Religion noch
Gesetze und
Gebräuche des
Landes antasteten. Als
Handwerker sind die Malaien ausgezeichnet; besonders berühmt sind
die
Produkte der
Weberei
[* 2] und
Färberei, die Lederfabrikation, Tischlerei und Drechslerei, die Waffenfabrikation und Goldarbeiterkunst.
Mit der Gewinnung und Bearbeitung des
Eisens sind die Malaien seit langem bekannt, scheinen auch selbständig auf die
Bereitung des
Stahls gekommen zu sein.
IhreSchiffe
[* 3] (Prauen, Prahus) besitzen alle
Eigenschaften vortrefflicher
Segler.
Als Handwaffen gelten ihnen der Klewang, ein fast meterlanges
Schwert, und der
Kris
[* 4]
(Dolch).
[* 5]
Schleuder
[* 6] und
Blasrohr mit kleinen
vergifteten
Pfeilen sind durch die
Flinte verdrängt worden. Unter den Verteidigungsmitteln sind die im
Gras verborgenen
zugespitzten Pflöcke zu nennen. Daß die Malaien geringe
Neigung zum
Ackerbau zeigen, wurde schon erwähnt; dagegen liegt ihnen
das Seeräuberhandwerk tief im
Blut. Seit
Jahrhunderten waren sie zur
See der
Schrecken aller
Nationen, und ihre schnell segelnden
Prauen, die mit langen
Kanonen
(Lilas) bewaffnet waren, durchsegelten in ganzen
Flotten den ostasiatischen
Archipel, bis die holländischen Kriegsfahrzeuge ihnen allmählich das
Handwerk legten, ohne indessen verhindern zu können,
daß auch noch jetzt sporadisch der Seeraub vorkommt.
Einfach und zweckmäßig, dem
Klima
[* 7] entsprechend, sind die
Wohnungen der Malaien. Steinerne Gebäude kennen sie nicht; sie errichten
ihre Behausungen aus
Holz
[* 8] oder
Bambus aufPfählen, decken sie mit Atap (dem
Laub der Nipapalme) und schmücken
sie mit
Matten aus. Eine
Treppe
[* 9] führt von außen zur
Plattform des
Hauses hinauf; die Feuerstelle liegt außerhalb desselben.
Mehrere
Häuser bilden ein Dorf, das mit einer Erdmauer oder
Palissaden umgeben wird und in der Mitte einen freien gepflasterten
Platz für die
Volksversammlungen hat.
Der
Raum unter der
Hütte dient als
Stall für das Kleinvieh. Nach dem geltenden
Gesetz erwirbt der Malaie seine
Frau durch
Kauf,
wofür er unumschränkter
Herr derselben wird, so daß er sie wieder verkaufen und nach seinem
Tod vererben kann. Diese Art
der
Heirat heißt Tschutschur. Ist aber der Bewerber arm, und will er doch eine
Frau besitzen, so heiratet
er nach der
MethodeAmpel anak, d. h. er tritt als Sklave bei seinen
Schwiegereltern ein und erhält dafür eine
Frau. Die von
den
Holländern zu
Recht belassenen
Gesetze (adat) sind teils dem
Koran entnommen, teils sind sie Überreste
altmalaiischer und indischer Rechtsgebräuche.
Diebstahl wird mit
Geldbußen bestraft, auch die
Todesstrafe kann durch
Zahlung abgekauft werden. Im übrigen zeigen sich die
als ein kriegerisches
Volk, bei welchem selbst die
Gesetzgebung den
Gebrauch der
Waffen
[* 10] und der
Selbsthilfe begünstigt.
Wer von
jemand thätlich beleidigt wird, hat das
Recht, mit seinem Gegner einen
Kampf auf
Leben und
Tod zu beginnen;
nach dem Adat gilt das Neffenerbrecht (Schwestersöhne erben statt der eignen
Kinder). Zur
Charakteristik der Malaien gehört noch
die Erwähnung ihrer Spielwut.
Sprache
[* 11] und Litteratur. Die malaiische Sprache, ursprünglich Landessprache auf der
HalbinselMalakka und
in einem Teil der
InselSumatra, hat sich seit der Mitte des 13. Jahrh. durch
Einwanderung von
Malaien über einen großen Teil
des
Indischen Archipels verbreitet und ist gegenwärtig allgemeine
Verkehrs- und
Handelssprache für ganz
Australasien (s.
Malaien). Unter indischem Einfluß zur Schriftsprache ausgebildet und mit Sanskritwörtern bereichert, nahm
sie seit dem Eindringen des
Islam viele andre, namentlich arabische und portugiesische,
Bestandteilein sich auf.
