Die Waldungen bergen viel
Wild, die Gewässer liefern große
Mengen von
Fischen. Sehr ergiebig sind der
Bergbau
[* 6] auf
Eisenerz, wovon 1883: 2,140,168
Ton. gefördert wurden, und die Eisenhüttenindustrie, welche 1886: 735,684
Ton.
Roheisen, 38,689
Ton. Kommerzeisen und
Blech und 86,586
Ton.
Stahl und Stahlschienen produzierte. Sowohl in der
Eisenerz- als
in der Roheisen- und Stahlproduktion nimmt das
Departement daher auch den ersten
Rang in
Frankreich ein.
Das Mineralreich liefert außerdem namentlich
Steinsalz (1883: 239,500
Ton.). Von den
Mineralquellen sind die bekanntesten die
von Mousson.
Dahin gehören weiter die berühmte Stickereiindustrie und die Verfertigung künstlicher
Blumen zu
Nancy
[* 7] (s. d.) sowie die
Spitzenfabrikation. Das
Departement zählt außerdem 4 Papierfabriken, eine
Kerzen-, eine
Rübenzucker- und eine Tabaksfabrik,
mehrere Chemikalienfabriken, zahlreiche
Ziegel- und Kalkbrennereien und
Sägemühlen, Handschuhmanufakturen u. a. Entsprechend
der hoch entwickelten
Industrie, wird im
Departement auch lebhafter
Handel mit den erwähnten
Fabrikaten
sowie mit
Salz,
[* 8]
Kohle,
Holz,
[* 9]
Getreide, Vieh und
Wolle getrieben.
Karl Hartwig
Gregor,
Freiherr von, ausgezeichneter Kenner der deutschen Litteratur, geb. zu Vockstedt
bei
Artern, studierte in
Göttingen
[* 14] undLeipzig,
[* 15] trat 1803 als Kanzleiassessor zu
Dillenburg in den preußischen
Staatsdienst, aus
dem er als
Präsident des rheinischen
Kassationshofs 1842 schied. Er starb auf seinem
Landgut
Baumgartenbrück
bei
Potsdam.
[* 16] In fortdauerndem
Verkehr mit ausgezeichneten Forschern, hatte Meusebach seine Muße der Ergründung der vaterländischen
Litteratur von
Erfindung derBuchdruckerkunst an bis auf die Gegenwart herab gewidmet und eine
Bibliothek
gesammelt, welche alle nur irgendwie bedeutenden
Erscheinungen der deutschen Litteratur seit
Luther, besonders aber die des 17. Jahrh.,
fast vollständig vereinigte; dieselbe ward 1849 von der preußischen
Regierung angekauft und der königlichen
Bibliothek zu
Berlin
[* 17] einverleibt.
Neuerdings veröffentlichte Wendeler von ihm noch »Fischart-Studien«,
mit einer
Skizze seiner litterarischen Bestrebungen
(Halle
[* 20] 1879). Derselbe gab auch »Meusebachs Briefwechsel
mit den Gebrüdern
Grimm« (Heilbr. 1880) heraus.
Vgl.
Zacher, Die deutschen Sprichwörtersammlungen nebst Beiträgen zur
Charakteristik
der Meusebachschen
Bibliothek (Leipz. 1852).
»Museum für
Künstler und Kunstliebhaber« (Mannh.
1787-92, 18
Stück) und
»Archiv für
Künstler und Kunstliebhaber« (das. 1803-1808, 4 Bde.).
Um die
Statistik erwarb er sich
Verdienste durch seine »Anleitung zur Kenntnis der europäischen
Staatenhistorie« (5. Aufl., Leipz. 1816),
seine »Litteratur der
Statistik« (2. Aufl., das. 1806-1807, 2 Bde.)
und sein »Lehrbuch der
Statistik« (4. Aufl., das. 1817). Auch schrieb er eine
»Geschichte von
Frankreich«, die den 36.-39. Teil der »Allgemeinen Welthistorie«
bildet, sowie einen »Leitfaden zur Geschichte der
Gelehrsamkeit« (Leipz. 1799, 3 Bde.).
gemeinsame Auflehnung der Untergebenen gegen ihren Vorgesetzten, welche bei dem
Militär, dem Schiffsvolk
und bei Gefangenen für besonders strafbar erklärt ist. Das deutsche
Militärstrafgesetzbuch bestraft
wegen Meuterei diejenigen
Angehörigen des
Heers oder der
Kriegsmarine, welche eine gemeinschaftliche Verweigerung des
Gehorsams oder
eine
¶
mehr
gemeinschaftliche Widersetzung oder Thätlichkeit gegen den Vorgesetzten verabreden; ebenso wird auch derjenige mit Strafe
bedroht, welcher, obgleich er von einer Meuterei glaubhafte Kenntnis erhielt, gleichwohl zur Verhütung derselben
eine rechtzeitige Anzeige unterläßt, während umgekehrt den bei einer Meuterei Beteiligten Straflosigkeit zugesichert wird, wenn
sie rechtzeitig von derselben Anzeige erstatten. Ferner gehört die Bestimmung der deutschen Seemannsordnung
hierher, wonach mehrere Schiffsleute, welche es auf Verabredung gemeinschaftlich unternehmen, den Schiffer (Kapitän) oder
einen andern Vorgesetzten durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt oder durch Verweigerung der Dienste
[* 29] zur Vornahme oder zur Unterlassung
einer dienstlichen Verrichtung zu nötigen, mit Gefängnisstrafe bis zu 4 Jahren bedroht werden.
GleicheStrafe trifft diejenigen, welche es unternehmen, dem Schiffer oder einem andern Vorgesetzten durch Gewalt oder durch
Bedrohung mit GewaltWiderstand zu leisten oder denselben thätlich anzugreifen. Endlich bestraft das Reichsstrafgesetzbuch diejenigen
Gefangenen wegen Meuterei, welche sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften das Beamten- und Aufsichtspersonal angreifen oder
es unternehmen, dieses zu Handlungen oder Unterlassungen zu nötigen, oder endlich mit vereinten Kräften einen gewaltsamen
Ausbruch unternehmen. In solchen Fällen tritt Gefängnisstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und gegen diejenigen, welche dabei
Gewaltthätigkeiten gegen die Anstaltsbeamten oder gegen das Aufsichtspersonal verübten, Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren
ein.