß und Briefwechsel« (Leipz. 1835-36, 3 Bde.),
die reich an interessanten Schilderungen aus
London,
[* 16] Paris,
[* 17] Südfrankreich, der
Schweiz
[* 18] ist, in den
»Pariser Kaiserskizzen« (Berl. 1857),
2) Klara, als Romanschriftstellerin unter dem
NamenLuiseMühlbach bekannt, geb. zu
Neubrandenburg,
[* 19] Tochter des
OberbürgermeistersMüller daselbst, verheiratete sich 1839 mit dem vorigen und entfaltete seitdem eine außerordentliche
Fruchtbarkeit in der Romanschriftstellerei, die bis zu ihrem in
Berlin erfolgten
Tod andauerte. In ihren ersten Werken
spielen
Gift und
Dolch,
[* 20]
Notzucht und
Blutschande die Hauptrolle. Etwas höher stehen ihre zahlreichen geschichtlichen
Romane, von denen wir hier nur anführen:
»Johann Gotzkowsky« (Berl. 1850, 3 Bde.);
»Friedrich d. Gr. und sein
Hof«
[* 21] (das. 1853, 4 Abtlgn.; 8. Aufl.
1882);
»Von
Königgrätz
[* 25] bis
Chiselhurst« (Stuttg. 1873-75, 6. Bde.)
etc., Werke, in denen mancherlei interessante
Episoden der historischen und Memoirenlitteratur verwertet sind,
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mehr
die aber gleichwohl nur dem flachsten Unterhaltungsbedürfnis genügen können und durch häßliche Züge der niedrigsten
Lebensauffassung entstellt sind. Außerdem sind noch zu erwähnen: »Federzeichnungen auf der Reise nach der Schweiz« (Berl.
1864, 2 Bde.);