ward 1848 Mitglied des neapolitanischen Parlaments, 1849 Professor des internationalen Rechts in Turin, saß seit 1860 als Deputierter
von Ariano im italienischen Parlament, wo er zur Linken gehörte, und übernahm im März 1862 im Kabinett Rattazzi das Portefeuille
des Unterrichts, gab aber aus Privatrücksichten bald seine Entlassung. Seit 1872 Professor an der Universität
zu Rom, ward er 1873 Präsident des in Gent begründeten Instituts für internationales Recht.
Nach dem Sturz der Consorteria im März 1876 ward er Justiz- und Kultusminister in dem Kabinett der Linken, brachte in den Kammern
ein Gesetz über den obligatorischen Unterricht durch und bewog durch seine energische Haltung gegen den
Klerus die Kurie, den Bischöfen die Einholung des staatlichen Exequatur zu erlauben. Im März 1878 mit dem Ministerium Depretis
zurückgetreten, übernahm er 1881 wiederum unter Depretis das auswärtige Departement, trat aber im Juni 1885 wegen eines
Mißtrauensvotums gegen die Kolonialpolitik zurück.
3) Laura Beatrice, geborne Oliva, Gattin des vorigen, bekannt als Dichterin, geb. 1823 zu Neapel, vermählte
sich 1840 und debütierte mit der Tragödie »Ines« (Flor. 1845),
der die Dichtung »Colombo al convento della Rabida« (Genua 1846)
und »Poesie varie« (das. 1848) sowie »L'Italia
sulla tomba di Vincenzo Gioberti« (Tur. 1853) folgten. Seit 1860 hat sie besonders die großen Ereignisse
ihres Vaterlandes in Gedichten verherrlicht. Meisterin in der Form und Feinheit des Sprachausdrucks, wußte sie ihren Poesien
einen hohen idealen Schwung zu geben. Sie starb in Florenz. Nach ihrem Tod erschien eine Sammlung ihrer lyrischen
Dichtungen unter dem Titel: »Patria ed amore« (Flor. 1874). Ihre Biographie schrieb Savini (Flor. 1863).
(lat.), im ältesten röm. Recht feierliches Rechtsgeschäft in der Form eines Kaufs, wobei außer dem Käufer
und dem Verkäufer fünf Zeugen und ein libripens (Wagehalter) vorkommen. Der Käufer ergriff die Sache mit feierlichen Worten,
schlug mit einem Stück Erz an die Wage und übergab es dem Verkäufer. Dies Geschäft diente als Form der
Testamentserrichtung, der Übertragung des Eigentums an Sklaven, Zug- und Lasttieren und italischen Grundstücken wie der Bestellung
von Grunddienstbarkeiten an solchen, welche Rechte daher res mancipii heißen; ferner, um einen freien Menschen in die manus
oder in das mancipium (s. d.) zu bringen. Man sieht in den
fünf Zeugen die fünf Klassen der Centuriatkomitien.
(lat.), im röm. Rechte das abhängige Verhältnis freier Personen, welche von ihrem Vater oder Ehemann kraft
des dem Hausvater über Frau und Kind zustehenden Rechts des Verkaufs in die Gewalt eines andern durch Mancipation (s. d.) gekommen
waren.
Das Mancipium wurde durch Freilassung beendigt. In Justinians Recht ist dasselbe fast ganz verschwunden.
Auch der, welcher
sich in diesem Verhältnis befindet, heißt Mancipium (liberum caput in mancipio, d. h. eine freie
Person im Abhängigkeitsverhältnis).
Küste, von der Insel Lamu nur durch einen schmalen Kanal getrennt und mit den benachbarten
Pata, Kweio u. a. zu dem unter deutschem Schutz stehenden Wituland gehörig.
Die auf derselben von Arabern gegründete volkreiche
Stadt wurde 1806 vom Sultan von Pata gänzlich zerstört;
(Mandajje, »die von Manda di chajje [ihrem Christus] Abstammenden«),
eine religiöse Sekte Vorderasiens, am untern
Euphrat und Tigris, von den Missionären früher Johannischristen, sonst auch Nazoräer, Zabier oder Sabier (von Sobba, »Täufer«)
genannt und oft mit den Sabäern oder Himjariten des alten Arabien verwechselt. Die Mandäer bedienen sich jetzt
der arabischen Sprache; doch sind ihre Religionsschriften in einem eigentümlichen, dem Syrischen am nächsten stehenden Dialekt
verfaßt, den neuerlich Nöldeke grammatikalisch (»Mandäische Grammatik«, Halle 1875) behandelt hat.
