behalten, während die
Kontingente der übrigen
Bundesstaaten, welche jene Militärkonventionen abgeschlossen haben, in die preußische
Verwaltung
übergegangen sind; doch hat sich der
Kaiser den Kontingentsherren gegenüber verpflichtet, sein verfassungsmäßiges
Recht
zur Bestimmung der
Garnisonen in der
Regel dahin auszuüben, daß die Kontingentstruppen innerhalb der Landesgrenzen verbleiben.
Die Kontingentsherren selbst stehen zu den in ihrem Gebiet befindlichen
Truppen im
Verhältnis eines kommandierenden
Generals, indem sie die einem solchen zukommenden
Ehrenrechte und Disziplinarbefugnisse zu beanspruchen haben. Die
Offiziere
und die
Militärbeamten werden in den Großherzogtümern, in den Herzogtümern, in den Fürstentümern und in den
FreienStädten
vom
Kaiser ernannt, vorbehaltlich desRechts der Kontingentsherren zur Ernennung von
Offizierenà la suite
sowie von
Adjutanten und Ordonnanzoffizieren.
Neben der Körpergröße muß auch der Brustumfang gemessen werden, welcher der halben Körperlänge
entsprechen soll;
ist er geringer, so
können die Leute zum
Dienst ohne
Waffe
(Handwerker oder
Krankenwärter), nicht aber mit
Waffe ausgehoben werden. Ein gewisses Militärmaß wurde schon in alten
Zeiten gefordert, da in der
Regel mit der Körperlänge auch die
übrige Körperentwickelung und Körperkraft zurückbleibt. Da nun in frühern
Zeiten der
Kampf Mann gegen
Mann den
Ausschlag gab, so wurde auch ein großes
Gewicht auf die Körpergröße gelegt. In
Rom
[* 5] betrug das Mindestmaß für
den Legionssoldaten zur Zeit der
Republik 1,64 m;
Nero forderte für die Elitetruppen 1,95 m,
Hadrian 1,79 m. Aus der
Bewaffnung der
Landsknechte
[* 6] ist zu schließen, daß ihre Körperlänge nicht unter 1,73 m betragen hat.
Da heute das Feuergefecht ausschlaggebend ist, so besteht für jene Rücksicht kein
Grund mehr; dagegen fordert der
Dienst
einzelner
Waffengattungen eine gewisse Körpergröße. Im allgemeinen sind die germanischen
Völker größer als die romanischen
und die
Slawen.
Verschieden und schwächer besetzt ist die
Militärmusik der Jägerbataillone etc. (die Holzbläser fehlen bis auf eine
Pickelflöte ganz). Doch ist es gestattet,
als Signalbläser
(Hornisten) beiden
Kompanien wirkliche
Musiker einzustellen und diese zur Verstärkung
[* 17] der Militärmusik heranzuziehen.
Die kleinste Militärmusik hat die
Kavallerie. Das
Charakteristische¶
mehr
der ist das Überwiegen von Instrumenten mit scharfer, durchdringender Klangfarbe; auch unterscheidet sie sich von dem Symphonie-
und Opernorchester besonders durch Aufnahme der modernen weitmensurierten, vom alten Bügelhorn abstammenden Ventilblechinstrumente
neben den Hörnern, Trompeten und Posaunen (vgl. Orchester). Die Instrumente sämtlicher Musikkorps der deutschen Armee haben neuerdings
die PariserStimmung erhalten. Die meisten Militärmusikkorps sind jetzt aus guten Musikern zusammengesetzt,
und sie verwandeln sich daher häufig zu Konzertzwecken in ein vollständiges Symphonieorchester mit Streichinstrumenten, Pauken
etc.