Das
Kreuz ist rot für kriegerische, weiß für andreVerdienste, das
Band im
[* 3] erstern
Fall rot mit weißem
Streifen in der Mitte, im letztern umgekehrt. Die 2.
Klasse hat einen
Stern von brillantiertem
Silber mit dem
Kreuz in der Mitte,
die 3.
Klasse einen goldenen
Stern. Der
Orden
[* 4] kann wiederholt und dann mit Nüancierung der
Dekoration verliehen werden. Der
Militärverdienstorden für
Verdienste zur
See hat dieselbe
Dekoration, nur sind die Kreuzarme ungleich, und in der Mitte befindet
sich ein
Anker;
[* 5] das
Band ist rot und in der Mitte gelb. Er wurde 1866 gestiftet. - 15) Toscanischer Militärverdienstorden, vom
GroßherzogLeopold II. 1853 gestiftet, hatte drei
Klassen, und die
Dekoration bestand in einem goldenen,
weiß emaillierten, fünfarmigen
Kreuz, das auf einem
Kranz lag und von einer
Krone überragt war. In der Mitte befand sich
auf weißem
GrundedieChifferL. II., um welche in blauem
Ring:
»Al merito militare« stand. Das
Band war rot und schwarz. Die 1.
Klasse
verlieh den erblichen
Adel. Der
Orden ist seit 1859 aufgehoben. - 16) Württembergischer Militärverdienstorden, von
HerzogKarl unter dem
NamenOrdre militaire de
St.-Charles 1759 gestiftet, nach Erneuerungen von 1799 sowie 1806 durch König
Wilhelm 1818 mit
den jetzigen
Statuten versehen und 1870 hinsichtlich seiner Form umgeändert.
Der
Orden hat jetzt drei
Grade:
Großkreuze,
Komture und
Ritter, mit denen sämtlich der Personaladel und
Präbenden verbunden sind: 2
Großkreuze zu 2000
Gulden, 4
Komture zu 1200, 12 zu 1000 und 52
Ritter zu 300
Guld. Die an dunkelblauem
Band, von den
Großkreuzen und
Komturen am
Hals, von den
Rittern im Knopfloch getrageneDekoration besteht
in einem goldenen achteckigen, weiß emaillierten
Kreuz mit Zinkenkrone und weißem Mittelschild, auf dessen
Avers in
Gold:
[* 6] »Furchtlos und trew«, auf dem
Revers ein verschlungenes K und R mit der gleichen Umschrift steht. Die
Großkreuze haben noch
einen achteckigen silbernen
Stern mit dem Mittelschild des
Kreuzes.
Mit
Annahme
der
Stelle erlischt die
Pension. Der
Anstellung geht eine sechs- bis neunmonatliche Probedienstleistung voraus, zu
der die Anwärter vom Truppenteil kommandiert werden. Die Behörden sind gesetzlich zur
Anstellung von
Militäranwärtern verpflichtet.
Die für
Militäranwärter vakant werdenden
Stellen sind provinzweise den
Generalkommandos anzumelden, welche
sie periodisch durch die Vakanzenlisten zur Kenntnis der Anstellungsberechtigten bringen.
Gesamtname für diejenigen Militärbehörden, welche die wirtschaftlichen
(ökonomischen) Angelegenheiten der
Truppen, also deren
Besoldung,
Ausrüstung, Verpflegung und Unterbringung etc., leiten.
Die oberste Behörde für die ist in
Deutschland
[* 10] das
Kriegsministerium, die
Intendanturen (s. d.) sind dem Militärökonomiedepartement
unterstellt. Die
Verwaltung der
Waffen,
[* 11] der
Munition und des Artilleriematerials ressortiert von der Artillerieabteilung des
Allgemeinen Kriegsdepartements, welcher als ausführende
Organe die
Artilleriedepots unterstellt sind;
Zwischeninstanz sind die vier Artilleriedepotinspektionen. Die fortifikatorischen Streitmittel werden von den
»Fortifikationen«
der
Festungen und von den Festungsbaudirektionen der Küstenplätze verwaltet, welche von der Ingenieurabteilung des Allgemeinen
Kriegsdepartements ressortieren; Zwischeninstanz sind die neun Festungsinspektionen. - Die
Verwaltung des Trainmaterials
(Ausrüstung
der
Proviant-, Feldbäckerei- und Fuhrparkskolonnen, der
Feldlazarette und
Sanitätsdetachements) wird geleitet
durch die Traininspektion, deren ausführende
Organe die Traindepots (eins pro
Armeekorps) sind. Die oberste Geldzahlungsstelle
ist die Generalmilitärkasse in
Berlin.
[* 12] Die Remontierung verwaltet die Abteilung für das Remontewesen wie die Militärmedizinalabteilung
die Medizinalangelegenheiten.
Vgl. de l'Homme de
Courbière, Grundzüge der deutschen Militärverwaltung (Berl. 1882);