Von ihren Religionsschriften kennt man in Europa: »Sidra rabba« (»Das große Buch«),
gewöhnlich, aber grundlos »Liber Adami« genannt
(hrsg. von Petermann: »Thesaurus sive liber magnus etc.«, Leipz. 1867, 2 Bde.);
»Sidra di malke« (»Königsbuch«) oder »Sidra di Jahja« (»Buch des Johannes«);
»Qolasta« (»Quintessenz«) oder »Sidra di Gatana«,
das Ritual der Mandäer (hrsg. von Euting, Stuttg. 1867);
den »Diwan« der Mandäer;
»Asfar malwâschê« (»Buch des Tierkreises«) nebst Liedern,
Formeln etc. Die Religionslehre der Mandäer basiert auf dem
gnostischen Dualismus, doch ist eine genaue Darstellung derselben bei den oft ganz unklaren und sich widersprechenden Angaben
schwierig.
Ursprünglich waren die Menschen nach ihrer Meinung fromm; später wurden sie von falschen Propheten irre geleitet,
deren vier aufgezählt werden: Abrahim, Mischa (Moses), Enbu M'schicha (»Prophet Messias«) und Muhammed bar
Bisbat (Mohammed). Nach dem Tod gelangen die Mandäer in die Ätherwelt, wo ihnen die unmittelbare Anschauung des »großen Geistes«
(Mânâ rabbâ) zu teil wird. Stets wiederholte Taufe ist ihnen Bedingung der Sündenvergebung. Ihrer Sittenlehre liegen die Zehn Gebote
zu Grunde, Fasten haben sie nicht. Priester gibt es drei Grade. Früher war die Sekte der Mandäer sehr ausgebreitet,
namentlich werden Basra, Schuschter, Dizful, Bagdad, Kamalawa etc. als ihre Hauptsitze genannt; jetzt findet man sie noch in
Schuschter und in der Gegend von Basra. Von den Mohammedanern werden sie bis heute bedrückt. Die besten Nachrichten über
die Mandäer besitzen wir von Petermann (»Reisen im Orient«, Bd. 2, Leipz. 1861).
Vgl. Euting, Die Mandäer (im »Ausland« 1876, Nr. 12);
Chwolson, Die Sabier und der Sabismus (Petersb. 1856, 2 Bde.);
Siouffi, Études sur la religion des Soubbas ou Sabiens (Par. 1880).
Stadt im norweg. Amt Lister und an der Mündung des Flusses ist auf Pfählen und Klippen erbaut,
hat einen Hafen, Ladeplatz, Dampfmühlen, Schiffbau, Handel mit Holz, Lachs, Makrelen und Hummern und (1876) 4043 Einw. ist Sitz
eines deutschen Konsulats.
(Mandaleh), die frühere Hauptstadt des Königreichs Birma, jetzt Hauptort des britischen Oberbirma, 4 km links
vom Irawadi, in einer weiten Ebene am Fuß eines 180 m hohen isolierten Hügels, mit etwa 65,000 Einw., meist Birmanen, außerdem
Einwanderern aus Manipur, Chinesen, Armeniern, Franzosen, Italienern, Griechen, welche das Fremdenviertel bewohnen. Fünf Dörfer
der Umgegend sind mit Katholiken bevölkert, welche im vorigen Jahrhundert als Gefangene aus Pegu hierher
geführt wurden. Die Stadt bildet ein Quadrat, dessen Seiten 2½ km lang sind, und ist von Graben und ziemlich primitiven Mauern
umgeben. Die breiten Straßen schneiden sich unter rechten Winkeln; in der Mitte liegt der von Palissaden und Mauern eingeschlossene
Stadtteil mit den früher vom König, seinen Frauen und
mehr
Ministern bewohnten Palästen sowie dem des weißen Elefanten, der Schatzkammer, den Kasernen, dem Arsenal etc. Die Häuser sind
teils aus Ziegeln, teils aus Holz, meist aber aus Bambusrohr erbaut; daher konnte eine ausgebrochene Feuersbrunst
schnell die Hälfte der Stadt zerstören. - Mandalai wurde 1859 gegründet, 1878 zur Hauptstadt
des Reichs Birma erhoben, aber von den Engländern genommen, welche durch den Abschluß eines Handels- und Freundschaftsvertrags
zwischen dem König Thibau und Frankreich (s. Birma) ihre eignen Interessen gefährdet glaubten und, die Streitigkeiten einer
englischen Gesellschaft mit der birmanischen Regierung zum Vorwand nehmend, im November 1885 Birma mit Krieg
überzogen. Der König Thibau ergab sich sogleich und wurde nach Indien gefangen abgeführt; Birma aber durch königliches
Dekret vom Januar 1886 den übrigen Besitzungen Englands in Indien einverleibt. Die Fortsetzung der Eisenbahn von Rangun bis ist
im Bau und wird 1888 eröffnet.