Manguste,
s. v. w. Ichneumon.
s. v. w. Ichneumon.
Bergzug in Niederösterreich, welcher als Fortsetzung des böhmisch-mährischen Grenzgebirges von der Thaya zur Donau streicht und im Großen Manhartsberg 537 m Höhe erreicht. Nach ihm waren die ehemaligen Kreise ober und unter dem Manhartsberg benannt, deren Grenze er bildete. Bei Eggenburg wird der Manhartsberg von der Franz Josephs-Bahn in einer Höhe von 425 m überschritten.
(spr. mänhätten), Insel im nordamerikan. Staat New York, auf der die Stadt New York liegt, vom Hudson, Harlem und East River gebildet, 22 km lang, 5660 Hektar groß, benannt nach dem Indianerstamm, der vor der Ansiedelung der Europäer hier seinen Wohnsitz hatte.
Stadt im nordamerikan. Staat Kansas, Grafschaft Riley, am Kansasfluß, mit landwirtschaftlicher Akademie und (1880) 2105 Einw.
Landschaft, s. Maina.
Religionsstifter, s. Manes.
eine altitalische, mit der Zeit zu einem Kinderpopanz gewordene Gottheit der Erde und der Unterwelt, die Hüterin der Manen, Mutter oder Großmutter der Laren, mit denen ihr gemeinschaftlich in Rom die Kompitalien (s. Compitum) gefeiert wurden, wobei man in der ältesten Zeit Knaben opferte. An die Stelle dieser Menschenopfer traten später Opfer von Knoblauch und Mohnköpfen; zugleich hing man vor den Thüren des Hauses allerlei Puppen und Popanze auf, die nun auch maniae oder maniolae genannt wurden. Später wurde auch zur Mutter oder Großmutter der Larven (s. d.) gemacht.
Distriktshauptort in der ital. Provinz Udine, mit (1881) 4067 Einw. und Stahlindustrie.
Land, s. Sofala.
die Anhänger des Manes (s. d.), eine im 4. und 5. Jahrh. besonders im Orient verbreitete, den Gnostikern verwandte Religionspartei. Das manichäische System (Manichäismus) ist einfach zu bezeichnen als persisch gedachte Gnosis, wie z. B. der spätere Basilidianismus die griechisch gedachte Gnosis darstellt. Das System der Manichäer charakterisiert sich durch den ausgeprägtesten Dualismus, d. h. es beruht auf der Voraussetzung zweier von Ewigkeit zu Ewigkeit nebeneinander bestehender, sich direkt entgegengesetzter Grundwesen. Im Kampf beider Prinzipien sind einige Lichtteile von der Materie verschlungen worden. Sie bilden die sogen. Weltseele, die sich nach Befreiung sehnt. Hieraus entwickelten die spätern Manichäer die Idee des leidenden Menschensohns (Jesus patibilis). Ihm entspricht als Vertreter des frei gebliebenen Lichts der Sonnengeist Christus. Derselbe ist in einem Scheinleib in die Welt gekommen, um die Lichtseelen zu besonnen und an ihren Ursprung zu erinnern. Die Erlösung geschieht durch den Unterricht, den Christus begann und den Manes als der Paraklet aus Christi Reden und aus selbst empfangenen Offenbarungen vollendet. Die Manichäer verwerfen daher das Alte Testament ganz und gebrauchen das Neue Testament nur mit Auswahl und nach Manes' eigner Deutung. Ihre Sittenlehre gebot die strengste Askese und zwar drei signacula (Kennzeichen): das signaculum oris, wonach der Genuß des Weins und Fleisches verboten war; das signaculum manus, wonach keiner Tiere töten oder Pflanzen beschädigen, überhaupt die Materie berühren sollte; das signaculum sinus wehrte insbesondere aller Geschlechtslust. Aber nur die Auserwählten (electi) oder Vollkommenen (perfecti) bewahrten die signacula streng, während die Hörer (auditores) im Ehestand lebten und durch ihre Arbeit die Auserwählten mit ernährten. Jedoch waren alle Manichäer zu den gleichen Gebeten viermal des Tags und zu strengen und häufigen Fasten verpflichtet. Der Gottesdienst war einfach; sie hatten weder Tempel, noch Altäre, noch Opfer. Das Hauptfest war im März der Todestag des Manes. Die Manichäer verbreiteten sich rasch von den Grenzen Indiens bis nach Nordafrika und Spanien, wurden aber seit 377 von der christlichen Kirche und bald auch im Perserreich hart verfolgt und endlich unterdrückt. Über ihren Zusammenhang mit den Priscillianisten und Paulicianern sowie mit den Katharern des Mittelalters s. die betreffenden Artikel. Vgl. Baur, Das manichäische Religionssystem (Tübing. 1831); Geyler, Das System des Manichäismus (Jena 1875).
studentische Bezeichnung für Gläubiger (wahrscheinlich in Anspielung auf »mahnen«).
