Wände sind 200-300 m lang und 2 m hoch. Weiter hinaus im
Meer sind nur stärkere
Pfähle eingerammt. An diese setzt sich die
schwärmende Muschelbrut an und erreicht im Juli Bohnengröße. Man löst sie dann mit einem
Eisen
[* 2] ab und verpflanzt sie auf
das
Flechtwerk, wo sie sich durch ihre Byssusfäden alsbald wieder festspinnen.
Später verpflanzt man
sie noch weiter landeinwärts, und im
Alter von 10-12
Monaten bringt man sie auf den
Markt. Diese
Kultur wird dort seit dem 13. Jahrh.
betrieben und bringt einen bedeutenden
Gewinn.
Ähnlich verfährt man im
Meerbusen von
Tarent. Bei
Venedig
[* 3] sammelt man dieMuscheln
[* 4] von den Hafenpfählen
und
Planken, Fahrzeugen und
Bojen und züchtet sie an schwimmenden
Flößen. In der Apenrader und
KielerBucht werden
Bäume von
3-6 m
Höhe, deren
Stamm unten zugespitzt ist, in den Meeresgrund gesetzt, so daß sie stets unter
Wasser bleiben. Die sich
ansetzenden
Muscheln sind nach 3-5Jahren ausgewachsen und werden den ganzen
Winter hindurch geerntet. In
neuester Zeit hat man
Versuche angestellt, diese
Methode, welche sehr gute
Muscheln liefert, einfach und billig ist, aber auch
manche Mängel hat, durch eine vollkommnere zu ersetzen.
An der Westküste
Holsteins benutzt man die als
Dünger, weil man keine Einrichtungen besitzt, sie durch
Kultur schmackhafter zu machen. Neuerdings sind in
Wilhelmshaven
[* 5] tödlich verlaufende
Vergiftungen beim
Genuß von Miesmuscheln,
welche aus stagnierendem
Wasser des
Hafens stammten, vorgekommen. In erster
Linie war die
Leber giftig.
Brieger fand darin ein
Alkaloid, Mytilotoxin, welches den
Ptomainen nahesteht und dem
Curare ähnlich wirkt und durch
Erstickung
infolge von
Lähmung der Brustmuskeln tötet.
Dies
Gift bildet sich nur in
Muscheln, die in stagnierendem
Wasser leben, während die in freier
See gezüchteten oder gefangenen
völlig unschädlich sind. Die giftigen
Muscheln besitzen einen süßlichen, ekelerregenden Bouillongeruch und geben, mit
Alkohol übergossen, eine goldgelbe
Flüssigkeit, die beim Erhitzen mit einigen
TropfenSalpetersäure grasgrün
wird.
Vgl.
Möbius,
Austern- und Miesmuschelzucht (Berl. 1870);
Sabatier, Études sur la moule commune (Par. 1877).
flache
Grube auf dem
Feld zur
Aufbewahrung von
Kartoffeln,
Rüben etc. Auf leidlich ebenen
Boden werden die
Hackfrüchte
etc. in ungefähr 2 m breiten, 1-1,25 m hohen
Haufen geschüttet, meist mit
Stroh,
Laub, Kartoffelkraut
und dann zunächst schwach mit
Erde bedeckt. Solange stärkerer
Frost nicht zu befürchten, hält man die
Mieten schwach bedeckt,
um die
Ausdünstung der
Früchte besser vor sich gehen zu lassen, und um einer Erhitzung derselben vorzubeugen. Bei
Eintritt
stärkerer
Fröste deckt man 30-60
cmErde auf und bedeckt den
First der Miete erst, wenn die
Temperatur noch
weiter sinkt, mit
Erde,
Dünger, Kartoffelkraut,
Waldstreu etc. Luftzüge, Drainröhreneinlage etc. sind zu
verwerfen, da an diesen sich die verdunstete
Feuchtigkeit sammelt und der
Frost gerade hier verheerend einwirkt.
