mehrerer großer Provinzen, der Stadt Paris, des Hofs und der Marine umfaßte. Er war schnell im Auffassen, liebenswürdig im
Umgang und witzig im Gespräch und, obwohl selbst ohne tüchtige Kenntnisse, voll Anteil für die Entwickelung der Wissenschaften,
welche er durch Aussendung von Expeditionen, wie der berühmten nach dem Äquator und ins Nördliche Eismeer
zur Messung von zwei Meridianen u. a., zu fördern suchte. Auch verschönerte er Paris. Jedoch fehlte ihm sittlicher Ernst,
und die wichtigsten Staatsangelegenheiten behandelte er mit spöttischer Frivolität.
Durch die Pompadour, welche er durch ein beißendes Epigramm beleidigt hatte, 1749 vom Hofe verbannt, lebte er anfangs zu Bourges,
später in Pontchartrain und wurde erst bei der Thronbesteigung Ludwigs XVI. (1774) wieder an den Hof gerufen und zum ersten
Minister ernannt. Er berief tüchtige Männer in das Kabinett, unter andern Turgot, Malesherbes und Necker; aber um die Gunst des
Volkes zu gewinnen, bestimmte er den König, die alten aufgehobenen Parlamente wiederherzustellen, schuf
hierdurch nur eine beständige Opposition gegen alle Maßregeln seiner Kollegen und führte dadurch selbst deren Sturz herbei.
Nachdem er den Vertrag mit den aufständischen nordamerikanischen Kolonien zu stande gebracht hatte, starb er Sein
Sekretär Sallé hat unter seinem Namen »Mémoires« (1790-1792, 4 Bde.) herausgegeben.
schweizer. Glasmalerfamilie des 16. und 17. Jahrh.,
aus welcher sich besonders Josias aus Zürich
(1530-80) und Christoph Maurer (1558-1661) bekannt gemacht haben. Letzterer war nicht bloß
auf dem Gebiet der Kabinettsmalerei (s. Glasmalerei, S. 404), sondern auch als Freskomaler an Häuserfassaden, als Radierer
und Zeichner für den Holzschnitt thätig. Er hatte sich in Straßburg bei Tobias Stimmer gebildet, mit welchem
er auch verschiedene Arbeiten gemeinschaftlich ausgeführt hat. Seine Radierungen und Holzschnitte sind gewandt in der Technik,
aber manieriert und gehaltlos.
1) Georg Ludwig, Ritter von, namhafter deutscher Rechtshistoriker und Staatsmann, geb. zu Erpolzheim
bei Dürkheim in der Pfalz, besuchte, da seine Eltern bei der französischen Invasion nach Heidelberg geflohen
waren, das dortige Gymnasium und studierte sodann daselbst die Rechte. Nachdem er kurze Zeit als Advokat praktiziert hatte,
begab er sich behufs Fortsetzung seiner Studien 1812 nach Paris. Da er sich dort auch gründliche Kenntnis
des französischen Rechts erworben hatte, wurde er im Juni 1814 zuerst bei den Kreisgerichten zu Mainz, Speier und Landau als
Substitut des Staatsprokurators und 1816 als Substitut des Generalstaatsprokurators beim Oberappellationsgericht zu Zweibrücken
beschäftigt. 1817 wurde er Appellations- und Revisionsgerichtsrat, 1824 Staatsprokurator zu Frankenthal in der Rheinpfalz, 1826 infolge
seiner gekrönten Preisschrift »Geschichte des altgermanischen
Gerichtsverfahrens« (Heidelb. 1824) Mitglied der Akademie und Professor des deutschen und französischen Rechts an der Universität
zu München, 1829 Geheimer Hofrat und Staatsrat und 1831 unter gleichzeitiger Erhebung in den Adelstand lebenslänglicher Reichsrat. 1832 vom
König zum Mitglied der Regentschaft in Griechenland ernannt, gab er diesem Land ein Strafgesetzbuch, eine
Gerichts- und Notariatsordnung sowie Gesetzbücher für Straf- und Zivilverfahren, bewirkte die Trennung der griechischen Kirche
vom Patriarchat zu Konstantinopel und bemühte sich für die Hebung der allgemeinen Volksbildung, ward
aber infolge
von Differenzen mit dem Grafen Armansperg in der Behandlung verschiedener politischer Fragen nach München
zurückgerufen und trat hier wieder in seine alte Stellung ein.
Zur Rechtfertigung seiner Thätigkeit in Griechenland schrieb er: »Das griechische Volk in öffentlicher, kirchlicher und privatrechtlicher
Beziehung vor und nach dem Freiheitskampf bis zum 31. Juli 1834« (Heidelb. 1835-36, 3 Bde.).
Nach dem Sturz des Ministeriums Abel im Februar 1847 ward Maurer Minister des Äußern und der Justiz; doch mußte
auch dieses Kabinett, das sogen. Ministerium der »Morgenröte«, schon 30. Nov. d. J. wieder abtreten. Bis an sein Lebensende Staatsrat
in außerordentlichen Diensten, starb Maurer Sein Hauptwerk ist eine zwölfbändige historische Darstellung der deutschen
Gemeindeverfassung, welche er in mehreren sich aneinander schließenden Werken niedergelegt hat: »Einleitung
zur Geschichte der Mark-, Hof-, Dorf- und Stadtverfassung« (Münch. 1854);
»Geschichte der Markenverfassung in Deutschland« (Erlang.
