In der
Folge sah er sich wiederholentlich verfolgt und zur
Flucht genötigt, bis er sich 1822 dauernd in
Paris
[* 5] niederließ,
wo er starb. Moratin gilt mit
Recht für den bedeutendsten der neuern spanischen
Dramatiker. Seine
Lustspiele zeichnen sich durch gute
Erfindung, natürliche
Entwickelung,
Wahrheit der
Charaktere und Lebhaftigkeit des
Dialogs
aus, wenn es ihnen auch an
Phantasie und Schwung fehlt. Auch um die Geschichte des spanischen
Dramas hat
er sich durch seine
»Origenes del teatro español« verdient gemacht. Die vollständigsten
Ausgaben seiner
»Obras« sind die von der
spanischen
Akademie besorgte
(Madr. 1830-31, 6 Bde.) und im 2.
Bande der »Biblioteca de autores españoles« (das.
1848). Eine Auswahl seiner lyrischen Gedichte gibt
Wolfs »Floresta de rimas modernas castellanas« (Par.
1837, 2 Bde.).
(mittellat.,
Anstandsbrief,
Indult,
Literae dilatoriae, respirationis, securitatis), die einem zahlungsunfähigen
Schuldner durch die staatliche
Autorität erteilte Zahlungsfrist gegenüber seinen
Gläubigern. Je nachdem es sich dabei um
die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs für einen einzelnen bestimmten
Schuldner oder um eine solche für gewisse
Kategorien
von
Schuldnern oder von
Schulden handelt, wird zwischen
Spezial- und Generalmoratorien unterschieden.
Die Reichspolizeiordnung von 1577 übertrug das
Recht zur Erteilung von Moratorien, und zwar bis zu dem Zeitraum von fünf
Jahren (daher der
AusdruckLiterae quinquennales, »Quinquennalien«),
dem
Landesherrn. Die deutsche Partikulargesetzgebung aber
gab dies
Recht vielfach den
Obergerichten, oder sie verlangte doch für die Erteilung eines Moratoriums
durch den
Regenten die Mitwirkung der
Gerichte. Auch kannte die deutsche wie die außerdeutsche
Gesetzgebung die Erteilung von
Moratorien für ganze Bevölkerungsklassen, z. B. für Kaufleute, und für ganze
Länder und Landesteile, insbesondere nach
einem
Krieg. Neuere Verfassungsurkunden erklärten derartige
Eingriffe in die Privatrechtsverhältnisse für unstatthaft.
Das
Einführungsgesetz zur deutschen
Zivilprozeßordnung (Art. 14) hat die bestehenden Vorschriften über Moratorien in den
einzelnen deutschen
Staaten beseitigt, und ebenso erklärt das
Einführungsgesetz zu der deutschen Konkursordnung (§ 4) die
Vorschriften über die landesherrliche oder gerichtliche Bewilligung einer allgemeinen Zahlungsstundung für aufgehoben.
Dies würde jedoch nicht ausschließen, daß ein Spezialgesetz in der Folgezeit einmal auch in
Deutschland
eine solche aussprechen könnte, wie dies in
Frankreich während des deutsch-französischen
Kriegs durch mehrere Moratoriengesetze
geschehen ist.
Vgl.
Jaques, Die durch die französischen Moratorienverfügungen hervorgerufenen Regreßfragen
(Wien
[* 6] 1872).
1) rechtsseitiger Nebenfluß der
Donau in
Serbien,
[* 9] entspringt als
Bulgarische an der Tzrna
Gora, nördlich von
Schkoplje, fließt gegen O. und wendet sich dann nach
NW. Nach etwa 261 km langem
Laufe vereinigt sie sich
nördlich von
Kruschewatz mit der von W. kommenden
Serbischen Moráwa, welche auf der serbischen
Grenze am Goljagebirge entspringt,
in geschlungenem
Lauf nach
NW., O., SO. und
NO. fließt und durch den bedeutendern, vom
Berge Schljeb kommendenIbar
verstärkt wird. Der vereinigte
Fluß mündet unterhalb
Smederewo. Die Gesamtlänge der Moráwa, die von Tjuprija an schiffbar ist,
beträgt 420 km. -
in der
Statistik s. v. w. Häufigkeit von Erkrankungen,
insbesondere das
Verhältnis der Dauer aller Erkrankungen zur ganzen Zeit, welche alle
Glieder
[* 14] einer
Gesellschaft in bestimmter
Frist durchlebten.
(spr. -āng, kelt., s. v. w.
kleines
Meer),
Meerbusen des Atlantischen
Ozeans an der Westküste von
Frankreich, der erst in historischer Zeit durch Sinken
der
Küste entstanden zu sein scheint, 20 km lang, 12 km breit, wird durch die
Halbinsel Ruis vom offenen
Meer
(Bai vonQuiberon) geschieden, hat außerordentlich zerrissene
Ufer und zahlreiche
Inseln. Hiernach ist das französische
Departement der Niederbretagne benannt, welches südlich an den Atlantischen
Ozean, westlich an das
DepartementFinistère, nördlich
an
Côtes du Nord und östlich an
Ille-et-Vilaine und
Niederloire grenzt, mit einem Flächenraum von 6798 qkm (123,5
QM.). Im N. erhebt sich an der
Grenze gegen das
DepartementCôtes du Nord die
MontagneNoire, mit
Wald und
Heideland bedeckt, bis
zu 300 m. Von da fällt der
Boden gegen S. rasch ab und bildet nur eine von Hügelreihen durchzogene
Hochebene, teils kultiviert,
teils ausgedehnte, meist verödete
Heiden enthaltend. Die
Küste ist durch ihre
Klippen,
[* 15] ihre zahlreichen
schönen
¶
mehr
Golfe und kleinen Buchten, ihre Vorgebirge sowie ihre bepflanzten Felsplateaus berühmt. Zahlreiche Inseln sind derselben vorgelagert,
unter denen Groix, Belle-Isle (s. d.), Houat und Hoedic die bedeutendsten sind. Von den sämtlich
dem Atlantischen Ozean zuströmenden Flüssen sind zu erwähnen: der Blavet, Auray und die Vilaine mit dem Oust. Das Klima
[* 17] ist
gemäßigt und feucht, die Luft meist nebelig. Die Bevölkerung
[* 18] beträgt (1886) 535,256 Seelen. Ein großer Teil (mehr als ein
Drittel) des Landes besteht noch aus Heiden, aber auch hier rücken die Bodenkultur und der Kleinbesitz beständig vor.
Auf Cerealienbau kommen von der Gesamtfläche 32 Proz.; Hauptprodukte sind: Getreide
[* 19] (durchschnittlich 4 Mill.
hl), insbesondere der in der Bretagne sehr beliebte Buchweizen, dann Roggen, Hafer
[* 20] und Weizen, außerdem Kartoffeln, sehr viel Hanf
und Obst (besonders Äpfel zur Ciderbereitung) sowie etwas Wein. Das ausgedehnte Weideland begünstigt in hohem Maß die Viehzucht.
[* 21] In Bezug auf den Rindviehstand, welcher sich 1881 auf 322,900 Stück belief, nimmt das Departement neben
den übrigen Departements der Bretagne den ersten Rang in Frankreich ein.