gemeinschaftliche Widersetzung oder Thätlichkeit gegen den Vorgesetzten verabreden; ebenso wird auch derjenige mit
Strafe
bedroht, welcher, obgleich er von einer Meuterei glaubhafte Kenntnis erhielt, gleichwohl zur Verhütung derselben
eine rechtzeitige
Anzeige unterläßt, während umgekehrt den bei einer Meuterei Beteiligten Straflosigkeit zugesichert wird, wenn
sie rechtzeitig von derselben
Anzeige erstatten.Ferner gehört die Bestimmung der deutschen
Seemannsordnung
hierher, wonach mehrere Schiffsleute, welche es auf Verabredung gemeinschaftlich unternehmen, den
Schiffer
(Kapitän) oder
einen andern Vorgesetzten durch
Gewalt oder
Drohung mit
Gewalt oder durch Verweigerung der
Dienste
[* 2] zur Vornahme oder zur Unterlassung
einer dienstlichen Verrichtung zu nötigen, mit
Gefängnisstrafe bis zu 4
Jahren bedroht werden.
GleicheStrafe trifft diejenigen, welche es unternehmen, dem
Schiffer oder einem andern Vorgesetzten durch
Gewalt oder durch
Bedrohung mit
GewaltWiderstand zu leisten oder denselben thätlich anzugreifen.
Endlich bestraft das
Reichsstrafgesetzbuch diejenigen
Gefangenen wegen Meuterei, welche sich zusammenrotten und mit vereinten
Kräften das Beamten- und Aufsichtspersonal angreifen oder
es unternehmen, dieses zu
Handlungen oder Unterlassungen zu nötigen, oder endlich mit vereinten
Kräften einen gewaltsamen
Ausbruch unternehmen. In solchen
Fällen tritt
Gefängnisstrafe von 6
Monaten bis zu 5
Jahren und gegen diejenigen, welche dabei
Gewaltthätigkeiten gegen die Anstaltsbeamten oder gegen das Aufsichtspersonal verübten, Zuchthausstrafe bis zu 10
Jahren ein.
(Meywar, jetzt gewöhnlich nach der Hauptstadt
Udaipur genannt), Vasallenstaat im englisch-ind. Kaiserreich, Aufsichtsbezirk
Radschputana, 32,814 qkm (596 QM.) groß mit (1881) 1,443,144
Einw., darunter 1,321,521
Hindu, grenzt im
W. an die englischen
LandschaftenBombay
[* 4] und Adschmir, sonst an
Vasallenstaaten, ist im S. gebirgig und durch die Quellflüsse des Banas gut bewässert, im N. auf großen
Strecken zur
Weide
[* 5] geeignet und nur in der
Regenzeit kultivierbar, dagegen meilenweit mit
Weizen- und Gerstefeldern, mit
Baumwolle-,
Mohn- und Zuckerpflanzungen
bedeckt, wo
Bewässerung möglich.
Der Herrscher ist
Hindu.
In den tiefen und rauhen Schluchten der Arawaliberge hausen die wilden
Stämme der
Bhil,
Mina und
Mhair in noch fast unabhängigem Zustand. Den herrschenden Streitigkeiten zwischen den einzelnen
Fürsten hat der »internationale
Mewar-Gerichtshof«, gebildet aus
Fürsten und englischen Beamten, ein Ende gemacht. Die Einkünfte des
Fürsten werden auf
180,000 Pfd. Sterl. geschätzt, wovon er 25,000 Pfd. Sterl.
als
Tribut zu zahlen hat. Die
Armee besteht aus 6240 MannKavallerie und 15,100 Mann
Infanterie mit 538
Geschützen.
- Die gegenwärtig regierende
Familie nimmt
unter allen Dynastien in
Radschputana den höchsten
Rang ein; sie führt ihren
Stammbaum
auf 144
n. Chr. zurück, gab manchem Nachbarstaat seine Dynastie und stellte sich hartnäckig und kühn den mohammedanischen
Herrschern entgegen.
Indessen ward derFürst 1627 jenen tributpflichtig. Ein
Bündnis mit den Nachbarstaaten
Dschaipur und Dschodpur
gegen die Mohammedaner unter Einräumung von Successionsvorrechten an Mewar gab
Anlaß, die
Marathen herbeizurufen, die das Land
ärger verwüsteten als frühere Eroberer. Das 18. Jahrh. füllen
Kriege mit den
Großen des
Reichs, mit fremden
Fürsten, z. B.
dem persischen Eroberer
NadirSchah, und Thronstreitigkeiten zwischen den
Prinzen des
Hauses. Zwischen 1806 und 1817 verwüsteten
Armeen der
Fürsten von
Gwalior und
Indor das Land, bis
England unterm das Protektorat übernahm. Der jetzige
Fürst,
mit dem
Titel Maharana (»Großkönig«),
(Gniew), Stadt im preuß. Regierungsbezirk und
Kreis
[* 15]
Marienwerder,
[* 16] am Einfluß der
Ferse in die
Weichsel, hat eine
evangelische und eine kath.
Kirche, ein
Amtsgericht, eine
Strafanstalt (im ehemaligen Ordensschloß), Maschinenfabrikation,
Bierbrauerei
[* 17] und (1885) 4499 meist kath. Einwohner.
Name eines mohammedan., vom Dichter
Dschelâl eddin Rumi (s. d.) gestifteten
Ordens, dessen Aufgabe in der Verherrlichung
Gottes mittels Recitierung besonderer
Gebete und Verrichtung gewisser
Zeremonien besteht, die als eine bildliche
Darstellung
sufischer Dogmen aufgefaßt werden sollen. Zu letztern gehört der kreisende
Tanz um den in der Mitte sitzenden
Scheich (Ordensoberhaupt), eine Symbolisierung des das göttliche
Licht
[* 18] umkreisenden menschlichen
Sinnes. Ihr Ordensgewand besteht
aus einer hohen, zuckerhutförmigen Filzmütze, einer langen
Dschubbe (Oberkleid) und einem
Gürtel,
[* 19] dessen
Schnalle mit einem
Stein versehen ist. Da sie in
Pera ein
Kloster (Tekijeh) haben und bei ihrem
Gottesdienst auch Nichtmohammedanern den Zutritt
gestatten, so sind die Mewlewi unter dem
Namen »tanzende
Derwische« in
Europa
[* 20] bekannt.