Benutzung der
Lehren
[* 2] der
Physik, der
Mathematik, der »Festigkeitslehre« und der neuen
Lehre
[* 3] von den
Bewegungen: der
»Mechanik«,
etc. sowie mit Berücksichtigung der
Erfahrung an bestehenden
Maschinen mit dem
Minimum an
Material und mit dem bestimmten
Wissen
der künftigen Wirkungsweise vorher festgestellt werden können, und gründete mit Einem
Worte die »Maschinenlehre«.
Alles,
was im
Deutschen nach ihm kam, fußt auf
Redtenbachers Grundlage, wobei es selbstverständlich ist, daß seinen Nachfolgern
bei dem schnellen
Wachsen der
Erkenntnis der
Naturgesetze und den neuen, den
Maschinen erschlossenen großen Gebieten ein selbsterfindendes,
originales, verdienstliches
Schaffen nachgerühmt werden muß.
Neue, bessere
Methoden verdrängten teilweise die von
Redtenbacher gekannten und benutzten Rechnungsweisen,
wie es beispielsweise die graphische
Methode in vielen
Fällen gethan hat, welche lediglich durch
Konstruktion mit
Zirkel und
Lineal den Kräfteplan eines
Mechanismus schneller, leichter und übersichtlicher darlegt, als es der alten
Methode durch Rechnung
allein möglich war. Ein erschöpfendes Sammelwerk über das Ganze des Maschinenwesens existiert bei
dem großen
Umfang desselben nicht, indem es keinen Fachmann geben kann, der in jeder Einzelheit des ungeheuern und noch immer
anwachsenden Gebiets der Maschinenlehre zugleich auf der
Höhe der Zeit stände.
Doch sind
Weisbachs »Lehrbuch der
Ingenieur- und Maschinenmechanik« (5. Aufl., Braunschw. 1872 ff., 3
Tle.) und
Rühlmanns »Allgemeine Maschinenlehre« (2. Aufl.,
das. 1875-85, 4 Bde.) solche Werke,
welche einen großen Teil derselben umfassen. Aber die Spezialfächer sind wohlgepflegt und fast jedes derselben von vielen
Seiten beleuchtet. Über die rechnungsmäßige Bestimmung der
Kräfte in den
Maschinen handeln: Burg,
Ritter, Rebhann, Grashof,
Schlömilch;
über
landwirtschaftliche Maschinen: Eichmann,
Fritz,
Hartig,
Perels,
Weber,
Wüst. So ist kein
Fach des ganzen Gebiets, welches nicht bis zu genügender Tiefe durchgearbeitet wäre, wenn auch nicht verhehlt werden
soll, daß noch jedes seine dunkeln
Partien besitzt und die auch heute noch nichts weniger als eine abgeschlossene
Wissenschaft
ist.
Vgl. Rühlmann,Vorträge über Geschichte der theoretischen Maschinenlehre (Braunschw. 1881 ff.).
Auch war er Mitglied des sächsischen
Landtags. Er starb Von seinen Werken sind hervorzuheben: »Principia juris
publici romano-germanici« (Leipz. 1729, 5. Aufl. 1769),
welches
Buch auf den deutschen
Universitäten lange Zeit den Vorlesungen
zu
Grunde gelegt wurde;
»Abriß einer vollständigen Geschichte des
DeutschenReichs« (das. 1722-30);
»Geschichte
der
Deutschen bis auf den
Abgang der merowingischen
Könige« (das. 1726-37, 2 Bde.),
worin zuerst nicht die Herrscher, sondern die
Nation selbst zum
Mittelpunkt der geschichtlichen
Darstellung gemacht wurde;
»Commentarii
de rebus imperii romano-germanici« (das. 1751-53; 2. Aufl.
1757, 3 Bde.),
eine Fortsetzung des vorigen Werkes, und
»Einleitung zu der Geschichte des römisch-deutschen
Reichs« (das. 1752).
Mascovs historische
Darstellungen, ausgezeichnet durch Gründlichkeit der Forschung und gute Form, haben
die
Entwickelung der nationalen Geschichtschreibung in
Deutschland
[* 17] bedeutend gefördert und sind jetzt noch von Wert.