(griech., Monadenlehre), diejenige spekulative
Ansicht von der
Natur, welche die letzten
Gründe aller
Erscheinungen
in einfachen, unkörperlichen
Wesen
(Monaden) sucht. Wie der
Atomismus (s. d.), nimmt auch die eine Vielheit des
Realen an. Während
aber die
Atome als körperlich ausgedehnt und als undurchdringlich aufgefaßt werden, so daß die Atomenlehre
zu einer mechanischen Naturerklärung führt, hat die Monadologie einen mehr dynamischen
Charakter. Die beiden bedeutendsten
Repräsentanten
der Monadologie sind
Leibniz und
Herbart.
(spr. mónähän),Binnengrafschaft in der irischen
ProvinzUlster, von den
GrafschaftenLouth,
Armagh,
Tyrone,
Fermanagh,
Cavan und
Meath umschlossen, 1294 km (23,5 QM.) groß, ist großenteils
wellenförmig, und nur im O. und
NW. steigen die
Hügel bis 300
m an.
KleineSeen sind zahlreich, ebenso
Flüsse;
[* 3] indes ist kein
einziger der letztern schiffbar.
Steinkohlen kommen vor; die
Förderung derselben lohnt sich aber nicht, undTorf
ersetzt einigermaßen deren Mangel.
(griech.), in der alten
Kirche Gesamtname für alle diejenigen häretischen
Richtungen,
welche im
Interesse an der göttlichen
Einheit
(Monarchie) von der korrekten
Christologie abwichen, indem sie entweder in
Christus
bloß einen
Menschen (s.
Artemon) oder in den
NamenVater und Sohn nur Modifikationen und Offenbarungsweisen desselben
Gottes
ausgedrückt fanden (Modalisten).
Hieraus zogen ihre Gegner die ketzerische Folgerung, Gott der
Vater
selbst habe als Sohn auf
Erden gelitten;
(griech.,
Alleinherrschaft, Einherrschaft,Einzelherrschaft), diejenige Staatsform, nach welcher die
Staatsgewalt
einem einzelnen (dem Monarchen,
Regenten,
Souverän,
Landesherrn)
übertragen ist.
Letzterer allein erscheint als Regierender,
alle übrigen Staatsangehörigen sind Regierte, im
Gegensatz zur
Republik (s. d.), in welcher die Gesamtheit
des
Volkes als
Souverän erscheint, dem die Einzelnen als Regierte gegenüberstehen. Je nachdem aber die staatliche
Machtvollkommenheit
mit einem bestimmten Fürstenhaus erblich verbunden ist oder nicht, wird zwischen
Erb- und
Wahlmonarchie unterschieden, und
zwar ist der
Grundsatz, daß der erstern vor dieser der Vorzug gebühre, durch die Geschichte, namentlich
die des frühern
DeutschenReichs und die des
KönigreichsPolen, bestätigt.
Denn während durch die
Erblichkeit der
Krone die
Stetigkeit der
Regierung und des
Staats selbst verbürgt ist, wird dessen Bestand
in der
Wahlmonarchie durch das unvermeidliche
Zwischenreich, durch die Entfesselung der
Leidenschaften der
Masse und die Aufstachelung des
Ehrgeizes der Einzelnen bei der jeweiligen
Wahl gefährdet, wie die Macht der
Regierung durch
die Zugeständnisse, zu welchen sich der künftige Monarch seinen
Wählern gegenüber bequemen muß, abgeschwächt zu werden
pflegt.
In den einzelnen
Erbmonarchien bestimmt sich die
Succession nach der bestehenden Thronfolgeordnung, und
zwar haben die meisten
Staaten das
Salische Gesetz (s. d.) adoptiert, wonach nur der Mannesstamm zur
Thronfolge berufen ist.
Dabei ist das
System der
Primogenitur (s. d.) das herrschende, nach welchem der Erstgeborne und seine
Linie den
Nachgebornen und deren
Linien vorgehen. Ist der Monarch, wie in Rußland, völlig unumschränkt, so
wird er Autokrat
(Selbstherrscher) und die betreffende Monarchie
Autokratie genannt, und artet dieselbe in eine Willkürherrschaft
aus, so wird diese als
Absolutismus oder
Despotismus bezeichnet.
Ist dagegen der
Souverän, wie dies in der konstitutionellen Monarchie der
Fall, bei den wichtigere Regierungshandlungen an die Zustimmung
der
Volksvertretung, welch letzterer dasMinisterium verantwortlich ist, verfassungsmäßig gebunden, so
spricht man von einer beschränkten Monarchie. Die
Staatsgewalt und die
Machtvollkommenheit stehen aber auch hier nichtsdestoweniger
nur dem Monarchen zu, ein
Grundsatz, welchen man als das monarchische
Prinzip zu bezeichnen pflegt, während für eine einseitige
Handhabung und Auffassung desselben auf
Kosten der
Rechte desVolkes der
Ausdruck Monarchismus gebräuchlich
ist. Die konstitutionelle Monarchie, zuerst in
England ausgebildet, kann als die herrschende Staatsform in
Europa
[* 12] bezeichnet werden.
L. (Monarde),
Gattung aus der
Familie der
Labiaten, ausdauernde, sehr gewürzhafte
Kräuter mit länglichen,
meist gesägten Blättern und prächtigen
Blüten, welche große, entfernte Scheinquirle oder nur einen endständigen,
vielblütigen, von farbigen Deckblättern gestützten
Wirtel bilden. 6-7 nordamerikanische
Arten. Monárda didymaL.
(virginische Melisse),
30-90
cm hoch, hat eirunde, spitzige, gesägte, glatte
Blätter und scharlachrote
Blüten, die meist 2, selten 3 übereinander
stehende
Köpfe bilden. Die angenehm gewürzhaften
Blätter
(Oswegothee) werden zu
Kräuteressigen und in Theeaufgüssen ähnlich
wiePfefferminze und Melisse gebraucht. Monárda punctataL., im östlichen
Nordamerika,
[* 13] mit gelber, rot punktierter
Blüte,
[* 14] wird wie das daraus bereitete ätherische
Öl arzneilich benutzt.
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