Landes den dort geltenden
Gesetzen zu unterwerfen. Durch diese Zulassung werden die genannten Medizinalpersonen nicht befugt, sich in dem
Nachbarstaat dauernd niederzulassen oder ein
Domizil zu begründen, es sei denn, daß sie sich der in dem andern Land geltenden
Gesetzgebung und namentlich nochmaliger
Prüfung unterwerfen. Ein Übereinkommen gleichen
Inhalts ist mit
Luxemburg
[* 2] und mit der
Schweiz
[* 3] abgeschlossen. Die Medizinalpersonen stehen wie die gesamte
Gesundheitspflege unter
den zuständigen
Medizinalbehörden (s. d.).
die als
Arzneimittel benutzten
Pflanzen, s.
Arzneipflanzen. ^[= (hierzu Tafeln "Arzneipflanzen I bis III"), die zur Bereitung von Arzneimitteln dienenden ...]
[* 4]
(Kurpfuscherei, Medikasterei,Quacksalberei), Ausübung ärztlicher
Funktionen ohne staatliche
Genehmigung.
Dieselbe
war inDeutschland
[* 5] bis in die neueste Zeit mit
Strafe bedroht und ist es nach dem österreichischen
Strafgesetzbuch (§ 343 f.), wofern sie gewerbsmäßig betrieben wird, noch jetzt.
Für das
Deutsche Reich
[* 6] dagegen ist durch die
Gewerbeordnung vom die
Gewerbefreiheit auch auf die ärztliche
Praxis
ausgedehnt, und nur diejenigen
Medizinalpersonen, welche sich als
Ärzte oder mit gleichbedeutenden
Titeln
(Wundarzt, Augenarzt, Geburtshelfer, Zahnarzt,
Tierarzt) bezeichnen, oder welche seitens des
Staats oder einer
Gemeinde als
solche anerkannt oder mit amtlichen
Funktionen betraut werden sollen, bedürfen einer staatlichen
Approbation. Das deutsche
Strafgesetzbuch kennt daher ein
Vergehen der Medizinalpfuscherei nicht, doch ist nach demselben (§ 360, Nr.
8) das unbefugte Führen eines ärztlichen
Titels strafbar.
eine
Wissenschaft, welche, von der medizinischen
Geographie unzertrennlich, sich die Aufgabe stellt,
a) als allgemeine Medizinalstatistik die
Lebensdauer und
Sterblichkeit der
Menschen unter den verschiedenen Himmelsstrichen
vergleichend zusammenzustellen und b) als spezielle Medizinalstatistik über jedwede einzelne
Krankheit, ihre Häufigkeit in einzelnen
Ländern
im
Verhältnis zur Einwohnerzahl, ihre Mortalitätsziffern, Vorbeugungsmaßregeln und
Heilmittel etc.
Erhebungen anzustellen.
Der Nutzen der Medizinalstatistik beruht nicht allein in dem
Gewinn an thatsächlichen Kenntnissen, sondern vorwiegend
in der Verwertung dieser letztern zur Besserung der Zustände. So verdanken wir der Medizinalstatistik genaue Nachweise
über die Sterbefälle an
Pocken vor und nach Einführung der
Impfung,
[* 8]
Vergleiche zwischen der Erkrankungsziffer verschiedener
Länder zu einer und derselben Zeit und den Nachweis, wie viele der Erkrankten gestorben, wie viele
geheilt sind; aus diesen
Ziffern ergibt sich mit zwingender
Notwendigkeit der heilsame Einfluß der Schutzimpfung, und aus
weiterer Verfolgung dieser
Frage wird sich ebenso bestimmt ergeben, welche besondere Art der
Impfung, tierische oder humanisierte
Lymphe, am vorteilhaftesten ist.
Die Medizinalstatistik lehrt z. B. den außerordentlichen Nutzen, den zahlreicheStädte in Bezug auf die Sterblichkeitsziffer
durch Anlegung einer
Wasserleitung
[* 9] gewonnen haben. Die Medizinalstatistik hat so dringlich auf die Kindersterblichkeit in großen
Städten
hingewiesen, daß Anstalten jeder Art, namentlich ein
Verein ins
Leben getreten ist, welcher armen
Kindern den Aufenthalt in
Sommerfrischen und am Meeresstrand ermöglicht. Die Medizinalstatistik lehrt, welcherleiLazarette,
welche Verbandstoffe,
welcherlei Reinigungsverfahren im
Krieg und
Frieden die meisten
Heilungen erzielen; sie zeigt, daß gewisse alpine
Höhen fast
gar keine Sterbefälle von
Schwindsucht aufweisen, und gibt hiermit die Anregung für bedrohte
Personen, solche
Plätze aufzusuchen.
Seit die Medizinalstatistik festgestellt hat, wie viele
Menschen blind werden, weil bei ihnen in den ersten Lebenstagen
eine
an sich unbedeutende
Augenentzündung vernachlässigt worden ist, seitdem werden die
Hebammen von einsichtsvollen Behörden
mit strenger
Strafe bedroht, wenn sie
Fälle dieser Art nicht sofort einer ärztlichen Behandlung zuführen, welche wiederum
erfahrungsgemäß in der überwiegenden
Mehrzahl der
Fälle erfolgreich ist. Auch aus der Medizinalstatistik derTaubstummenanstalten
hat sich ergeben, daß die meisten
Kinder erst später taubstumm werden, wenn sie nach
Scharlach oder
Masern einen
Katarrh des
mittlern
Ohrs zurückbehalten, welcher ungenügend oder gar nicht behandelt wird. So wirkt die Medizinalstatistik fördernd
und anregend auf allen Gebieten der
Medizin, aber ihr
Feld ist ein so weites, daß es keine
Spezialisten
für Medizinalstatistik gibt, sondern jeder
Arzt und Fachgelehrte für seinen eignen Wirkungskreis auch die dazu gehörige Medizinalstatistik beherrschen
muß.
der Inbegriff aller Einrichtungen zur
Förderung der
Gesundheit der Staatsangehörigen. Anfänge staatlicher
Organisation des öffentlichen Gesundheitswesens finden sich schon im
Altertum: in
Rom
[* 10] überwachten Archiatri populares die
Medizinalverwaltung.
Später legten
Roger I. vonSizilien
[* 11] und
KaiserFriedrich II. den
Grund zu einer geläuterten
Medizinalverfassung. In
Preußen begann die Regelung des Medizinalwesens unter
KurfürstJohannGeorg 1573, und der
GroßeKurfürst
schuf 1685 ein
Collegium medicum als Zentralmedizinalbehörde. 1808 trat die »wissenschaftliche
Deputation für das Medizinalwesen in
Preußen« ins
Leben, und 1849 wurde diese vom
Ministerium des Innern abgetrennt
und von dem
Ministerium der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten übernommen, welches außerdem eine »Abteilung
für die Medizinalangelegenheiten« und eine »technische
Kommission für pharmazeutische Angelegenheiten« besitzt.