bedrohten strafbaren
Handlungen, unter letztern aber diejenigen verstanden werden, welche mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren bedroht sind. Für die
Übertretungen, also namentlich für Polizeikontraventionen, hat das
Militärstrafgesetzbuch keine
besondern
Normen aufgestellt; sie unterliegen überhaupt nicht der Militärstrafgerichtsbarkeit. Für
Militärpersonen ist
nämlich ein doppeltes
Strafrecht gegeben: die nicht militärischenVerbrechen und
Vergehen derselben werden,
wenn auch vor besondern Militärgerichten, doch nach dem bürgerlichen
Strafgesetzbuch bestraft, während für die Militärverbrechen die
besondern Vorschriften des
Militärstrafgesetzbuchs, welche das
Militärstrafrecht bilden, maßgebend sind. Zu bemerken ist
aber, daß die Bestimmungen des allgemeinen Teils des deutschen bürgerlichen
Strafgesetzbuchs (§ 13-79), also z. B. die
Normen über den verbrecherischen
Versuch und über die
Teilnahme an einem
Verbrechen, auch auf das
Militärstrafrecht
analoge Anwendung finden.
Besonders strenge Vorschriften sind für die strafbaren
Handlungen im
Feld gegeben. So wird z. B. die
Fahnenflucht vom
Posten
vor dem Feind oder aus einer belagerten
Festung
[* 2] mit dem
Tod bestraft. DieselbeStrafe trifft denjenigen,
welcher während des
Gefechts aus
Feigheit die
Flucht ergreift und die
Kameraden durch
Worte oder Zeichen zur
Flucht verleitet.
Ebenso tritt bei einem vor dem Feind begangenen militärischen
Aufruhr für sämtliche Beteiligte die
Todesstrafe ein.
1) mecklenburg-schwerinscher
Orden,
[* 4] gestiftet von
GroßherzogFriedrichFranz für Auszeichnung
im
Krieg und erweitert auch für nicht unmittelbar vor dem Feind erworbenes
Verdienst sowie als
Frauenorden »für im
Krieg bewiesene Auszeichnung«. Das ist ein achteckiges, leicht ausgeschweiftes
Kreuz
[* 5] aus
Kanonenmetall
und trägt auf der Vorderseite die
Inschrift: »Für Auszeichnung im
Krieg«, auf der Rückseite den Namenszug, darüber
die
Krone, darunter 1848, resp. die Jahreszahl des
Feldzugs. DasKreuz für Auszeichnung vor dem Feind wird
an hellblauem
Band
[* 6] mit rot und gelber
Einfassung, das
Kreuz für Auszeichnung, nicht unmittelbar vor dem Feind erworben, an
rotem, blau und gelb eingefaßtem
Band getragen, von den
Frauen an einer
Schleife in den letztern
Farben. Bei wiederholter
Verleihung
wird der
Besitz beiderKlassen durch die Hinzufügung der
Ziffern 1 und 2 bezeichnet, indem das zuletzt
verliehene
Kreuz dann als erste
Klasse gilt. - 2) S.Militärehrenzeichen.
Das Kreuz ist rot für kriegerische, weiß für andre Verdienste, das Band im erstern Fall rot mit weißem
Streifen in der Mitte, im letztern umgekehrt. Die 2. Klasse hat einen Stern von brillantiertem Silber mit dem Kreuz in der Mitte,
die 3. Klasse einen goldenen Stern. Der Orden kann wiederholt und dann mit Nüancierung der Dekoration verliehen werden. Der
Militärverdienstorden für Verdienste zur See hat dieselbe Dekoration, nur sind die Kreuzarme ungleich, und in der Mitte befindet
sich ein Anker;
[* 14] das Band ist rot und in der Mitte gelb. Er wurde 1866 gestiftet. - 15) Toscanischer Militärverdienstorden, vom
GroßherzogLeopold II. 1853 gestiftet, hatte drei Klassen, und die Dekoration bestand in einem goldenen,
weiß emaillierten, fünfarmigen Kreuz, das auf einem Kranz lag und von einer Krone überragt war. In der Mitte befand sich
auf weißem GrundedieChifferL. II., um welche in blauem Ring: »Al merito militare« stand. Das Band war rot und schwarz. Die 1. Klasse
verlieh den erblichen Adel. Der Orden ist seit 1859 aufgehoben. - 16) Württembergischer Militärverdienstorden, von HerzogKarl unter dem NamenOrdre militaire de St.-Charles 1759 gestiftet, nach Erneuerungen von 1799 sowie 1806 durch König Wilhelm 1818 mit
den jetzigen Statuten versehen und 1870 hinsichtlich seiner Form umgeändert.
Der Orden hat jetzt drei Grade: Großkreuze, Komture und Ritter, mit denen sämtlich der Personaladel und
Präbenden verbunden sind: 2 Großkreuze zu 2000 Gulden, 4 Komture zu 1200, 12 zu 1000 und 52 Ritter zu 300 Guld. Die an dunkelblauem
Band, von den Großkreuzen und Komturen am Hals, von den Rittern im Knopfloch getragene Dekoration besteht
in einem goldenen achteckigen, weiß emaillierten Kreuz mit Zinkenkrone und weißem Mittelschild, auf dessen Avers in Gold:
»Furchtlos und trew«, auf dem Revers ein verschlungenes K und R mit der gleichen Umschrift steht. Die Großkreuze haben noch
einen achteckigen silbernen Stern mit dem Mittelschild des Kreuzes.