(Mietkontrakt,Miet- und
Pachtvertrag,
Locatio conductio), derVertrag, vermöge dessen der
eine Kontrahent (Vermieter, Verpachter, locator) dem andern (Mieter, Mietmann,
Pachter, conductor) gegen das
Versprechen einer
Geldsumme
(Mietgeld, Mietzins, Pachtschilling, merces, locarium) den zeitweisen
Gebrauch eines Gegenstandes zusichert. Dieses
Mietobjekt kann aber entweder eine
Sache (Sachmiete, locatio conductio rei) oder eine Leistung
(Dienstmiete) sein.
In letzterer
Beziehung kann es sich dann wieder um einzelne Dienstleistungen (locatio conductio operarum) oder um
die durch solche hervorzubringende
Wirkung handeln (locatio conductio operis).
Ersteres ist z. B. der
Fall, wenn man einen
Tagelöhner zu gewissen Lohnarbeiten dingt, letzteres, wenn man z. B. einem
Schneider
die Anfertigung eines
Rockes überträgt und ihm den
Stoff dazu gibt.
Höhere Dienstleistungen fallen in der
Regel unter den
Begriff des
Mandats (s. d.). Eine Hauptart der
Dienstmiete ist die Gesindemiete (s.
Gesinde). In Ansehung der
Sachmiete wird zwischen Miete im engern
Sinn und zwischen
Pacht unterschieden, indem man die letztere Bezeichnung dann anwendet,
wenn fruchttragende
Sachen, also namentlich Feldgrundstücke, den Gegenstand des
Vertrags bilden. Im einzelnen
sind aber bei der
Pacht (s. d.) die nämlichen Rechtsgrundsätze wie bei der Miete anwendbar,
welche auch in analoger
Weise für die
Dienstmiete zur Anwendung kommen.
Bei der Sachmiete ist
im Fall eines Verkaufs des Mietobjekts der neue Erwerber durch den
Mietvertrag nicht gebunden (s.
Kauf bricht Miete). Im Prozeßwesen gehören Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungs- und andern
Räumen wegen Überlassung, Benutzung und Räumung derselben sowie wegen Zurückbehaltung der vom Mieter in die Mietsräume
eingebrachten
Sachen zu den eiligen
Rechtssachen. Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz (§ 23, Ziff. 2) weist sie ohne Rücksicht
auf den Wert des Streitgegenstandes der einzelrichterlichen
Kompetenz der
Amtsgerichte zu und behandelt
solche Mietsachen als
Feriensachen (§ 202). Nach der deutschen
Zivilprozeßordnung (§ 649) sind
Urteile in Mietsachen auf
Antrag vom
Gericht für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Vgl.
Brückner, Die Wohnungsmiete nach gemeinem
Recht (Weim. 1877);
Niendorff, Das preußische Mietsrecht (2. Aufl., Berl.
1887).
(franz., spr. -āngs,Halbflorence,
Zindeltaft), leichtes, taftartig gewebtes, glänzendes Seidenzeug, dünner
und glänzender als
Taft, wird ausschließlich zu Unterfutter verwendet.
Seine Gemälde leiden an den Mängeln der Kunstrichtung seiner Zeit, besonders an Kälte und konventionellem Wesen; dagegen
ist sein aus der venezianischen Schule stammendes Kolorit wärmer und harmonischer, auch übertreffen seine
Gestalten, namentlich die Madonnen, die seiner französischen Zeitgenossen an Anmut. Seine Porträte
[* 13] sind die besten und geistvollsten
dieser ältern französischen Schule. Im Louvre befindet sich eine bedeutende Anzahl seiner Gemälde; viele seiner Werke sind
durch den Stich vervielfältigt worden. Eins seiner hervorragendsten Bildnisse, das der MariaMancini, besitzt
das Berliner
[* 14] Museum.