Damen. Die
Farben zur Majolikamalerei wurden früher trocken in den
Handel gebracht und mit
Wasser oder
Öl angerieben, werden jetzt aber meist
in
Tuben zum
Malen fertig präpariert geliefert
(Spielhagen u. Komp. in
Berlin).
[* 2] Die
Zeichnung wird aufgepaust, und die
Umrisse
werden mit dünner brauner oder schwarzer Majolikafarbe ausgezogen. Nach Vollendung der
Malerei erfolgt
das
Glasieren und
Brennen. Man malt auch mit
Majolika-Relieffarben, welche stark aufgetragen werden können.
und
Minor (lat., »größer« und »kleiner«)
bedeutet in der
Logik bald den sogen.
Ober- und Unter-, d. h.
Subjekts- und Prädikatsbegriff des
Schlußsatzes, bald den
Ober-
und Untersatz des (kategorischen)
Schlusses.
(Mairanöl), ätherisches
Öl, welches aus blühendem Mairankraut durchDestillation
[* 11] mit
Wasser gewonnen
wird, ist dünnflüssig, gelblichgrün bis braungrün, riecht durchdringend, schmeckt erwärmend scharf, spez. Gew.
0,87-0,89, reagiert schwach sauer, löst sich
schwer inWasser, mischt sich mit
Alkohol und
Äther, wird in der
Medizin benutzt.
(mittellat.), im weitern
Sinn jede Erbfolgeordnung, die
sich nach der frühern
Geburt bestimmt; auch das
Vorzugsrecht,
welches auf solche
Weise für den früher Gebornen begründet ist. Majorate im weitern
Sinn sind daher auch die
Primogenitur (s. d.), bei welcher stets der
Älteste der ältern
Linie zur
Erbfolge berufen wird, und das
Seniorat (s. d.), d. h.
das Erbfolgerecht des
Ältesten in der
Familie ohne Rücksicht auf die
Nähe der
Verwandtschaft. Im engern
Sinn bezeichnet Majorat diejenige
Erbfolge, welche unter den dem
Grad nach gleich nahe Verwandten den ältesten zur
Erbfolge beruft. Es ist
dies eine (heutzutage nur selten) bei
Stamm- und Familienfideikommißgütern und in manchen Gegenden bei den Bauerngütern
vorkommende Erbordnung, bestimmt, die
Teilung derGüter zu verhindern, sie bei der
Familie zu erhalten und dadurch deren Bestand
und
Glanz zu sichern (s.
Fideikommiß). In
Frankreich sind die Majorate abgeschafft. Zur Veranschaulichung
des Unterschieds zwischen
Primogenitur, Majorat im engern
Sinn und
Seniorat diene folgendes
Beispiel. A stirbt, folgende Verwandte
hinterlassend:
1)
DreiEnkel, die
Söhne seines vor ihm verstorbenen erstgebornen
Sohns. Nach der Primogeniturerbfolge wird der erstgeborne
dieser Enkel
Erbe.
2) Zwei jüngere
Söhne des verstorbenen A. Nach dem Majorat wird der ältere von diesen
Söhnen zur
Erbfolge
berufen.
domus (auch
Princeps,
Praefectus, Rector palatii, deutsch
»Hausmeier«, franz.
Mairedu palais genannt),
im fränk.
Reich zur Zeit der
MerowingerTitel des ersten
Hof- und Staatsbeamten. Ursprünglich war er ein Aufseher, ein
Knecht,
andern vorgesetzt. Aus der Zahl der
Meier tritt dann in jedem der drei fränkischen Reichsteile
(Austrasien,
Neustrien,
Burgund)
einer hervor, der als Vorsteher des königlichen
Palastes und
Hofs alle Verhältnisse desselben leitet;
er führt an
Stelle des
Königs im
Hofrat den Vorsitz, beaufsichtigt die jungen Leute, die sich bei
Hof
[* 12] zu Beamten ausbilden,
erzieht die
Prinzen, deren
Vormundschaft, wenn sie minderjährig auf den
Thron
[* 13] kommen, er allein übernimmt.