(1792) rächte. Der Friedensfürst Godoy gewährte ihm die Mittel zu einer längern Reise durch Frankreich, England, Deutschland,
die Schweiz und Italien, von welcher er erst 1796 zurückkehrte. In die nächsten Jahre fallen die Lustspiele: »El baron«, »La
mogigata« und »El sí de las niñas«, welch letzteres einen außerordentlichen Erfolg hatte und bald in
verschiedene Sprachen übersetzt wurde. Nach der französischen Okkupation schloß er sich an die neue Regierung an und wurde
vom König Joseph 1811 zu seinem Bibliothekar ernannt.
In der Folge sah er sich wiederholentlich verfolgt und zur Flucht genötigt, bis er sich 1822 dauernd in Paris niederließ,
wo er 21. Juni 1828 starb. Moratin gilt mit Recht für den bedeutendsten der neuern spanischen Dramatiker. Seine
Lustspiele zeichnen sich durch gute Erfindung, natürliche Entwickelung, Wahrheit der Charaktere und Lebhaftigkeit des Dialogs
aus, wenn es ihnen auch an Phantasie und Schwung fehlt. Auch um die Geschichte des spanischen Dramas hat
er sich durch seine »Origenes del teatro español« verdient gemacht. Die vollständigsten Ausgaben seiner »Obras« sind die von der
spanischen Akademie besorgte (Madr. 1830-31, 6 Bde.) und im 2. Bande der »Biblioteca de autores españoles« (das.
1848). Eine Auswahl seiner lyrischen Gedichte gibt Wolfs »Floresta de rimas modernas castellanas« (Par.
1837, 2 Bde.).
(mittellat., Anstandsbrief, Indult, Literae dilatoriae, respirationis, securitatis), die einem zahlungsunfähigen
Schuldner durch die staatliche Autorität erteilte Zahlungsfrist gegenüber seinen Gläubigern. Je nachdem es sich dabei um
die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs für einen einzelnen bestimmten Schuldner oder um eine solche für gewisse Kategorien
von Schuldnern oder von Schulden handelt, wird zwischen Spezial- und Generalmoratorien unterschieden.
Die Reichspolizeiordnung von 1577 übertrug das Recht zur Erteilung von Moratorien, und zwar bis zu dem Zeitraum von fünf
Jahren (daher der Ausdruck Literae quinquennales, »Quinquennalien«),
dem Landesherrn. Die deutsche Partikulargesetzgebung aber
gab dies Recht vielfach den Obergerichten, oder sie verlangte doch für die Erteilung eines Moratoriums
durch den Regenten die Mitwirkung der Gerichte. Auch kannte die deutsche wie die außerdeutsche Gesetzgebung die Erteilung von
Moratorien für ganze Bevölkerungsklassen, z. B. für Kaufleute, und für ganze Länder und Landesteile, insbesondere nach
einem Krieg. Neuere Verfassungsurkunden erklärten derartige Eingriffe in die Privatrechtsverhältnisse für unstatthaft.
Das Einführungsgesetz zur deutschen Zivilprozeßordnung (Art. 14) hat die bestehenden Vorschriften über Moratorien in den
einzelnen deutschen Staaten beseitigt, und ebenso erklärt das Einführungsgesetz zu der deutschen Konkursordnung (§ 4) die
Vorschriften über die landesherrliche oder gerichtliche Bewilligung einer allgemeinen Zahlungsstundung für aufgehoben.
Dies würde jedoch nicht ausschließen, daß ein Spezialgesetz in der Folgezeit einmal auch in Deutschland
eine solche aussprechen könnte, wie dies in Frankreich während des deutsch-französischen Kriegs durch mehrere Moratoriengesetze
geschehen ist.
Vgl. Jaques, Die durch die französischen Moratorienverfügungen hervorgerufenen Regreßfragen (Wien 1872).
Fluß in Montenegro, entspringt auf der Siniawina Planina in der Landschaft Moratscha, durchfließt
das Land in südlicher Richtung und fällt in den See von Skutari, den er unter dem Namen Bojana (s. d.) wieder verläßt.
1) rechtsseitiger Nebenfluß der Donau in Serbien, entspringt als Bulgarische an der Tzrna Gora, nördlich von
Schkoplje, fließt gegen O. und wendet sich dann nach NW. Nach etwa 261 km langem Laufe vereinigt sie sich
nördlich von Kruschewatz mit der von W. kommenden Serbischen Moráwa, welche auf der serbischen Grenze am Goljagebirge entspringt,
in geschlungenem Lauf nach NW., O., SO. und NO. fließt und durch den bedeutendern, vom Berge Schljeb kommenden Ibar
verstärkt wird. Der vereinigte Fluß mündet unterhalb Smederewo. Die Gesamtlänge der Moráwa, die von Tjuprija an schiffbar ist,
beträgt 420 km. -
2) Slaw. Name der March.
(Kungsangen), Wiese in Schweden, 7 km von Upsala, wo in alter Zeit die Könige des Landes gewählt wurden.
In der
Mitte der Wiese stand der große Morastein, auf den man den König nach der Wahl hob.
Für jeden neuen
König wurde ein neuer Stein mit einer Inschrift neben den eigentlichen Morastein gelegt, so daß zuletzt zwölf Steine rundum
lagen.