1856);
»Geschichte der Fronhöfe« (das. 1862-63, 4 Bde.);
»Geschichte der Dorfverfassung« (das. 1865-66, 2 Bde.);
»Geschichte der Städteverfassung« (das. 1869-71, 4 Bde.).
Außerdem ist von ihm noch zu erwähnen die Ausgabe des »Stadt- und Landrechtsbuchs Ruprechts von Freysing«
(Stuttg. 1839).
2) Konrad, einer der ersten Kenner des skandinavischen Altertums, Sohn des vorigen, geb. zu Frankenthal in der Rheinpfalz,
machte seine Studien zu München, Leipzig und Berlin und wirkt seit 1847 als außerordentlicher, seit 1855 als
ordentlicher Professor des nordischen Rechts zu München. Von seinen Werken sind hervorzuheben: »Die Bekehrung des norwegischen
Stammes zum Christentum« (Münch. 1855-56, 2 Bde.);
seine Ausgabe der »Gull-Thórissaga« (Leipz. 1858);
»Isländische Volkssagen der Gegenwart« (das. 1860);
»Island von seiner ersten Entdeckung bis zum Untergang des Freistaats«
(Münch. 1874);
»Zur politischen Geschichte Islands« (Leipz. 1880).
Außerdem lieferte er zahlreiche Aufsätze für die Abhandlungen
der königlich bayrischen Akademie, unter denen als besonders wertvoll zu nennen sind: »Über die Ausdrücke: altnordische,
altnorwegische und isländische Sprache« (1867),
»Quellenzeugnisse über das erste Landrecht und über die Ordnung der Bezirksverfassung
des isländischen Freistaats« (1869),
»Über die Wasserweihe des germanischen Heidentums« (1880),
für Pfeiffers
»Germania«, Zachers Zeitschrift etc. 1876 hielt an der Universität Christiania auf besondere Einladung einen Kursus von Vorlesungen
über altnorwegische Rechtsgeschichte, welche in dänischer Sprache unter dem Titel: »Udsigt over de nordgermaniske Retskilders
Historie« (Christ. 1878) erschienen.
im Altertum ursprünglich der nordwestlichste, etwa dem jetzigen Marokko entsprechende
Teil Afrikas, benannt nach dem dort wohnenden Volk der Mauri oder Maurusii. Den Römern wurden dieselben erst im Jugurthinischen
Krieg näher bekannt, wo ihr König Bocchus 106 v. Chr. seinen Schwiegersohn Jugurtha an Rom auslieferte, wofür er das an Mauretanien angrenzende
Westnumidien oder das Gebiet der Massäsylier ostwärts bis zum Küstenfluß Nasavath (Wed Sahil), also
den größten Teil des jetzigen Algerien, erhielt. Nach dem Tode des letzten Bocchus (32) gab Augustus an Juba II.; Claudius machte
(42 n. Chr.) es zur römischen Provinz, deren Grenze ostwärts vorgerückt wurde bis zum Ampsaga (Wed el
Kebir). Nach Unterdrückung eines
mehr
Aufstandes im W. unter dem Freigelassenen Ädemon teilte Claudius Mauretanien in zwei durch den Muluchat (Muluja) getrennte Provinzen:
Mauretania Tingitana im W., etwa das jetzige Marokko, mit der Hauptstadt Tingis (jetzt Tanger), und Mauretanien Caesariensis im O., den
größten Teil des jetzigen Algerien, mit der Hauptstadt Jol Cäsarea (jetzt Scherschel). Die letztere wurde
später wieder geteilt in Mauretanien Caesariensis, den größern westlichen Teil, und Mauretanien Sitifensis,
den östlichen Teil vom Hafen Saldä (jetzt Budschia) bis zum Ampsaga, mit der Hauptstadt Sitifi (jetzt Setif), Mauretanien Tingitana
aber zu Hispania geschlagen. 429 kam Mauretanien mit Nordafrika in die Gewalt der Vandalen, wurde aber 534 von den
Byzantinern und Ende des 7. Jahrh. von den Arabern erobert (weiteres s.
Marokko, Geschichte).
Die Bewohner Mauretaniens (Mauri) zerfielen in eine große Anzahl von Stämmen und führen nach Strabon trotz ihres vortrefflichen
Ackerbodens bis auf seine Zeit noch größtenteils ein Nomadenleben. Häufig dienten sie als Söldner,
am liebsten als Reiter, in den Heeren der Karthager, ihrer einheimischen Könige oder der Römer. Aber auch gegen die Karthager
und gegen die Römer versuchten sie sich in wiederholten Kämpfen. Nach Strabon liebten sie den Putz und pflegten besonders das
Haar sorgfältig. An der Küste und auch im Innern des Landes besaßen sie Städte, die mit der Ausdehnung
der römischen Herrschaft über Mauretanien durch eine Anzahl Kolonien und Munizipien vermehrt wurden. Das Christentum breitete sich
im 3. oder 4. Jahrh. in aus. Noch 484 bestanden trotz der Verfolgungen des arianischen Vandalenkönigs Hunnerich in Mauretanien 170 katholische
Bischofsitze.