(griech.), diejenige Geisteskrankheit (s. d.), welche in ihren Abstufungen als Tollheit, Tobsucht, Raserei, Wut bezeichnet wird. In Zusammensetzungen bedeutet das Wort immer die mit übermäßiger Erregung auf einen Ideengang hin gerichtete krankhafte Geistesthätigkeit, die man auch Manie ohne Irresein (mania sine delirio) genannt hat. So bezeichnet man übermäßige leidenschaftliche Liebe als Erotomanie, Nymphomanie, Andromanie, Neigung zum Stehlen als Kleptomanie, zur Brandstiftung als Pyromanie etc. In der Psychiatrie bedeutet eine verhältnismäßig seltene Gruppe krankhafter Seelenäußerungen, deren Grundzug in heiterer Verstimmung, gehobenen Selbstbewußtsein, erhöhtem Beschäftigungstrieb besteht. Die Manie kommt gewöhnlich im jugendlichen Alter von 17-27 Jahren und zuweilen im kräftigsten Mannesalter, wiederum häufiger im Greisenalter vor und befällt etwas häufiger das weibliche als das männliche Geschlecht. Bei aller Mannigfaltigkeit, welche der Manie wie jeder andern Geisteskrankheit eigen ist, läßt sich gewöhnlich zuerst eine mißmutige, gereizte Stimmung, eine erhöhte Erregbarkeit, Eingenommenheit und Schmerzhaftigkeit des Kopfes bei den Kranken beobachten. Dazu gesellt sich Schlaflosigkeit, späterhin erhöhter, bis zur Rastlosigkeit sich steigernder Thätigkeitstrieb und Redseligkeit, welche namentlich dann auffallend ist, wenn bis dahin schüchterne, zurückhaltende Personen mit großer Lebhaftigkeit, treffender Wortbereitschaft und sprühendem Witz in der Gesellschaft die Unterhaltung an sich reißen und die staunenden Bekannten mit Bewunderung zu erfüllen wissen. Auf der Höhe der Krankheit artet diese fröhliche Stimmung (Amönomanie) und dieser Bewegungsdrang (Hyperkinesis) in lautes Singen, Lachen, Lärmen und wüstes Toben aus, wobei nicht selten weinerliche Stimmungen oder Zornesausbrüche mit unterlaufen. Zuweilen hält sich die Manie in mittlern Graden der Intensität, zuweilen dauert sie monatelang in voller Raserei an. Das körperliche Aussehen der Kranken entspricht der Lebhaftigkeit ihrer Bewegungen, das Gesicht ist gerötet, der Blick unstet, die Rede überstürzt, Puls und Atmung mäßig beschleunigt. Für die Unterscheidung der reinen Manie von andern Geisteskrankheiten, z. B. der paralytischen, ist wichtig, daß weder Größenwahn noch Sinnestäuschungen (Halluzinationen) während des Tobens vorkommen.
Der Verlauf der Manie gestaltet sich verschieden, je nachdem die Krankheit ihren Ausgang in Genesung nimmt oder nicht, was sich keineswegs aus der Stärke der Symptome vorhersagen läßt. Im erstern Fall wird nach 3-8 Monaten, zuweilen noch später,
das Toben schwächer, das Benehmen natürlicher, der Schlaf kehrt wieder, und die Kranken bekommen das Bewußtsein ihrer Krankheit und sind dann bald völlig genesen. Im schlimmen Fall zieht sich die Unruhe auf Jahre in die Länge, es gesellen sich Benommenheit, Unreinlichkeit, allmähliche Geistesschwäche hinzu, welche oft erst nach vielen Jahren den gänzlichen Verfall herbeiführen. Höchst selten reibt die Tobsucht auf der Höhe der Krankheit die Kräfte bis zur Erschöpfung auf, wenn nicht etwa andre körperliche Leiden zur Manie sich hinzugesellen.
Unter den Ursachen spielt die Erblichkeit die Hauptrolle. Nächstdem kommen in Betracht Blutverluste und dadurch bedingte schlechte Ernährung des Gehirns, schwere Wochenbetten (Puerperalmanie), langdauernde Störungen des Monatsflusses, lange fortgesetzte Säfteverluste durch Stillen eines Kindes, Verletzungen des Schädels, Vergiftung mit Atropin. Im höhern Alter bringt die Rückbildung des Gehirns nicht so ganz selten diese Symptomengruppe zur Ausbildung, wobei natürlich die Aussicht auf Heilerfolg höchst gering ist, während im allgemeinen die Manie zu den verhältnismäßig gutartigen Formen des Irrsinns zu zählen ist. Die Behandlung der Manie richtet sich vorzugsweise gegen das Toben (Hyperkinesis) und die Schlaflosigkeit (Agrypnie). Man wendet Chloralhydrat mit Morphium, Einpackungen nach der Gräfenberger Methode und stundenlange lauwarme Bäder von 24-28° C. an. Jedenfalls ist dringend die Überführung der Patienten in eine Irrenanstalt anzuraten, da das Verbleiben in der Familie unberechenbare Gefahren nach sich ziehen kann.