begreift unter Meineid im allgemeinen den vorsätzlich falschen Parteieid im
Zivilprozeß (Meineid im engern
Sinn,
StrafeZuchthaus von
1-10
Jahren, § 153) und das vorsätzlich falsche beschworne
Zeugnis und
Gutachten (gleiche
Strafe, bei schwerem Erfolg noch
erhöht, § 154). Wissentlich falsche
Versicherung an
Eides Statt, d. h. falsches Handgelübde u. dgl.,
ist mit Gefängnis von 1-3
Jahren bedroht (§ 156). Während andre
Gesetzgebungen (richtiger) immer Vorsätzlichkeit und Wissentlichkeit
voraussetzen, kennt das
Reichsstrafgesetzbuch auch den fahrlässigen
Falscheid (§ 163, Gefängnis von einem
Tag bis zu einem
Jahr).
Wohl zu scheiden von
»Versicherung an
EidesStatt« ist es, wenn gewisse Religionsgesetze die Ablegung eines
Eides verbieten und die
Gesetze den Religionsgenossen statt des
Eides eine feierliche Beteurungsformel gestatten. Diese Beteurungen
gelten dem
Eid gleich, und ihre
Falschheit wird als oder fahrlässiger
Falscheid bestraft. Mit
Recht hat das
Reichsstrafgesetzbuch
die Verleitung zum und
Falscheid als besonderes
Vergehen behandelt (§ 159, 160), ebenso den
Bruch einer
eidlichen Sicherheitsgelobung u. dgl.: »Eidesbruch«
(§ 162). Das österreichische
Strafgesetzbuch (§ 199a, 204) behandelt den als eine Art
Betrug und bestraft denselben unter
besonderer Berücksichtigung der rechtlichen
Interessen, die durch den Meineid geschädigt wurden.
Sein Hauptwerk sind die »Poetarum comicorum graecorum fragmenta« (Berl.
1839-57, 5 Bde.; kleinere Ausg., das.
1847, 2 Bde.). Vorstudien dazu waren die
»Curae criticae in comicorum fragmenta ab Athenaeo servata« (Berl.
1814),
»Quaestiones Menandreae« (das. 1818),
»Menandri et Philemonis reliquiae« (das. 1823),
»Quaestiones scenicae« (das. 1826-30, 3
Tle.); damit verbindet sich die Textrezension des
Aristophanes (Leipz. 1860, 2 Bde.;
dazu »Vindiciae Aristophaneae«, das. 1865).
Sodann hat Meineke hervorragende
Verdienste um die alexandrinischen Dichter. Hierher gehören: »Analecta alexandrina« mit denFragmenten
des
Euphorion,
Rhianos,
Alexandros Ätolos,
Parthenios (Berl. 1843) und die
Ausgabe des
Kallimachos (das. 1861);
auch veröffentlichte
er: »Delectus poëtarum anthologiae graecae« (das.
1842) und »Choliambica poësis Graecorum« (hinter dem
Babrios von
Lachmann, das. 1845).
Sonst edierte er von den Geographen
»Scymni Chii et Dionysii descriptio
Graeciae« (Berl. 1846),
Stephanos von Byzanz (das. 1850, Bd.
1) und
Strabon (Leipz. 1852-53, 3 Bde.;
dazu »Vindiciae Strabonianae«, Berl. 1852);
starb daselbst Von seinen Werken, meist philosophisch-geschichtlichen
Inhalts,
sind hervorzuheben: »Geschichte des Ursprungs, Fortgangs und
Verfalls der
Wissenschaften in
Griechenland
[* 9] und
Rom«
[* 10]
(Lemgo 1781-82, 2 Bde.);
die von kräftiger
Gesinnung zeugen; später zeigte er eine Hinneigung zum
Katholizismus, die schon aus
seinem romantisch-religiösen
Epos
»Otto,
Bischof von
Bamberg«
[* 22] (Greifsw. 1836) ersichtlich ward. Am bekanntesten
machte er sich durch den angeblich aus alten Kirchenbüchern entnommenen, in Wirklichkeit aber von ihm erfundenen und mit
künstlichem
Archaismus in der
Sprache
[* 23] des 17. Jahrh. gehaltenen
Roman
»Maria Schweidler, die Bernsteinhexe« (3. Aufl., Leipz.
1872),
dessen
Stoff H.
Laube dramatisch bearbeitete. Das Gegenstück dazu: »Sidonia
von
Bork, die Klosterhexe« (Leipz. 1847, 3 Bde.)
fand weniger Beifall. Die
Bewegung von 1848 veranlaßte Meinhold zu der sehr konservativen
Schrift »Die babylonische
Sprachen- und
Ideenverwirrung der modernen
Presse«
[* 24] (Leipz. 1848). Seine »Gesammelten
Schriften« (Leipz. 1846-47, 7 Bde.)
enthalten auch einige
Schauspiele und die »Humoristischen Reisebilder von
Usedom«. Als
Band
[* 25] 8 und 9 erschien
der von seinem 1852 zum
Katholizismus übergetretenen Sohn Aurel
Emanuel (gestorben als
Pfarrer zu
Hochkirch
[* 26] vollendete
Roman »Der getreue
Ritter oder
SigismundHager und die
Reformation« (Regensb. 1858) und als
Supplement eine
Ausgabe der Lehninschen
Weissagung (Leipz. 1849) mit Übersetzung und wunderlicher
Erklärung.
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