Doch sind nur einige der letztern mit verwitterten Inschriften noch vorhanden.
Firth (spr. mórä), Meerbusen an der Nordostküste Schottlands, in welchen die kleinern Firths von Inverneß und
Cromarty münden.
Durch den Kaledonischen Kanal (s. d.) steht er mit dem Atlantischen Ozean in Verbindung.
(spr. -bennjo), Marktflecken in der ital. Provinz Sondrio, an der Mündung des Bitto in das
Veltlin und an der Eisenbahn Colico-Sondrio, von herrlicher Vegetation umgeben, aber dem Sumpffieber ausgesetzt, mit schöner
Hauptkirche (von 1588), Theater und (1881) 2466 Einw., welche Seidenkultur, Käsebereitung,
Weinbau und Handel betreiben.
(v. lat. morbus, Krankheit), Krankheitszustand;
in der Statistik s. v. w. Häufigkeit von Erkrankungen,
insbesondere das Verhältnis der Dauer aller Erkrankungen zur ganzen Zeit, welche alle Glieder einer Gesellschaft in bestimmter
Frist durchlebten.
Die Bestimmung der ist von Wichtigkeit für die Krankenversicherung (s. Krankenkassen,
S. 153).
(spr. -āng, kelt., s. v. w.
kleines Meer), Meerbusen des Atlantischen Ozeans an der Westküste von Frankreich, der erst in historischer Zeit durch Sinken
der Küste entstanden zu sein scheint, 20 km lang, 12 km breit, wird durch die Halbinsel Ruis vom offenen
Meer (Bai von Quiberon) geschieden, hat außerordentlich zerrissene Ufer und zahlreiche Inseln. Hiernach ist das französische
Departement der Niederbretagne benannt, welches südlich an den Atlantischen Ozean, westlich an das Departement Finistère, nördlich
an Côtes du Nord und östlich an Ille-et-Vilaine und Niederloire grenzt, mit einem Flächenraum von 6798 qkm (123,5
QM.). Im N. erhebt sich an der Grenze gegen das Departement Côtes du Nord die Montagne Noire, mit Wald und Heideland bedeckt, bis
zu 300 m. Von da fällt der Boden gegen S. rasch ab und bildet nur eine von Hügelreihen durchzogene Hochebene, teils kultiviert,
teils ausgedehnte, meist verödete Heiden enthaltend. Die Küste ist durch ihre Klippen, ihre zahlreichen
schönen
mehr
Golfe und kleinen Buchten, ihre Vorgebirge sowie ihre bepflanzten Felsplateaus berühmt. Zahlreiche Inseln sind derselben vorgelagert,
unter denen Groix, Belle-Isle (s. d.), Houat und Hoedic die bedeutendsten sind. Von den sämtlich
dem Atlantischen Ozean zuströmenden Flüssen sind zu erwähnen: der Blavet, Auray und die Vilaine mit dem Oust. Das Klima ist
gemäßigt und feucht, die Luft meist nebelig. Die Bevölkerung beträgt (1886) 535,256 Seelen. Ein großer Teil (mehr als ein
Drittel) des Landes besteht noch aus Heiden, aber auch hier rücken die Bodenkultur und der Kleinbesitz beständig vor.
Auf Cerealienbau kommen von der Gesamtfläche 32 Proz.; Hauptprodukte sind: Getreide (durchschnittlich 4 Mill.
hl), insbesondere der in der Bretagne sehr beliebte Buchweizen, dann Roggen, Hafer und Weizen, außerdem Kartoffeln, sehr viel Hanf
und Obst (besonders Äpfel zur Ciderbereitung) sowie etwas Wein. Das ausgedehnte Weideland begünstigt in hohem Maß die Viehzucht.
In Bezug auf den Rindviehstand, welcher sich 1881 auf 322,900 Stück belief, nimmt das Departement neben
den übrigen Departements der Bretagne den ersten Rang in Frankreich ein.
Minder bedeutend ist die Zahl der Pferde und Schafe, wogegen wieder die Bienenzucht (mit 68,575 Stöcken) sehr ausgebreitet ist.
Mineralquellen finden sich zu Hennebont, Loyat und Pargo. Von Bedeutung ist die Produktion von Seesalz, dagegen
leidet das Land Mangel an Holz. Neben Ackerbau, Viehzucht und Fischerei (mit Einschluß der Zubereitung von Sardinen und der Austernzucht)
als Haupterwerbszweigen tritt die Industrie sehr in den Hintergrund; nur die Eisenindustrie und etwas Schiffbau sind erwähnenswert.
Der Handel findet zur See an den Häfen (Lorient, Hennebont, Vannes u. a.), im Innern an den schiffbaren Flüssen,
dem Kanal von Nantes nach Brest und an der dieselben Städte verbindenden Eisenbahn mit Abzweigungen nach St.-Brieuc und Quiberon
seine Förderungsmittel. Das Departement zerfällt in die vier Arrondissements: Lorient, Ploërmel, Pontivy und Vannes. Hauptstadt
ist Vannes.
Vgl. Rosenzweig, Dictionnaire topographique du Morbihan (Par. 1870);
Fouquet, Guide des touristes et
des archéologues dans le Morbihan (Vannes 1874).