Die malaiische Sprache, welche von etwa 4 Mill.
Menschen gesprochen wird, bedient sich jetzt der arabischen
Schriftzeichen;
vor derAnnahme des
Islam besaßen die
Malaien eine Form der indischen
Schrift, die in einzelnen Gegenden im Palembangschen
noch gebräuchlich ist. Der im
Hochland Mittelsumatras gesprochene
Dialekt wird nach dessen Sitz, dem ehemaligen
Reich Menangkabau,
gewöhnlich Menangkabau-Malaiisch genannt. Neuere
Grammatiken lieferten
Crawfurd (Lond. 1852), Roorda van
Eysinga (Nieuwediep 1856), de
Hollander (4. Aufl.,
Breda 1874), Pijnappel
(Haag
[* 12] 1866) und Klinkert
(Leid. 1882); Wörterbücher:
de Wilde (Amsterd. 1841), Roorda van Eysinga (13. Aufl.,
Haag 1869),
Crawfurd (Lond. 1852), de
Wall (Batav. 1872; bearbeitet
von van der Tuuk, das. 1877-84), Pijnappel (Haarl. 1875), Swettenham
(Lond. 1886-87, 2 Bde.).
Die malaiische Litteratur ist ziemlich umfangreich und vielseitig. Unter den Werken der Kunstpoesie ist
die
Dichtung »Bidasari« (hrsg. von
Hoevell, Batav. 1843; von
Favre,
Wien
[* 13] 1875; von Klinkert,
Leid. 1886) die berühmteste und
beliebteste. Auch die meisten javanischen
Dichtungen (s.
Javanische Sprache und Litteratur),
welche indische
Stoffe behandeln,
sind in malaiischer Bearbeitung vorhanden, so die Geschichte der fünf Pandawa, die des
Rama (»Sri
Rama«,
hrsg. von Roorda van Eysinga, Amsterd. 1843). Unter den romantischen
Dichtungen, welche nationale
Stoffe behandeln, sind hervorzuheben: die
Dichtung »Ken-Tambuhan« (hrsg. von
de
Hollander,
Leid. 1856; von Klinkert, das. 1886);
die Geschichte des
SultansAbd ul Muluk von
AliHadschi,
Fürsten
von Riouw (hrsg. von Roorda van Eysinga, Batav. 1848), dessen
Spruchgedichte
Netscher (das. 1854) herausgab.
Eine
Erzählung im
Menangkabau-Dialekt ist »Prinses Balkis« (hrsg.
von Gerth van Wijk, Batav. 1881). Die weitverbreitete indische Fabelsammlung
»Kalila und Dimnah« ist auch in malaiischer Bearbeitung vorhanden (hrsg. von
Gonggrijp,
Leid. 1876),
ebenso das indische
Pantschatantra (»Pandjatandaran«, hrsg.
von van der Tuuk, das. 1866).
Reich ist die Geschichte vertreten. Außer verschiedenen Werken über die Geschichte des malaiischen
Volkes überhaupt gibt esChroniken aller malaiischen
Staaten, sowohl auf
Sumatra und
Malakka als auf den
übrigen
Inseln des Archipels, z. B. von
Atschin
(franz. von Dulaurier, Par. 1829), von
Dschohor,
Sambas und Sukadana (hrsg. von
Netscher in der »Tijdschrift voor Taal-,
Land- en Volkenkunde van Nederlands
Indië«, Bd. 1, Batav. 1853)
u. a. Die
Seerechte, von denen einige bis ins 12. Jahrh. hinaufreichen, sind
gesammelt von
Raffles und dann von Dulaurier (Par. 1845). Ein Handbuch über mohammedanisches
Recht gab Meursinge (Amsterd.
1844) heraus. In neuerer Zeit lieferte der gebildete
¶
mehr
MalaieAbdullah ibn Abd ul Kadir von Malakka (gest. 1854) Reiseberichte, geographische und statistische Beschreibungen einzelner
Länder und besonders eine merkwürdige Autobiographie. Die mohammedanisch-theologische Litteratur besteht fast nur aus Übersetzungen
arabischer Werke. Das Neue Testament wurde schon im 17. Jahrh. von Brouwer ins Malaiische übersetzt (Amsterd. 1668); die Übersetzung
der ganzen Bibel
[* 15] von Leidekker und van der Vorm erschien daselbst 1733 (seitdem öfter; neue Ausg. von
Willmet, Haarl. 1824, 3 Bde.).
Vgl. Dulaurier, Mémoires, lettres et rapports relatifs au cours de langues malaye et javanaise
(Par. 1843).